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Unfallverursacher gibt Versicherungsnummer nicht raus

Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen ist jemand auf mein parkendes Auto draufgefahren. Der Unfallverursacher hat mir ein Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen und hat sich (zum Glück) selbst bei der Polizei angezeigt.
Ich habe bei dem älteren Ehepaar angerufen und sie haben sich tausendmal entschuldigt. Der Ehemann bat mich in eine Werkstatt zu gehen (hätte ich eh gemacht) um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Er würde es gerne selber zahlen, ohne auf seine Versicherung zuzugreifen.
Ich war bei meiner VW Vertragswerkstatt und die sagten mir, dass die Kosten ( total verkratzte Stoßstange, Kühlergrill und Scheinwerferscheibe) bei etwa 1600 - 1800 € liegen würde.
Dies scheint dem Herrn viel zu hoch zu sein, da sein Schaden nur 300€ war.
Ich war bei einer 2ten freien Werkstatt und bekam wieder schriftlich ein Voranschlag von 1798 €.
Jetzt schaute sich der Neffe (anscheinend Autolackierer) den Schaden an und meinte das könnte man günstiger machen.
Ich lass es aber nur über eine Werkstatt mit Rechnung machen. Jetzt möchte der Herr die Versicherungsnummer nicht rausrücken
Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Grüßle Fabian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 19:06:31 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:51:01 Uhr:



"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?

Wenn es dir nicht passt, kannst du ja weg bleiben, dich zwingt ja keiner, dieses Forum zu besuchen.

Irgendjemand muss deinem Blödsinn ja widersprechen. Hinterher glaubts noch einer.

:D
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Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. Juni 2015 um 21:52:55 Uhr:


Auch wenn das immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht wahrer. Ein Zettel reicht eben nicht.

Das ist richtig

Der Unfallverursacher war doch bei der Polizei.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. Juni 2015 um 21:52:55 Uhr:



Auch wenn das immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht wahrer. Ein Zettel reicht eben nicht.

Also muss man wenn man einen Kratzer im heiligen Blechle verursacht Stunden/Tage/Wochen warten bis der Fahrzeughalter aufkreuzt?

Ich habe einmal ein parkendes Fahrzeug leicht beschädigt und einen Zettel mit allen meinen Daten (auch Versicherungsdaten) hinterlassen und den Vorfall der Polizei gemeldet. Das muss reichen. Garantiert würde ich nicht vor Ort auf den Fahrzeughalter warten - die Zeit hätte ich gar nicht, schließlich hat ein berufstätiger Mensch noch andere, wichtigere Verpflichtungen als einen Kratzer in einem Auto

:rolleyes:

Zitat:

@pk79 schrieb am 15. Juni 2015 um 22:03:10 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. Juni 2015 um 21:52:55 Uhr:


Auch wenn das immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht wahrer. Ein Zettel reicht eben nicht.

Also muss man wenn man einen Kratzer im heiligen Blechle verursacht Stunden/Tage/Wochen warten bis der Fahrzeughalter aufkreuzt?
Ich habe einmal ein parkendes Fahrzeug leicht beschädigt und einen Zettel mit allen meinen Daten (auch Versicherungsdaten) hinterlassen und den Vorfall der Polizei gemeldet. Das muss reichen. Garantiert würde ich nicht vor Ort auf den Fahrzeughalter warten - die Zeit hätte ich gar nicht, schließlich hat ein berufstätiger Mensch noch andere, wichtigere Verpflichtungen als einen Kratzer in einem Auto

Ja. Aber wichtig ist, zu wissen, daß der Zettel allein nicht reicht (weil er bspw verloren gehen kann, so wurde es mir erklärt). Wie lang man wann/wie/wo in welcher Situation warten muss, dazu gibts tonnenweise Rechtsprechung nachzulesen. Fahrerflucht (bzw "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

;)

ist kein kleines Vergehen, also Obacht.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:



Und bei der Polizei hat er den Schaden dann Reguliert?
Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,- es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Ich denke schon, das es im Interesse der Polizei ist, das sie Sicherstellt, das am KFZ keine Flüssigkeiten austreten, oder Scheiben zerstört sind.Das war aber nicht der Fall, also Unfallflucht. Wer denken kann, hat gewonnen.

Das hat mit der Regulierung gar nichts zu tun und auch nicht mit irgendwelchen Sicherheitsfragen. Verantwortlich für die Fahrzeugsicherheit ist der Fahrer - der muss entscheiden, ob er mit einem Fahrzeug noch fährt und der hängt gegebenenfalls auch dafür. Ist für den vermuteten Tatbestand alles nicht relevant.

Man kann die Unfallflucht deshalb vergessen, weil er sich selber bei der Polizei gemeldet hat, bevor diese nach ihm suchen musste.

Zitat:

@pk79 schrieb am 15. Juni 2015 um 22:03:10 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. Juni 2015 um 21:52:55 Uhr:



Auch wenn das immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht wahrer. Ein Zettel reicht eben nicht.

Also muss man wenn man einen Kratzer im heiligen Blechle verursacht Stunden/Tage/Wochen warten bis der Fahrzeughalter aufkreuzt?
Ich habe einmal ein parkendes Fahrzeug leicht beschädigt und einen Zettel mit allen meinen Daten (auch Versicherungsdaten) hinterlassen und den Vorfall der Polizei gemeldet. Das muss reichen. Garantiert würde ich nicht vor Ort auf den Fahrzeughalter warten - die Zeit hätte ich gar nicht, schließlich hat ein berufstätiger Mensch noch andere, wichtigere Verpflichtungen als einen Kratzer in einem Auto :rolleyes:

Wenn Du einen Unfall baust, dann interessiert es niemanden, ob Du gerade Zeit hast, Dich mit dessen Folgen zu beschäftigen - das mal vorneweg.

Und nein, Du muss nicht auf den Besitzer/Fahrer des Wagens warten. Du kannst auch einfach die Polizei verständigen. Aber einfach einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen reicht eben nicht.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 15. Juni 2015 um 22:20:07 Uhr:



Wenn Du einen Unfall baust, dann interessiert es niemanden, ob Du gerade Zeit hast, Dich mit dessen Folgen zu beschäftigen - das mal vorneweg.
Und nein, Du muss nicht auf den Besitzer/Fahrer des Wagens warten. Du kannst auch einfach die Polizei verständigen. Aber einfach einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen reicht eben nicht.

Dann ist doch alles gut. Ich habe damals beides gemacht - einen Zettel hinterlassen und die Polizei informiert.

Ich habe vor Monaten auf dem Sportgelände der Uni ein Auto beim ausparken erwischt ( 2 Kratzer "mehr" nicht). So gegen 2245 war das und 2300 macht die Halle zu. Ich habe damals einen Zettel dran gemacht (Tel, Versicherungsnummer und Kennzeichen) und erst mal gewartet, ob es sich auch um einen Sportsmann handelt. Nach 30 min kam immer noch niemand und ich habe die Unigebäude, die an den Parkplatz angrenzen abgeklappert. Außer den Pförtnern war da keiner mehr. Also bin ich nach Hause gegen 12. Auf die Idee mit der Polizei bin ich gar nicht gekommen. Den Irrglauben mit dem Zettel gebe ich zu., würde aber genauso weiter handeln.
Gut, später hat der Andere mit Anzeige wegen Unfallflucht gedroht, weil ich wegen der Prüfungszeit sehr schlecht zu erreichen war und einen Tag später Stand wirklich die Polizei vor der Tür, die der Anzeige nachgehen mussten. Ich habe den Beamten eine ellenlange Liste mit knapp 20 Zeugen gegeben, die bestätigen können, dass ich noch ewig vor Ort war und den Typen gesucht habe (die Pförtner, Campussicherheit, Kommilitonen und 1-2 meiner Professoren etc.) und nie wieder was von der Polizei gehört und den Rest per Versicherung, ohne den Unfallgegner gemacht.
Dann muss ich wohl Glück gehabt haben oder was?

Zitat:

@face-away schrieb am 15. Juni 2015 um 22:32:46 Uhr:



Dann muss ich wohl Glück gehabt haben oder was?

Entweder das oder man hat dir die Variante §142 (1) Nr. 2 zu Gute gehalten oder es war kein Verkehrsunfall im rechtliche Sinne, weil er ggf. auf Privatgelände geschah oder die Schadenhöhe zu gering war.

Der Berechtigte aus der o.g. Nr. 2 muss nicht zwingend der Fahrzeugnutzer des anderen PKW sein.

Nach einen Verkehrsunfall haben die Beteiligten verschiedene Pflichten, nachzulesen in §§ 34 StVO und 142 StGB.

Wie schon oftmals hier angegegeben, reicht ein Zettel and der Scheibe ohne Zusatzhandlungen nicht aus.

Und schon müssen sich die Rechtsgelehrten um des Kaisers Bart streiten :rolleyes:
De Unfallgegner hat Zettel hinterlassen UND war bei der Polizei, damit fällt der ganze Quark-Tanz wegen Irrelevanz aus und beantwortet die Fragen des TE in keinster Weise! Nicht einmal den Eingangsbeitrag richtig lesen und verstehen können, aber mit OLG-Urteilen jonglieren :rolleyes:.
Also bitte Schluss mit der Haarspalterei und entweder hilfreiche Beiträge zur Frage des TE oder Verzicht auf weitere Beiträge!

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 20:21:03 Uhr:


Moment: Da fährt dir einer in die Karre, beginnt Unfallflucht (Zettel an Scheibe ist keine Schadensregulierung), feilscht jetzt um ein paar Euro für eine vernünftige (Vertrags) Werkstatt und verweigert seine Versicherungsnummer?

Wenn du die Beiträge auf die Du antwortest auch mal lesen würdest, würdest Du merken dass dein Posting Unsinn ist.

Ist nun zwar zu spät, aber vielleicht klappts beim nächsten Mal.

Ganz ehrlich - ob das nun rechtens war oder nicht, wie oft hab ichs erlebt, dass mir jemand an die Karre gefahren ist (teilweise auch sehr massiv!), ohne auch nur irgendwo was hinterlassen zu haben. Da wäre ich selbst über nen blöden Zettel glücklich!

Du gibst einfach Dein kaputtes Auto bei einer Vertragswerkstatt ab, unterschreibst ein paar Zettel, bekommst einen Leihwagen und holst das Auto wieder repariert ab.
Die Werkstatt kümmert sich um Anwalt, Gutachter, Rechnungen, Versicherung usw.
Mit dem Verursacher brauchst Du überhaupt nicht reden. Das verwirrt bloß.
So läuft es z.B. hier bei der BMW-Niederlassung. Sehr guter Service.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. Juni 2015 um 08:26:29 Uhr:


Du gibst einfach Dein kaputtes Auto bei einer Vertragswerkstatt ab, unterschreibst ein paar Zettel, bekommst einen Leihwagen und holst das Auto wieder repariert ab.
Die Werkstatt kümmert sich um Anwalt, Gutachter, Rechnungen, Versicherung usw.
Mit dem Verursacher brauchst Du überhaupt nicht reden. Das verwirrt bloß.
So läuft es z.B. hier bei der BMW-Niederlassung. Sehr guter Service.

In der Tat, so läufts normalerweise. Ich empfinde das aber nicht als "guten Service", sondern als eingespielte, abgekartete Maschinerie von Seilschaften, die hier vom Geld der Versicherten leben.

Allerdings - man sieht es ja hier - manchmal muss man wohl davon Gebrauch machen, wenn Gegner oder gegnerische Versicherung es nicht anders wollen.

Zitat:

In der Tat, so läufts normalerweise. Ich empfinde das aber nicht als "guten Service", sondern als eingespielte, abgekartete Maschinerie von Seilschaften, die hier vom Geld der Versicherten leben.

Sollten die Leute die sich für dich um alles kümmern das kostenfrei tun? Meistens haben die Frau und Kinder, die arbeiten für dich und stehen danach in der Suppenküche an ?

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 16. Juni 2015 um 09:20:44 Uhr:



Zitat:

In der Tat, so läufts normalerweise. Ich empfinde das aber nicht als "guten Service", sondern als eingespielte, abgekartete Maschinerie von Seilschaften, die hier vom Geld der Versicherten leben.


Sollten die Leute die sich für dich um alles kümmern das kostenfrei tun? Meistens haben die Frau und Kinder, die arbeiten für dich und stehen danach in der Suppenküche an ?

Das habe ich nicht geschrieben.

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