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Unterbodenbeleuchtung
Hallo
will mir Unterbodenbeleuchtung kaufen und die so Anklemmen das sie angeht wenn die Tür Offen ist
das Erlaubt
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31 Antworten
Unterbodenbeleuchtungen sind im Geltungsbereich der StVZO grundsätzlich unzulässig, unabhängig davon, ob sie über den Türkontakt oder einen separaten Schalter geschaltet werden.
Sämtliche Außenbeleuchtungen an einem Kraftfahrzeug benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) und eine solche Zulassung wurde (aus Gründen der Verkehrssicherheit) noch nie für eine Unterbodenbeleuchtung erteilt.
Bereits die Montage (und nicht erst der Betrieb) einer UBB führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges.
Da derartige Manipulationen in letzter Zeit recht häufig anzutreffen waren, gilt seit dem 01.05.2003 die Anordnung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine UBB entdeckt wird, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
soviel ich weiß ist das erlaubt.
Musst nur aufpassen, dass du immer die Tür richtig zu machst^^ sonst wirds problematisch...
wenn dus genau wissen willst was man darf und was nicht frag den TÜV-Mensch. so ne auskunft sollte man normalerweise kostenlos bekommen.
Greets
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Unterbodenbeleuchtungen sind im Geltungsbereich der StVZO grundsätzlich unzulässig, unabhängig davon, ob sie über den Türkontakt oder einen separaten Schalter geschaltet werden.
Sämtliche Außenbeleuchtungen an einem Kraftfahrzeug benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) und eine solche Zulassung wurde (aus Gründen der Verkehrssicherheit) noch nie für eine Unterbodenbeleuchtung erteilt.
Bereits die Montage (und nicht erst der Betrieb) einer UBB führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges.
Da derartige Manipulationen in letzter Zeit recht häufig anzutreffen waren, gilt seit dem 01.05.2003 die Anordnung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine UBB entdeckt wird, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
wow, das gilt aber noch nicht lang...
hab bisher immer gehört, mit tür auf an wär legal...
Danke,
Greets
Zitat:
Original geschrieben von Racmar
soviel ich weiß ist das erlaubt.
Erlaubt sind lediglich "Einstiegsbeleuchtungen". Diese dürfen jedoch nicht am Unterboden befestigt werden, sondern lediglich an den Unterseiten der Türen, so daß sie bei geschlossenen Türen nicht nach außen abstrahlen können, selbst wenn sie eingeschaltet wären. Als einzige Lichtfarbe ist weiß zulässig. Die Notwendigkeit einer Bauartzulassung und die Eintragungspflicht gilt auch für diese Art von Beleuchtung.
darf ich fragen was du beruflich machst?
Deine Informationen klingen sehr sehr sehr sehr fundiert... :-)
Greets.
Zitat:
Original geschrieben von Racmar
darf ich fragen was du beruflich machst?
Firma für Sicherheits-Consulting, nicht nur, aber auch im Bereich Verkehrstechnik. Ich bin dort zwar im kaufmännischen Bereich tätig, habe aber täglich mit Mitarbeitern der Technik Kontakt.
Es gibt von Foliatec eine Weiße UBB mit ABE, darf aber nur über die Türkontaktschalter angeschloßen werden!
Zitat:
Original geschrieben von slavemichel1
Es gibt von Foliatec eine Weiße UBB mit ABE, darf aber nur über die Türkontaktschalter angeschloßen werden!
Die wird aber zulassungstechnisch wie eine Einstiegsbeleuchtung behandelt, mit den entsprechenden Einbauvorschriften.
...
soweit ich weis kannst die zur show and shine dran haben darfst sie aber nicht im bereich der stvzo
an haben...
also auf dem parkplatz kannst es anhaben aber wenn du fahren tust halt nicht..
mir aber alles egal die kommen so oder so unter mein auto...
Re: ...
Zitat:
Original geschrieben von blume01558
soweit ich weis kannst die zur show and shine dran haben darfst sie aber nicht im bereich der stvzo
an haben...
also auf dem parkplatz kannst es anhaben aber wenn du fahren tust halt nicht..
mir aber alles egal die kommen so oder so unter mein auto...
Da irrst Du Dich aber heftig- lies einfach nochmal was Drahkke oben zu dem Thema schreibt.
Ich glaube Drahkke hat zu dem Thema alles gesagt und meines Wissens sind seine Informationen ohne Einschränkung korrekt.
Jupp stimmt soweit....
allerdings ist das von landkreis zu landkreis verschieden...
bei uns bekommste ärger wenn du sie nur eingebaut hast und in siegen oben finden die grünen das ganz toll... (solang man nicht mit fährt)
von daher... jeder kreis hat seinen eigenen gesetze aber grundsätzlich kann ich sagen (auch mit dem wissen von einem Tüv-GEspräch zu dem Thema) NEIN! man darf es nicht... auch nicht über türkontakt und wenn als ausnahme nur in weiss nicht in anderen farben
Zitat:
Original geschrieben von jettafreak
von daher... jeder kreis hat seinen eigenen gesetze
Was für ein Unsinn.
Es mag ja sein, daß ein paar Mitglieder der Trachtengruppe gerne mal ein Auge zudrücken, aber andere Gesetzte sind das sicher nicht.
Zitat:
Original geschrieben von maxhamburg
Es mag ja sein, daß ein paar Mitglieder der Trachtengruppe gerne mal ein Auge zudrücken, aber andere Gesetzte sind das sicher nicht.
Genauso ist es.