Unlauterer Wettbewerb (?) / Werbung durch Fa. "Autos für Dich" wegen 20% Rabatt-Versprechen
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier in dem Topic richtig bin mit der Frage, aber ich versuche es einmal.
Bei uns gibt es eine Autofirma (Handel mit Werkstatt) die sich "Autos für Dich" nennt, und die 20% Rabatt bei Barzahlung für Reparaturen versprechen. Das jedenfalls habe ich auf einem provokanten Autoaufkleber gesehen, den der Nachbar hinten am Auto kleben hat.
Ich bin also hingemacht zur Firma, und die sagten mir, die 20% Rabatt bei Barzahlung kommen aber nur zum Tragen, wenn man den Aufkleber hinten am Fahrzeug draufklebt.
Den Aufkleber möchte ich aber nicht anbringen an meinem Auto, da er mir "zu politisch" aussieht.
Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig, denn einerseits versprechen die 20% Rabatt bei Barzahlung, machen das aber von einer Bedingung abhängig.
63 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Februar 2024 um 22:49:26 Uhr:
Es ging um die Behauptung, dass Schlagwortwerbung angeblich nicht den Regelungen des UWG unterliegt. Das verlinkte Urteil zeigt, dass das nicht richtig ist. Im Prinzip ist es doch so, dass du keine Ahnung von der Materie hast, nicht richtig liest (schon auf Seite 2) und jetzt die Diskussion beenden willst, bevor du dich noch mehr blamierst.
Führst du Selbstgespräche?
Zitat:
@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 16:42:05 Uhr:
Hallo,ich weiß nicht, ob ich hier in dem Topic richtig bin mit der Frage, aber ich versuche es einmal.
Bei uns gibt es eine Autofirma (Handel mit Werkstatt) die sich "Autos für Dich" nennt, und die 20% Rabatt bei Barzahlung für Reparaturen versprechen. Das jedenfalls habe ich auf einem provokanten Autoaufkleber gesehen, den der Nachbar hinten am Auto kleben hat.
Ich bin also hingemacht zur Firma, und die sagten mir, die 20% Rabatt bei Barzahlung kommen aber nur zum Tragen, wenn man den Aufkleber hinten am Fahrzeug draufklebt.
Den Aufkleber möchte ich aber nicht anbringen an meinem Auto, da er mir "zu politisch" aussieht.
Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig, denn einerseits versprechen die 20% Rabatt bei Barzahlung, machen das aber von einer Bedingung abhängig.
Jeder Gedanke darüber ist müßig. Du bist Verbraucher. Als Verbraucher könntest du selbst aus einer unlauteren Werbung die gegen das UWG verstoßen würde (hier eher nicht) überhaupt nichts für dich herleiten. Das könnte nur ein Wettbewerber.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 22:59:28 Uhr:
Führst du Selbstgespräche?
Nein, ich unterhalte mich mit dir, obwohl du ja schon eine Seite zuvor geschrieben hattest, dass du mir nicht mehr antworten willst. Ziemlich inkonsequent von dir.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2024 um 23:00:39 Uhr:
könntest du selbst aus einer unlauteren Werbung die gegen das UWG verstoßen würde (hier eher nicht) überhaupt nichts für dich herleiten.
Der TE will ja gar nichts für sich herleiten. Seine Frage war nur "Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig?"
Ende