Unfallwagen wurde als Unfallfrei verkauft
guten abend
ein freund von mir hat vor 4 wochen sein x3 ,2,0d bj 2009 verkauft allerdings er hat den käufer nicht gesagt das der wagen ein leichten knall hatte und lackieren werden musste,
der käufer hat das auto zum gutachter gebracht und der gutachter hat festgestellt das es sich um einen unfall wagen handelt, und er soll 1400€ fordern oder das auto zurück bringen, der käufer rief an und meinte wenn er ihn 1400€ überweisen würde dann hat sich das für ihn erledigt ,mein freund war einverstanden und überwies ihn die 1400€
eine woche später rief der käufer an und sagte das auto würde nicht anspringen und musste abgeschleppt werden es kamm raus das die lichtmaschine kaputt gegangen ist und mein freund bzw mein bekannter sollte die kosten für die reparatur übernehmen darauf hin überwies mein bekannter noch einmal 500€ für die reparatur und heute rief er nochmal und meinte der wagen ist wieder defekt die lichtmaschine sei wieder defekt und er wird zum anwalt gehen
meine frage wer ist im recht?
unfall verschwiegen ok aber für den unfall wurden 1400€ zurück überwiesen und die raparaturkosten für die lichtmasschine wurden ebenfalls übernommen (reiner kullanz ) den privat verkauf oder?
entschuldigen sie für meine rechtschreibung
ich hoffe auf ein paar hilfreiche antworten von euch..
mfg.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
...das auto wurde besichtigt und probe gefahren
das auto wird von privat verkauft ohne garantie oder rücknahme...
Im Vertrag (Privat an Privat) muß ein Sachmängelhaftungsausschluß (Gewährleistungsausschluß) vermerkt sein. In etwa so formuliert :
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
Garantie und Gewährleistung sind zweierlei Dinge. Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgüter beträgt 2 Jahre. Sie kann vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden (Händler) und bei Verträgen Privat an Privat) ausgeschlossen werden.
21 Antworten
vielen dank ihr habt uns wirklich viel geholfen
wir haben den käufer angeschrieben und ihn mitgeteilt das wir den wagen nicht mehr zurück nehmen
Zitat:
Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan
vielen dank ihr habt uns wirklich viel geholfen
wir haben den käufer angeschrieben und ihn mitgeteilt das wir den wagen nicht mehr zurück nehmen
Solltet Ihr den Wagen wider Erwarten doch zurücknehmen:
- Erst die Kohle zurück (1400,- plus die 500,-).
- Gefahrene km in Rechnung stellen.
- Fzg genau prüfen; vielleicht hatte der ja in der Zwischenzeit einen Unfall.
Ich würde das Fzg allerdings nicht mehr zurücknehmen.
Wenn Dein Freund im Rechtsschutz ist oder auch z.B. im ADAC kann er sich auch richtig beraten lassen ohne dass es was kostet.
Tipp für die Zukunft:
Sauberen Kaufertrag abschließen; Muster gibts beim ADAC und auch sonst im I-Net.
hallo hansi
deine beiträge waren sehr hilfreich ich danke dir vielmals
wir waren heute beim anwalt,wir haben ihn den vorfall geschildert er meinte wir sollten uns keine sorgen machen den er hat für den unfall 1400€ kassiert und die sache ist damit gegessen...
Zitat:
Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan
hallo hansideine beiträge waren sehr hilfreich ich danke dir vielmals
wir waren heute beim anwalt,wir haben ihn den vorfall geschildert er meinte wir sollten uns keine sorgen machen den er hat für den unfall 1400€ kassiert und die sache ist damit gegessen...
OK.
Danke für die Rückmeldung.
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Zitat:
Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan
hallo hansideine beiträge waren sehr hilfreich ich danke dir vielmals
wir waren heute beim anwalt,wir haben ihn den vorfall geschildert er meinte wir sollten uns keine sorgen machen den er hat für den unfall 1400€ kassiert und die sache ist damit gegessen...
Sagte ich doch!
Viel Glück noch.
Zitat:
Original geschrieben von X3_Profiler
Sagte ich doch!Zitat:
Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan
hallo hansideine beiträge waren sehr hilfreich ich danke dir vielmals
wir waren heute beim anwalt,wir haben ihn den vorfall geschildert er meinte wir sollten uns keine sorgen machen den er hat für den unfall 1400€ kassiert und die sache ist damit gegessen...
Viel Glück noch.
danke dir
Zitat:
Original geschrieben von tschert
Erstmal klar zu stellen: Stoßstange und Kotflügel(keine feste Karosserie Teile) ist nicht gleich Unfallschaden.
halb-offtopic:
"Keine festen Karrosserieteile"= einfach kein Unfall, aha.
Dann lass hierzu mal ein Urteil aus den letzten 15 Jahren sehen.
Du wirst keines finden.
Zwar gab und gibt es Bagatell-""Freisprüche"" für Mini-Parkschäden etc.,
aber mit Betragsgrenzen im Bereich weniger Hundert Euro, welche auch immer im Einzelfall entschieden werden...und selbst da wird die Grenze immer enger gefasst, das käme hier ganz sicher nicht in Betracht.
Spätestens auf Anfrage des Käufers müssen ohnehin auch bekannte Miniminischäden benannt werden.
Beim Rest deines Beitrages gebe ich dir recht.