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Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 1. August 2002 um 9:41

ich will meinem golf 2 mal was gutes tuhen und ihm die grüne Unterbodenbeleuchtung anbauen wisst ihr ob das erlaubt ist oder ob das mit den bullen und tüf stres gibt??

Mfg JonnyBravo

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Golf 2 GT bj 88 90PS

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BODEN nass FUSS vom GAS,

BODEN trocken RAUF den SOCKEN!

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58 Antworten

Die muss ich, trotz dezenter Tieferlegung, achten. Mein Auspuff ist momentan der tiefste Punkt des Wagens :D

ja das kenn ich auch echt gibt bei mir strassen wo ich nicht langfahren darf das ist der einzige nachteil an einer tieferlegung

Ja - aber ich kann gut mit diesem Nachteil leben :D

Unterbodenbeleuchtung am golf

 

Hey ihr. Unterbodenbeleuchtung is schon erlaubt, aber wenn ihr auf den straßen unterwegs seid, darf sie nich eingeschaltet sein (zumindest nich solange bullen unterwegs sind)

Als standlich dürftet ihr sie benutzen =)

Schöne grüße

Flo

Re: Unterbodenbeleuchtung am golf

 

Zitat:

Original geschrieben von Poloracer

Hey ihr. Unterbodenbeleuchtung is schon erlaubt, aber wenn ihr auf den straßen unterwegs seid, darf sie nich eingeschaltet sein (zumindest nich solange bullen unterwegs sind)

Als standlich dürftet ihr sie benutzen =)

Schöne grüße

Flo

wenn du das hier ALLES gelesen hättest, wär dir aufgefallen, das da alles schon gesagt wurde ;)

:D:D:D

Kann das sein das blaue Standlichter ein e Zeichen haben? im Conrad gibts welche mit E Prüfzeichen

Weiß zwar nicht, was das mit Unterbodenbeleuchtung zu tun hat - es gibt aber sowohl blaue H1 als auch H3 Lampen, die zugelassen sind.

Wie blau die nun tatsächlich leuchten kann ich nicht sagen, habe sie noch nicht im Einsatz gesehen. Bezweifle aber aufgrund der Zulassung, das sie wirklich blau sind - denke mal sie werden eher Richtung weiß (-> xenon-look) gehen.

die standlichter mit prüfzeichen könt ihr vergessen das ist so als ob du normale hast es gibt aber blaue h4 birnen von conrads die sind richtig blau das sieht auch noch gut aus ;-)=

gibt es natürlich auch als h1 und h7

Ich hatte blaue H4 Lampen von ICCS drin. Mit e-Zeichen. Haben extrem weiss geleuchtet, besser als diese "Laser Light" Dinger oder alles Markenzeug.

Das beste war aber, dass wirklich ein kräftiger Blaustich mit drin war. Vor allem wenn die Lampe aus war, hat der ganze Scheinwerfer blau gefunkelt.

Nur so als Tipp.

am 26. April 2003 um 13:21

soweit ich weis kann man die unterbodenbeleuchtung als einstigshilfe beim tüv eintragen lassen darf dann halt nur im stand benützt werden

am 6. Mai 2003 um 7:50

Und Nochmal zum Thema Unterbodenbeleuchtung !!

1. Sie ist erlaubt aber nur wenn sich über die Innenraumleuchte funktioniert dann macht der Tüv auch kein streß

2. Perfekter befestigungs punkt sind die Löcher in der Schwellerkannte

3. Wenn euch die Cops auf der Straße mit eingeschaltetem licht während der fahrt erwischen gibts richtig Ärger

4. Der Tüv macht nurdann trouble wenn die Halterungen scheiße sind Sprich wenn man angst haben muss das sich die diger auf der Autobahn lösen

5. Wenn ihr sie anbringt schaut das jedes teil höher als das tiefste metallteil ist

hatte bei mir nen kabel an der Aufpuffstrebe entlanggeführt und naja einmal aufgesetzt und das kabel war ab .

ansonsten ist das ganze ne geile sache rotes Auto rotes Licht das kann was

am 6. Mai 2003 um 12:16

Zitat:

1. Sie ist erlaubt aber nur wenn sich über die Innenraumleuchte funktioniert dann macht der Tüv auch kein streß

Mööööp, falsch ;)

Also da hab ich vom TÜV aber wat ganz anderes gehört.

Es ist absolut verboten die Teile AU?EN dranzubauen, egal ob nu an der seite, unten drunter, aufm Dach oder weis der Teufel wo ......

IM Auto selbst darfst du alles machen, da gibts keine grenzen, darf halt nur net den Gegenverkehr blenden!

Aber wie gesagt, sobalds darum geht außen Neons anzubringen streikt der TÜV, auch wenn man sie an den Türkontaktschalter klemmt, also dat sie nur angehen, wenn man die Tür aufmacht (Als ausstiegsleuchten).

Also so hats mir jedenfalls mein TÜVler erzählt.

mfg

MeNeCK

am 6. Mai 2003 um 12:28

Leute ... ihr werdet die Unterbodenbeleuchtung niemals irgendwie vom TÜV abgesegnet bekommen. Findet euch damit ab und gut ist :)

Bestenfalls wird der TÜV sie "übersehen", da hilft oftmals auch ein Beitrag in die Kaffekasse. Ansonsten vor der HU abschrauben. Wenn sie euch auf der Strasse erwischen gibt's Ärger - aber no risc no fun :)

Ich denke, das Thema dürfte langsam durch sein. Wurde ja auch schon gesagt: es zählt als nicht zulässige Beleuchtungseinheit und damit muss man sich abfinden. Mir persönlich ist der TÜV egal - notfalls mach ich sie ab, fahr' zur HU und mach sie danach wieder dran, gut is'.

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