Unfallwagen als unfallfrei verkaúft!!

Audi A4 B7/8E

Habe mir vor 4 monaten einen a4 gekauft für 13000 euro, direkt beim vw audi händler.
der wagen wurde mir als unfallfrei verkauft. und heute die bittere nachricht vom gutachter wo ich war. der wagen wurde hinten komplett lackiert,ab den hinteren türen.
die beiden seitenteile hinten habe soviel spachtel das, das messgerät von ihm fast explodiert ist. der wagen hat einen richtigen unfall gehabt. ich werde morgen früh gleich zum anwalt gehen und fragen was man da machen kann.
Könnt ihr mir sagen, was ich für chancen habe.
ich will den wagen auf keinen fall behahlten.

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Ich denke zwei Dinge gehen gerade durcheinander - Unfallwagen und unfallfrei. Und dann gibt es noch die Bagatellschäden.
Diese Begriffe sind klar abgegrenzt und haben unterschiedliche Auswirkungen.
Nach meinem Verständnis ist ein Bagatellschaden zB ein Kratzer der einfach lackiert werden kann und dann auch beseitigt ist. Diese müssen nach meinem Verständnis nicht angegeben werden.
Unfallfrei wäre ein Fahrzeug in diesem Fall und natürlich auch kein Unfallwagen.

Mein Fahrzeug ist leider nicht mehr unfallfrei aber auch kein Unfallwagen.

Ein Unfallwagen ist zB der meiner Unfallgegnerin - deren Fahrzeug mußte auf die Richtbank.

Laut Gutachten ist mein Auto noch knapp 50t € wert, so daß die beiden Reparaturen fachmännisch ausgeführt wurden und mein Auto wieder einwandfrei aussieht. Unterm Strich habe ich einen Wertverlust erlitten und muß die Schäden natürlich beim Verkauf angeben - und werde vermutlich nicht ganz so viel Geld bekommen wie jemand der es geschafft hat sein Auto unfallfrei zu halten.

Ein Unfallwagen realisiert natürlich einen entsprechend größeren Wertverlust - und der Unfall muß beim Verkauf angegeben werden. Unfallfrei ist so ein Fahrzeug natürlich nicht.

Das ist zumindest mein laienhaftes Verständnis.
Und wenn eine Tür gespachtelt wurde bedeutet das nicht zwingend, daß ein Türentausch notwendig war. Der Wertverlust von 2-300 € ist ja ein Witz - soweit ich weiß ging es in dem konkreten Fall um einen Vectra. In dem Fall war das Problem, daß das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde. Das war falsch weil Ausbeulen schon einen entsprechenden Rempler impliziert und nicht mehr als Bagatellschaden durchgeht. Dieses Auto war auf keinen Fall ein Unfallwagen !

Ob so auch in der deutschen Rechtsprechung unterschieden wird, weiß ich jetzt gerade auch nicht.
Das sollte aber auch eigentlich egal sein, da in der Regel im Kaufvertrag nicht von einem Unfallwagen bzw. Unfallfahrzeug gesprochen wird, sondern von unfallfrei.
Dem TO ist der Wagen als unfallfrei verkauft worden und das dann definitiv unwahr.
Ich habe mir gerade mal die ADAC Standartverträge angeschaut und dort wird nur zwischen Unfallschäden und Hagelschäden unterschieden. Wobei per Definition ein Unfallfahrzeug ein Fahrzeug ist, welches einen Unfall hatte 😉.
Ich denke mit dem Versuch die Unterscheidung zwischen Unfallfahrzeug und unfallfrei juristisch genau zu erklären, können wir an dieser Stelle aufhören.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


ch denke mit dem Versuch die Unterscheidung zwischen Unfallfahrzeug und unfallfrei juristisch genau zu erklären, können wir an dieser Stelle aufhören.

In Deutschland gilt immernoch, daß Rechtsberatung nur im persönlichen Gespräch von Anwälten erfolgen darf, daher bleibt es hier bei Meinungen 🙄.

Und es heißt immernoch "Standard" nicht "Standart" (siehe meine Signatur 😉).

Hi Thilo

im Sinne des Threads haben wir die Fragestellung geklärt, d'accord.
Der TO hat einen nicht unfallfreien Wagen als unfallfrei angedreht bekommen und das ist nicht in Ordnung.
Er müßte den Vertrag wandeln können - unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer.

Grüße

jein

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Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Und es heißt immernoch "Standard" nicht "Standart" (siehe meine Signatur 😉).

Nicht schlecht, aber kennst du auch das hier:

"Das Wort "Standard" stammt aus dem Englischen, wo die Fahne des Königs, die Standarte, als Garantie dafür galt, dass die Männer, die sie trugen, das Recht und den Willen des Königs repräsentierten. Wer die königliche Standarte hat, hat immer Recht. Der Standard setzt die Maßstäbe für die Wirklichkeit, den sogenannten Königs-Weg. Das klingt optimal, ist aber das Produkt reiner Willkür. Standards und Normen haben gemein, dass sich Menschen an sie gewöhnen. Alternativen verblassen mit der Zeit."

Alles Weitere auf www.brandeins.de (Ausgabe 08/2007)

Grüße
Burnett

@ Burnett, schön erklärt.
Ich meine mal gelesen zu haben, das Schäden ab ~600€ unaufgefordert angezeigt werden müssen bei Privatverkauf. Kann den Link aber nimmer finden.

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Ob so auch in der deutschen Rechtsprechung unterschieden wird, weiß ich jetzt gerade auch nicht.

Nein, die Rechtssprechung unterscheidet hier nicht, sondern, wie Du schon gesagt hast, es gibt nur eine Unterscheidung zwischen unfallfrei oder eben nicht.

Unfallfrei kann man das Auto nur bei Bagatellschäden bezeichnen, wie oberflächlichen Kratzern oder kleinen Parkschäden wie verdellten Türen. Wenn Spachtelarbeiten in gewissem Umfang oder gar der Tausch einzelner Teile aufgrund eines Unfalls erforderlich sind, kann man nicht von unfallfrei sprechen.

Grüße

Jan

Ich würde

Zitat:

immernoch

getrennt schreiben.

Allerdings habe ich dazu keinen Link in meiner Signatur 😉.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Ich würde

Zitat:

immernoch

getrennt schreiben.

Sobald "Standart" und "Packet" im Duden aufgenommen werden, fällt so etwas wie "immernoch" dann überhaupt nicht mehr auf. Genauso wie "besser wie". *würg*

Naja, zurück zum Thema. Egal wie die Definition doch ist, man hat es dir verschwiegen, das würde mir an deiner Stelle reichen, dagegen anwaltlich vorzugehen. Erfolg ist deinerseits höchstwahrscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von jein


Hier ist die Quelle:
 
www.autorep.com/tipps/TIPP-Unfallfrei-Unfallwagen.pdf
 

Der Link hat sich geändert und heisst neu:
http://www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78.

Firedome

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