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Gesetzliche Gewährleistung bei privatem Autokauf?

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 9:50

Hallo zusammen,

letzten Mittwoch habe ich einen gebrauchten Corsa von Privat gekauft. In der Beschreibung stand technisch einwandfrei. Nun nach gerade mal 200km ist der Zylinderkopf kaputt gegangen. Die reperaturkosten belaufen sich bei 800€ bis 2000€. Der Wagen selbst hat nur 2800€ gekostet. Habe ich nun die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, obwohl eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde? Ich erwarte ja nicht, dass der Verkäufer die kompletten Kosten übernimmt, aber er sollte sich wenigstens an der Reperatur beteidigen.

Was meint ihr, wie stehen meine Chancen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.

doch geht sie! und wie willst das den nachweisen? glaubst da is n timer dran den man ablesen kann "ist da und da kaputt gegangen und der damalige besitzer wusste das!"????

sorry aber wer privat kauft und dann hinterher probleme hat der hat eben gelitten. im übrigen auch bei den meisten gewerblichen!

ach ja und deinem bekannten bei der versicherung würde ich mal raten sich n anderen job zu suchen. bäckerlehrling oder maurerlehrling! ein 14 tägiges rückgaberecht gibts a) NUR bei online geschäften wie amazon und co und b) auch NUR bei gewerblichen.

im übrigen: ein versteckter mangel liegt nur vor wen der ex besitzer davon WUSSTE. so und wen nun nichtmal deine werkstatt weiss (die sind/sollten profis sein) was kaputt ist....WOHER soll der private verkäufer (der beruflich vielleicht tapeten klebt) wissen was den wagen kaputt ist?

ihr denkt immer das händler oder gar privatleite hellseherische fähigkeiten haben, ihr auto bis zur letzten schraube kennen und IMMER durch handauflegen wissen was kaputt ist und das es gerade noch bis zum verkauf hällt. war der wagen den technisch einwandfrei als ihn gekauft hast? sicherlich war er das sonst hättest ihn nicht genommen. somit hatsichs. und was wirklich defekt ist weiss keiner.

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Sofern der Verkäufer nicht gewerblich ist. Z.B. Bei Häufigen Verkäufen oder er von dem Defekt nachweislich gewusst hat.

Ist der Verkäufer gesetzlich nicht zur Zahlung verpflichtet.

am 22. Juli 2013 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von DER_Chris87

Hallo zusammen,

letzten Mittwoch habe ich einen gebrauchten Corsa von Privat gekauft. In der Beschreibung stand technisch einwandfrei. Nun nach gerade mal 200km ist der Zylinderkopf kaputt gegangen. Die reperaturkosten belaufen sich bei 800€ bis 2000€. Der Wagen selbst hat nur 2800€ gekostet. Habe ich nun die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, obwohl eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde? Ich erwarte ja nicht, dass der Verkäufer die kompletten Kosten übernimmt, aber er sollte sich wenigstens an der Reperatur beteidigen.

Was meint ihr, wie stehen meine Chancen?

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hast du keine Chancen, überhaupt keine. Das ist ja eben das Problem bei Käufen von Privat, wenn der Karren auseinanderfällt, wenn man damit auch nur 100 Meter nach dem Kauf gefahren ist, hat man eben Pech gehabt. Es sei denn, man kann dem Verkäufer eine betrügerische Absicht nachweisen, wobei die Betonung auf "NACHWEISEN" liegt. Wie sollte das gehen?

Über diese Umstände sollte sich doch nun bald jeder Privatkäufer im klaren sein, diese Regelung besteht ja nicht erst seit gestern, insofern verstehe ich hier manche Leute nicht.

Wer hier die gröbsten Enttäuschungen vermeiden will, der kauft eben halt beim Händler, der kann die Gewährleistung nicht ausschließen, jeder Fehler, der innerhalb von 6 Monaten ab Kauf entsteht, geht voll zu seinen Lasten, aus der Nummer kommt der nicht raus. Kostet dann auch ein wenig mehr, so ein Gebrauchtwagen vom seriösen Händler, weil der diese Kosten mit einkalkulieren muss.

 

Grüße

Udo

am 22. Juli 2013 um 10:23

Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.

am 22. Juli 2013 um 10:28

bei nachweislicher arglistischer täuschung hättest du eine chance.

allerdings geht ein zylinderkopf selten einfach so von jetzt auf gleich kaputt.

am 22. Juli 2013 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.

Wieso sollte der Zylinderkopf nicht von jetzt auf gleich kaputtgehen? Klar müssen da vorher schon Mikroanrisse/Haarrisse gewesen sein, die man unter dem Elektronenmikroskop oder per Röntgen eventuell hätte sehen können, aber bis zu endgültigen Kollaps funktioniert so ein Motor meist einwandfrei.

Das Problem ist -wie ich bereits geschrieben hatte- der NACHWEIS, dass hier Betrug vorliegt. Wie sollte das möglich sein?

 

Grüße

Udo

am 22. Juli 2013 um 10:38

woher weiß der TE, dass es der kopf ist und nicht die kopfdichtung?

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 11:19

Das weis er nicht ;-)

Die Werkstatt meinte wenn es die Zylinderkopfdichtung ist wäre es etwa 800€ und beim Kopf bis zu 2000€. Die Werstatt hat mir auf jeden Fall geraten mich an den Verkäufer zu wenden und 500€ -1000€ wenigstens rauszuhandeln, weil das einfach nicht sein kann, dass das so kurz nach dem Kauf passiert.

Bei meiner Versicherung meinte ein guter Bekannter, dass es ein 14 Tage Rückgaberecht (auch Privat) gibt wenn versteckte Mängel vorliegen und DAS sei definitiv einer. Gibt es dieses 14 tage Rückgaberecht bei versteckten Mängeln wirklich?

am 22. Juli 2013 um 11:26

Das halte ich für Unrichtig. Rückgaberecht gibt es beim Händler vielleicht aber nicht beim Privat Kauf.

Wurde der Verkäufer schon befragt Zwecks des Schadens?

am 22. Juli 2013 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von DER_Chris87

Das weis er nicht ;-)

Die Werkstatt meinte wenn es die Zylinderkopfdichtung ist wäre es etwa 800€ und beim Kopf bis zu 2000€. Die Werstatt hat mir auf jeden Fall geraten mich an den Verkäufer zu wenden und 500€ -1000€ wenigstens rauszuhandeln, weil das einfach nicht sein kann, dass das so kurz nach dem Kauf passiert.

Bei meiner Versicherung meinte ein guter Bekannter, dass es ein 14 Tage Rückgaberecht (auch Privat) gibt wenn versteckte Mängel vorliegen und DAS sei definitiv einer. Gibt es dieses 14 tage Rückgaberecht bei versteckten Mängeln wirklich?

Oh Mann ......

Auch hier wäre die Streitfrage: Was ist ein versteckter Mangel? Du hast eine Gurke erwischt, du hast es nicht für nötig erachtet, den Wagen beim TÜV, DEKRA oder GTÜ zur Begutachtung vorzuführen (wenn damals nämlich schon der Zylinderkopf undicht gewesen sein sollte, hätten die das bemerkt), du hast auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet, anlässlich der dieser Fehler eventuell bemerkt worden wäre, kurz, du warst zu vertrauensselig und bist eben reingefallen.

Jetzt, im Nachhinein das ganze wieder rückgängig zu machen oder vom Verkäufer einige Hundert Euro zurückbekommen zu wollen ist echt naiv. Der Verkäufer könnte ja auch denken, dass er einen völlig mangelfreien Wagen verkauft hatte und der neue Besitzer diesen durch brutales Vollgasfahren kaputt gemacht hat und sich nun schadlos halten will.

Komisch, wenn sich nun hier der Verkäufer gemeldet hätte, dass der Käufer den Kauf rückgängig machen wollte, nachdem bei diesem was kaputt gegangen ist, würden fast alle hier unisono antworten, dass der Käufer keine Chance hätte.

Nun meldet sich aber der Käufer und ziemlich viele ermutigen ihn, sein Geld zurückzufordern, was soll das?

Grüße

Udo

am 22. Juli 2013 um 11:42

also ich checke diesbezüglich bei einem gebrauchtwagen folgendes:

öldeckel- normale farbe des öls oder vanillecreme

ölspuren im kühlwasserausgleichsbehälter und kühlwasserstand

überdruck im ausgleichsbehälter bei laufendem motor (logischerweise solange die maschine noch kalt ist)

bei der probefahrt behalte ich die kühlwasseranzeige im blick

 

hast du das auch gemacht?

 

ohne jetzt partei für eine seite zu ergreifen:

thermostat oder wapu können auch mal kaputt gehen, ohne dass es zwingend auffällt.

(z.b. im kurzstreckenbetrieb)

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.

doch geht sie! und wie willst das den nachweisen? glaubst da is n timer dran den man ablesen kann "ist da und da kaputt gegangen und der damalige besitzer wusste das!"????

sorry aber wer privat kauft und dann hinterher probleme hat der hat eben gelitten. im übrigen auch bei den meisten gewerblichen!

ach ja und deinem bekannten bei der versicherung würde ich mal raten sich n anderen job zu suchen. bäckerlehrling oder maurerlehrling! ein 14 tägiges rückgaberecht gibts a) NUR bei online geschäften wie amazon und co und b) auch NUR bei gewerblichen.

im übrigen: ein versteckter mangel liegt nur vor wen der ex besitzer davon WUSSTE. so und wen nun nichtmal deine werkstatt weiss (die sind/sollten profis sein) was kaputt ist....WOHER soll der private verkäufer (der beruflich vielleicht tapeten klebt) wissen was den wagen kaputt ist?

ihr denkt immer das händler oder gar privatleite hellseherische fähigkeiten haben, ihr auto bis zur letzten schraube kennen und IMMER durch handauflegen wissen was kaputt ist und das es gerade noch bis zum verkauf hällt. war der wagen den technisch einwandfrei als ihn gekauft hast? sicherlich war er das sonst hättest ihn nicht genommen. somit hatsichs. und was wirklich defekt ist weiss keiner.

am 22. Juli 2013 um 11:52

echt?

und ich dachte immer der tüv hätte gut bezahlte hellseher beschäftigt, die jeden mangel in ihrer glaskugel sehen:p

am 22. Juli 2013 um 12:17

Wer hat dem TE geraten sein Geld wieder zu holen? Bitte Melden!

am 22. Juli 2013 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.

doch geht sie! und wie willst das den nachweisen? glaubst da is n timer dran den man ablesen kann "ist da und da kaputt gegangen und der damalige besitzer wusste das!"????

sorry aber wer privat kauft und dann hinterher probleme hat der hat eben gelitten. im übrigen auch bei den meisten gewerblichen!

ach ja und deinem bekannten bei der versicherung würde ich mal raten sich n anderen job zu suchen. bäckerlehrling oder maurerlehrling! ein 14 tägiges rückgaberecht gibts a) NUR bei online geschäften wie amazon und co und b) auch NUR bei gewerblichen.

im übrigen: ein versteckter mangel liegt nur vor wen der ex besitzer davon WUSSTE. so und wen nun nichtmal deine werkstatt weiss (die sind/sollten profis sein) was kaputt ist....WOHER soll der private verkäufer (der beruflich vielleicht tapeten klebt) wissen was den wagen kaputt ist?

ihr denkt immer das händler oder gar privatleite hellseherische fähigkeiten haben, ihr auto bis zur letzten schraube kennen und IMMER durch handauflegen wissen was kaputt ist und das es gerade noch bis zum verkauf hällt. war der wagen den technisch einwandfrei als ihn gekauft hast? sicherlich war er das sonst hättest ihn nicht genommen. somit hatsichs. und was wirklich defekt ist weiss keiner.

Bei einem technischen Streitthema ist es immer von Vorteil wenn man ein Gutachten vom Experten eingeholt hat und das genaue wieso, warum dann geklärt ist.

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