Unterbodenbeleuchtung

Mercedes CLK 208 Coupé

hallo

wollt euch fragen wie man unterbodenbeleuchtung am wagen dran macht ist das leicht??? und wo muss ich die lichter befestigen.wie kriege ich das kabel hinten am koffer raum hin so das ich das am batterie west machen kann,

kann mir da jemand helfen danke MERCEDES C L K 4ever

42 Antworten

Befestigungssatz liegt immer bei.
Zum Innenraum kommst Durch die Löcher mit dem Gummistopfen.
Ganz einfach...

Lass dich aber von den grünen Männchen nicht erwischen,
dann dann gibt es eine Mängelkarte und ein Knöllchen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Lass dich aber von den grünen Männchen nicht erwischen,
dann dann gibt es eine Mängelkarte und ein Knöllchen.

na, das ist doch easy. Bei uns haben sie bereits 2 Autos aus dem Verkehr gezogen, sofort sichergestellt und zum TÜV bringen lassen, aber vorher zwangsentstempelt.

erst nach Demontage der Lichter und einer kompletten Prüfung durch den Sachverständigen des TÜV haben die ihre Plakette wiederbekommen........und klar, fett Kohle abgedrückt.

Leichti

no risk - no fun 😁

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tja so einfach funzt das aber nicht mehr mit dem sicherstellen seit die stvo zum größten teil durch die FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) abgelöst wurde. Bei unterbodenbeleuchtung oder auch auspuff leer etc. darf die weiterfahrt nicht mehr unterbunden werden. Um eine weiterfahrt zu unterbinden und, oder das Fahrzeug sicherzustellen muss nach dem neuen stand ein schwerwiegender Mangel nach der den Richtlinien von Tüv und dekra vorliegen. Beispiel Reifen schleifen im Radhaus. es muss zu erwarten sein das die verkehrssicherheit erheblich darunter leidet oder es gar zum Unfall kommen kann.
dies ergibt sich daraus, dass der Kanackpunkt ist:

die betriebserlaubnis ist nicht mehr voraussetzung der Zulassung und auch kein bestandteil! Also erlischt mit wegfall der BE nicht die Zulassung!

Punkte gibts aber trotzdem!!!! hehe

§3 FZV ;-) Freude für die "illegalen umbauten"

FZV

soll natürlich knackpunkt heißen ;-) sorry

Ach so! Und ich dachte, Du meinst Kackpunkt... 🙂)

ja wie sieht es mit dem GESETZT aus wen ich irgendwo parke und die lichter an habe darf man das?????

die gesetzte wollen ja alles verbieten da hat man ja irgendwann kein spass mehr !!!!

Oh ja wie wahr.

Letzte Woche hat mich eine Oma im Golf vor mir daran gehindert schneller zu fahren. Am liebsten wäre mir gewesen, ich hätte eine Tomahawk-Rakete und ich hätte den Golf damit abgeschossen. Leider verbieten mir die Gesetze den Betrieb und Besitz einer Tomahawk-Rakete.

Du hast recht die Gesetze verderben einem den ganzen Spass.

Naja... solang du die Unterbodenbeleuchtung nicht während der Fahrt eingeschaltet hast, dürftest du auch keine Probleme bekommen. 😛

...will damit sagen: Wenn man die Unterbodenbeleuchtung mit der Innenraumbeleuchtung verbindet, so dass diese nur bei geöffneter Tür leuchtet (also nur im Stand) - und nicht über einen seperaten Schalter eingeschaltet werden kann - gibt es keine Probleme mit der Polizei und mit dem TÜV.

...macht sich dennoch ganz cool, wenn man abends vor nem schicken Restaurant/Hotel/Disco/Cafe parkt und aussteigt. 😉

Gruß

[Meinungsmodus= ON]

Unterbodenbeleuchtung sind affig und scheisse aus

[Meinungsmodus= OFF]

Zitat:

Original geschrieben von chung77


- gibt es keine Probleme mit der Polizei und mit dem TÜV.

und trotzdem ist es nicht legal!

ubb's sind nunmal nicht erlaubt, dabei ist es egal, ob sie in betreib sind oder nicht!
der bloße funktionsUNfähige anbau reicht aus, um die be erlöschen zu lassen...das kostet neben 3 punkten auch noch knappe 1000e gebühren und der versicherungsschutz ist ebenfalls weg!

Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Wie schauts dann bei Brabus aus?

http://www.brabus-online.de/pic_prog/27pic25.jpg

http://www.brabus-online.de/pic_prog/27pic23.jpg

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