Unterbodenbeleuchtung
Jetzt hab ich mal eine dumme Frage!!
Ich habe in einem anderen Foren gelesehen, dass es sogenannte Sondergenehmigungen für den Anbau von Unterbodenbeleuchtung gibt!!!
d. h. zum B. wenn man es als Wegleuchte benutzt. Das soll heißen wenn ich es so an meinen Tür verkable, dass jedesmal wenn ich meine Tür öffne, die Unterbodenbeleuchtung angeht, wie das Leselicht im Innenraum!!!
Ich war natürlich gleich happy wo ich das gelesen hab, weil sowas woll ich mir auch machen, aber dann dachte ich mir, dass ich vielleicht mal nochmal zur Sicherheit den DEKRA frage. Ihr seht ja unten selber an der Mail, dass das gar nicht möglich ist!!!! Ich wollt das ja nicht unter der Fahrt anmachen, das ist mir schon klar, dass das verboten ist, nur wenn ich meine Tür öffne!!
Aber seht selber:
Was ist jetzt richtig???!
......
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 04.12.03 zur Anbringung einer
Unterbodenbeleuchtung an Ihrem Fahrzeug.
Bezugnehmend auf den §49a (Abs. 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit,
dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen
und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht
sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits
Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes
kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte
und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden;
diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung
und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 - Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. R. Schlitzer
dass es trotzdem nicht erlaubt ist!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Und Schluss hier.* * * K L O S E T T * * *
__Neo__ Team Motor-Talk
Vielen Dank... 😉
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von $aban
Und nun das ultimative unverständliche Stichwort:
LKWS!
fast jeder LKW hat irgend eine bescheuerte, helle, Chaoshafte Beleuchtung an der Windschutzscheibe oder wo auch immer und das alles ist erlaubt? bzw. keinen Interessiert diese Fremdleuchte? Naja!
Ist absolut verboten!!! Auch diese Weihnachtsbäume und Laufschriften und der ganze Dreck...
Zitat:
Original geschrieben von $aban
Und nun das ultimative unverständliche Stichwort:
LKWS!
fast jeder LKW hat irgend eine bescheuerte, helle, Chaoshafte Beleuchtung an der Windschutzscheibe oder wo auch immer und das alles ist erlaubt? bzw. keinen Interessiert diese Fremdleuchte? Naja!
Oder die beiden LEDs neben ihren Namensschildern. Ist das im Prinzip nicht das gleiche wie Wischerdüsen beim PKW nur etwas weiter oben? Naja, DE eben
Zitat:
Original geschrieben von Redfalcon999
Oder die beiden LEDs neben ihren Namensschildern...
Sind auch verboten.
Man sollte sich ja auch nicht die (verbotenen) An- und Umbauten von LKW's als Vorbild nehmen. Wenn die angehalten werden, müssen sie auch zahlen...
Nur scheint sie keiner deswegen anzuhalten, sonst würden ja wohl die Spediteure ihren Fahrern sagen, daß sie das zu unterlassen haben, da es auf die Dauer ja teuer wird.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Skipper4u.de
Nur scheint sie keiner deswegen anzuhalten, sonst würden ja wohl die Spediteure ihren Fahrern sagen, daß sie das zu unterlassen haben, da es auf die Dauer ja teuer wird.
Den Spaß zahlen nich die Spediteure, sondern die Fahrer direkt an die Rennleitung...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sind auch verboten.
Man sollte sich ja auch nicht die (verbotenen) An- und Umbauten von LKW's als Vorbild nehmen. Wenn die angehalten werden, müssen sie auch zahlen...
...verboten worden. Erst kürzlich. Habe das was in der Zeitung aufgeschnappt. Bis Mitte des Jahres waren diese "michelin-Männchen" und beleuchtete Wihnachtsbäume usw in den LKW's durchaus ERLAUBT!
Das ist doch der Wahnsinn, oder?
Korregiert mich bitte wenn ich mich irre, aber das sollte denke ich so gewesen sein.
Grüße! 🙂
Zitat:
Den Spaß zahlen nich die Spediteure, sondern die Fahrer direkt an die Rennleitung...
Um so unverständlicher, da LKW-Fahrer ja nun nicht die Welt verdienen.
Zitat:
...verboten worden. Erst kürzlich. Habe das was in der Zeitung aufgeschnappt. Bis Mitte des Jahres waren diese "michelin-Männchen" und beleuchtete Wihnachtsbäume usw in den LKW's durchaus ERLAUBT!
Davon haben die aber scheinbar noch nichts mitbekommen.
wie gesagt, habe es nur beiläufig in der zeitung gelesen.
Will mich da nich 100pro festnageln lassen 🙂
habt ihr alle zuviel 'the fast&furios' geguckt?!
ist doch voll der letzte dreck diese unterbodenbeleuchtung. tunt eure autos lieber richtig oder lasst es ganz sein.
zu dem thema das kein licht nach außen leuchten darf ! ist mein tacho dann auch verboten ? ist auch ziemlich hell, und wenn ich innen spiegel schaue leuchtet mein ganzes gesicht auch blau !? bzw. sieht man ja den tacho teilweise von außen .
MfG da Bas
Ich war neulich beim TÜV wegen HU und der Prüfer meinte da "selbst wenn n voll beleuchteten Weihnachtsbaum auf dein Auto schraubst dürften sie nichts sagen. Nur beim Fahren darfst die Leuchten halt nicht anmachen." Und dann hat er noch gemeint, dass wenn die Lichter übers Zündschloss laufen und bei eingeschalteter Zündung - und damit auch beim Fahren - nicht leuchten trägt normalerweise jeder TÜV die Dinger ein!
Außerdem stimmts, dass die Röhren als Einstiegsbeleuchtung montiert werden dürfen, nur sind das zwei Röhren à 60 cm mit E-Prüfzeichen die seitlich unter oben genannten Auflagen auf jeden Fall verbaut werden dürfen. Aber eben nur als "Einstiegsleuchten". Wer ne FFB mit Blinkeransteuerung hat kann also mehr als nur seine Blinker leuchten lassen um sein Auto nchts zu finden. :-P
Letztendlich muss ich aber auch den Kritikern hier recht geben. Wenn dich n Grünlling aufm Kicker hat findet er auf eigentlich immer einen Weg um dich doch dranzukriegen, oder??
scheissegal, was die lkw-fahrer dürfen oder nicht dürfen. sie machens einfach, jeder zweite lkw hat so leuchtkrempel drin oder dran. und wer will mir jetzt erzählen, dass er immer spontan einen unfall baut wenn ihm so ein lkw entgegenkommt? schwachsinn. beim pkw würde es genauso wenig ausmachen.
ich glaube sowieso nicht an dieses mysteriöse verbot von zusatzleuchten. was ist mit den ganzen fahrenden imbissbuden und schausteller-wagen? müssen die das alles abmontieren? das glaubt ihr doch selbst nicht.
die serienmässige innenraumbeleuchtung ist auch von aussen sichtbar, und die darf man sogar während der fahrt anmachen. wer sich vorschreiben lässt was er im innenraum seines autos verbaut, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
@chris974: es geht ums prinzip, nicht um die unterbodenbeleuchtung im speziellen. die penner vom KBA wollen jeden scheiss reglementieren, und das sollte man sich nicht gefallen lassen. sonst darf man sich irgendwann nicht mal mehr dickere schlappen draufmachen, weil das könnte ja auch irritieren.
und dann gibts auch noch leute hier die solche vorschriften unterstützen. was bei denen in der kindheit falsch gelaufen ist, würd mich mal interessieren.