Unfallverursacher gibt Versicherungsnummer nicht raus
Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen ist jemand auf mein parkendes Auto draufgefahren. Der Unfallverursacher hat mir ein Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen und hat sich (zum Glück) selbst bei der Polizei angezeigt.
Ich habe bei dem älteren Ehepaar angerufen und sie haben sich tausendmal entschuldigt. Der Ehemann bat mich in eine Werkstatt zu gehen (hätte ich eh gemacht) um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Er würde es gerne selber zahlen, ohne auf seine Versicherung zuzugreifen.
Ich war bei meiner VW Vertragswerkstatt und die sagten mir, dass die Kosten ( total verkratzte Stoßstange, Kühlergrill und Scheinwerferscheibe) bei etwa 1600 - 1800 € liegen würde.
Dies scheint dem Herrn viel zu hoch zu sein, da sein Schaden nur 300€ war.
Ich war bei einer 2ten freien Werkstatt und bekam wieder schriftlich ein Voranschlag von 1798 €.
Jetzt schaute sich der Neffe (anscheinend Autolackierer) den Schaden an und meinte das könnte man günstiger machen.
Ich lass es aber nur über eine Werkstatt mit Rechnung machen. Jetzt möchte der Herr die Versicherungsnummer nicht rausrücken
Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Grüßle Fabian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 19:06:31 Uhr:
Wenn es dir nicht passt, kannst du ja weg bleiben, dich zwingt ja keiner, dieses Forum zu besuchen.Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:51:01 Uhr:
"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?
Irgendjemand muss deinem Blödsinn ja widersprechen. Hinterher glaubts noch einer.😁
65 Antworten
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 17:20:48 Uhr:
Keiner braucht "klugscheisserisches" juristisches Halbwissen,
...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?
Das Du keine Ahnung hast hast Du ja nun mehrmals hier bestätigt, nun halte dich doch bitte an deine eigenen Weisheiten und geh raus spielen oder was Du sonst so tust.
Nahezu jeder Beitrag von dir ist lächerlich und strotzt nur so von Ahnungslosigkeit, merkst Du das eigentlich selbst nicht ?
Sorry, aber das musste mal raus 🙄
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 16. Juni 2015 um 17:15:48 Uhr:
Hallo, bei den manchmal geradezu abenteuerlichen Vorstellungen einiger Foristen, bei Sachlagen die sich auf der Straße jeden Tag ereignen können, ist es doch ganz selbstverständlich , dass RÄ und Gerichte so viel zu tun haben.
Man kann immer wieder sagen , Aufklärung ist bei den meisten Kraftfahrern dringend notwendig . Sie haben mal in grauer Vorzeit einen Führerschein erhalten , aber immer nur das, was über den Stammtisch an sie herangebracht wurde als höchsmögliche Weiterbildung angesehen , bzw. sich iihre Verkehrsregeln selber zusammengebraut .
Es gibt keine Unfallflucht , sondern es ist doch viel weitergehender im § 142 STGB geregelt .
Du hast ja echt Ahnung🙄
Zitat:
Bitte sehr , außerdem haben Obergerichte sehr genau festgelegt , was unter-angemessene- Wartezeiten anszusehen ist.
Eine Entfernung vom - UNFALLORT - ist immer heikel und sollte sehr , sehr ernstgenommen werden .
Da gebe ich dir recht. Nur ewig kann man nicht warten und selbst heute hat nicht jeder ein Handy.
Zitat:
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist immer wieder möglich und wahrscheinlich .
Der Entzug der Fahrerlaubnis hängt in aller Regel von der Schadenhöhe ab.
Zitat:
Ein Zettel am Fahrzeug ist eine der schlechten Varianten , denn da kann man draufschreiben was man will , oder man schreibt unter Zeugen seinen Namen drauf und wenn der Zeuge weggegangen ist nimmt man den Zettel wieder weg.
Ein Zettel reicht schlicht und einfach nicht.
Zitat:
Hoffentlich geschieht das nicht mal bei denjenigen, die sich so schlicht zu dem Thema äußern.
§ 142 STGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Giovanni.
da kann aber jemand gut zitieren.
Schon mal weitergelesen, dass man sich berechtigt entferne kann, um so die Festsellung zu ermöglichen, zum Beispiel durch das Aufsuchen der nöchsten Wache.
Kommentare zum 142 lesen lohnt sich.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 16. Juni 2015 um 17:33:12 Uhr:
...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 17:20:48 Uhr:
Keiner braucht "klugscheisserisches" juristisches Halbwissen,
Das Du keine Ahnung hast hast Du ja nun mehrmals hier bestätigt, nun halte dich doch bitte an deine eigenen Weisheiten und geh raus spielen oder was Du sonst so tust.Nahezu jeder Beitrag von dir ist lächerlich und strotzt nur so von Ahnungslosigkeit, merkst Du das eigentlich selbst nicht ?
Sorry, aber das musste mal raus 🙄
Ich hatte das glaube ich auch schon mal gefragt. Er hat nicht geantwortet.🙄
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 17:34:01 Uhr:
Du hast ja echt Ahnung🙄Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 16. Juni 2015 um 17:15:48 Uhr:
Hallo, bei den manchmal geradezu abenteuerlichen Vorstellungen einiger Foristen, bei Sachlagen die sich auf der Straße jeden Tag ereignen können, ist es doch ganz selbstverständlich , dass RÄ und Gerichte so viel zu tun haben.
Man kann immer wieder sagen , Aufklärung ist bei den meisten Kraftfahrern dringend notwendig . Sie haben mal in grauer Vorzeit einen Führerschein erhalten , aber immer nur das, was über den Stammtisch an sie herangebracht wurde als höchsmögliche Weiterbildung angesehen , bzw. sich iihre Verkehrsregeln selber zusammengebraut .
Es gibt keine Unfallflucht , sondern es ist doch viel weitergehender im § 142 STGB geregelt .
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 17:34:01 Uhr:
Da gebe ich dir recht. Nur ewig kann man nicht warten und selbst heute hat nicht jeder ein Handy.Zitat:
Bitte sehr , außerdem haben Obergerichte sehr genau festgelegt , was unter-angemessene- Wartezeiten anszusehen ist.
Eine Entfernung vom - UNFALLORT - ist immer heikel und sollte sehr , sehr ernstgenommen werden .
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 17:34:01 Uhr:
Der Entzug der Fahrerlaubnis hängt in aller Regel von der Schadenhöhe ab.Zitat:
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist immer wieder möglich und wahrscheinlich .
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 17:34:01 Uhr:
Ein Zettel reicht schlicht und einfach nicht.Zitat:
Ein Zettel am Fahrzeug ist eine der schlechten Varianten , denn da kann man draufschreiben was man will , oder man schreibt unter Zeugen seinen Namen drauf und wenn der Zeuge weggegangen ist nimmt man den Zettel wieder weg.
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 17:34:01 Uhr:
da kann aber jemand gut zitieren.Zitat:
Hoffentlich geschieht das nicht mal bei denjenigen, die sich so schlicht zu dem Thema äußern.
§ 142 STGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Giovanni.
Schon mal weitergelesen, dass man sich berechtigt entferne kann, um so die Festsellung zu ermöglichen, zum Beispiel durch das Aufsuchen der nöchsten Wache.
Kommentare zum 142 lesen lohnt sich.
Als Ortsfremder suchst du eventuell 2 Stunden, aber ich lasse dich mal in deinem Glauben, du könntest dich einfach vom Acker machen, der nächste wird schon dafür Sorgen, das du an Ort und Stelle bleibst.
Muss schwer sein, die Polizei anzurufen, 30-60 Minuten auf den Geschädigten zu warten ist auch bequemer, kann man ja Musik bei hören, Faulheit siegt eben und weil man dann plötzlich keine Zeit mehr hat, macht man eben nur ein Zettel ans Auto. Fliegt dieser Zettel durch Wind weg, hat der Geschädigte eben Pech gehabt. Tolle Moral, welche ihr hier vertreten wollt,- echt zum würgen. Aber wehe, ihr seid mal die Geschädigten, dann gehen gleich 20 Planeten in Rauch und Feuer auf.
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Heutzutage mit Mobilfunk ist es in der Tat einfach. Kurzer Anruf bei der Polizei und man hat ordnungsgemäß gemeldet.
Aber auch in diesem Fall hat der Schädiger dem Geschädigten doch die Infos erfolgreich zukommen lassen. Dem nun mit aller Gewalt eine Unfallflucht reindrücken zu wollen, geht doch nun wirklich zu weit.
Einfach sauber über die Versicherung des Schädigers abrechnen. Ob der anschließend den Schaden raus kaufen möchte, darüber braucht man sich nun wirklich keinen Kopf machen.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 18:06:41 Uhr:
Muss schwer sein, die Polizei anzurufen, 30-60 Minuten auf den Geschädigten zu warten ist auch bequemer, kann man ja Musik bei hören, Faulheit siegt eben und weil man dann plötzlich keine Zeit mehr hat, macht man eben nur ein Zettel ans Auto. Fliegt dieser Zettel durch Wind weg, hat der Geschädigte eben Pech gehabt. Tolle Moral, welche ihr hier vertreten wollt,- echt zum würgen. Aber wehe, ihr seid mal die Geschädigten, dann gehen gleich 20 Planeten in Rauch und Feuer auf.
Ich verweise deine Postings betreffend auf folgenden Beitrag von Kai 70 und habe dem nichts mehr hinzuzufügen.
"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?
Das Du keine Ahnung hast hast Du ja nun mehrmals hier bestätigt, nun halte dich doch bitte an deine eigenen Weisheiten und geh raus spielen oder was Du sonst so tust.
Nahezu jeder Beitrag von dir ist lächerlich und strotzt nur so von Ahnungslosigkeit, merkst Du das eigentlich selbst nicht ?"
Sorry, aber das musste mal raus 🙄
Es ist in der Tat ein Problem, sich zu entfernen. Es kommt immer auf die äußeren Gegebenheiten an - Handy vorhanden ja oder nein, - einsame Gegend - u.s.w.
Es ist auch möglich, dass man auf dem Weg zur Polizei bereits angezeigt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dann ist es jedoch im Nachhinein wahrscheinlich, dass, wenn man kurze Zeit später auf der Wache aufläuft, dass Verfahren eingestellt wird. Das muss dann natürlich die zuständige StA entscheiden.
Spricht man auf der Wache vor, bevor der Geschädigte vom Unfall Kenntnis hat und hat man sich wirklich auf dem direkten Weg zur Wache begeben, wird der Unfall ganz normal aufgenommen, ohne den Vorwurf der Unfallflucht - uuups, heißt ja unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Entschuldigung.
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:51:01 Uhr:
"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 18:06:41 Uhr:
Muss schwer sein, die Polizei anzurufen, 30-60 Minuten auf den Geschädigten zu warten ist auch bequemer, kann man ja Musik bei hören, Faulheit siegt eben und weil man dann plötzlich keine Zeit mehr hat, macht man eben nur ein Zettel ans Auto. Fliegt dieser Zettel durch Wind weg, hat der Geschädigte eben Pech gehabt. Tolle Moral, welche ihr hier vertreten wollt,- echt zum würgen. Aber wehe, ihr seid mal die Geschädigten, dann gehen gleich 20 Planeten in Rauch und Feuer auf.
Wenn es dir nicht passt, kannst du ja weg bleiben, dich zwingt ja keiner, dieses Forum zu besuchen.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 19:06:31 Uhr:
Wenn es dir nicht passt, kannst du ja weg bleiben, dich zwingt ja keiner, dieses Forum zu besuchen.Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:51:01 Uhr:
"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?
Irgendjemand muss deinem Blödsinn ja widersprechen. Hinterher glaubts noch einer.😁
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:58:06 Uhr:
Es ist in der Tat ein Problem, sich zu entfernen. Es kommt immer auf die äußeren Gegebenheiten an - Handy vorhanden ja oder nein, - einsame Gegend - u.s.w.Es ist auch möglich, dass man auf dem Weg zur Polizei bereits angezeigt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dann ist es jedoch im Nachhinein wahrscheinlich, dass, wenn man kurze Zeit später auf der Wache aufläuft, dass Verfahren eingestellt wird. Das muss dann natürlich die zuständige StA entscheiden.
Spricht man auf der Wache vor, bevor der Geschädigte vom Unfall Kenntnis hat und hat man sich wirklich auf dem direkten Weg zur Wache begeben, wird der Unfall ganz normal aufgenommen, ohne den Vorwurf der Unfallflucht - uuups, heißt ja unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Entschuldigung.
Genau so verhält es sich. An wahren Informationen interessierte Leser werden gebeten, die Posts von Mandelpflaume nicht zu lesen.
Ich beende das hier erstmal. Gestern Abend rief mich der Versicherungsmensch des Unfallverursachers an um die Daten abzugleichen. Ich bekomme demnächst Post von der Versicherung.
Er hat den schaden also gemeldet. Die Kosten waren ihm zu hoch um es selber zu bezahlen. Und auf eine Reparatur seines Neffen habe ich sofort abgeschmettert und ihm die Wahl gelassen: Versicherung oder Anzeige
Zitat:
@fab709 schrieb am 17. Juni 2015 um 10:21:22 Uhr:
Ich beende das hier erstmal. Gestern Abend rief mich der Versicherungsmensch des Unfallverursachers an um die Daten abzugleichen. Ich bekomme demnächst Post von der Versicherung.
Er hat den schaden also gemeldet. Die Kosten waren ihm zu hoch um es selber zu bezahlen. Und auf eine Reparatur seines Neffen habe ich sofort abgeschmettert und ihm die Wahl gelassen: Versicherung oder Anzeige
Nur so aus Neugier. Anzeige? - was willst du anzeigen? Oder meinst du die Ziviklage?
Zitat:
@fab709 schrieb am 17. Juni 2015 um 10:21:22 Uhr:
Ich beende das hier erstmal. Gestern Abend rief mich der Versicherungsmensch des Unfallverursachers an um die Daten abzugleichen. Ich bekomme demnächst Post von der Versicherung.
Er hat den schaden also gemeldet. Die Kosten waren ihm zu hoch um es selber zu bezahlen. Und auf eine Reparatur seines Neffen habe ich sofort abgeschmettert und ihm die Wahl gelassen: Versicherung oder Anzeige
Häh? Wen willst du denn wegen was anzeigen?
Btw: es ist erschreckend, was hier manche permament für Halbwahrheiten bzw. Unwahrheiten rausrotzen. Und das noch mit dem Brustton der Überzeugung (NICHT an den TE gerichtet).
Kein Plan von nix, hauptsache mal was daher geschwafelt.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 17:20:48 Uhr:
Keiner braucht "klugscheisserisches" juristisches Halbwissen, denn jedem hier sollte bekannt sein, was mit "Unfallflucht" gemeint ist.
Langsam werden die Members, die sich nur auf § stützen und nichts anderes mehr posten als das, echt lächerlich. Im Forum den Allwissenden raus hängen lassen, aber auf den Straßen nicht mal blinken können.
Jaja, das ist schon lästig. Da will man so schön sein Stammtischwissen verbreiten und dann kommen so Klugscheißer mit Fakten und können diese auch noch belegen. So macht das echt keinen Spaß...
Achtung: Ironie.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 17:20:48 Uhr:
Keiner braucht "klugscheisserisches" juristisches Halbwissen, denn jedem hier sollte bekannt sein, was mit "Unfallflucht" gemeint ist.
Langsam werden die Members, die sich nur auf § stützen und nichts anderes mehr posten als das, echt lächerlich. Im Forum den Allwissenden raus hängen lassen, aber auf den Straßen nicht mal blinken können.
Sorry, aber was für ein Schwachsinn. Dir wurde der Gesetzestext vorgelegt (und der ist auch ohne tiefere Rechtskenntnisse sehr gut les- und verstehbar), und genauso wird auch auch geurteilt (bevor wieder "...auf hoher See..." kommt).
Deine Aussagen haben a) nichts mit den Gesetzen und b) nichts mit der Rechtsauslegung zu tun.
Wer nach einem Unfall unverzüglich der Polizei seine Unfallbeteiligung mitteilt, begeht keine Unfallflucht. Das deine private Definition von "Unfallflucht" eine andere ist, mag für nette Diskussionsrunden nach ein paar Bier ganz amüsant sein, ist aber für ein Fachforum irrelevant.