unrechtmäßiger Strafbefehl aus der Schweiz!

Audi 80 B3/89

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage:
Also, mein Bruder, hoch 75 jährig, hat am 27.05.2010, in Basel auf der A2, in Richtung Grenze, ein "Geschwindkeitsdelikt von sage und schreibe 2Km/h erwirkt, "der mit 14 Euro zu bezahlen ist. So ungefähr die Wortwahl des angeblich schweizerischen "Amtsschreibens".
Zum einen, mein lieber Bruder war in seinem ganzen Leben nicht in der Schweiz und schon garnicht in Basel.
Zum Tatvorwurf, es wurde nur das KfZ-Kennzeichen als Beleg für seinen vorgeblichen Aufenthalt in Basel angegeben. Kein PKW-Typ, noch irgendein Beweisfoto.
Letztlich gibt es noch nichteinmal eine Postanschrift für den möglichen Widerspruch, nur und das ist dubios, ein Postfach in Basel.
Also darf man annehmen, daß die Baseler Ordnungbehörden wohl ausschließlich in Postfächern wohnen?!
Was noch sonderbar erscheint ist, daß das Schreiben am 10.06.2010 abgeschickt, erst am 25.06.2010 den Adressaten erreicht hat und somit schon, bei oberflächlicher Betrachtung, die Hälfte der Widerspruchszeit abgelaufen wäre.
Nun konkret meine Frage:
Hat schon mal jemand hier oder im Bekanntenkreis, einen ähnlich gelagerten Fall gehabt?
Wie gesagt: er ( mein Bruder ) war nie in Basel und der Widerspruch kann nur in einem Postfach abgelegt werden?

Wir hier kennen das doch alle, man ist zu schnell gesaust, dann kommt nach 3-4 Wochen der Bescheid und dem ist ein "hübsches Foto" samt Forderungsbeleg, beigefügt. Möchte man widersprechen, kann man diesen Widerspruch an eine odentliche Postanschrift senden, aber nicht so.
Wenn sie das Foto sehen wollen, kommen sie in die Schweiz?!
Wer hat ne Idee?

Gruß Koilee

27 Antworten

ja

klick mich feste

um sicher zu gehen,kann man es natürlich auch nen anwalt vorlegen oder doch gar schon der polizei ?!

rechtberatungen in solchen foren wie diesen sind allerdings reichlich bescheiden & deswegen auch nicht wirklich gern hier an dieser stelle gesehen,siehe forenregeln

persönlich denk ich,dass da wohl ziemlicher bauernfang am start is

Danke für die Antwort emil2267,

die Triebfeder meines Tuns war nicht so sehr ne Rechtsberatung, sondern vielmehr die Bekanntgabe einer möglicherweise, kriminellen Handlung, die jeden Autofahrer treffen kann und darum gehts mir auch, denn hier sind ja auch, so wie Du, Auti-Fahrer unterwegs.
Ich kann da nichts entdecken, was gegen die Forenregeln verstieße oder gar ein unsittliches, ehrabschneidendes Thema wäre?

Dein persönlicher Gedanke sei dank, hilft ja auch schon und danach können wir uns ja auch wieder dem "Tagesgeschäft" unserer Schraubersorgen widmen!😉

Beste Auti-Grüße Koilee

Wir sind in einem Audi Forum und nicht Auti! 😉

Samuel0815, mein Lieber,
wenns denn wein soll, korrigiere ich meinen Lapsus und sage:
Audifahrer!!!
Ansonsten wars ja nur verniedlichend gemeint.
Ich selbst fahre seit nunmehr 22 Jahren meinen A u d i 90/B3 und da mag man mir wohl meine "ernsthaftigkeit" beim Thema A u d i wohl per se unterstellen.

Beste Audi Grüße auch an Dich mein lieber Samuel0815

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Deutschland und Schweiz haben kein Rechtsabkommen,
also wenn dein Bruder noch nie in der Schweiz war und auch nicht vor hat dort hin zufahren, das Schreiben zur Kenntins nehmen und ab in den Reiswolf damit

Zitat:

Original geschrieben von olaf2609


Deutschland und Schweiz haben kein Rechtsabkommen,
also wenn dein Bruder noch nie in der Schweiz war und auch nicht vor hat dort hin zufahren, das Schreiben zur Kenntins nehmen und ab in den Reiswolf damit

...allerdings wenn er nochmal in die Schweiz will....wird er mit einem offenen Delikt nicht durch die Grenze gelassenn.Letztes Jahr beinahe selbst erlebt😉

Olaf, ich danke Dir,

das nenn ich mal ne Antwort!
Wie gesagt, er war nie und wird in Zukunft auch nicht müssen.
Der Reißwolf läuft sich schon warm.
Ist doch aber mal interessant, was die Unterweltler sich einfallen lassen, um an uner Geld zu kommen. dabei brauchen wirs, um unsere geliebten Audis in schwung zu halten.

Danke für die Antwort

@Robert,
ja sicher das, hier ist nur so, daß er nicht in Basel war und auch fürderhin nicht die Absicht hat.
Ich habe es jetzt bei der hiesigen Polizei zur Anzeige gebracht, weil die auch darüber "gestolpert" sind, daß es keine postalische Adresse gibt, eben nur ein Postfach.

Danke auch Dir für Deinen Hinweis!

Olaf, verdammt, ich krieg die Ameise nicht weg, hilfe!

ist keine Ameise, ist ein niedlicher Floh

Zitat:

Original geschrieben von Koilee


Olaf, verdammt, ich krieg die Ameise nicht weg, hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von Koilee


Samuel0815, mein Lieber,
wenns denn wein soll, korrigiere ich meinen Lapsus und sage:
Audifahrer!!!
Ansonsten wars ja nur verniedlichend gemeint.

Beste Audi Grüße auch an Dich mein lieber Samuel0815

Kein Problem!

Verniedlichungen werden aber in der Regel mit weichen Buchstaben geschrieben! D

🙂😎

Zitat:

Original geschrieben von olaf2609


ist keine Ameise, ist ein niedlicher Floh

Zitat:

Original geschrieben von olaf2609



Zitat:

Original geschrieben von Koilee


Olaf, verdammt, ich krieg die Ameise nicht weg, hilfe!

🙂😎

Oh, deswegen hats mich so gejuckt, n Floh!😁

🙄

Zitat:

Original geschrieben von Samuel0815



Zitat:

Original geschrieben von Koilee


Samuel0815, mein Lieber,
wenns denn wein soll, korrigiere ich meinen Lapsus und sage:
Audifahrer!!!
Ansonsten wars ja nur verniedlichend gemeint.

Beste Audi Grüße auch an Dich mein lieber Samuel0815

Kein Problem!

Verniedlichungen werden aber in der Regel mit weichen Buchstaben geschrieben! D

😛

Sam, recht haste, aber langsam hast soviel recht, da mußte ein´ ausgeben🙂😉

Also leider nicht korekt das mit dem Strafabkommen.

Wen ich mir das so durchlesse.... hmmmmmm

Hätte gerne mal die Adresse des Amtes das dies ausgestellt hat.

Zum anderen in der schweiz gibts keine so schöne fotos wie hier... hatt mal ein ähnlichesproblem vor 6 jahren

Straffe 40 Fr... hatte wiedersprochen. Zum beweiss wurde Foto bestellt und ich musste zur Polizei in meiner Nähe in die schweiz. Die stellten Fest gleiches auto gleiche farbe aber kennzeichen hatte nen Zahlendreher. Ich hatte 56 am schluss er 65 was für ein zufall.... naja straffe musste ich nicht zahlen aber die Gebühr um das Foto zu bestellen betrug 70 Fr. Dakam ich nicht drum herum. Die wollte der Polizist gleich cash. Laut Rechtsanwalt dürfen die das.

Nicht reagieren ist Falsch. Den dan kommt ne Mahnung und bearbeitungsgebühren:-(

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