Unterbodenbeleuchtung mit Prüfzeichen

Opel Astra F

Hallo Freunde, kann mir einer bitte sagen wo ich eine Unterbodenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen herbekomme....wenn ich schon was illegales mache, dann muss ich wenigstens die Möglichkeit haben zu handeln, wenn ich angehalten werde, will sie aber nur über den Türkontakt schalten...

Grüße Bonatus...

52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Selbst wenn die UBB eingetragen ist, bleibt sie verboten und ist ein großer Mangel in der Haupt-Untersuchung.
Nach zu lesen bei der Dekra:
http://www.dekra.de/.../show.php3?...
Wenn der Link nicht klappt: www.dekra.de und bei der Suche "Unterbodenbeleuchtung" eingeben, gibt nur ein Suchergebnis.

Lies dir den Link doch einfach mal durch.

Schon lustig, dass es immer noch Leute gibt, die nicht einsehen wollen, dass es absolut keine zulässige UBB gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Dekra


Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

[...]

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Was glaubst du denn, welches noch höher angesiedelte Gremium ausgerechnet deine UBB genehmigt haben soll? Müsste dann ja über dem zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss angsiedelt sein. Vielleicht der Verkehrsminister persönlich? Oder sogar der Bundeskanzler? Oder vielleicht doch die UNO?

Zitat:

Original geschrieben von astralatasta


Hallo habe mich extra nochmal erkundigt die blaue ubb ist zugelassen als einstiegsbeleuchtung und hat die prüfnummer E11 10 R-02 2359 und ist von der Firma Maitec also ich hatte bis jetzt keine Probleme undich hatte auch schon cops die sich mit den gesetzten aus kannten

MFG Rene

Wenn ich mich richtig erinnere, sagt DIESE E-Nummer nur aus, dass die Röhren keine gefährliche Strahlung abgeben 🙄.

Mit Anbringung am Auto hat das nix zu tun, aber es soll halt den Eindruck vermitteln.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Wenn ich mich richtig erinnere, sagt DIESE E-Nummer nur aus, dass die Röhren keine gefährliche Strahlung abgeben.
Mit Anbringung am Auto hat das nix zu tun, aber es soll halt den Eindruck vermitteln.

Genauso ist es.

Immer wieder lustig zu lesen, daß mal wieder jemand darauf hereingefallen ist....

Hallo
an Fahrzeuge die laut der stvzo im straßenverkehr sind dürfen außen nur lichter mit E Prüfzeichen angebaut werden und außerdem die lampen müßen nicht in Deutschland geprüft sein weil esgibt ja auch noch neben der ABE noch diese die europa weit zugelassen sind und eins noch ich habe bis jetzt keine Probleme gehabt also scheint das bei uns hier anders zu sein als bei euch also wünsch euch noch viel glück beim suchen und diskutieren und meine blaue ubb bleibt drunter

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E-Zeichen: Die Lampe an sich ist geprüft, wie schon gesagt, auf Strahlung und Splitterverhalten und so.

DER ANBAU AM AUTO BLEIBT TROTZDEM VERBOTEN. Weil das E-Zeichen in dem Fall nicht mit einer Bauartgenehmigung für dein Auto gleich zu setzen ist.

Ansonsten hat ytna glaub ich alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt...

Zitat:

Original geschrieben von astralatasta


an Fahrzeuge die laut der stvzo im straßenverkehr sind dürfen außen nur lichter mit E Prüfzeichen angebaut werden...

Dies gilt jedoch nicht für UBB's. Diese sind grundsätzlich verboten.

Könn wir den thread nich einfach vergessen und schließen? jeder macht dann das was er will in sachen UBB und einstiegsleuchte und gut ists!

OK Ganz Deiner Meinung Und prosit Neujahr

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