Unterbodenbeleuchtung LED Röhren - Anbringung?
Hallo,
schaut euch doch bitte mal folgenden Link an:
Unterbodenbeleuchtung ebay
ich möchte mir diese Unterbodenbeleuchtung unter mein Coupe bauen. Mit den verschiedenen Lichtprogrammen kommt das bestimmt echt gut. Jetzt habe ich ja schon gelesen dass es so angeschlossen sein muss, dass es nur im Stand mit der Innenraumbeleuchtung angehen darf aber nicht zuschaltbar sein darf während der Fahrt stimmt das soweit? Durch das Anbringen erlischt keine Betriebserlaubnis soweit hab ich mich schon informiert. Die Frage ist wie bringt man sowas am besten an? Hat das jemand von euch schonmal gemacht und hat jemand vielleicht sogar Bilder davon wenns an ist? Das sind LED Leuchtröhren die müssten ja ne gute Leuchtkraft haben.
Bitte um Rat Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
BETRIEB auf Show Plätzen oder abgesperrten Plätzen erlaubt!!!!!
Na ganz GROßES Kino und wann benutzt du sie dann? Komm jetzt nett beim Parken oder parkst du auf extra für dich gesperrten Plätzen.
Akzeptier es einfach was bis jetzt und in den zich anderen Beiträgen geschrieben wurde. Suchfunktion!!!!!!
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
Allerdings gibt es einen Paragraphen der vorschreibt dass alle angebauten Teile auch funktionieren müssen was leider bei einer Unterbodenbeleuchtung wiederrum ein Problem ist
ebenso wie es einen § gibt, der ganz klar vorschreibt, das NUR die vorgeschriebenen und für ZULÄSSIG erklärten lichttechnischen einrichtungen verbaut werden dürfen.......
stimmt nicht
im extrem fall kann per Einzelabnahme so ziemlich alles verbaut werden...
und man darf damit legal rumfahren
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
stimmt nicht
so....?
Zitat:
StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.......
soviel dann mal dazu......hier wird noch nichtmal davon unterschieden ob es funktioniert oder nicht, sondern vom alleinigen anbau ist die rede....
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
im extrem fall kann per Einzelabnahme so ziemlich alles verbaut werden...
die veröffentlichung von kba, tüv, dekra zum thema ubb sind sehr eindeutig.....und da nützt auch keine eintragung alá "ich hab nem kumpel beim tüv" was......
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Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Im Klartext:
Bereits die Montage ist unzulassig, nicht erst der Betrieb.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die veröffentlichung von kba, tüv, dekra zum thema ubb sind sehr eindeutig.....und da nützt auch keine eintragung alá "ich hab nem kumpel beim tüv" was......Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
im extrem fall kann per Einzelabnahme so ziemlich alles verbaut werden...
Das war allgemein bezogen
es gibt genug umbaumaßnahmen die durch einzelabnahme geprüft und abgenommen wurden
Tuning sind keine Grenzen gesetzt
wenn die Sache ordentlich gemacht wurde steht diesem nichts im wege
Es ist prinzipiell schon richtig das man ALLES eingetragen bekommen kann, was aber noch lange nicht bedeutet das es dadurch dann erlaubt ist, denn das ist es in diesem speziellen Fall nicht.
Hält dich die Polizei an, kannst du so oft du willst auf deinen Fahrzeugschein verweisen in dem steht das du diese Unterbodenbeleuchtung als "Einstiegsbeleuchtung" eingetragen bekommen hast. Sie zerren dich trotzdem zum TÜV/Dekra oder im Zweifelsfall ruppen sie dir die Plakette ab und schicken dicht zu Fuß nach Hause.
Kurzes Beispiel dazu:
Ich hatte einen ESD verbaut, mehr nicht, nur einen ESD, noch nicht mal nen lauten, das vorne weg.
Ich war in der Stadt unterwegs, gerade von der Autobahnabfahrt runter, was bedeutet, Auspuff war warm, und dadurch natürlich etwas lauter als gewohnt.
Polizei winkte mich dann irgendwo in der Stadt zur Routinekontrolle raus.
Beamter: "Haben sie zu dem ESD eine ABE?"
Ich "Hat er!" Ich zeigte sie vor.
Beamter: "Treten sie mal kräftig aufs Gas!" Ich tat dem wie gewünscht...
Beamter: "Mhh, haben sie sonst noch was verändert?"
Ich "Hat er nicht!"
Beamter: "Klingt aber laut!"
Ich "Wie bitte? Das ist laut? Ich kenne Leute da fallen einem die Ohren ab, des is nich mal ne Gruppe A! Des ist nicht laut!"
Beamter: "Mhh, ich weiß nicht... Begleiten sie uns bitte zur DEKRA!"
Ich schaute etwas komisch, aber belustigt und los gings zur DEKRA, der hörte kurz dran, schaute die Polizisten schief (so in der Art: "Warum verschwende ich hiermit meine Zeit?"😉, sagte das Alles ok ist und schickte mich weiter...
Und da hatte ich eine ABE und trotzdem haben sie mich dahin geschleift! Es ist vollkommen egal was eingetragen ist, oder zu was du ne ABE hast. Wenn die wollen stehst du beim TÜV/DEKRA auf der Matte, so oder so. 🙂
Wenn du stehst kannst du das licht an haben. sagt niemand etwas. Ich habe das beim roller gehabt. Und wurde beschädigtUnd jetzt baue ich auch unterboden licht an. Und verbinde das mit dem inneren Licht. Sobald tür zu ist gehts aus,und sobald auf an. das ist die einfache lösung.Aber ich baue ein schalter dazwischen. Das mann zu not auch so ausschalten kann. Ich würde das so machen. Weil das ist noch das einfachste.
Zitat:
Original geschrieben von LISYKIM
Wenn du stehst kannst du das licht an haben.
die rechtssprechung sieht das aber ganz anders!
also bitte keine stammtisch-weisheiten verbreiten....nur weil du bisher glück hattest, heißt das nicht gleichsam das es erlaubt ist......
Hi,
kenne auch einen, der so nen "misst" unterm Auto hatte. Er hat dann einen Motorumbau hinter sich gebracht, und seid dem die Röhren nicht mehr angeschlossen. Dennoch hat er Stress mit dem Tüv bekommen.
Die Polizei wollte sein Fahrzeug still legen, und das nur, weil er die Dinger Montiert hatte. Aber wie erwähnt nicht angeschlossen. Er hat es vor Ort unter Aufsicht der Beamten abgerissen, und brauchte mit keiner weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings sind nicht alle so Kulant....
von daher, lass den Kinderkram sein. Und es sieht eh nur Albern aus.....😉
MFG Devil
Zitat:
Original geschrieben von LISYKIM
Wenn du stehst kannst du das licht an haben. sagt niemand etwas.
Das ist definitiv FALSCH!
Wie MagirusDeutzUlm schon gesagt hat, solche Aussagen sind nicht gut.
Nachher glaubt das wer, macht des so, bekommt Stress und Motor-Talk ist dran schuld. 😉
Es sollte jedem einleuchten, dass die Beleuchtung von Fahrzeugen reglementiert werden muss, oder ?
Deshalb gibt es die drei Einstufungen "vorgeschrieben", "zulässig" und "unzulässig". Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob eine UBB so stark ablenkt, dass man sofort gegen einen Baum fährt, wenn einem eine entgegenkommt. Da die Regelungen in erster Linie für ein einheitliches Signalbild sorgen sollen, gibt es keinen vernünftigen Grund, eine UBB in eine der ersten zwei Kategorien (vorgeschrieben oder zulässig) einzuordnen. Deshalb bleibt sie in der dritten. Punktum ohne das Wort Ablenkung oder Gefährdung verwendet zu haben.