Gelderstattung bei festtelung eines unfallwagens nach dem Kauf

Opel Astra G

Hallo Leute

Ich habe mein gebrauchten Opel vor genau einem jahr gekauft.bei einem händler.

Nirgedwo im vertrag steht das es sich um ein unfallwagen handelt und gesagt wurde es auch nciht.. nun war ich in einer fremden werkstatt und die haben festgestellt das es ein unfall gegeben hat.

Ich habe 2 jahre gewährleistung..

nun meine frage kann ich ein teil des kaufpreise zurückbekommen ?? oder lohnt es sich nciht da nachzuhacken ???

bin echt ratlos also wenn jemand schon mal erfahrung gemacht hat soll er bitte hier antworten ..

Danke schonmal.. MfG Martin

Beste Antwort im Thema

-=TbMoD=- schrieb: 6 Monate wäre ein Händler verpflichtet für Gewährleistung

alles weitere wäre eh schon reine Kulanz des Händlers*****

Nö.

24 Monate kann der Händler geben--12 Monate muß er (er kann dies schriftlich von 24 auf 12 Monate verkürzen)

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft , d.h. der Käufer muß den Beweis erbringen, daß Schaden bei Kauf nicht

vorhanden war.

In den ersten 6 Monaten muß dies der Händler erbringen.

Wobei hier eher eine "Täuschung" vorliegt. Du hast das Fahrzeug unter der Premisse gekauft, daß es unfallfrei ist. (Wenn

ich das richtig verstanden habe?!)

Dem ist nun scheinbar nicht so.

Bist Du Mitglied in einem Automobilclub? Oder hast Du eine RS-Versicherung?

Besorg Dir Rechtsbeistand, damit Du nun die richtigen Schritte einleitest!

Gruß

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wenn du das ganze nachweisen kannst das der Schaden bereits bei Kauf war
klar versuchen kannste es sicherlich

aber ich kann dir gleich sagen das du keine guten Karten haben wirst wenn es hart auf hart kommt

Kommt auch auf die Schadenshöhe an... Fahre mal zur DEKRA und laß das mal unverbindlich anschauen...

schau doch mal im brief nach vorbesitzern, evtl. kann dir einer von denen mehr sagen bzw. was schriftlich geben...

und sieh vorher mal in deinem kaufvertrag nach ob der händler nicht nur ein jahr gewährleistung angegeben hat.war bei mir so.

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6 Monate wäre ein Händler verpflichtet für Gewährleistung
alles weitere wäre eh schon reine Kulanz des Händlers

-=TbMoD=- schrieb: 6 Monate wäre ein Händler verpflichtet für Gewährleistung

alles weitere wäre eh schon reine Kulanz des Händlers*****

Nö.

24 Monate kann der Händler geben--12 Monate muß er (er kann dies schriftlich von 24 auf 12 Monate verkürzen)

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft , d.h. der Käufer muß den Beweis erbringen, daß Schaden bei Kauf nicht

vorhanden war.

In den ersten 6 Monaten muß dies der Händler erbringen.

Wobei hier eher eine "Täuschung" vorliegt. Du hast das Fahrzeug unter der Premisse gekauft, daß es unfallfrei ist. (Wenn

ich das richtig verstanden habe?!)

Dem ist nun scheinbar nicht so.

Bist Du Mitglied in einem Automobilclub? Oder hast Du eine RS-Versicherung?

Besorg Dir Rechtsbeistand, damit Du nun die richtigen Schritte einleitest!

Gruß

Steht denn irgendwo ausdrücklich im Vertrag, dass das Auto zum Zeitpunkt des Kaufes unfallfrei ist/war?

Steht das nicht explizit drin, hat das Auto nun auch keinen Mangel (fehlen einer zugesicherten Eigenschaft).

Also: Was steht zum Thema "Unfallfreiheit" im Vertrag?

Koreaner

Hab grad mal meinen Kaufvertrag rausgekramt (auch von nem Händler)

guck mal genau, was da drin steht. Bei mir gibts den Punkt
"Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer"
-> was soviel bedeutet wie die Auflistung der Schäden, die genau im Besitz dieses Vorbesitzers entstanden sind, der mit Dir zusammen den Vertrag aufsetzt

aber auch den Punkt:
"Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt"
-> was soviel bedeutet wie die Auflistung der Schäden, mit denen der Verkäufer das Auto vorher übernommen hat

wichtig ist dabei die aussage "sind...bekannt"
Ist hier nichts angekreuzt wird damit nämlich nicht ausgeschlossen, dass irgendwelche Schäden vorhanden sind. Es wird lediglich mitgeteilt, dass jegliche Schäden außerhalb der Kenntnis des unterzeichnenden liegen.

Sollte dies angekreuzt sein haste keine Chance. Quasi wär die einzige Möglichkeit gewesen, das Auto vor dem Kauf (bei der Probefahrt etc) bei TüV oder DEKRA vorzuführen und die befunde in den Vertrag eintragen zu lassen.

Hast eigentlich nur ne Chance, wenn der Wagen als "Unfallfrei" verkauft wurde
Scheiß Bürokratie, aber leider ist es so

Was hat das mit "Bürokratie" zu tun?

Ist mir eine bestimmte Eigenschaft eines Gegenstandes wichtig, mache ich im Kaufvertrag dazu detailierte Angaben und lasse mir die vom Verkäufer Bestätigen. Sowas sollte jeder wissen und beachten, der Verträge unterschreibt.

Koreaner

Also leute erstmal danke das ihr so zahlreich geantwortet habt ..

ich habe mein vertrag mal angeschaut.. das ist ein blatt da steht drauf datum .. wer verkauft hat.. wer gekauft hat.. der kilometerstand und die unterschriften mehr ist da nicht... ich habe das auto bei einer freien werkstatt mit autoverkauf gekauft.. ein opel astra g 1.6 16 v baujahr 98 und das für 4700€-..

ich habe den namen und nummer des vorbesitzers .. kann ich villeicht etwas erzielen wenn der vorbesitzer sagt das er den unfall hatte ??

ich kann nicht beweißen das sie nichts gesagt haben wegen unfall wagen aber sie können auch nciht beweißen das sie was gesagt haben .. also müsste ich doch chanzen haben

klar kannste mal fragen
aber was ist wenn der Vorbesitzer den wagen ebenfalls als "unfallfrei" verkauft hat ?

es gab ja nur den einen besitzer.. und wenn er ihn nicht geschrottet hat dann waren die es selber und das glaube ich nicht...

schon klar das der Händler den Wagen natürlich nicht auf sich zulassen muss

aber wie gesagt wenn der Vorbesitzer den wagen als Unfallfrei verkauft hat an den Händler und dieser den Wagen wiederrum so verkauft hat an dich
was willste dann machen ?

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-



aber wie gesagt wenn der Vorbesitzer den wagen als Unfallfrei verkauft hat an den Händler und dieser den Wagen wiederrum so verkauft hat an dich
was willste dann machen ?

Das hängt davon ab, wie stark der Unfall war.

Der Händler kann nicht pauschal sagen er hat nichts gewußt, wenn der Schaden auch nach fachgerechter reperatur noch zu erkennen ist(z.B beim Heckschaden Spuren am Bodenblech)

Wobei wenn der Verkäufer nicht zugesichert hat(im Vertrag) das der Wagen unfallfrei ist, es auch schwierig wird.
So stark wird der bumms aber wohl nicht gewesen sein,sonst wär er nicht erst nach einem Jahr durch zufall aufgeflogen.
Ohne Anwalt wirst du da nicht weiter kommen,wenn du da nach einer so langen Zeit überhaubt noch was erreichst.

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