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Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 13:07

Hallo

will mir Unterbodenbeleuchtung kaufen und die so Anklemmen das sie angeht wenn die Tür Offen ist

das Erlaubt

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31 Antworten

Unterbodenbeleuchtungen sind im Geltungsbereich der StVZO grundsätzlich unzulässig, unabhängig davon, ob sie über den Türkontakt oder einen separaten Schalter geschaltet werden.

Sämtliche Außenbeleuchtungen an einem Kraftfahrzeug benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) und eine solche Zulassung wurde (aus Gründen der Verkehrssicherheit) noch nie für eine Unterbodenbeleuchtung erteilt.

Bereits die Montage (und nicht erst der Betrieb) einer UBB führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges.

Da derartige Manipulationen in letzter Zeit recht häufig anzutreffen waren, gilt seit dem 01.05.2003 die Anordnung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine UBB entdeckt wird, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

am 26. Januar 2005 um 18:00

soviel ich weiß ist das erlaubt.

Musst nur aufpassen, dass du immer die Tür richtig zu machst^^ sonst wirds problematisch...

wenn dus genau wissen willst was man darf und was nicht frag den TÜV-Mensch. so ne auskunft sollte man normalerweise kostenlos bekommen.

Greets

am 26. Januar 2005 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Unterbodenbeleuchtungen sind im Geltungsbereich der StVZO grundsätzlich unzulässig, unabhängig davon, ob sie über den Türkontakt oder einen separaten Schalter geschaltet werden.

Sämtliche Außenbeleuchtungen an einem Kraftfahrzeug benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) und eine solche Zulassung wurde (aus Gründen der Verkehrssicherheit) noch nie für eine Unterbodenbeleuchtung erteilt.

Bereits die Montage (und nicht erst der Betrieb) einer UBB führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges.

Da derartige Manipulationen in letzter Zeit recht häufig anzutreffen waren, gilt seit dem 01.05.2003 die Anordnung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine UBB entdeckt wird, auf Grund der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

wow, das gilt aber noch nicht lang...

hab bisher immer gehört, mit tür auf an wär legal...

Danke,

Greets

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

soviel ich weiß ist das erlaubt.

Erlaubt sind lediglich "Einstiegsbeleuchtungen". Diese dürfen jedoch nicht am Unterboden befestigt werden, sondern lediglich an den Unterseiten der Türen, so daß sie bei geschlossenen Türen nicht nach außen abstrahlen können, selbst wenn sie eingeschaltet wären. Als einzige Lichtfarbe ist weiß zulässig. Die Notwendigkeit einer Bauartzulassung und die Eintragungspflicht gilt auch für diese Art von Beleuchtung.

am 26. Januar 2005 um 18:07

darf ich fragen was du beruflich machst?

Deine Informationen klingen sehr sehr sehr sehr fundiert... :-)

Greets.

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

darf ich fragen was du beruflich machst?

Firma für Sicherheits-Consulting, nicht nur, aber auch im Bereich Verkehrstechnik. Ich bin dort zwar im kaufmännischen Bereich tätig, habe aber täglich mit Mitarbeitern der Technik Kontakt.

am 26. Januar 2005 um 18:54

Es gibt von Foliatec eine Weiße UBB mit ABE, darf aber nur über die Türkontaktschalter angeschloßen werden!

Zitat:

Original geschrieben von slavemichel1

Es gibt von Foliatec eine Weiße UBB mit ABE, darf aber nur über die Türkontaktschalter angeschloßen werden!

Die wird aber zulassungstechnisch wie eine Einstiegsbeleuchtung behandelt, mit den entsprechenden Einbauvorschriften.

...

 

soweit ich weis kannst die zur show and shine dran haben darfst sie aber nicht im bereich der stvzo

an haben...

also auf dem parkplatz kannst es anhaben aber wenn du fahren tust halt nicht..

mir aber alles egal die kommen so oder so unter mein auto...

am 26. Januar 2005 um 22:03

Re: ...

 

Zitat:

Original geschrieben von blume01558

soweit ich weis kannst die zur show and shine dran haben darfst sie aber nicht im bereich der stvzo

an haben...

also auf dem parkplatz kannst es anhaben aber wenn du fahren tust halt nicht..

mir aber alles egal die kommen so oder so unter mein auto...

Da irrst Du Dich aber heftig- lies einfach nochmal was Drahkke oben zu dem Thema schreibt.

Ich glaube Drahkke hat zu dem Thema alles gesagt und meines Wissens sind seine Informationen ohne Einschränkung korrekt.

am 28. Januar 2005 um 14:43

Jupp stimmt soweit....

allerdings ist das von landkreis zu landkreis verschieden...

bei uns bekommste ärger wenn du sie nur eingebaut hast und in siegen oben finden die grünen das ganz toll... (solang man nicht mit fährt)

von daher... jeder kreis hat seinen eigenen gesetze aber grundsätzlich kann ich sagen (auch mit dem wissen von einem Tüv-GEspräch zu dem Thema) NEIN! man darf es nicht... auch nicht über türkontakt und wenn als ausnahme nur in weiss nicht in anderen farben

am 28. Januar 2005 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von jettafreak

von daher... jeder kreis hat seinen eigenen gesetze

Was für ein Unsinn.

Es mag ja sein, daß ein paar Mitglieder der Trachtengruppe gerne mal ein Auge zudrücken, aber andere Gesetzte sind das sicher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von maxhamburg

Es mag ja sein, daß ein paar Mitglieder der Trachtengruppe gerne mal ein Auge zudrücken, aber andere Gesetzte sind das sicher nicht.

Genauso ist es.

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