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Unterbodenbeleuchtung LED Röhren - Anbringung?

Opel Astra G

Hallo,

schaut euch doch bitte mal folgenden Link an:

Unterbodenbeleuchtung ebay

ich möchte mir diese Unterbodenbeleuchtung unter mein Coupe bauen. Mit den verschiedenen Lichtprogrammen kommt das bestimmt echt gut. Jetzt habe ich ja schon gelesen dass es so angeschlossen sein muss, dass es nur im Stand mit der Innenraumbeleuchtung angehen darf aber nicht zuschaltbar sein darf während der Fahrt stimmt das soweit? Durch das Anbringen erlischt keine Betriebserlaubnis soweit hab ich mich schon informiert. Die Frage ist wie bringt man sowas am besten an? Hat das jemand von euch schonmal gemacht und hat jemand vielleicht sogar Bilder davon wenns an ist? Das sind LED Leuchtröhren die müssten ja ne gute Leuchtkraft haben.

Bitte um Rat Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

BETRIEB auf Show Plätzen oder abgesperrten Plätzen erlaubt!!!!!

Na ganz GROßES Kino und wann benutzt du sie dann? Komm jetzt nett beim Parken oder parkst du auf extra für dich gesperrten Plätzen.

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Deine Betriebserlaubnis erlischt sofort wenn du dir Lampen anbaust die kein E-Zeichen haben, daher ist es irrelevant ob es wärend der Fahrt zuschaltbar ist oder nicht...
Denn deine Betriebserlaubniss erlischt so oder so, hoffe des ist dir klar?!

Des Weiteren hab ich so LED Leuchten schon gesehen, ich fande es nicht wirklich schön.
Meist sind die Seitenteile etwas zu kurz, daher keine Ausleuchtung von Rad zu Rad.
Dann keine klare Ausleuchtung da LEDs nunmal punktuell leuchten und knapp übern Boden hast du dann ein Haufen farbiger Punkte nebeneinander, aber kein fließendes Licht.
Jedenfalls war es bei der die ich gesehen habe so.

Ich halte von so etwas nicht und rate dir die Finger davon zu lassen, außer dein Auto ist ein reines Showcar.

EDIT:
Das hab ich mal aus der Artikelbeschreibung zur Verdeutlichung rauskopiert:
"Lt. Stvzo im Straßenverkehr nicht erlaubt. Betrieb auf Show Plätzen, oder abgesperrten Plätzen erlaubt. "

Das sollte Alles sagen.

Weiß nicht wo du gelesen haben willst das deine Betriebserlaubnis nicht erlischen soll, aber die Quelle würde nicht weiter zu Rate ziehen. 🙂

Betriebserlaubnis erlischt defintiv nicht
wenn man Irgendwelchen Anbauteile anbringt die kein E-Prüfzeichen besitzen

Allerdings gibt es einen Paragraphen der vorschreibt
dass alle angebauten Teile auch funktionieren müssen
was leider bei einer Unterbodenbeleuchtung wiederrum ein Problem ist

bei funktionierenender Unterbodenbeleuchtung haste ganz klar eine Beleuchtung die den anderen Verkehr durch deren Blendwirkung stören könnte... was also wiederrum auch nicht erlaubt ist

Also Unterbodenbeleuchtung egal wie du diese anbringst ist und bleibt verboten !

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-


Betriebserlaubnis erlischt defintiv nicht
wenn man Irgendwelchen Anbauteile anbringt die kein E-Prüfzeichen besitzen

Und da bist du dir sicher?

Ich dachte dem wär immer so...

defintiv nicht

was aber fakt ist das früher die Sache einfacher war

zack direkte Stillegung vor Ort... was auch gang und gäbe war

gibts seit über 1nem Jahr nicht mehr

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Siehe mein letzter Post da steht die genau Info drin direkt von der Quelle.

BETRIEB auf Show Plätzen oder abgesperrten Plätzen erlaubt!!!!!

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Habe eben mit der Polizei gesprochen also hier die definitiv stimmige Aussage:

Der Erwerb und die Anbringung der Röhren ist definitiv erlaubt. Die Funktion der Röhren darf, wenn man das Auto im Geltungsbereich der STVZO betreiben möchte, nicht vorhanden sein. Soll heissen die Röhren anhand eines EIN/AUS Schalter in Betrieb nehmen zu können ist nicht erlaubt. Wenn man sowas anbringen möchte, auf Grund von Showzwecken etc, muss man während man im Geltungsbereicht der STVZO fährt, zum Beispiel das Stromführende Kabel von der Batterie abklemmen. Dann gibt es seitens der STVZO und der Polizei keine Bedenken. Dieses Kabel könnte man dann bei Bedarf bei Shows oder sonstigen Vorführplätzen die nicht im Geldungsbereich der STVZO wieder anbringen um die UBB zu aktivieren. Bevor man jedoch wieder am Straßenverkehr teilnimmt, muss das stromführende Kabel wieder abgeklemmt werden. Die Leuchten dürfen NICHT Betriebsbereit sein während man am Straßenverkehr teilnimmt.

Und an meinen Vorredner ich muss garnichts akzeptieren. Ob ich sowas dann anbringen und nur bei diversen Zwecken in Betrieb nehme und ansonsten die Stromzufuhr unterbreche um die Betriebsbereitschaft der Röhren zu stören, ist ganz allein meine Sache. Für mich ist nur wichtig, dass es mit dem Gesetz in Ordnung geht daher habe ich mich jetzt auch genau erkundigt.

Meineswissen darfste so ne "coole" Beleuchtung unter dein Auto schrauben... die elektrik muss allerdings so verkabelt sein, das diese Leuchten nur angehen, wenn eine deiner Türen aufgeht. Sonst nicht. Dazwischen darf kein On/Off Schalter sein, der es möglich macht, das du während der Fahrt bzw wenn der Motor an ist diese Beleuchtung anmachen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Coupe-Deluxe


Habe eben mit der Polizei gesprochen also hier die definitiv stimmige Aussage:

Der Erwerb und die Anbringung der Röhren ist definitiv erlaubt. Die Funktion der Röhren darf, wenn man das Auto im Geltungsbereich der STVZO betreiben möchte, nicht vorhanden sein. Soll heissen die Röhren anhand eines EIN/AUS Schalter in Betrieb nehmen zu können ist nicht erlaubt. Wenn man sowas anbringen möchte, auf Grund von Showzwecken etc, muss man während man im Geltungsbereicht der STVZO fährt, zum Beispiel das Stromführende Kabel von der Batterie abklemmen. Dann gibt es seitens der STVZO und der Polizei keine Bedenken. Dieses Kabel könnte man dann bei Bedarf bei Shows oder sonstigen Vorführplätzen die nicht im Geldungsbereich der STVZO wieder anbringen um die UBB zu aktivieren. Bevor man jedoch wieder am Straßenverkehr teilnimmt, muss das stromführende Kabel wieder abgeklemmt werden. Die Leuchten dürfen NICHT Betriebsbereit sein während man am Straßenverkehr teilnimmt.

Da hat dir der Beamte leider eine falsche Auskunft gegeben.

Hier läge nämlich ein klarer Verstoß gegen §49a, Absatz 1 der StVZO vor:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

So sieht es nämlich aus, da sieht man mal wieder wiel viel Ahnung die Polizei hat...

Du darfst diese Leuchten nicht am Auto haben, so einfach ist es, es gibt keine "Grau-Zone" dafür.
Hast du sie dran und sie funktionieren ist es verboten, hast du sie dran aber abgeklemmt ist es verboten weil du Lampen am Auto hast die nicht funktionieren, mehr nicht.

Nix mit Kabel abklemmen und Tralala.

Wir wollen dir hier definitiv nichts vorschreiben, aber wenn du angehalten wirst, die schauen dir unters Auto, endecken das, dann bist du dran wenn du viel Pech hast und du hast nen Polizisten der schlechte Laune hat, sieht es für dich schlecht aus...
Du darfst das Risiko gerne eingehen, ist ja deine Sache, wir versuchen dich nur vor Ärger zu bewahren weil es sich in meinen Augen nicht lohnt.

Aber was geht ist, das du dir Halterungen ans Auto baust, Stecker vorverlegst und dann zu Showzwecken die Lampen einklipps und anschließt und sie danach wieder abklippst, das ist kein Problem und eine saubere Sache.

Unterbodenbeleuchtung ist und bleibt verboten

ganz schön gewagt einem "Beamten" zu vertrauen

dürfte bekannt sein dass diese nicht gerade die hellsten sind

Ich kann auch nicht so recht nachvollziehen, wie man bei einer zulassungstechnischen Frage auf die Idee kommen kann, sich zwecks Klärung an die Polizei zu wenden. Hier sind TÜV und KBA die richtigen Ansprechpartner.

Eben der eine Polizist sagt so, der andre so und wenn de an einen mit Ahnung hat der dich zu ner Prüfstelle zieht haste nen Problem😉

Wenn man mal einen Blick in die StVZO wirft und sich die Mühe macht, die Inhalte auch zu verstehen, kann man sich auch schon viele Fragen selbst beantworten.

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