Unfassbare Nachzahlungsforderung wegen Kilometer
Hallo Community,
ich habe gestern einen Brief von meiner Versicherung erhalten, in der steht, dass ich ca. 1300€ Nachzahlen muss. Beim Vertragsabschluss im Oktober 2019, hat der damalige Mitarbeiter zu mir noch gesagt, dass ich als Fahranfänger (eigentlich schon 2 Jahre den Führerschein) mit der SF-O beginnen kann, er würde mir ein gutes Angebot unterbreiten und um ein möglichst günstigen Beitrag zu bekommen, gab er mir den Tipp, bei der jährlichen Fahrleistung 9.000KM einzutragen.
Die letzte Woche antwortete ich auf eine Anfrage der Versicherung, meinen KM-Stand anzugeben, falls ich es nicht tun würde, müsste ich 9€ mehr pro Monat bezahlen. Ich tat es, aus Angst das etwas passieren könnte und die Versicherung es am Ende dann doch mitkriegen könnte.
Nunja, jetzt bekam ich mit Schrecken die Rechnung und ehrlich gesagt kann ich es absolut nicht nachvollziehen was da genau berechnet wurde. Bitte seht es euch mal an und sagt mir 1.) Ob das so richtig ist (vorallem die Differenz zwischen 1980,67€ und 2901,68€ macht mich echt stutzig und 2.) was man dagegen tun kann. Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles auf einmal zu bezahlen.
- Fahrzeug mit aktuell ca. 212.000km
(Leasingrücklufer, ich hab den Wagen im März 2018 mit ca. 160TKM übernommen)
- Versicherungsbeginn Oktober 2019 (davor war ich bei einer anderen)
- SF-O trotz 2 Jahre Unfallfrei
- Teilkasko 120€ pro Monat
105 Antworten
Mach ich genauso. Wegen Corona fahre ich gerade etwas weniger. Wegen 20€ im Jahr mach ich da nicht rum. Wenn ich nächstes Jahr wieder mehr fahre ist alles im grünen Bereich.
Zitat:
Rein theoretisch müsste ja in der Zeit mind. 1x HU fällig gewesen sein.
Hab keine Ahnung ob die Versicherung bei solch einer "Ausrede" auch Anspruch auf z.B. die HU-Papiere hat, aber spätestens dann würde der Schwindel auffliegen
bei der beweistlastgeschichte ist das ja nunmal so, das die andere partei etwas beweisen muss. du musst ganz sicher nicht dazu beitragen, dich selbst zu belasten. mit etwas geschick kann man die km aber schon etwas günstiger verteilen als die versicherung einfach behauptet, um maximal mit strafen abzuverdienen.
das mit den minimal km angeben war früher übrigens eine übliche methode, als das mit den km geschichten neu war. in der familie haben etliche bei der versicherung vor ort gearbeitet und sagten immer "gib einfach 6000km an, juckt eh keinen" und kam nie was nach. erst später wurden die km stände ständig abgefragt und auch die AGB angepasst.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 12. Dezember 2021 um 10:32:30 Uhr:
Mach ich genauso. Wegen Corona fahre ich gerade etwas weniger. Wegen 20€ im Jahr mach ich da nicht rum. Wenn ich nächstes Jahr wieder mehr fahre ist alles im grünen Bereich.
aber Vorsicht;
soweit ich weiß gilt generell pro Jahr z.bsp. 6000 KM., das heist nicht, das du automatisch dieses Jahr 3000 und dafür nächstes Jahr 9000 km fahren darfst.
Das funktionirt nur wenn in der Zwischenzeit nicht der Kilometerstand an die Versicherung gemeldet oder ihr sonstwie mitgeteilt wurde (Bsp. Unfall-Gutachten)
Bisschen komisch: Man zahlt doch für eine Kilometerleistung. Wenn man dann weniger fährt und im Jahr darauf wieder mehr, dass man die km Leistung im Durchschnitt nicht überschreitet, dann kann die Versicherung mucken?
Dann sollen sie bei weniger Laufleistung auch zurückzahlen.
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Zitat:
@Marki_M. schrieb am 12. Dezember 2021 um 14:00:58 Uhr:
Dann sollen sie bei weniger Laufleistung auch zurückzahlen.
Machen die auch, wenn man in die nächstgünstigere Stufe gerät.
Zumindest macht das meine, man muß sich halt bei denen melden und innerhalb weniger Tage ist es entweder auf dem Beitragskonto gutgeschrieben.
Oder, wenn man möchte, auf dem Girokonto.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 12. Dezember 2021 um 14:00:58 Uhr:
Bisschen komisch: Man zahlt doch für eine Kilometerleistung. Wenn man dann weniger fährt und im Jahr darauf wieder mehr, dass man die km Leistung im Durchschnitt nicht überschreitet, dann kann die Versicherung mucken?Dann sollen sie bei weniger Laufleistung auch zurückzahlen.
Hier wurde aber offenbar nicht einmal mehr und einmal weniger gefahren - es wurde so wie ich es verstanden habe immer mehr gefahren. Oder?
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 12. Dezember 2021 um 14:00:58 Uhr:
Bisschen komisch: Man zahlt doch für eine Kilometerleistung. Wenn man dann weniger fährt und im Jahr darauf wieder mehr, dass man die km Leistung im Durchschnitt nicht überschreitet, dann kann die Versicherung mucken?Dann sollen sie bei weniger Laufleistung auch zurückzahlen.
Finde ich nicht komisch. Wenn man an einer grünen Ampel stehen geblieben ist, darf man ja auch nicht die nächste bei rot nehmen.
Wenn man eine Leistung bezahlt, bekommt man sie.
Ich sage, 15.000 pro Jahr. Im ersten fahre ich nur 8.000. somit kann ich 7.000km auf die Zukunft verteilen.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 12. Dezember 2021 um 17:00:46 Uhr:
Wenn man eine Leistung bezahlt, bekommt man sie.Ich sage, 15.000 pro Jahr. Im ersten fahre ich nur 8.000. somit kann ich 7.000km auf die Zukunft verteilen.
Wenn Du mit der Versicherung eine Vereinbarung hast nicht mehr als 15.000 KM pro (Kalender-) Jahr zu fahren, dann solltest Du absehbare Mehr-KM anzeigen, sonst könntest Du je nach Vertrag eine Vertragsstrafe oder im Schadenfall Nachteile bei der Regulierung erfahren.
Wenn Du weniger KM fährst würde ich jetzt handeln und der Versicherung das mitteilen. Viele bieten eine Beitragsanpassung im lfd. Jahr noch an. Gerade in Corona-Zeiten sind die Versicherer kulanter, weil ja einige unerwaret im homeoffice sind und zumindes nicht soviel Wege ins Büro haben.
Immer irgendwie lustig.
Die Versicherung bescheißen zu wollen scheint ein Kavaliersdelikt, aber wehe die Versicherung schaut bei Forderungen des VN oder Geschädigten genauer hin...
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 12. Dezember 2021 um 17:00:46 Uhr:
Wenn man eine Leistung bezahlt, bekommt man sie.Ich sage, 15.000 pro Jahr. Im ersten fahre ich nur 8.000. somit kann ich 7.000km auf die Zukunft verteilen.
Eben nicht.
Die Kilometer gelten immer nur für jeder Kalenderjahr separat. Darum kannst du im ersten Jahr natürlich deine Aussage korrigieren und bekommst eine entsprechende Erstattung. Machen musst du es aber. Du kannst halt nicht einfach aufs nächste Jahr das übertragen.
Kann natürlich sein, dass es keiner merkt oder keiner nachvollziehen kann. Dann geht das, aber grade im Schadenfall kommt der Kilometerstand eigentlich immer auf den Tisch.
Diese Logik verstehe ich nun nicht.
Wenn mir etwas übrig geblieben ist, spare ich mir das einfach auf. Unterm Strich hat sich niemand bereichert oder wurde geschädigt. Andernfalls müsste ich nach der Feststellung am Jahresende die Versicherung über die geringere Kilometerzahl informieren, gleichzeitig aber auch über die evtl. Mehrkilometer mit dem Effekt, dass sich ein Guthaben mit anschließender Nachforderung erhalte. Oder verstehe ich etwas falsch?
Kann hier ein echter Fachmann darüber Auskunft geben?
Man gibt die Fahrleistung pro Jahr an. Daher wird jedes Jahr für sich betrachtet. Eigentlich sehr logisch.
@Holgernilsson
Du bist Versicherungsfachmann?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 13. Dezember 2021 um 15:43:43 Uhr:
Man gibt die Fahrleistung pro Jahr an. Daher wird jedes Jahr für sich betrachtet. Eigentlich sehr logisch.
Natürlich ist das logisch.
Wie soll man denn z.B. bei einem Fahrzeugwechsel mit unterschiedlichen Typklassen die Fahrleistungen gegeneinander aufrechnen.
Kilometerstand am 1. Januar notieren und kurz vor Jahresende bei Minderkilometern die Versicherung informieren. Die Gutschrift kommt dann sehr schnell. 🙂