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Unterbodenbeleuchtung - Eintragung - TÜV

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 10. Januar 2011 um 15:55

Hallo Leute!

Vorab: Ich habe die SuFu benutzt und auch einiges gefunden aber nix aktuelles...

Ich war heute beim TÜV Rheinland in KL und wollte nur mal fragen wie es sich mit der Legalität von Fußraumbeleuchtung verhält.

Antwort=> Es darf während der Fahrt kein Licht nach außen dringen!

Meine Frage: Sprich wenn ich über Zündung so anschließe, dass das Licht nicht mehr angehen kann, sobald Zündung an?

Antwort=> Während der Fahrt muss das Licht aus sein und darf nicht nach außen dringen (oder so)

Dann hab ich gedacht ich frag mal wegen UBB

selbe Antwort: Während der Fahrt muss das Licht aus sein, wenns parkt kanns leuchten.

Um das klar zu stellen fragte ich: "Kann ich aus meinem Auto ein UFO machen, bei dem einfach alles leuchtet und ne halbe Stadt beleuchten kann, so lange während der Fahrt davon nix leuchtet?"

=>JA

Sooo jetzt wollte ich wissen, hat sich an der Rechtslage etwas geändert, dass UBB mit den Auflagen jetzt erlaubt sind, oder ist der Prüfer einfach bissel "hohl"?

Gruß

Beste Antwort im Thema

habe mir mal das TGA angeschaut, ist beschrieben als "Einstiegsleuchten"!

Aber nur weil es ein TGA gibt, muss es nicht noch zulässig sein, es gibt eine Vielzahl von zurückgezogenen Teilegutachten, muss auch nicht sein dass dieses bereits geprüft wurde...

Schaltvorschrift

und hier die Anbaulage

Ich frage mich eh wer so einen Quatsch benötigt!

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32 Antworten
am 10. Januar 2011 um 17:07

ich weiß gar nicht warum du so einen aufstand machst? Wenn der TÜV Prüfer sagt es ist legal und er trägt es dir ein, ist es doch nicht mehr dein Problem oder sehe ich das anders?

Wenn man mal davon absieht das es nach STVZO verboten ist, wie oben gut belegt wurde

Zitat:

Original geschrieben von -Xenon-

ich weiß gar nicht warum du so einen aufstand machst? Wenn der TÜV Prüfer sagt es ist legal und er trägt es dir ein, ist es doch nicht mehr dein Problem oder sehe ich das anders?

 

Wenn man mal davon absieht das es nach STVZO verboten ist, wie oben gut belegt wurde

Eine Eintragung schützt dich auch nicht vor evtl. Strafen. Verboten bleibt verboten.

am 10. Januar 2011 um 17:13

Also greift hier "Dummheit schützt vor strafe nicht" mal wieder? Aber wenn ein staatlich geprüfter ingenieuer (Kurz TÜV Prüfer) es abnimmt und dir einträgt wo ist dann das problem wenn du angehalten wirst. (vorrausgesetzt es ist nicht an!) Wer ist dann verantwortlich? Oder zieht das dann auch nen jahrelangen rechtsstreit nach sich, so wie es in diesem land selbst beim eindeutigsten fall ist?

Verantwortlich für den technische einwandfreien Zustand des Fahrzeuges sind einzig und allein Halter bzw. Fahrer. Eintragungen sind nur dann rechtssicher, wenn sie den Vorgaben der StVZO und des KBA (Kraftfahrtbundesamt) entsprechen.

Wird die Zulassung von UBB und ähnlichem nicht schon dadurch unmöglich, dass es hierfür keine geprüften Leuchten gibt? Eine E-Nummer für UBB wäre mir jedenfalls neu.

Außerdem hätte ich ja immer Sorge, dass mir son Ding mal auf der Autobahn flöten geht und dem Hintermann in die Windschutzscheibe knallt.

Die Befestigung der meisten "Systeme" besteht ja nur aus Kabelbindern oder so komischen Klipsen. Dazu sind die Leuchten selber ja auch nur aus billigem Plastik.

Selbst bei leichtem Steinschlag lösen sich die Dinger ja teilweise in Wohlgefallen auf. Zumindest die, die ich bisher gesehen habe.

Und dass man sich Flakscheinwerfer aufs Auto montieren darf, solange die während der Fahrt aus sind, halte ich auch für ein Gerücht. Stichwort "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Und dafür muss man nichtmal am Straßenverkehr teilnehmen. Im öffentlichen Verkehrsraum sind Sachen wie Unterbodenbeleuchtung und Co. nie erlaubt. Egal, was fürn Hempel von TÜV-Prüfer das einträgt.

Wie mein Vorposter schon schrieb, ist eine solche Eintragung nichtmal das Papier wert, auf dem sie steht.

Wenns die Rennleitung sieht oder wenn was passiert, dann hängt einzig und allein der Fahrer bzw. Halter des Autos am Fliegenfänger.

Zitat:

Original geschrieben von muhmann

Wird die Zulassung von UBB und ähnlichem nicht schon dadurch unmöglich, dass es hierfür keine geprüften Leuchten gibt? Eine E-Nummer für UBB wäre mir jedenfalls neu.

Genauso sieht es aus. Am KFZ dürfen keine Außenbeleuchtungen ohne Bauartzulassung montiert werden.

Was anderes hab ich auch nicht gesagt

 

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

Also meine ist seit 5 Jahren montiert, war bisher weder locker noch hat sich ein Teil verabschiedet, obwohl an GTI der auch mal längere Zeit mit 200 auf Autobahn gefahren wird.

Das einzige was passiert ist, an dem vorderen Teil ist eine kleine Ecke von der durchsichtigen Acryl Abdeckung weg, wohl Steinschlag oder an Eis hängen geblieben.

Das wäre also überhaupt kein Grund es nicht zu montieren, einzig und alleine die Rechtslage ist ausschlaggend die es verbietet. Für mich ist ein Fahrradträger auf dem Dach 1000 mal gefährlicher, da mir schon 2 mal Fahrräder auf der Autobahn entgegen kamen, das nur mal nebenbei.

Aber wie gesagt ich bekam die Auskunft ohne Verkabelung kann es montiert werden, ist zulässig, darf nur nicht angeschlossen sein, denke so ist die Aussage auch richtig.

Zitat:

Original geschrieben von muhmann

 

Außerdem hätte ich ja immer Sorge, dass mir son Ding mal auf der Autobahn flöten geht und dem Hintermann in die Windschutzscheibe knallt.

Die Befestigung der meisten "Systeme" besteht ja nur aus Kabelbindern oder so komischen Klipsen. Dazu sind die Leuchten selber ja auch nur aus billigem Plastik.

Selbst bei leichtem Steinschlag lösen sich die Dinger ja teilweise in Wohlgefallen auf. Zumindest die, die ich bisher gesehen habe.

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

Es gibt nur eine Ausnahme, wenn es ein Show Fahrzeug ist, das angeblich total umgebaut ist für Show - Zwecke, dann soll es Ausnahme Genehmigungen geben.

Nein, hier werden grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von -Xenon-

ich weiß gar nicht warum du so einen aufstand machst? Wenn der TÜV Prüfer sagt es ist legal und er trägt es dir ein, ist es doch nicht mehr dein Problem oder sehe ich das anders?

1. Ich mach doch keine Aufstand

2. Ich habe schon oft in Foren gelesen, dass Leute vom Tüvler Sachen eingetragen bekommen, die nicht eingetragen werden durften, dann gabs Anschiss vom Schnittlauch und Punkte und Geldbußen und und und...

3. Ich denke wenn ich kontrolliert werde kriege ich auch einen gewissen Teil vom Anschiss ab, nicht nur der Prüfer

und deshalb wollte ich was von nem Tüvler oder einem Dekra-ler (:confused: ^^) dazu hören

Zitat:

Original geschrieben von muhmann

Und dass man sich Flakscheinwerfer aufs Auto montieren darf, solange die während der Fahrt aus sind, halte ich auch für ein Gerücht.

sofern man glaubhaft machen kann, das dieser flakscheinwerfer lediglich als arbeitsscheinwerfer dient, während der fahrt sich das teil nicht lösen kann und im regulären fahrbetrieb davon keine erhöhte verletzungsgefahr für andere verkehrsteilnehmer ausgeht, ist es völlig legitim sich soen teil aufs auto zu montieren....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

steht aber im krassen gegensatz zu dem hier:

Zitat:

FOLIA TEC®: UNTERBODEN-KIT MIT TÜV-SEGEN

 

 

 

Die super Show für Tuningfans und Clubmeeting-Spezialisten verspricht FOLIA TEC...the Carstyling Factory® mit dem coolen weißen LED-SpotLight, einem Unterboden-Kit der Sonderklasse mit TÜV-Teilegutachten! Diese exceptionelle Aufwertung des Car Outfits erregt großes Aufsehen und macht die Standspur auf dem nächtlichen Event zur glitzernden Erlebnis-Street. Neben Unterboden, können auch Türverkleidungen, Spoiler und andere Teile ins rechte Licht gesetzt werden. Damit dabei allen Wünschen Rechnung getragen wird, bietet FOLIA TEC® in den Farben weiß und blau jeweils zwei Varianten zur Auswahl: Einmal die Version Kit mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Chromring mit jeweils 3 LEDs und zum zweiten, das Set mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Kunststoffgehäuse mit jeweils 5 LEDs ( beide Male: Durchmesser 5 mm).

Vorteile der LED-Lichtspender: sie sind langlebig, hoch unempfindlich gegen Stoß- und Vibration, verbrauchen wenig Strom und können angeschraubt oder angeklebt werden. Während der Einbau der weißen SpotLights als Einstiegsleuchten vom TÜV bestätigt werden – das Teilgutachten mit ausführlicher Gebrauchsanleitung (in 9 Sprachen) liegt den Packungen bei – müssen die blauen Spots noch auf die Genehmigung verzichten. Preis für die Sets zwischen 36.50 € und 79.90 €.

quelle: foliatec

habe mir mal das TGA angeschaut, ist beschrieben als "Einstiegsleuchten"!

Aber nur weil es ein TGA gibt, muss es nicht noch zulässig sein, es gibt eine Vielzahl von zurückgezogenen Teilegutachten, muss auch nicht sein dass dieses bereits geprüft wurde...

Schaltvorschrift

und hier die Anbaulage

Ich frage mich eh wer so einen Quatsch benötigt!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

habe mir mal das TGA angeschaut, ist beschrieben als "Einstiegsleuchten"!

richtig. ok hab ich vergessen zu erwähnen ;) wobei das ganze natürlich auch ne ubb ist wen dummerweise der schalter übern jordan geht....:D

Zitat:

Aber nur weil es ein TGA gibt, muss es nicht noch zulässig sein, es gibt eine Vielzahl von zurückgezogenen Teilegutachten, muss auch nicht sein dass dieses bereits geprüft wurde...

Schaltvorschrift

und hier die Anbaulage

naja die zurückgezogenen gutachten sind ja nicht unbedingt wegen ihrer fälschlicherweise als zulässig eingestuften sachen sondern in nahezu den meisten fällen wegen dem qm quatsch zurückgezogen worden. und das man die anbauvorschriften beachten muss steht ja ausser frage.

Zitat:

Ich frage mich eh wer so einen Quatsch benötigt!

da bist du allerdings nicht allein!

am 17. Januar 2011 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

Ich frage mich eh wer so einen Quatsch benötigt!

sehr gut, endlich hat es mal einer geschrieben :)

 

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