Unterbodenbeleuchtung-->Strafe?
Hab überall im Netz gesucht aber nichts hilfreiches gefunden!
Welche Strafe erwartet mich, wenn einer in Grün unter mein Auto schaut und die Ubb. sieht (ausgeschaltet)??????
Hatte nicht vor, sie wärent der Fahrt einzuschalten (Hab mein Führerschein lieb)!
Ich weiss das es unnütz ist! Aber da ich sie hab, kann ich sie auch gleich drunter bauen 😁
THX
104 Antworten
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein......
Ich denke das sollte nochmal allen verdeutlichen, dass UBB auch nicht im ausgeschalteten Zustand zulässig ist.
Und ich kenn auch Polizisten die schauen unter den Wagen.... ;-)
hey mal ne frage wie ist das denn mit dem zeug das sich durch uv strahlen auflädt wenn man sich zb daraus ne "gravur" vorne auf die scheibe macht. ist das legal? oder eben ins hinterste seitenfenster oder gar auf die heckscheibe? weis das jemand?
Daniel
nein, die nachleuchtende farbe ist ebenfalls illegal....
schade wäre ein genialer effekt 🙁
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zum thema standlichtringen hab i auch noch was neues erfahren durch meinen tüvler
er meinte wenn die standlichtringe blau-weis sind hat er kein problem damit, aber die polizei ist da oft andere meinung ist eine ständige auseinandersetzung meinte er!
mfg michi
Zitat:
Original geschrieben von AstraGsi-RV
zum thema standlichtringen hab i auch noch was neues erfahren durch meinen tüvler
er meinte wenn die standlichtringe blau-weis sind hat er kein problem damit, aber die polizei ist da oft andere meinung ist eine ständige auseinandersetzung meinte er!
mfg michi
Also ich denke der TüV-Prüfer hat keine Ahnung oder du hast ih falsch verstanden.
Er sollte wissen, dass laut §51 StVZO Abs. 1 nur Begrenzungsleuchten die Bestandteil des SCheinwerfers sein müssen (Standlicht) mit weißem Licht zugelassen sind.
Es sei den der Prüfer redet über Lampen über die es ein Gutachten gibt indem der bläuliche Schimmer der Lampen immer noch als weiß eingestuft wird. Dann handelt es sich aber wiederum um weißes Licht und nicht blaues.... und haben ein "E-Zeichen"
Zitat:
Original geschrieben von premutos666
Ist doch genauso wie mit farbigem Standlicht. Völlig egal ob das eingeschaltet ist oder nicht, wenn die grün-weißen das mitkriegen (sieht man ja häufig auch so im Scheinwerfer) ist man dran...
Dann hatte ich ja damals am frühen Morgen bei einer Kontrolle ziemlich Glück gehabt. Hatte nämlich blaues Standlicht. Aber der mich kontrolliert hat meinte zur mir, wenn ich noch Orginale mithabe komme ich von ner Anzeige davon. Und zum Glück hatte ich welche dabei lol. Hatten mir sogar ihre Taschenlampe gegeben um die Dinger zu wechseln.
Also ich meine es kommt auf den jenigen an wie man sich verhält und wie gut die Leute drauf sind. Aber bis jetzt immer Glück gehabt.
Mensch ist das scheiße...
kein UBB für germany 🙁
soo ein mist ich glaube ich wandere aus...
äh wo war das noch mal zugelassen??? in USA oder so 😕
Ja. 😁 Und da bau ich meinem Vater eine unter seinem Truck 😁 😁 😁 😁 (Flieg höchstverscheinlich diesen Sommer noch rüber).
im ammiland sind die nciht zugelassen, nur das ist nichts veroten *g* in england fahren die damit auch rum, habe in london sogar nen labogini garlado mit blauer ubb gesehen und dachte nur
...
"spinner" ^^
und naja bei meinen illegalen sonar scheinwerfern sind die standlichtringe auch blau oder ich bin farbenblind...die haben trozdem n e prüfzeichen und ich habe tgrotzdem n e genehmigung und vor allem ist mir das auch nun alles egal wenn das irgendwem net passt. die herren in grün weiß haben mich noch nciht angehalten und falls es soweit kommt, mein stiefvater ist anwalt, der soll sonst den polizeirat bestechen, glabe den kennt er...also den lokal oberpolizeimuckel
also ich war heute nochmal beim tüv und er sagte mir dies def. zu dass blaue standlichtringe legal sind! ich rede hier von angel eyes und nicht von normalen standlich! und ganz blau darf es auch net sein sondern blau-weislich!
mfg michi
genau das habe icha uch dirnnen, quasi den orginale scheiß von den sonar ringen, bei mir hatten sie halt n ganz helles polar blau quasie also son xenon blau weiß, was weis ich wie ich dsa beschreiben soll
Zitat:
Original geschrieben von AstraGsi-RV
also ich war heute nochmal beim tüv und er sagte mir dies def. zu dass blaue standlichtringe legal sind! ich rede hier von angel eyes und nicht von normalen standlich! und ganz blau darf es auch net sein sondern blau-weislich!
mfg michi
Dann geb ich dir den Tip und lass es dir schriftlich geben.... und das wird er nicht machen. Weil er vielleicht dann anfängt das Ganze mal nachzuschlagen. ^^
Standlich (Begrenzungsleuchten) ist Standlicht (Begrenzungsleuchten)...egal ob Angeleyes oder nicht.
....Aber ob der Sachverständige dafür seine Hand ins Feuer legt wage ich zu bezweifeln.
Aber wie schon oben gesagt es gibt bläuliches Licht das von seiner Farbtemperatur immernoch weiß ist....
Zitat:
Original geschrieben von logout11
Auch wenn sie ausgeschaltet ist?!?
Ja. Hierzu nachfolgende Information:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja. Hierzu nachfolgende Information:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrendBegutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
da schließe ich mich natürlich voll und ganze an! :-)