Unterbodenbeleuchtung

VW Vento 1H

Jetzt hab ich mal eine dumme Frage!!

Ich habe in einem anderen Foren gelesehen, dass es sogenannte Sondergenehmigungen für den Anbau von Unterbodenbeleuchtung gibt!!!
d. h. zum B. wenn man es als Wegleuchte benutzt. Das soll heißen wenn ich es so an meinen Tür verkable, dass jedesmal wenn ich meine Tür öffne, die Unterbodenbeleuchtung angeht, wie das Leselicht im Innenraum!!!
Ich war natürlich gleich happy wo ich das gelesen hab, weil sowas woll ich mir auch machen, aber dann dachte ich mir, dass ich vielleicht mal nochmal zur Sicherheit den DEKRA frage. Ihr seht ja unten selber an der Mail, dass das gar nicht möglich ist!!!! Ich wollt das ja nicht unter der Fahrt anmachen, das ist mir schon klar, dass das verboten ist, nur wenn ich meine Tür öffne!!

Aber seht selber:

Was ist jetzt richtig???!

......
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 04.12.03 zur Anbringung einer
Unterbodenbeleuchtung an Ihrem Fahrzeug.

Bezugnehmend auf den §49a (Abs. 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit,
dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen
und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht
sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits
Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes
kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte
und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden;
diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung
und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 - Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. R. Schlitzer
dass es trotzdem nicht erlaubt ist!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Und Schluss hier.

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__Neo__ Team Motor-Talk

Vielen Dank... 😉

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komm ich zu spät????

Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


komm ich zu spät????

ein bisschen.

Er hat sich schonmal verabschiedet.

Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


komm ich zu spät????

Solange Du die ganze Zeit am "KACKEN" warst ist es ok... 😉

Zitat:

Original geschrieben von BadFP



Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


komm ich zu spät????
Solange Du die ganze Zeit am "KACKEN" warst ist es ok... 😉
http://www.youtube.com/watch?v=RXy7-AKZ2u8
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Und sein Motto lautet:

http://www.youtube.com/watch?v=VqQBHpmjvh0&NR=1

😁

Sachma, der Clown von vorhin, war der schlecht??? 😉

http://www.youtube.com/watch?v=hu4MuSTGVao

Und Schluss hier.

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__Neo__ Team Motor-Talk

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


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