unrechtmäßiger Strafbefehl aus der Schweiz!
Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage:
Also, mein Bruder, hoch 75 jährig, hat am 27.05.2010, in Basel auf der A2, in Richtung Grenze, ein "Geschwindkeitsdelikt von sage und schreibe 2Km/h erwirkt, "der mit 14 Euro zu bezahlen ist. So ungefähr die Wortwahl des angeblich schweizerischen "Amtsschreibens".
Zum einen, mein lieber Bruder war in seinem ganzen Leben nicht in der Schweiz und schon garnicht in Basel.
Zum Tatvorwurf, es wurde nur das KfZ-Kennzeichen als Beleg für seinen vorgeblichen Aufenthalt in Basel angegeben. Kein PKW-Typ, noch irgendein Beweisfoto.
Letztlich gibt es noch nichteinmal eine Postanschrift für den möglichen Widerspruch, nur und das ist dubios, ein Postfach in Basel.
Also darf man annehmen, daß die Baseler Ordnungbehörden wohl ausschließlich in Postfächern wohnen?!
Was noch sonderbar erscheint ist, daß das Schreiben am 10.06.2010 abgeschickt, erst am 25.06.2010 den Adressaten erreicht hat und somit schon, bei oberflächlicher Betrachtung, die Hälfte der Widerspruchszeit abgelaufen wäre.
Nun konkret meine Frage:
Hat schon mal jemand hier oder im Bekanntenkreis, einen ähnlich gelagerten Fall gehabt?
Wie gesagt: er ( mein Bruder ) war nie in Basel und der Widerspruch kann nur in einem Postfach abgelegt werden?
Wir hier kennen das doch alle, man ist zu schnell gesaust, dann kommt nach 3-4 Wochen der Bescheid und dem ist ein "hübsches Foto" samt Forderungsbeleg, beigefügt. Möchte man widersprechen, kann man diesen Widerspruch an eine odentliche Postanschrift senden, aber nicht so.
Wenn sie das Foto sehen wollen, kommen sie in die Schweiz?!
Wer hat ne Idee?
Gruß Koilee
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von maede
Also leider nicht korekt das mit dem Strafabkommen.Wen ich mir das so durchlesse.... hmmmmmm
Hätte gerne mal die Adresse des Amtes das dies ausgestellt hat.
Zum anderen in der schweiz gibts keine so schöne fotos wie hier... hatt mal ein ähnlichesproblem vor 6 jahren
Straffe 40 Fr... hatte wiedersprochen. Zum beweiss wurde Foto bestellt und ich musste zur Polizei in meiner Nähe in die schweiz. Die stellten Fest gleiches auto gleiche farbe aber kennzeichen hatte nen Zahlendreher. Ich hatte 56 am schluss er 65 was für ein zufall.... naja straffe musste ich nicht zahlen aber die Gebühr um das Foto zu bestellen betrug 70 Fr. Dakam ich nicht drum herum. Die wollte der Polizist gleich cash. Laut Rechtsanwalt dürfen die das.
Nicht reagieren ist Falsch. Den dan kommt ne Mahnung und bearbeitungsgebühren:-(
Hallo Maede,
hatte ich aber, glaub ich, geschrieben, es gibt keine ordentliche Postanschrift, es sei denn, man sieht ein Postfach als "ordentliche" Postanschrift für einen Widerruf an.
Das ist das merkwürdige an der Geschichte. Schaut man im w.w.w. nach und gibt Baseler Polizei und Sicherheitsdepartement ein, bekommt man eine Postanschrift und die gehört ja wohl dazu, wenn man einen Gerichtsverwertbaren Ein- oder Widerspruch macht!
Gruß Koilee
es ist nach einer fahrt in die schweiz leider normal, dass man einen berg knöllchen mit 1-2 km/h überschreitung nach hause geschickt bekommt.
für betrüger ist der dieser traurige sachverhalt ein gefundenes fressen. weil wenn der brief wirklich jemanden erreicht, der öfter mal die schweiz besucht... der zahlt dann schon aus gewohnheit die rechnung.
Zitat:
Original geschrieben von mr.b4
es ist nach einer fahrt in die schweiz leider normal, dass man einen berg knöllchen mit 1-2 km/h überschreitung nach hause geschickt bekommt.für betrüger ist der dieser traurige sachverhalt ein gefundenes fressen. weil wenn der brief wirklich jemanden erreicht, der öfter mal die schweiz besucht... der zahlt dann schon aus gewohnheit die rechnung.
So wie Du sagst Mr.B4,
wenn dann noch ergänzend hinzu kommt, daß mein lieber Bruder in seinen 74 Jahren, nicht einmal in der Schweiz, geschweige denn in Basel war, dann wollen sich einem wohl doch "Sorgenfalten" auf die Stirne eingraben.
Zumal und ich schreib das gerne immer wieder, es keine justiziable Postadresse gibt, lediglich ein Postfach.
Diesen Sachverhalt habe ich jetzt an das Baseler Justizdepartement weitergeleitet, die - oh Wunder - eine korrekte Postadresse, so wie eine E-Mail Adresse, samt vernünftiger Telefonnummer angegeben haben. Alles Dinge, die in dem "Pamphlet" von den vorgeblichen Baseler Polizeibehörden n i c h t angegeben wurden.
Ich werde, so bald ich eine Antwort von der Justiziarin habe, weiter berichten, denn das ganze riecht förmlich nach ner Betrugsmasche und davor möchte ich hier jeden bewahren.
Gruß Koilee
wie wers den mal mit einem telefonat an die polizei basel.
nachfragen was das mit der adresse aufsich hat, und ob es tatsächlich so ist mit der strafe... so ein telefon kostet auch nicht die welt.
aber das mit dem postfach kommt mir schon einwenig komisch vor.
wenn ich in der schweiz ne busse bekomme, kommt die direkt vom Kanton/ Strassenamt und nicht von der Polizei.
und ja... bussen die man in der schweiz bekommt muss man auch in deutschland zahlen.
"Deutsche Verkehrssünder in der Schweiz können künftig leichter zur Kasse gebeten werden. Eine neue Regelung erleichtert den Datenaustausch über Automobilisten zwischen Deutschland und der Schweiz. Weiterhin schwierig bleibt aber das Inkasso der Bussen."
http://www.nzz.ch/2006/08/07/il/newzzEQKNBB43-12.html
hoffe konnte helfen
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Zitat:
Original geschrieben von osti1 b4 2.6E
wie wers den mal mit einem telefonat an die polizei basel.nachfragen was das mit der adresse aufsich hat, und ob es tatsächlich so ist mit der strafe... so ein telefon kostet auch nicht die welt.
aber das mit dem postfach kommt mir schon einwenig komisch vor.wenn ich in der schweiz ne busse bekomme, kommt die direkt vom Kanton/ Strassenamt und nicht von der Polizei.
und ja... bussen die man in der schweiz bekommt muss man auch in deutschland zahlen.
"Deutsche Verkehrssünder in der Schweiz können künftig leichter zur Kasse gebeten werden. Eine neue Regelung erleichtert den Datenaustausch über Automobilisten zwischen Deutschland und der Schweiz. Weiterhin schwierig bleibt aber das Inkasso der Bussen."
http://www.nzz.ch/2006/08/07/il/newzzEQKNBB43-12.html
hoffe konnte helfen
Danke Osti B4,
habe ich schon gemacht, mit dem Ergebnis, daß mir per Link auf die Kantons Justiziarseite, bestätigt wurde, das Widerreden/Einsprüche tatsächlich über das Postfach gehen und das bei den Eidgenossen so gebräuchlich ist.
Desweiteren habe ich jetzt einen geharnischten Widerspruch einglegt, nicht ohne diesen mit Einschreiben/Rückschein zu versenden.
Der Anwalt ist in "Lauerstellung", denn es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Hier eben einen Unschuldigen zu verfolgen, der dann auch noch mit hohem pekuniären Aufwand, seine Unschuld erstreiten muß.
Da hat Otto Schily, damaliger Justizminister des Bundes komplett und "glänzend" versagt, aber da kann man sehen, wie unsere Volksverräter uns "verkaufen".
Wie gesagt, es ist beweißbar, das mein Bruder niemals in seinem Leben in der Schweiz war und auch sein PW - so nennen die Eidgenossen PKW´s - nicht.
Ich werde, wenns interessiert, weiter berichten, denn eins ist klar, ich möchte irgendwie verhindern, das andere, denen sowas passiert - bei Unschuld natürlich - einfach solche Pamphlete "löhnen", wegen "Geringfügigkeit".
Danke Osti B4 für Deinen Hinweis! Koilee
Nun das mit dem Postfach ist einfach zu erklären. Grosse Ämter in der Schweiz haben alle Postfach da die sonst Täglich den Briefkasten überschwemt kriegen.
Drum wollt ich die adresse. Wenns ein normaler kleiner polizeiposten ist hat der nen briefkasten das ein amt ist das ins ausland schreibt um kohle zu holen hats ein Postfach. Das heist aber nicht das es in Basel gewessen sein muss sondern nur im Kanton ( Bundesland Basel)
Mein Bruder arbeitet auf dem Steueramt in Winterthur CH und in der Saison kriegen die Täglich 1 - 2 3,5 Tonner Post.
Nun abzocken...... kan man das nicht nennen. Es gibt regeln die zu beachten sind. Hier fährt mann auserorts 100 und in der Schweiz eben 80 bis max 120 auf der Autobahn.
Da viele Deutsche aber sich aus gewonheit nicht daran halten wird eben zur kasse gebeten.
Und das Geldeintreiben in deutschlan und der schweiz ist keine sache mehr. Macht meine Frau Täglich. Arbeitet auf dem Rathaus.
Vielleicht war ja gar nicht dein bruder sondern ein sohn nachbar bekannter mit seinem auto dort?
Mein Tipp an dich bezahl den quatsch und schluck den ärger runter. Jedes schreiben von den lieben ämtern kostet nähmlich gleich wieder richtig geld. Unser Nachbar hat so aus 120 Fr glatt 500 gemacht.
ja klar. das mit dem einfach bezahlen und dann ruhe haben stimmt ja eigentlich schon. aber ich finds auch ne frechheit wenn man da einfach belastet wird ohne "beweis".
Wenn dann könnten sie ja bei ausländern die ein vergehen in der schweiz begehen das foto gleich beilegen...
naja behörden sind wohl überall auf der welt gleich...
Zitat:
Original geschrieben von maede
Nun das mit dem Postfach ist einfach zu erklären. Grosse Ämter in der Schweiz haben alle Postfach da die sonst Täglich den Briefkasten überschwemt kriegen.Drum wollt ich die adresse. Wenns ein normaler kleiner polizeiposten ist hat der nen briefkasten das ein amt ist das ins ausland schreibt um kohle zu holen hats ein Postfach. Das heist aber nicht das es in Basel gewessen sein muss sondern nur im Kanton ( Bundesland Basel)
Mein Bruder arbeitet auf dem Steueramt in Winterthur CH und in der Saison kriegen die Täglich 1 - 2 3,5 Tonner Post.
Nun abzocken...... kan man das nicht nennen. Es gibt regeln die zu beachten sind. Hier fährt mann auserorts 100 und in der Schweiz eben 80 bis max 120 auf der Autobahn.
Da viele Deutsche aber sich aus gewonheit nicht daran halten wird eben zur kasse gebeten.
Und das Geldeintreiben in deutschlan und der schweiz ist keine sache mehr. Macht meine Frau Täglich. Arbeitet auf dem Rathaus.
Vielleicht war ja gar nicht dein bruder sondern ein sohn nachbar bekannter mit seinem auto dort?
Mein Tipp an dich bezahl den quatsch und schluck den ärger runter. Jedes schreiben von den lieben ämtern kostet nähmlich gleich wieder richtig geld. Unser Nachbar hat so aus 120 Fr glatt 500 gemacht.
Tja, maede,
prinzipiel haste recht, wenn ich dort gesaust bin und "geblitzt"worden bin, dann bitte, wird mit des plus Anstand gezahlt, keine Diskussion!
Aber hier ist, weder der Halter, noch sein Fahrzeug dort gewesen und das beweisbar.
Wenn dann unsere Volksverräter hergehen und Rechtshilfeabkommen unterzeichnen, die es ermöglichen, den ausländischen Behörden mit, ich betone: Willkür, Zahlbeträge "abpressen" wollen, seien sie auch noch so gering und nur ausschließlich bei unschuld, wohlgemerkt, dann ist das Abzocke.
Bei allem Verständnis für die ehrwürdige Tätigkeit Deiner lieben Frau und Deines Bruders.
Verstehe bitte, der alte Mann, mein Bruder, war nicht in der Schweiz und auch sein Auto war in keiner Weise "abgängig", wie es im Juristendeutsch so schön heißt.
Darum gehts und wenn ich jetzt nochmal sage/schreibe, daß mir persönlich sehr viel daran gelegen ist, solche Unrechtstaten von Behördenseite anzugehen, dann, so glaub mir, tu ich das auch, um andere Audianer vor solch möglichem Ungemach zu bewahren.
Es kann einfach nicht sein, daß ein "Strafbefehl", sei er auch noch so gering, bei Unrecht gezahtl wird.
Immer das altbekannte Kaufmannsprinzip vor Augen: Kleinvieh macht auch Mißt!
Und nicht zuletzt, ich bin ganz und garnicht ein piefiger "Korintenkacker", der auf seinem Recht stur und steif beharrt, eher schon das was Du in Deinem Schlußsatz schriebst: ein Schlucker und Dulder.
Hier aber gehts es um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die von unserem "guten alten" Otto Schily mit gleichgültigkeit solcher Sachlagen gegenüber auch im juristischen Sachverstand, substituiert worden ist. Da konnte man die Schweizer nicht dazu überreden, daß sie wie in Deutschland üblich, Beweismaterial beilegen und auch sonst sorgfältig belegen, daß man das Vergehen auch begangen hat, nein, einfach behaupten und dann muß der "Kleine" bezahlen. Das, nein.
Nochmal zum Schluß: ich möchte und werde erreichen, daß eínem so zu unrecht Beschuldigten, eine Abwehrmöglichkeit solch unrechtmäßiger Begehren, an die Hand gegeben wird.
Ich werde Berichten!
Danke für Deine Anteilnahme
Gruß Koilee
Zitat:
Original geschrieben von osti1 b4 2.6E
ja klar. das mit dem einfach bezahlen und dann ruhe haben stimmt ja eigentlich schon. aber ich finds auch ne frechheit wenn man da einfach belastet wird ohne "beweis".Wenn dann könnten sie ja bei ausländern die ein vergehen in der schweiz begehen das foto gleich beilegen...
naja behörden sind wohl überall auf der welt gleich...
ja, mein lieber Osti B4,
so isses.
Ich habe jetzt gerade dem guten maede geantwortet, hoffentlich denkt ihr jetzt nicht, ich will dieses Forum für meinen persönlichen Feldzug benutzen, nein, daß ganz und gar nicht.
Es ist und bleibt mir ein Anliegen, daß solche Ungerechtigkeiten bekämpft werden können, auch und gerade von den "kleinen" Audianern.
Wir zahlen überall schon, hier und da und dort, da kommts auf das "Bisschen" nicht mehr an?
Ich denke schon. Jeder zu unrecht gezahlte Euro, fehlt uns bei der Fahrbereithaltung unserer geliebter Audis.
😉
Gruß Koilee
Zitat:
Original geschrieben von maede
da bin ich aber gespannt wies weitergeht...Viel glück
Danke für die Glückwünsche mein lieber maeda,
ich habe einen Anwalt beauftragt. Desweiteren habe ich eine Petition an unsere Justizministerin des Bundes, Frau Leutheuser-Schnarrenberger geschrieben, mit dem Hinweis, das ihr Amtsvorgänger Otto Schily einiges "verschnarcht" hat.
Dann noch bei akte@akte. net gesendet mit dem Hinweis, es ernsthaft öffentlich zu machen, weil es ein Skandal ist, das man seine Unschuld beweisen muß, bei ganz einfacher Anschuldigung von amtswegen.
Dann schaun wir mal weiter, so der "Kaiser", dann sehn was.
Ach so, zwischenzeitlich habe ich von der schweizerischen Justitiarin, die den Fall bearbeitet, auch ne Nahchricht bekommen, das sie sich des Falles annehmen will.
Beste Grüße Koilee
So liebe Audianer, moin erstmal,
nach dem ich schrifliche Eingaben bei den Schweizern, so wie beim BJM der guten Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingereicht habe und das mit Nachdruck, hat sich tatsächlich was getan und zwar zum Positiven.
Man hat sich des Falles von beiden Seiten angenommen und von BJM Seite auf die Schweizer, mit Schreiben vom 02.07.10 eingewirkt, in dem so ungefähr stand, daß es sich hier beweisbar um einen Irrtum der Kantonspolizei handelt und man möge der Sache von schweizerischer Seite doch mit Aufmerksamkeit nachgehen und dem so zu unrecht Beschuldigten umgehend, so man den Fall überprüft hätte, bescheid geben.
Am 10.07.10 hatte mein lieber Bruder nun Post von den "Kantonisten" und siehe da, man hat frank und frei eingestanden, daß man sich wohl "geirrt" hätte und man nun um dispens ihrers Versehens nachsucht.
Der "Irrtum" wurde im Übrigen, selbstverständlich, nicht näher erleutert.
Was soll man sagen: glück gehabt oder wars auch "sture Beharrlichkeit", die tatsächlich den Amtschimmel, hier wie da, auf trab gebracht hat? Jedenfalls, hier noch mal, "Schwein gehabt".
Ich sag mal danke für Eure Anteilnahme und wünsche jedem, der ähnlich zu Unrecht so verfolgt wird, ebensolch Glück wie hier in diesem Falle!
Gruß Koilee
Schade, daß man als "Autor" nicht auf seinen eigenen Text berichtigend ein- oder zugreifen kann.
Hier nur so viel: es muß natürlich erläutert, statt erleutert heißen, tztz.
Wer noch was findet, darfs behalten😎
Gruß Koilee