Unklarheiten über zulässige ET bei Felgen
Hallo,
habe zwar etliche ähnliche Einträge in Motortalk und anderswo ergoogelt aber keine genauen Antworten gefunden. Daher hier angemeldet und hoffe auf nette und kompetente Antwort ;-)
Ich suche Winterreifen als Kompletträder auf Aluflegen und würde die aus Preisgründen gerne online bestellen. Ich hätte gerne 195/55er R15.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zum PKW lässt eindeutig nur bei 185/60 R15er Reifen bei den Felgen die Wahl zwischen ET 38 und 40. Für 195/50 R15er ist alleine ET40 vorgeschrieben, der Onlineshop sucht aber automatisch und alternativlos ET38 aus.
Zunächst erklärbar. Das "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE" der gewünschten Felgen erlaubt auch für mein Fahrzeug die Felgen mit ET38 auch für 195er Reifen. Dieses stammt aber "nur" vom TÜV Austria.
Mein gesunder Menschenverstand sagt, dass die Angaben in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung egal sind, wenn der TÜV-Austria (nicht nur in einem EU-Land ansässig sondern EU-weit aktiv) eine Einschränkung wieder aufhebt. Der TÜV (unser deutsche) sagt auf Anfrage auch, dass das so sein müsste - dass aber auch manche Nachträge zur ABEs zurückgezogen würden.
"Müsste" ist aber keine rechtliche Kategorie, weder bei einer Polizeikontrolle noch in einem Schadensfall, wenn eine Versicherung einen Grund zum Nichtzahlen sucht.
- Wichtigste Frage: Wer gibt eine klare und verbindliche Auskunft, ob das TÜV-Austria Gutachten zu den Felgen das letzte und noch immer geltende, nicht zurückgezogene Wort spricht?
(Aus Interesse noch zwei andere Fragen: Über nichts würde ich mir faktisch weniger Sorgen machen, als ob 2mm Unterschied bei der ET bei fast 20 cm Reifenbreite irgendeine eine Gefahr darstellen - wenn es da nicht die rechtliche und manchmal sehr kleinkariert gesehen Seite gibt.
Wie kommt überhaupt der eine erst darauf, dass ET38 bei 195er Reifen nicht gehen, die anderen lassen das wieder zu. Und wieso springen die Felgenmaße bei der ET um 2mm? Reifen springen in der Breite um 10mm, selbst wenn die Felgenmitte stets gleich bleiben muss, müsste die ET um 5mm springen)
20 Antworten
Weil die Reifen bzw. das sichtbare Profil außen nicht überstehen darf!
Daher wandert bei zunehmender, erlaubter Reifenbreite der Reifen (und die Felge) nach innen (so weit das die Platzverhältnisse an Bremse und Fahrwerk wie z.B. Federn, Stoßdämpfer etc. und die Einlenkbarkeit) zulassen, zudem verringert sich die Spurweite, weil die Reifenmitte weiter nach innen wandert. 😁
Im up-Forum gab es eine ähnliche Diskussion in Bezug auf die erlaubten WiRfn-Dimensionen, wo lt. Händler nur 165 (später dann: 165+175) erlaubt wären als WiRfn, obwohl sogar die werksseitig aufpreispflichtigen SoRfn bei weitem breiter sein können.
Geht wohl auch um die Schneekettenfähigkeit als relevantes, wenngleich ggf. für eine Zulassung nicht notwendiges Kriterium der WiRfn-Breite.
Zitat:
@Taubitz schrieb am 6. November 2014 um 10:41:29 Uhr:
Im up-Forum gab es eine ähnliche Diskussion in Bezug auf die erlaubten WiRfn-Dimensionen, wo lt. Händler nur 165 (später dann: 165+175) erlaubt wären als WiRfn, obwohl sogar die werksseitig aufpreispflichtigen SoRfn bei weitem breiter sein können.
Geht wohl auch um die Schneekettenfähigkeit als relevantes, wenngleich ggf. für eine Zulassung nicht notwendiges Kriterium der WiRfn-Breite.
Ein spannendes Thema... 😉
Ich habe jetzt eine Kopie vom Händler von den zulässigen Reifengrößen für den 6C bekommen und mich gewundert, dass bei den WR bei 185/60 R15 Schluss ist, die SR aber locker bis 215/40 R17 gehen.
Quizfrage:
Welche maximale Breite an Ganzjahresreifen darf ich eigentlich fahren?
Viele Grüße
Moonwalk
Gute Frage! 😁
Man frage den kundigen Reifenhändler seines Vertrauens!
Meine beiläufige Frage war, warum die ET um 2 und nicht 5mm springt, ist aber nicht beantwortet. Warum man die ET allgemein beachten muss, erklärt sich hingegen von selbst (wenn auch nicht unbedingt für 2mm)
Und meine Hauptfrage, wie ich es oben kaum hätte optisch klarer hervorheben können war, wen ich defintiv um Auskunft bitte, ob die Angaben aus aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom PKW oder die aus dem "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE" gelten.
Wurde mich freuen, wenn das wer beantworten könnte und nicht das, was selbstverständlich ist und was ich schon weiß.
Ähnliche Themen
Zitat:
@mark7070 schrieb am 6. November 2014 um 11:07:31 Uhr:
Meine beiläufige Frage war, warum die ET um 2 und nicht 5mm springt, ist aber nicht beantwortet.
In einem anderen Thread hier schrieb einer, die et 40 bei 6J x 15 sei für (Winter-)Stahlfelgen, stand in dem Reifenauszug vom Händler jetzt aber so nicht drin...
Besser so?
Moonwalk 😁
Wurde beantwortet, einfach lesen und verstehen!
3mm Überstand sind 3mm Überstand! 😁
Wie bitte? Nicht genau lesen, was gefragt war, irgendwas ganz anderes beantworten und wenn mir das dann nicht passt behaupten, ich hätte nicht gelesen und verstanden? Oder, wäre noch viel schlimmer, sich darin aalen das man etwas nicht "versteht", was nur um 25 Ecken herum angedeutet ist?
Hatte schon gehört, dass es hier nur viel heiße Luft gibt, aber das übertrifft ja alles. Melde mich demnächst hier wieder ab. Werde fürs Erste Mal schauen, wie ich Taubitz auf die Ignorierliste kriege. Für so´n Kindergartenkrams ist mir meine Zeit zu schade. (Habt ihr keine Angst mal auf Testfragen von Journalisten zu stoßen, bei denen ihr mit solchem Verhalten die Qualität von einem ganzen Forum runterzieht??)
Nö, ich hab da keine Angst, bin gut ausgebildet und mach das hier in meiner Freizeit oder auf dem Job im Büro (selbstständig!). 😰
Irgnore-Funktion: Öffnet sich, wenn Du den Mauszeiger auf meinen User-Namen stellst.
Ansonsten: Alles gute Dir, weiterhin! 😁
Schade, dass Du mt bald schon wieder verlassen möchtest, es wurde gerade lustig.
Zitat:
In einem anderen Thread hier schrieb einer, die et 40 bei 6J x 15 sei für (Winter-)Stahlfelgen, stand in dem Reifenauszug vom Händler jetzt aber so nicht drin...
🙂🙂 Dich hätte ich jetzt fast vergessen. Vielen Danke für einen sehr punktgenauen Beitrag. 🙂
Ich hab mich jetzt wochenlang damit beschäftigt, weil ich der Optik wegen gerne die breiteren 195er hätte und nur die letzten Unklarheiten nicht zu klären waren. Das ist mir nicht untergekommen. Ganz im Gegenteil, VW verkauft zum Beispiel (leider für unverhältnismäßig teures Geld und mit nur mittelmäßigen Reifen) und auf Alufelgen bezogen sogar die schmaleren 185er auf Felgen mit ET 40, aber eben auf anderen "VW-Felgen" . Von anderen Felgenherstellern gibt es im gesuchten Fall nur Felgen mit ET 38.
Scheint mir fast eher so zu sein, als dass sich Hersteller drum drücken, 2 Produktionsreihen mit nur 2mm Unterschied fahren zu müssen und stattdessen die jeweils anderen Felgen in Nachträgen zur ABE freigeben (lassen).
Und damit sind wir ja schon wieder bei meiner Ausgangsfrage, ob diese Angaben aus dem ABE-Nachtrag der Felgen die Angaben aus der EG - Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs wirklich aufheben.
Also wie handfest schwarz auf weiß sicherzustellen ist, dass diese a) inzwischen nicht zurückgezogen ist und dass sie b) generell europaweit gelten (auch wenn das sehr zu vermuten ist, es geht ja um EU-Recht. Aber vermuten, wissen und belegen sind jeweils verschiedene Dinge)
Das könntest du noch beim Sachverständiger (Dekra Ost, TÜV West) prüfen lassen.
Und ggf. mit einer Einzelabnahme eintragen lassen. So ein Kostenfaktor ist das ja nun nicht.
Ich habe derzeit die 185 Werks WR auf dem 6R(B). Sind schwammig und die Optik leidet stark.
Ich habe daher für meinen neuen Polo (vrs. 02/2015) 205er WR auf Alufelge 17" mitbestellt. SR sind 215 auf 17".
Zitat:
t5108085.html#post41932543]schrieb am 6. November 2014 um 19:21:06 Uhr[/url]:
Das könntest du noch beim Sachverständiger (Dekra Ost, TÜV West) prüfen lassen.
Und ggf. mit einer Einzelabnahme eintragen lassen. So ein Kostenfaktor ist das ja nun nicht.
Danke für den Hinweis. So schlau war ich leider auch schon. Ich könnte da notfalls nochmals aufschlagen und damit nerven, dass die nun wirklich zuständig sind und helfen sollen, zumal man zahlt. Nur: Mit der Festellung Recht zu haben, dass die helfen müssen und Recht kriegen, sind 2 paar Schuhe. Nerven wäre zwar einerseits nun nötig aber anderseits nicht hilreich. So ist die Welt. 😠
Der Stolperstein scheint jener sein, dass eben im klassischen Sinne nichts einzutragen ist, was erstmal gar keine noch ABE hat, oder zumindest nicht für mein Fahrzeug. Solange es "nur" darum geht zu bestätigen, dass das offenbar & mutmaßlich Erlaubte auch defintiv erlaubt ist, wollen die auch nicht richtig aus dem Quark kommen, erst recht nicht schwarz auf weiß.
Zitat:
Ich habe jetzt eine Kopie vom Händler von den zulässigen Reifengrößen für den 6C bekommen und mich gewundert, dass bei den WR bei 185/60 R15 Schluss ist, die SR aber locker bis 215/40 R17 gehen.
Quizfrage:
Welche maximale Breite an Ganzjahresreifen darf ich eigentlich fahren?Viele Grüße
MoonwalkDu darfst alle eingetragenen Größen als Sommer - Winter oder Ganzjahresreifen fahren.
Ich selbt fahre auch Sommer wie Winter 215/40/17.
Bei den Winterreifen nimmt man meist eine kleinere Größe um im Notfall auch mal Schneeketten montieren zu können/ dürfen. Mit Schneeketten auf 215er Reifen wird es mit Sicherheit eng im Radkasten.
Zitat:
@Taubitz schrieb am 6. November 2014 um 13:21:42 Uhr:
Nö, ich hab da keine Angst, bin gut ausgebildet und mach das hier in meiner Freizeit oder auf dem Job im Büro (selbstständig!). 😰
Nochmal kurz ent-ignoriert. Leider warst du vorhin mit dem Antworten schneller als ich Ignorieren drücken konnte und ich "musste" das noch lesen. Auf das Zeugs muss man einfach nochmal reagieren:
Sei versichert, im Fall der Fälle können, werden und dürfen alleine jene Journalisten die Qualität der Beiträge hier und auch deiner Beiträge beurteilen, und nicht ansaztweise du selbst. Gute Bildung und erst recht gute Vermittlung derselben kommt nicht daher, dass man sie nur behauptet, sondern dass sie zu erkennen ist.
So, und nun wieder ein Mausklick auf Anwort erstellen, und sofort noch einer woandes.
bei Ganzjahresreifen ist bei 215/40/17 schluss,...grössere fand ich bei Reifen Direkt mal nicht