Unfallverursacher möchte Kratzer nicht bei Audi entfernen lassen
Hallo in die Runde,
mir hat letztens auf einem Parkplatz jemand Kratzer (und eine leichte Beule die man kaum sieht) in meine Fahrertür gefahren.
Hab mir ein Angebot von einer Audi Werkstatt geben lassen (1.500,- muss wohl alles auseinandergebaut werden). Der verursacher hat mich jetzt gebeten das ganze bei ATU reparieren zu lassen. Was meint Ihr, soll ich das machen? Ich möchte den Wagen demnächst verkaufen.
Baujahr Ende 2004
TT 8N 3.2 V6 Coupe
Phantomschwarz Perleffekt
95.000 km
Ich habe halt Angst, dass ATU das nicht so gut macht und man dann etwas sieht. Bisher ist der Wagen Top Scheckheftgepflegt und hatte nie irgend eine größere Macke. Alles wurde immer bei Audi gemacht.
Was meint Ihr? Habt Ihr Erfahrung mit sowas?
PS. Was wäre das Auto noch wert?
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von manni9999
Hallo,Im Endeffekt gabs für mich deswegen unnötige Lauferei und das Risiko von Scherereien der Versichung.
Ich hab mich damals darüber geärgert, das ich auf den Verursacher so eine Rücksicht genommen habe.Grüße
Manfred
Genau das waren damals die Argumente meines Mannes, dass ich der alten Dame bitte sagen soll, dass sie den Schaden gleich der Versicherung melden soll, zumal es Zeugen gab, die bestätigen konnten, dass sie Schuld hatte. Sie hatte einfach Abstände nicht mehr einschätzen können.
Mein Mann meinte, wenn ich Rücksicht nehmen würde, dann würde der Schaden für die alte Dame nach 150-200 Euro aussehen. Sie würde aber nicht bedenken, dass da Teile abgebaut werden müssen und auch Verkleidungen zum Teil. Alles müsse abgeklebt werden, was nicht lackiert werden muss, wie Fensterscheiben usw.. Und es müsse ein größeres Areal lackiert werden wegen der Angleichung.... Und Arbeit in einer Werkstatt die kostet halt..... Er hatte Recht, was für die alte Dame nach 150-200 Euro aussah, kostete dann knapp unter 800 Euro. 🙂
Und dann hätte sie womöglich später wegen des hohen Rechnungsbetrages doch noch ihre Versicherung eingeschaltet oder mir etwas unterstellt, was nicht der Fall gewesen wäre. Besser ist wirklich immer die Polizei zu holen oder bei klarer Schuldfrage, wenn es Zeugen gibt, die Versicherung des Schadensverursachers sofort in Erfahrung bringen. Nummerschild immer sofort notieren und Ausweis zeigen lassen. So erfährt man dann auch mal, wie alt manche Autofahrer sind......🙂
Ich habe gerade gelesen, was Du noch geschrieben hast, reel, von wegen der Behauptung, dass beide Schuld wären..... Sei vorsichtig! Bring den Wagen in die Werkstatt Deines Vertrauens und benachrichtige die Versicherung dieser uneinsichtigen Dame, dass Dein Wagen von ihrer Versicherungsnehmerin beschädigt wurde. 🙂 Da gibt es wohl keine Kompromisse......🙂
Zitat:
Original geschrieben von mr.b4
Ganz ehrlich, wir leben in einer Zeit und Gesellschaft in der es leider nicht mehr selbstverständlich ist, das sich ein schadenverursacher freiwillig meldet.
Du hast natürlich das Recht, denn schaden 100%ig beseitigen zu lassen.
Aber die Ehrlichkeit des Anderen “zu bestrafen“ in dem du ihn die Wucherpreise von VW zahlen lässt, ist nicht ok.
Der wird nie wieder einen schaden zugeben...Zu ATU muss niemand!
Aber ein Lackierfachbetrieb behebt deinen schaden perfekt, und der ehrliche unfallgegner muss nicht die nächsten 6 Jahre höher Beiträge zahlen.
Dann soll der Verursacher wegfahren und nur hoffen das es niemand gesehen hat.
Fahrerflucht ist auch kein Pappenstiel!
Natürlich ist es schon wenn man auf ehrliche Menschen trifft aber dennoch muss es zu seinen Fehlern stehen und dafür "Bezahlen"
Ich würde es dort machen lassen wo ich weis es sieht aus wie vorher und was es Kostet kann mir egal sein da ich den Schaden nicht verursacht habe.
Mir ist selbst mal eine Dame in mein Parkendes Auto leicht gefahren.
Sie rief die Polizei da leute es gesehen hatten und sie keine Fahrerflucht begehen wollte.
Die Polizei Rief mich an ( da ich nicht in der Nähe des Auto war ) und ich habe mir dann den Schaden angeschaut.
Nichts zu sehen von Aussen ausser ein paar streifen aber man weis eben nicht wie es dahinter aussieht.
Ich bin also zum Gutachter und habe alles nachsehen lassen..... es waren mehrere Halter gebrochen innen etwas Beschädigt....
800€ kostete die Reparatur.
Ich brauch euch nicht zu sagen was da los war..... die Dame wollte nicht das die Versicherung bezahlt und meinte das kann nicht sein und ich wollte sie Verarschen etc.
Das war ein Theater sag ich euch.
Aber damit muss man doch Rechnen wenn man ein Auto rammt das ein Schaden ensteht und dieser Kosten verursacht oder?
Also soll der sich bei dir mal nicht anstellen ansonsten würde ich dem knallhart sagen das dein Anwalt sich dann eben darum kümmert
Viele Grüße
Ich würde empfehlen den Wagen ohne Versicherung reparieren zu lassen.
Das Angebot ist verlockend.
Da du schreibst, es ist auf einem Parkplatz passiert wird jede Versicherung auf Teilschuld prüfen. Am ende läuft es auf eine Quotelung raus - du könntest also auf einem Teil deines Schadens sitzen bleiben.
Hab das Theater grade mit meinem TT . . . zum Glück nicht auf einem Parkplatz.
Da die Verursacherin von meinem Schaden aber sagt, ich hätte ja auch grade ausgeparkt, wird auf "Parkunfall" geprüft.
Grüße
Lexley
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Ich würde empfehlen den Wagen ohne Versicherung reparieren zu lassen.
Das Angebot ist verlockend.Da du schreibst, es ist auf einem Parkplatz passiert wird jede Versicherung auf Teilschuld prüfen. Am ende läuft es auf eine Quotelung raus - du könntest also auf einem Teil deines Schadens sitzen bleiben.
Hab das Theater grade mit meinem TT . . . zum Glück nicht auf einem Parkplatz.
Da die Verursacherin von meinem Schaden aber sagt, ich hätte ja auch grade ausgeparkt, wird auf "Parkunfall" geprüft.Grüße
Lexley
Da der TE mit seinem Auto gestanden hat,wird er auch keine Teilschuld bekommen. Warum auch ?
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Weil auf Parkplätzen eben nicht immer die STVO gilt.
Weil jeder Autobesitzer rein aus den Betriebsgefahr haftet.
Selbstverständlich klingt es paradox, dass jemand mit seinem stehenden Auto in die Haftung genommen werden kann.
Ich habe mir in meinen Ausführungen den langen Text des Schadenregulierungsverlaufs gespart.
Zeugenaussage/ Anspruchstellen ggü. der gegnerischen Versicherung.
Ausfüllen der Schadensschilderung
Prüfung auf Teilschuld weil Parkplatz (Parkunfall)
Anforderung der Polizeiakte
Angebot der gegnerischen Versicherung/ erneute Prüfung auf Teilschuld
Rücksprache der Versicherung mit dem/der Verursacher/in
Annahme des Angebots der Versicherung durch den Geschädigten
oder Ablehnung
gerichtlicher Streit
endet meist mit einem Vergleich, weil weniger aufwändig und nicht durch die höhere Instanz reversibel
Teilung des Schadens . . .
Ich will natürlich keine Angst wecken. Sicher ist nach der Darstellung der TE völlig im Recht und sollte auf das ATU Angebot nicht eingehen. Da hat wahrscheinlich jeder so seine Erfahrung . . .
Da im Moment der Schadenaufnahme bei der Polizei alles klar war, heisst nicht, dass der/ die Verursacher/in ggü. der Versicherung nicht noch ein paar Angaben mehr macht.
z.B.: "Er war grade am ausparken" oder "Der Motor des Anspruchstellers lief." etc.
Da gibt es eine Menge Aussagen, die im Nachhinein getätigt werden um dem Geschädigten noch eins reinzudrücken.
Ich bleibe bei meinem Tip: Bei Parkplatzunfällen am besten ohne die Versicherung. Läuft viel entspannter und auch schneller.
Wenn man sich natürlich nicht einig wird, schleunigst den Schaden melden und Zeugen auftreiben.
Grüße
Lexley
Wenn man von der Betriebsgefahr ausgeht müsste jeder Unfall so reguliert werden.
Auch wenn dir einer die Vorfahrt nimmt. Da kannste bei jeden Unfall so agumentieren.
Muss er nicht.
Ein Parkplatz, wenn er z.B. zu einem Supermarkt gehört ist zwar öffentlicher Verkehrsraum aber gleichzeitig auch ein Privatgrundstück.
Daher gelten hier abweichende Grundsätze in der Schadenregulierung.
Wenn dir jemand auf dem Parkplatz die Vorfahrt nimmt . . . . auf Privatgrundstücken gibt es keine "Rechts vor Links" Regel. . .
Hier gibt es bereits genügend Gerichtsurteile, die auch das Schild: "Auf diesem Gelände gilt die StVo" ausgehebelt haben.
Im öffentlichen Straßenverkehr sieht die Lage dann schon anders aus.
In weiten Teilen werden Schäden über die Betriebsgefahr reguliert.
Praktisches Beispiel habe ich mindestens 2x die Woche vor unserem Büro.
Fahrradfahrer fahren hier ständig in der falschen Fahrtrichtung und werden regelmäßig angefahren - hier bekommt der Autofahrer immer eine Teilschuld.
Grund dafür: von einem KFZ geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus, die der Fahrzeugführer/ Halter zu verantworten hat.
Umgangsprachlich reden wir hier vom "schwächeren Verkehrsteilnehmer" der im besonderen Maße zu schützen ist.
Früher waren die Leute nicht so Streitlustig. Da war die Schuldfrage meistens durch das verhängte Bußgeld der Polizei geklärt.
Leider haben heute die meisten Menschen nicht mehr den Schneid auch mal die eigene Schuld einzugestehen. Da ist es immer einfacher die Schuld noch beim anderen zu suchen und diese da auch notfals bis vor Gericht zu tragen.
Rechtsschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung machen es noch einladender. . . .
Wie gesagt: der Te hat natürlich das Recht sein Fahrzeug in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren zu lassen. Der Verursachen muss dann eben entscheiden, ob er den Schaden selbst begleich oder den Schaden seiner Versicherung meldet.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von reel
Hallo in die Runde,mir hat letztens auf einem Parkplatz jemand Kratzer (und eine leichte Beule die man kaum sieht) in meine Fahrertür gefahren.
Hab mir ein Angebot von einer Audi Werkstatt geben lassen (1.500,- muss wohl alles auseinandergebaut werden). Der verursacher hat mich jetzt gebeten das ganze bei ATU reparieren zu lassen. Was meint Ihr, soll ich das machen? Ich möchte den Wagen demnächst verkaufen.
Als Erstes würde ich zu einem Dellendoktor fahren, der soll mir ein Angebot machen,
normal eine Delle 50 bis 100 Euro, Kratzer raus polieren ca 100 Euro, theoretisch alles in allem ca 200 Euro.
Wenn das Angebot sicher steht, würde ich dem Verursacher das Angebot von Audi zeigen und ihm die Möglichkeit geben das ohne Versicherung mit mir zu regeln, für den Schaden und die Unannehmlichkeiten verhandle ich um 500 Euro, möchte er das nicht bezahlen wird ein Gutachter eingeschaltet und seine Versicherung bezahlt den vollen Schaden.
Hi,
bezüglich der Parkplatzschadens kann wohl die Verischerung auf Teilschuld plädieren.
Vor drei Jahren, ich stand auf einem parkplatz, fuhr ein merceds rückwärts aus und " Ditzschte" meine Frontstoßstange. Am angfang war er recht nett und auf einmall wurde dieser Herr hysteisch und schrie herum, so dass ich die damals noch grünen vor Ort rief. Er war auch von ihnen eindeutig der unfallverurscher. jedoch meldete er den Schaden auch meiner Versicherung und behauptete das ich beim angeblichen Vorwärtsfahren sein Fahrzeig berührt hätte. Jedoch "Parkte" mein Fahrzeug und ich wartet auf meine Begleitung im Fahrzeug.
Die Versicherung sagte, da es ein Parkplatzschaden sei wird es auf Teilschuld hinnaus laufen.
nach ca. 6 monaten übernahm seine Verischerung den Schaden und meien Regulierte zum Glück nichts....PUHHHHH......jedoch nur, da ich sie darüber informioerte das seien Verischerung den komplette schaden übernommen hatte.
Als zeugen waren damals nur meine im Fahrzeug befindliche mitwartende freundin und bei dem mercedesfahrer die Ehefrau....
Die Polizei stellt in solchen Sachen keien 100 % Schauldfrage....das Prüfen dann Gutachter...egal was auf dem ausgehändigtem "Wisch" steht