Unterbodenbeleuchtung

Mercedes CLK 208 Coupé

Hi Leute,

kurze frage. ich muss nächsten Monat zum TÜV. ich habe an meinem CLK jedoch Unterbodebeleuchtung dran. Meint Ihr das es da beim Tür Probleme bzw. Ärger geben könnte?

Wie könnte ich den Ärger umgehe ohne das ich die Unterbodenbeleuchtung abmachen muss.

Danach würde sie ja eh wieder dran kommen. Ist halt nur aufwendig das ganze.

Danke für Eure antworten im voraus

Gruß Holger

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Schließe sie an die Innenraumbeleuchtung an und sage das ist ne Umfeldbeleuchtung die nur beim öffnen der Türen an geht.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Benzi Micha


Schließe sie an die Innenraumbeleuchtung an und sage das ist ne Umfeldbeleuchtung die nur beim öffnen der Türen an geht.

Mfg

Hallo,

Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, aber ich hätte selber eine:

Für was braucht man eine Unterbodenbeleuchgtung - habe noch nie was davon gehört.

Es geht hier nicht um sinn oder unsinn.

Nen zweck haben die Teile nur bei Shows und Treffen sonst sind sie eh nicht zulässig und müssen im Bereich der Stvo aus bleiben.

meinst du etwa sowas 😁 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Benzi Micha


Es geht hier nicht um sinn oder unsinn.

Nen zweck haben die Teile nur bei Shows und Treffen sonst sind sie eh nicht zulässig und müssen im Bereich der Stvo aus bleiben.

verstehe .....

Ich habe meine über nen zwischenschalter im Innenraum laufen. Sprich über den Schalter kann ich Strom ein und ausschalten für die Beleuchtung. Sie geht jedoch nur über eine separate Fernbedienung an. Wenn ich die Fernbedienung einfach aus dem Auto nehme und denen vom TÜV sage das zwar Strom drauf geht aber die teile nicht funktionieren müsste das doch auch gehen. Oder?

@ Vito:

Wie Micha schon sagt, nen Sinn haben die nicht, ist einfach nur zur Verschönerung des Wagens wenn sie leuchten. Aber was hat heute schon noch nen Sinn wenn man seinen Wagen etwas aufpeppt? ;-)

Hi HolgerSc,

stell doch auch ein paar Fotos in den anderen Thread "Gallerie - Unsere Clk's" rein.... Micha & co. und was ist mit euch? Ihr seid auch herzlich eingeladen 🙂

Jeder halbwegs normale Tüv-Prüfer wird dir sagen,,,Ist nicht!!!!

Wer fährt heue noch zum normalen TüV ? ? ?

Entweder zum Tuner, da kommt Dekra und macht Hausbesuch oder direkt zu GTÜ / ATU oder sowas...

Meine Unterbodenbeleuchtung läuft über einen Innenschalter.

Hab die mit LED drunter....

wenns über den türschalter läuft, dann kann man es möglicherweise eintragen lassen.
es darf nicht möglich sein, die beleuchtung seperat einzuschalten oder mit wenigen handgriffen so umzubauen.
und ich denke, die farbe wird sich auf weiß oder gelb beschränken.

also das kabel für die stromversorgung muss hinter dem schalter abgehen.

@ Killerberlin:

Wie gesagt meine läuft ebenfalls über nen schalter im innenraum und zsätzlich über ne fernbedienung. Von wo hast du deine? Hab meine von der Tuningworld ebefalls mit LED´s. Hab dort 90 EUR hingelegt und ist echt top.

Ist die Dekra denn lockerer wie der TÜV?

@ Makavelix:

Weiß und gelb ist leider nicht alles was ich an farben habe. Da sind alle erdenklichen farben die ich mit der fernbedienung einschalten kann.

Die DEKRA muss nach den selben Gesetzen und Vorgaben arbeiten, wie auch der TÜV.

Ob locker oder nicht, hängt vom jeweiligen Prüfer, nicht vom Arbeitgeber ab.

Zitat:

Original geschrieben von Benzi Micha


Schließe sie an die Innenraumbeleuchtung an und sage das ist ne Umfeldbeleuchtung die nur beim öffnen der Türen an geht.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

außer als ausstiegsbeleuchtung, umfeldbeleuchtung und auffindbeleuchtung.
Brabus und ART bietet es ja an.

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