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Unfassbare Nachzahlungsforderung wegen Kilometer

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 7:51

Hallo Community,

ich habe gestern einen Brief von meiner Versicherung erhalten, in der steht, dass ich ca. 1300€ Nachzahlen muss. Beim Vertragsabschluss im Oktober 2019, hat der damalige Mitarbeiter zu mir noch gesagt, dass ich als Fahranfänger (eigentlich schon 2 Jahre den Führerschein) mit der SF-O beginnen kann, er würde mir ein gutes Angebot unterbreiten und um ein möglichst günstigen Beitrag zu bekommen, gab er mir den Tipp, bei der jährlichen Fahrleistung 9.000KM einzutragen.

Die letzte Woche antwortete ich auf eine Anfrage der Versicherung, meinen KM-Stand anzugeben, falls ich es nicht tun würde, müsste ich 9€ mehr pro Monat bezahlen. Ich tat es, aus Angst das etwas passieren könnte und die Versicherung es am Ende dann doch mitkriegen könnte.

Nunja, jetzt bekam ich mit Schrecken die Rechnung und ehrlich gesagt kann ich es absolut nicht nachvollziehen was da genau berechnet wurde. Bitte seht es euch mal an und sagt mir 1.) Ob das so richtig ist (vorallem die Differenz zwischen 1980,67€ und 2901,68€ macht mich echt stutzig und 2.) was man dagegen tun kann. Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles auf einmal zu bezahlen.

- Fahrzeug mit aktuell ca. 212.000km

(Leasingrücklufer, ich hab den Wagen im März 2018 mit ca. 160TKM übernommen)

- Versicherungsbeginn Oktober 2019 (davor war ich bei einer anderen)

- SF-O trotz 2 Jahre Unfallfrei

- Teilkasko 120€ pro Monat

Anschreiben von der Versicherung
Rechnung
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Die Frage der Verteilung der gefahrenen Kilometer über das Versicherungsjahr spielt erst dann eine Rolle, wenn ein Versicherungsvertrag unterjährig aufgelöst wird (Unfall; Verkauf) und die Versicherungsprämie zu diesem Stichtag berechnet werden muss.

Um lange Diskussionen darüber zu vermeiden, zu welchem Prozentsatz die Jahreskilomterleistung zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages in Anspruch genommen wurde, wird eine Gleichverteilung der Kilometerzahl über das VersicherungsjahrJahr angenommen und die Prämie zeitanteilig berechnet.

Nicht anders macht es der Stromlieferant. Wird der Preis zu einem bestimmten Datum erhöht, wird der mittlere Verbrauch in kwh pro Tag berechnet und der zu zahlende Betrag durch Multiplikation des Tagesverbrauches mit der Anzahl der Tage und dem jeweiligen Preis für die kwh berechnet.

Der Wärmeleiferant rechnet, da der Wärmedarf in den Wintermonaten höher als in den Sommermonaten ist, nicht mit einem über das Jahr gleichverteilten Energieverbrauch, sondern mit sogenannten Gradtagszahlen.

O.

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