Unfallwagen Unfallfrei gekauft von Privat.

Hallo zusammen.

Ich habe vor ca 4 Wochen einen PKW gekauft der laut Vorbesitzer Unfallfrei ist und bei Ihm auch keinen Unfall hatte. Es wurde ein Kaufvertrag von Mobile.de benutzt in der Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Garantie und Rücknahme wurden auch ausgeschlossen.

Nun nach dem ich das Fahrzeug auf der Hebebühne hatte stellte sich raus das der Innere Schweller / Abschlussblech an dem auch der Kotflügel verschraubt wird gestaucht war und schlecht geschweißt. Kein Korrosionsschutz oder ähnliches aufgetragen.

Ich habe darauf hin da das Fahrzeug weiter Zerlegt. Hinter der Front Stoßstange waren die Schrauben des
Querträgers die an den Schloßträger gehen ( Kein Tragendes Teil) Raus gerissen und krumm.

Nach Demontage der Heckstoßstange stelle sich dort am Abschlussblech ebenfalls ein schlecht reparierter Schaden raus.

Der Verkäufer gab mir als Kopie noch den Kaufvertrag von seinem Verkäufer mit, in dem ebenfalls stand "UNFALLFREI".

Kann ich dagegen angehen ? Bin leider nicht Rechtsschutz Versichert.

Ich füge mal Bilder an.

MfG

Schweller innen
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Seit wann ist ein aufgrund Rostgammels billig reparierter Schweller ein Unfallschaden?

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Von was für einem Fahrzeug (Alter, km, Kaufpreis) sprechen wir hier überhaupt?

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 7. September 2020 um 09:57:19 Uhr:


Von was für einem Fahrzeug (Alter, km, Kaufpreis) sprechen wir hier überhaupt?

Golf 5 GTI bj 2009 140 TKM 6000 Euro Kaufpreis

Mach das beste aus dem Wagen. Der Drops ist gelutscht. Und schau beim nächsten Wagen vorher besser hin.

Viel wichtiger als die bloße Eigenschaft 'unfallfrei' ist doch die erwähnte mangelhafte oder nur notdürftige Reparatur.
Zuerst braucht man hier einen Kostenvoranschlag, oder noch besser ein Gutachten eines Sachverständigen.
Dann kann man prüfen, ob der Verkäufer hierfür ins Boot geholt werden kann. Wenn der SV noch heraus findet, wie alt der Schaden ca. ist, wäre das zusätzlich von Vorteil.

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Zitat:

@Deloman schrieb am 7. September 2020 um 11:52:53 Uhr:


Viel wichtiger als die bloße Eigenschaft 'unfallfrei' ist doch die erwähnte mangelhafte oder nur notdürftige Reparatur.
Zuerst braucht man hier einen Kostenvoranschlag, oder noch besser ein Gutachten eines Sachverständigen.
Dann kann man prüfen, ob der Verkäufer hierfür ins Boot geholt werden kann. Wenn der SV noch heraus findet, wie alt der Schaden ca. ist, wäre das zusätzlich von Vorteil.

Ich denke, da schmeißt man dem schlechten Geld nur gutes Geld nach.

Entweder der Verkäufer wußte von dem Schaden oder hat ihn selbst verursacht, dann muss man ihm das nachweisen. Das wird er nicht zugeben und sagen, dass er das Auto so gekauft hat.

Oder er sagt wahrheitsgemäß, er hat den Schaden nicth verursdacht und hatte auch keine Kenntnis hiervon. Aber er wird kein Interesse an einem Gutachten oder weiterer Verfolgung haben, weil für ihn die Sache abgeschlossen ist (denke ich mir jedenfalls). Geld wird er eh nicht sehen, also wird er auch kein Interesse an einer beteiligung haben.

Dann geht man an die Vorbesitzer ran (sofern die noch leben, ausfindig gemacht werden können, usw.). Von denen will es natürlich auch keienr gewesen sein. Und es einem nachzuweisen wird bei 4 Haltern unmöglich sein.

Unterm Strich bezahlt man einen Gutachter und vielleicht einen Anwalt und hat hinterher immer noch einen Unfallwagen und keinen Wertausgleich, aber Geld für Anwalt und Gutachter bezahlt.

Da die Vorbesitzer bekannt sind, könntest du sie theoretisch einen nach dem anderen abtelefonieren - in der Hoffnung dass einer als Verkäufer den Schaden nicht verschwiegen hat. Ideal wäre es natürlich wenn es der Halter vor "deinem" Verkäufer wäre. Dann könntest du daraus dein weiteres Vorgehen festlegen.
Erfolgschancen sehe ich zwar sehr gering, aber zumindest ist der Aufwand sehr überschaubar.

Ansonsten wie auch schon die Vorredner geschrieben haben: abhaken

Zitat:

@T0pe87 schrieb am 7. September 2020 um 10:22:27 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 7. September 2020 um 09:57:19 Uhr:


Von was für einem Fahrzeug (Alter, km, Kaufpreis) sprechen wir hier überhaupt?

Golf 5 GTI bj 2009 140 TKM 6000 Euro Kaufpreis

11 Jahre Alt und 5 mal um Die Welt gefahren, von 4 verschiedenen Personen. Zudem entspricht der Kaufpreis vllt. 15% vom ehemaligen Neuwagenwert.
Da kann man auch mal einen Knick im Radlauf akzeptieren, und wenn nicht, dann entweder Neu(wertig) kaufen vom Händler oder aber das Auto richtig checken vor dem Kauf.

@T0pe87

Frag doch mal das Auto in der his Datenbank ab, vielleicht hast du Glück und eine Versicherung war beteiligt.....

Sieht aus wie ein Opel aus den 90ern.
Wenn das Blech schon so übel aussieht, wie verblasen wird der Rest der Karre erst sein?
Ältere Sportmodelle mit mehreren Vorbesitzern kaufen kann man machen... Kann man aber auch lassen.

Verstehe nicht warum einige immer gleich aufgeben, können sie ja gern machen aber das wäre nicht mein Weg.

Es gibt ja außer Anwalt noch einiges was man selbst erledigen könnte.

Man muss es nur wollen und auch akzeptieren das man vielleicht keinen Erfolg damit hat.
Einen Versuch wäre es mir immer wert.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 7. September 2020 um 13:36:52 Uhr:


Verstehe nicht warum einige immer gleich aufgeben, können sie ja gern machen aber das wäre nicht mein Weg.

Es gibt ja außer Anwalt noch einiges was man selbst erledigen könnte.

Man muss es nur wollen und auch akzeptieren das man vielleicht keinen Erfolg damit hat.
Einen Versuch wäre es mir immer wert.

Szenario ohne Anwalt

TE: Spreche ich mit dem ersten Vorbesitzer? Wissen sie etwas über einen Unfallschaden am GTI den ich jetzt als 4.Hand erworben habe?
1.Hand: ich weiß von nichts schönen Tag noch.

TE:Spreche ich mit dem zweiten ........
2.Hand: ich weiß.....

Ich weiß es klingt doof, aber die meisten Leute wollen auch einfach nicht von Privatdetektiven belästigt werden wegen einer Karre die sie mal vor vielen Jahren abgestoßen haben. Ich finde es auch respektlos etwas von den Vorbesitzern zu erwarten oder zu verlangen. Der TE ist offensichtlich vom Fach und kann anhand dieser Bilder einen Unfallschaden garantieren, dann soll er seine Autos doch vor dem Kauf genau prüfen.

Deine Einstellung und die sagt schon viel aus.

Naja, das sind schon offensichtlich Unfallschäden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. September 2020 um 12:53:39 Uhr:


Da die Vorbesitzer bekannt sind, könntest du sie theoretisch einen nach dem anderen abtelefonieren - in der Hoffnung dass einer als Verkäufer den Schaden nicht verschwiegen hat. Ideal wäre es natürlich wenn es der Halter vor "deinem" Verkäufer wäre. Dann könntest du daraus dein weiteres Vorgehen festlegen.
Erfolgschancen sehe ich zwar sehr gering, aber zumindest ist der Aufwand sehr überschaubar.

Ansonsten wie auch schon die Vorredner geschrieben haben: abhaken

Ja, ideal wäre das vielleicht. Aber der TE hat ja schon geschrieben, dass der Vorbesitzer belegen kann, dass er den Wagen selber nachweisbar als unfallfrei erworben hat.

Zitat:

@E97 schrieb am 7. September 2020 um 13:56:10 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 7. September 2020 um 13:36:52 Uhr:


Verstehe nicht warum einige immer gleich aufgeben, können sie ja gern machen aber das wäre nicht mein Weg.

Es gibt ja außer Anwalt noch einiges was man selbst erledigen könnte.

Man muss es nur wollen und auch akzeptieren das man vielleicht keinen Erfolg damit hat.
Einen Versuch wäre es mir immer wert.

Szenario ohne Anwalt

TE: Spreche ich mit dem ersten Vorbesitzer? Wissen sie etwas über einen Unfallschaden am GTI den ich jetzt als 4.Hand erworben habe?
1.Hand: ich weiß von nichts schönen Tag noch.

TE:Spreche ich mit dem zweiten ........
2.Hand: ich weiß.....

Ich weiß es klingt doof, aber die meisten Leute wollen auch einfach nicht von Privatdetektiven belästigt werden wegen einer Karre die sie mal vor vielen Jahren abgestoßen haben. Ich finde es auch respektlos etwas von den Vorbesitzern zu erwarten oder zu verlangen. Der TE ist offensichtlich vom Fach und kann anhand dieser Bilder einen Unfallschaden garantieren, dann soll er seine Autos doch vor dem Kauf genau prüfen.

Ja bin vom Fach das ist korrekt.
Um die genannten Schäden zu sehen und begutachten musste das Fahrzeug im Radkasten und unterboden sowie rückleuchten Räder und stoßfänger vorne demontiert werden.

Das bei einer Fahrzeug Besichtigung so zerlegen ist eher nicht möglich und die Schäden nicht festzustellen. Ja lack sah gut aus aber lackdichten Messer war leider nicht dabei.

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