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Unfallwagen wurde als Unfallfrei verkauft

BMW X3 E83

guten abend

ein freund von mir hat vor 4 wochen sein x3 ,2,0d bj 2009 verkauft allerdings er hat den käufer nicht gesagt das der wagen ein leichten knall hatte und lackieren werden musste,
der käufer hat das auto zum gutachter gebracht und der gutachter hat festgestellt das es sich um einen unfall wagen handelt, und er soll 1400€ fordern oder das auto zurück bringen, der käufer rief an und meinte wenn er ihn 1400€ überweisen würde dann hat sich das für ihn erledigt ,mein freund war einverstanden und überwies ihn die 1400€
eine woche später rief der käufer an und sagte das auto würde nicht anspringen und musste abgeschleppt werden es kamm raus das die lichtmaschine kaputt gegangen ist und mein freund bzw mein bekannter sollte die kosten für die reparatur übernehmen darauf hin überwies mein bekannter noch einmal 500€ für die reparatur und heute rief er nochmal und meinte der wagen ist wieder defekt die lichtmaschine sei wieder defekt und er wird zum anwalt gehen

meine frage wer ist im recht?
unfall verschwiegen ok aber für den unfall wurden 1400€ zurück überwiesen und die raparaturkosten für die lichtmasschine wurden ebenfalls übernommen (reiner kullanz ) den privat verkauf oder?

entschuldigen sie für meine rechtschreibung
ich hoffe auf ein paar hilfreiche antworten von euch..

mfg.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

...das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme...

Im Vertrag (Privat an Privat) muß ein Sachmängelhaftungsausschluß (Gewährleistungsausschluß) vermerkt sein. In etwa so formuliert :

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Garantie und Gewährleistung sind zweierlei Dinge. Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgüter beträgt 2 Jahre. Sie kann vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden (Händler) und bei Verträgen Privat an Privat) ausgeschlossen werden.

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Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


guten abend

ein freund von mir hat vor 4 wochen sein x3 ,2,0d bj 2009 verkauft allerdings er hat den käufer nicht gesagt das der wagen ein leichten knall hatte und lackieren werden musste,
der käufer hat das auto zum gutachter gebracht und der gutachter hat festgestellt das es sich um einen unfall wagen handelt, und er soll 1400€ fordern oder das auto zurück bringen, der käufer rief an und meinte wenn er ihn 1400€ überweisen würde dann hat sich das für ihn erledigt ,mein freund war einverstanden und überwies ihn die 1400€
eine woche später rief der käufer an und sagte das auto würde nicht anspringen und musste abgeschleppt werden es kamm raus das die lichtmaschine kaputt gegangen ist und mein freund bzw mein bekannter sollte die kosten für die reparatur übernehmen darauf hin überwies mein bekannter noch einmal 500€ für die reparatur und heute rief er nochmal und meinte der wagen ist wieder defekt die lichtmaschine sei wieder defekt und er wird zum anwalt gehen

meine frage wer ist im recht?
unfall verschwiegen ok aber für den unfall wurden 1400€ zurück überwiesen und die raparaturkosten für die lichtmasschine wurden ebenfalls übernommen (reiner kullanz ) den privat verkauf oder?

entschuldigen sie für meine rechtschreibung
ich hoffe auf ein paar hilfreiche antworten von euch..

mfg.....

Korrekt ist das mit Sicherheit nicht.

Die 2. Zahlung über 500,- hätte ich nicht mehr geleistet!

Der Käufer wird weiterhin bei jedem Mangel kommen und Geld haben wollen.

(Vielleicht sogar für Mängel, die es überhaupt nicht gibt! Abzocke?)

Unabhängig davon ist es natürlich nicht in Ordnung, wenn beim Verkauf Unfallschäden verschwiegen werden. Was war denn wirklich beim Unfall kaputt? Höhe des Schadens?
Wenn es nur "ein leichter Knall" war und anschließend neu lackiert wurde, sind die o.a. 1.400,- € "gut" bzw. überbezahlt. Und das war´s denn auch.
Soll er doch zum Anwalt gehen. Der wird ihm schon sagen, was nicht geht.
Oft sind das nur dumme Sprüche; denn die Leute haben meist überhaupt keinen Anwalt.

Wagen als unfallfrei verkauft obwohl es nicht war und 1400@ zurückerstattet ist ok.
Für eine defekte Lichtmaschine die wahrscheinlich beim Verkauf nicht defekt war und aus reiner Kulanz 500@ zurückerstattet ist mehr als ok.
Wenn jetzt die Lichtmaschine wieder defekt ist, soll der Käufer diese da reklamieren wo er es gekauft hat.
Schliesslich ist ein Privatverkauf immer so wie gesehen, wenn bewußt keine Mängel verschwiegen wurden.

Du bist sicher, dass die Geschichte so abgelaufen ist?

Von dem Freund hätte ich auch gern ein Auto gekauft und dann den Wagen auf seine Kosten reparieren lassen.
da kann man nur hoffen, dass auf der Überweisung der Verwendungszweck gestanden hat.

P. S. Wann hat dein Freund wieder einen X3 oder größer zu verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


guten abend

ein freund von mir hat vor 4 wochen sein x3 ,2,0d bj 2009 verkauft allerdings er hat den käufer nicht gesagt das der wagen ein leichten knall hatte und lackieren werden musste,
der käufer hat das auto zum gutachter gebracht und der gutachter hat festgestellt das es sich um einen unfall wagen handelt, und er soll 1400€ fordern oder das auto zurück bringen, der käufer rief an und meinte wenn er ihn 1400€ überweisen würde dann hat sich das für ihn erledigt ,mein freund war einverstanden und überwies ihn die 1400€
eine woche später rief der käufer an und sagte das auto würde nicht anspringen und musste abgeschleppt werden es kamm raus das die lichtmaschine kaputt gegangen ist und mein freund bzw mein bekannter sollte die kosten für die reparatur übernehmen darauf hin überwies mein bekannter noch einmal 500€ für die reparatur und heute rief er nochmal und meinte der wagen ist wieder defekt die lichtmaschine sei wieder defekt und er wird zum anwalt gehen

meine frage wer ist im recht?
unfall verschwiegen ok aber für den unfall wurden 1400€ zurück überwiesen und die raparaturkosten für die lichtmasschine wurden ebenfalls übernommen (reiner kullanz ) den privat verkauf oder?

entschuldigen sie für meine rechtschreibung
ich hoffe auf ein paar hilfreiche antworten von euch..

mfg.....

Korrekt ist das mit Sicherheit nicht.
Die 2. Zahlung über 500,- hätte ich nicht mehr geleistet!
Der Käufer wird weiterhin bei jedem Mangel kommen und Geld haben wollen.
(Vielleicht sogar für Mängel, die es überhaupt nicht gibt! Abzocke?)

Unabhängig davon ist es natürlich nicht in Ordnung, wenn beim Verkauf Unfallschäden verschwiegen werden. Was war denn wirklich beim Unfall kaputt? Höhe des Schadens?
Wenn es nur "ein leichter Knall" war und anschließend neu lackiert wurde, sind die o.a. 1.400,- € "gut" bzw. überbezahlt. Und das war´s denn auch.
Soll er doch zum Anwalt gehen. Der wird ihm schon sagen, was nicht geht.
Oft sind das nur dumme Sprüche; denn die Leute haben meist überhaupt keinen Anwalt.

danke für die antwort

unfall war vorne rechts,stosstange hatte ein riss und musste eine neue her.kotflügel musste lackiert werden,spurstange sowie koppelstangen mussten erneuert werden...

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


danke für die antwort

unfall war vorne rechts,stosstange hatte ein riss und musste eine neue her.kotflügel musste lackiert werden,spurstange sowie koppelstangen mussten erneuert werden...

Also dann doch etwas häftiger!!!

Warum macht ihr so einen Scheiß überhaupt?

Zitat:

Original geschrieben von X3_Profiler


Wagen als unfallfrei verkauft obwohl es nicht war und 1400@ zurückerstattet ist ok.
Für eine defekte Lichtmaschine die wahrscheinlich beim Verkauf nicht defekt war und aus reiner Kulanz 500@ zurückerstattet ist mehr als ok.
Wenn jetzt die Lichtmaschine wieder defekt ist, soll der Käufer diese da reklamieren wo er es gekauft hat.
Schliesslich ist ein Privatverkauf immer so wie gesehen, wenn bewußt keine Mängel verschwiegen wurden.

hallo

das auto war einwandfrei es gab überhaupt keine probleme ,wir haben probefahrt gemacht daraufihin ist der mit dem wagen 300km gefahren war alles in ordnung

ps.der wagen hat grad mal 51.000 tkm auf der uhr
ist also wie neu...

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


ps.der wagen hat grffad mal 51.000 tkm auf der uhr
ist also wie neu...

Ob Dein Freund in der Haftung ist, hängt vom Vertrag ab welcher geschlossen würde. Mal diesen lesen da steht es drinnen. Der Vorschaden hat nichts mit der Lichtmaschine zu tun. Das ist getrennt zu sehen, es sei denn der Schäden an der Lima kann ursächlich auf den Vorschaden zurückgeführt werden. Sprich Folgeschaden.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass man besser Verträge macht in den drinnen steht ob das Fahrzeug einen Vorschaden hatte oder nicht. Gibt es zum ankreuzen auch mit der "unbekannt" Angabe. Dann kann der Käufer entweder den Kauf bleiben lassen oder akzeptieren.

im kaufvertrag steht folgendes
das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme.

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


im kaufvertrag steht folgendes
das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme.

Dann ist doch alles klar.

Der Kaufvertrag war natürlich juristisch anfechtbar, weil ein Unfallschaden (vorsetzlich ?) verschiegen wurde.

Doch das habt Ihr ja durch Eure 1.400,-€-Zahlung geregelt und der Käufer scheint ja auch damit einverstanden gewesen zu sein.

Hat der wirklich einen "Gutachter" gehabt? Ich bezweifle es stark. Den Schaden kann man auch so feststellen.

Damit ist das Thema durch.

Ihr könnt dem Käufer aber sagen, er solle Euch nicht weiter belästigen.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


im kaufvertrag steht folgendes
das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme.
Dann ist doch alles klar.
Der Kaufvertrag war natürlich juristisch anfechtbar, weil ein Unfallschaden (vorsetzlich ?) verschiegen wurde.
Doch das habt Ihr ja durch Eure 1.400,-€-Zahlung geregelt und der Käufer scheint ja auch damit einverstanden gewesen zu sein.
Hat der wirklich einen "Gutachter" gehabt? Ich bezweifle es stark. Den Schaden kann man auch so feststellen.
Damit ist das Thema durch.
Ihr könnt dem Käufer aber sagen, er solle Euch nicht weiter belästigen.

ob er beim gutachter war oder nicht weis ich nicht ,wir waren nicht dabei

er hat uns so gesagt, und wir haben ihn dann die 1400€ überwiesen damit die sache ein ende hat, aber er gibt immer nocht nicht auf,

heute hat er mein bekannten angerufen und ihn gesagt wenn er den wagen nicht zurück nimmt dann würde er zum anwalt gehen....

jetzt wissen wir nicht was wir machen sollen den wir haben ihn das auto in einem guten zustand verkauft...

Der Käufer hätte das Recht gehabt, das Fahrzeug zurück zu geben Aufgrund des verschwiegenem Unfalls. Da der Käufer aber bereits 1400€ dafür vom Verkäufer bekommen und auch akzeptiert hat, ist der Fall erledigt.
Zudem hat der Käufer für die angeblich defekte LiMa 500€ kassiert (sehr kulant von Deinem Freund, ich hätte nichts bezahlt) und somit ist auch dieser Fall erledigt.
Sag Deinem Freund, sollte der Käufer nochmal anrufen und Druck machen, soll er ihm mit einem Anwalt drohen.

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


im kaufvertrag steht folgendes
das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme.

Erstmal klar zu stellen: Stoßstange und Kotflügel(keine feste Karosserie Teile) ist nicht gleich Unfallschaden. Ein Bagatellschaden muss nicht angegeben werden, und es wird kein Gericht etwas dagegen machen können. Außer Käufer kann es nachweisen, dass der Verkäufer es vorsätzlich verschwiegen hat. Also 1400€ geschenkt.

Zweitens wurde dass Auto vom Käufer begutachtet und Probegefahren, somit auch einen Kaufvertrag unterzeichnet. Was will der Bursche noch???

Wenn er eine Gewährleistung incl. Garantie benötigt, dann soll er beim Händler kaufen, wo der Kaufpreis um paar T€ mehr ist, und nicht auf der Privatmarkt suchen.

Wenn die Kiste morgen einen Motorschaden hat, wird dein Kumpel es auch übernehmen?

Also so einen Privaten Verkäufer hab ich noch nie gesehen, sowas tat ich mir auch wünschen.

Gruß

Zitat:

...das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme...

Im Vertrag (Privat an Privat) muß ein Sachmängelhaftungsausschluß (Gewährleistungsausschluß) vermerkt sein. In etwa so formuliert :

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Garantie und Gewährleistung sind zweierlei Dinge. Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgüter beträgt 2 Jahre. Sie kann vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden (Händler) und bei Verträgen Privat an Privat) ausgeschlossen werden.

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