Unfallwagen?
Hallo,
wir haben uns vor knapp 10 Monaten eine gebrauchten Astra beim FOH gekauft . Mir ist schon nach kurzer Zeit etwas Farbnebel am Dichtgummi der Heckklappe aufgefallen was mir aber egal war weil ich der annahme war das hier nur ein kleiner Kratzer ausgebessert wurde . Als ich heute bei einem Freund zu Besuch war der Karosserieschlosser ist , ist dem der Farbnebel auch aufgefallen als ich die Heckklappe öffnete. Nachdem er die Türgummies entfernt hatte konnte man eindeutig sehen das das hintere seitenteil rausgetrennt wurde und ein neues eingesetzt (man sieht richtig schön die Übergänge vom Orginalblech auf das Reparaturblech)
Wir haben das Auto als Unfallfrei gekauft , aber der Händler hat in den Vertrag geschrieben " unfallfrei laut Vorbesitzer ".
Da wir mit dem Auto schon genug Probleme hatten hab ich jetzt langsam die Schnauze voll . Kann man den Wagen so ohne weiteres zurückgeben oder muss ich jetzt dem Händler beweisen das der Schaden schon beim Kauf da war .
Gibt es irgendeine Faustregel wieviel Vom Kaufpreis abgezogen werden darf , weil wir ja nun auch schon 20Tkm damit gefahren sind . Hab auch schon ein wenig gegoogelt aber keine Angaben zur Wertminderung gefunden.
Ist ein getauschtes Seitenteil was neu mit der Karosserie verschweisst ist überhaupt als Unfallschaden anzusehen oder läuft das noch unter Bagatellschaden?
Hoffe jemand kann mir hier mal ein paar Tips geben
Viele Grüße
Michael
15 Antworten
also wenn ihr das auto als "unfallfrei" gekauft habt, muss der händler laut gesetz das fahrzeug zum kompletten kaufpreis zurücknehmen, völlig unabhängig davon, wie lang es her ist und wie viel km du gefahren bist...
aber jetz gehts los mit:
- vielleicht hast DU ja den schaden selbst irgendwann nach dem kauf gemacht und woanders reparieren lassen
- "lauf vorbesitzer unfallfrei!
usw....
also wenns vernünftig gemacht wurde, würd ich das einfach mal beim händler melden, vlt. gibt er ja was zurück oder so. ansonsten würd ichs einfahc so lassen, bevor du dich unnötig mit rechtsanwälten rumärgerst 😉
^^ is MEINE meinung 🙂
Ein neus Stück Seitenwand ist eine aufwendige Karosseriearbeit und somit handelt es sich um einen Unfallwagen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Wenn ja gib den Krempel zu einem Anwalt.
Der Händler ist hier eigentlich fein raus, da er angegeben hat unfallfrei laut Vorbesitzer.
Aber in dem Rechtsdschungel kenne ich mich nicht so gut aus.
das ist doch eigentlich schon arglistige täuschung.
aml im ernst: kein händler auf der welt kauf ein auto an ohne es sich unzuguggen. und wer schon mal einen gebrauchten in zahlung gegeben hat, der weiß, dass die händler da lieber zu viel sehen als zu wenig [von wegen preis drücken und so] und da wird denen ein so offensichtlicher unfallschaden wohl kaum entgehen!
trotzdem würd cih natürlich erst mal mit den leuten vom FOH reden, bevor du zum RA rennst. vieleicht sind die ja einsichtig und schenken dir was schönes [oder geben dir was vom preis zurück]
wenn die sich quer stellen fragst am besten mal wirklich einen rechtsanwalt um rat. mit meinem bescheidenen wissen kann ich dir nur sagen, dass bei "arglistiger täuschung" die frist zum klagen noch lange nicht abgelaufen ist und du noch gute chancen hast! [wenn ich das aus der rechts-vorlesung noch richtig in erinnerung hab 😉 ]
hallo
wenn das fahrzeug einen unfall hatte kann der händler sich nicht damit herausreden das er das nicht wußte
habe mal gehört das er als händler sich davon überzeugen muß und wenn er das auto nach geschaut hätte müste er es gesehen haben
eine wandlung der vertrages kannst du bei dieser km leistung vergessen
rechnet sich so : 0.67% pro 1000 km gefahren pro 500 euro vom kaufpreis
du kannst bestimmt über den dachverband der versicherungen heraus finden wo der vorbesitzer versichert war
vielleicht hast du glück und der schaden wurde von der versicherung bezahlt
so hast du den beweis das du es nicht warst
gruß piewie
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oder du guckst in den brief rufst den oder die an, falls der oder die ausfinden zu machen ist und bittest ihn/sie ganz lieb dir rechnungskopien zu geben.
der/diejenige hat ja daraus keinen nachteil mehr, oder?
hallo
doch er kann noch einen nachteil haben wenn er den unfall arglistig verschwiegen hat
wenn er den schaden nicht angegeben hat
dann ist er dran
piewie
ok...man kann ihn ja dann dran erinnern, dass es sowieso rauskommt, egal ob über versicherung oder so.
Da bin ich auch der Meinung, dass sich der FOH nicht rausreden kann. Wollte mal unseren Astra dort in Zahlung geben.
In die letzte Ritze sind die reingekrochen, um alles am Auto zu finden, was nicht in Ordnung sei. Und so nen heftigen Schaden müssen die einfach sehen, sonst machen die ihren Job nicht gut und tragen dafür das Risiko, wenn ein Wagen dann als unfallfrei verkauft wird.
Hab beim FOH angerufen und mir wurde mitgeteilt das sie von dem Schaden Wissen . Es war ein Schaden von 3000 Euro an dem Fahrzeug gewesen der sogar in ihrer Werkstatt repariert wurde . Man hat mir als Entschädigung erst mal 300 Euro angeboten , was ich aber für einen schlechten Witz halte nach dieser Aktion .
Nächste Woche wollen wir uns mal mit dem Chef unterhalten was er darüber denkt . Wir fühlen uns auf jeden Fall total verarscht.
hallo
also die 300 euro an sich sind schon in ordnung denn die wertminderung ist 10% der reperaturkosten, haut also hin
nur auf der andren seite würde ich mich damit auch nicht zufrieden geben , das was der händler gemacht hat ist betrug wenn er dir nicht mehr entgegen kommt dann würde ich sofort einen rechtsanwalt einschalten und dann das auto auf den hof stellen , was für ihn weit höhere kosten bedeutet , ich würde ihm sagen 800 euro willst du dafür und die sache ist vom tisch ansonsten läst du es auf einen rechtsstreit ankommen , deine rechtschutzversicherung freut sich drauf (auch wenn du keine hast ) muss er ja nicht wissen
dann würde ich an deiner stelle auch mal den vorbesitzer anrufen ,denn ihm wurde sicher für den unfallschaden ordentlich was abgezogen wo er den wagen in zahlung gegeben hat
da ja im kaufvertrag steht laut vorbesitzer unfallfrei , der vorbesitzer aber aufgrund des unfalls eine wertminderung vom autohaus bekommen hat dann hast du ja alle trümpfe in der hand
gruß thomas
Ich würd dem Vorbesitzer erst mal mitteilen, dass der FOH sein Auto als Unfallfrei verkauft und sich auf Ihn bezieht, obwohl dies ja nicht der Fall ist.
Er benutzt praktisch den Namen des Vorbesitzers (hat er das wirklich gesagt) um von sich selbst abzulenken.
Er zieht im Prinzip den Namen des Vorbesitzers in den Dreck.
Jetzt frag ich mich ist dieser damit einverstanden oder seit ihr jetzt 2 Leute, die ein Problem mit dem FOH haben. Gemeinsam ist man doch stark!
MFG
Hallo,
soweit ich das beurteilen kann, denn ich hatte schon mal die gleiche erfahrung machen müssen, hast du keine Chancen,
denn du hast die möglichkeit den wagen probe zufahren, und du hättest ja auch zum gutachter fahren können, und z.B den vorbesitzer anrufen können, und!!! der Verkäufer wird die Sache so hinstellen , das er den wagen so UNFALLFREI vom Vorbesitzter erworben hat. In deinem Kaufvertrag müsste stehen GEKAUFT WIE BESICHTIGT!!
Gerichtlich wirds ne teure angelegenheit da die meisten Rechtschutz das nicht übernehmen.
Zitat: AUGEN AUF BEIM AUTO KAUF!!!
habe meinen abgegen, und bin um éiniges schlauer geworden.
mfg
@Boboy74: Das kann doch nicht dein Ernst sein. Wer hat denn wohl mehr fachliche Kenntnis, ein Fachhändler oder ein Käufer, dem aus (vermeintlich) loyalem Mund zugesagt wird, dass der Wagen unfallfrei sei?
Und wenn ich das richtig gelesen habe, hat der FOH sogar zugegeben, dass er von dem Unfall wusste.
Also: Die Chancen auf Schadenersatz stehen zunächst gut. In welcher Höhe und wie der abgewickelt wird, steht auf nem anderen Blatt.
Der Händler wusste es und hätte es sagen müssen. Alles andere ist arglistige Täuschung.
@XS777: Sprich sachlich mit dem Händler und setz die Forderung zunächst höher an, denn handeln wird der sowieso, egal was du fordern wirst. Du wirst Erfolg haben!
hi,
naja wie gesagt ich habe meine eigene erfahrung gemacht und bin damit auf die schnauze gefallen.
wünsche dir viel Glück!!!