Unlauterer Wettbewerb (?) / Werbung durch Fa. "Autos für Dich" wegen 20% Rabatt-Versprechen
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier in dem Topic richtig bin mit der Frage, aber ich versuche es einmal.
Bei uns gibt es eine Autofirma (Handel mit Werkstatt) die sich "Autos für Dich" nennt, und die 20% Rabatt bei Barzahlung für Reparaturen versprechen. Das jedenfalls habe ich auf einem provokanten Autoaufkleber gesehen, den der Nachbar hinten am Auto kleben hat.
Ich bin also hingemacht zur Firma, und die sagten mir, die 20% Rabatt bei Barzahlung kommen aber nur zum Tragen, wenn man den Aufkleber hinten am Fahrzeug draufklebt.
Den Aufkleber möchte ich aber nicht anbringen an meinem Auto, da er mir "zu politisch" aussieht.
Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig, denn einerseits versprechen die 20% Rabatt bei Barzahlung, machen das aber von einer Bedingung abhängig.
63 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 17:19:21 Uhr:
Es spricht nichts dagegen, einen Rabatt an eine Bedingung zu knüpfen, solange diese nicht sittenwidrig ist. Und eine Barzahlung ist ganz sicher nicht sittenwidrig.
Es geht nicht um die Barzahlung, sondern um den Aufkleber. Wer mit einem Rabatt wirbt, muss alle Bedingungen erwähnen, unter denen der Rabatt gewährt wird. Hier wird nach der Schilderung des TE zwar das Erfordernis der Barzahlung erwähnt, aber nicht, dass auch der Aufkleber am Fahrzeug angebracht werden muss.
Und deshalb dürfte es weniger um die Barzahlung gehen, als vielmehr um die Werbung für das eigene Unternehmen.
Was den "Rabatt" angeht - ein Küchenanbieter sagte dazu sehr passend, er könne jeden Rabatt gewähren, der der Kunde wünsche, der müsse es nur vorher sagen. Und so tippe ich darauf, dass die Rabattgewährung im Preis einberechnet wurde. Entscheidend ist, was unter dem Strich steht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Februar 2024 um 17:26:20 Uhr:
Es geht nicht um die Barzahlung, sondern um den Aufkleber. Wer mit einem Rabatt wirbt, muss alle Bedingungen erwähnen, unter denen der Rabatt gewährt wird. Hier wird nach der Schilderung des TE zwar das Erfordernis der Barzahlung erwähnt, aber nicht, dass auch der Aufkleber am Fahrzeug angebracht werden muss.
Wo und in welcher Form wird für den Rabatt geworben? Auf der Homepage ist der Rabatt überhaupt nicht erwähnt. Es ist nicht sittenwidrig, wenn im Verkaufsgespräch der Rabatt angeboten wird und dieser vom Anbringen des Aufklebers abhängig gemacht wird.
Oh man.
Genau, rennt alle zum Anwalt oder gleich vor Gericht.
Gibt es denn keine anderen Probleme?
Wenn du die Kohle haben willst, bapp dir den Aufkleber hinten drauf.
Kratz ihn hinterher ab.
Oder ärgere dich, mach einen sinnlosen Thread auf, und bekomme keine 20%.
Ich habe das Gefühl, hier sind schon wieder Ferienkinder unterwegs.
Was hat denn das Thema mit V&S zu tun?
Ähnliche Themen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. Februar 2024 um 17:23:34 Uhr:
Na, das mit der Barzahlung sehen unsere Politiker EU-weit aber ganz anders (soweit es nicht Schmi...., aber lassen wir das).
was ist denn "Schmi............." 😕😕 doch bitte einmal ausschreiben
Was ist denn verkehrt mit Bargeld?
Ich habe damit absolut kein Problem, und welches Problem sollten denn die EU-Politiker damit haben?
Zitat:
Hier könnte es aber unlauterer Wettbewerb sein, wenn erst im Gespräch noch weitere Bedingungen genannt werden (Werbe-Aufkleber anbringen).
Hatte aber der Scheibendoc.
https://www.google.de/search?...
auch sowas im Angebot.
Werbeaufkleber an der Heckscheibe und dafür gab es damals 50 DM Prämie und man mußte was unterschreiben, den Aufkleber für mindestens 1 Jahr an der heckscheibe zu belassen.
Zitat:
Wobei man das Ding doch bestimmt ganz gut wieder abbekommt...
Ja das abbekommen wird kein Problem sein, was ist aber wenn man ein 2.Mal dort hinfährt für eine andere / weitere Reparatur, und der Aufkleber ist nicht mehr da
@Holgernilsson
"die 20% Rabatt bei Barzahlung für Reparaturen versprechen. Das jedenfalls habe ich auf einem provokanten Autoaufkleber gesehen, den der Nachbar hinten am Auto kleben hat."
@Jochen-777 : Europaweit sind die unterschiedlichsten Grenzen gezogen worden, bis zu welchem Betrag mit Bargeld bezahlt werden darf. Da finde ich es sehr lustig, wenn bei einer EU-Abgeordneten (bzw. bei derem Verwandten) ein Koffer mit Bargeld gefunden wird und sie ein Verfahren wegen Korruption am Halse hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 17:31:39 Uhr:
Wo und in welcher Form wird für den Rabatt geworben?
Auf dem Aufkleber. Steht doch im Ausgangsbeitrag.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 17:26:10 Uhr:
Wobei mit Barzahlung oft auch nur gemeint ist, dass die Bezahlung ohne Finanzierung erfolgen muss, sehr wohl aber schon auch durch Überweisung erbracht werden kann.
So wie ich das vom Erzählen her mitbekommen habe, geht das wirklich nur mit Barzahlung, also Papierscheine auf den Tresen legen
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 17:31:39 Uhr:
Wo und in welcher Form wird für den Rabatt geworben? Auf der Homepage ist der Rabatt überhaupt nicht erwähnt. Es ist nicht sittenwidrig, wenn im Verkaufsgespräch der Rabatt angeboten wird und dieser vom Anbringen des Aufklebers abhängig gemacht wird.
Die Firma hat meines Wissens nach keine Homepage
Zitat:
@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 16:42:05 Uhr:
Ich bin also hingemacht zur Firma, und die sagten mir, die 20% Rabatt bei Barzahlung kommen aber nur zum Tragen, wenn man den Aufkleber hinten am Fahrzeug draufklebt.
Tja, für die tausenden anderen Werbeaufkleber bekommt man auch nur geld wenn man ihn durch die Gegend kutschiert
Zitat:
Den Aufkleber möchte ich aber nicht anbringen an meinem Auto, da er mir "zu politisch" aussieht.
Dann ebend kein Rabatt ... doer keine Monatspauschale ... oder oder.
https://xn--autofrdich-eeb.de/
Das habe ich gefunden.
Ich halte es nicht für sittenwidrig, wenn die Werbung auf dem Aufkleber steht und sich dann rausstellt, dass man den Kleber am Auto anbringen muss.
Zitat:
@Jochen-777 schrieb am 05. Feb. 2024 um 17:39:36 Uhr:
So wie ich das vom Erzählen her mitbekommen habe,
Na jetzt wird es immer abenteuerlicher.
Vermutlich geht die Werksatt davon aus das die Kunden nicht wissen wie man die Prozente rechnet......
MfG kheinz
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 17:44:52 Uhr:
Ich halte es nicht für sittenwidrig,
Es geht auch nicht um sittenwidrig, sondern um wettbewerbswidrig.
Ein Foto des Aufklebers wäre vielleicht noch hilfreich.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Februar 2024 um 17:50:08 Uhr:
Na jetzt wird es immer abenteuerlicher.
Vor allem deine Beiträge in diesem Thread sind abenteuerlich.
Wer oder was hindert jemanden daran, den Rabatt in Anspruch zu nehmen und dann den Aufkleber wieder abzumachen?