Unfallverursacher gibt Versicherungsnummer nicht raus

Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen ist jemand auf mein parkendes Auto draufgefahren. Der Unfallverursacher hat mir ein Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen und hat sich (zum Glück) selbst bei der Polizei angezeigt.
Ich habe bei dem älteren Ehepaar angerufen und sie haben sich tausendmal entschuldigt. Der Ehemann bat mich in eine Werkstatt zu gehen (hätte ich eh gemacht) um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Er würde es gerne selber zahlen, ohne auf seine Versicherung zuzugreifen.
Ich war bei meiner VW Vertragswerkstatt und die sagten mir, dass die Kosten ( total verkratzte Stoßstange, Kühlergrill und Scheinwerferscheibe) bei etwa 1600 - 1800 € liegen würde.
Dies scheint dem Herrn viel zu hoch zu sein, da sein Schaden nur 300€ war.
Ich war bei einer 2ten freien Werkstatt und bekam wieder schriftlich ein Voranschlag von 1798 €.
Jetzt schaute sich der Neffe (anscheinend Autolackierer) den Schaden an und meinte das könnte man günstiger machen.
Ich lass es aber nur über eine Werkstatt mit Rechnung machen. Jetzt möchte der Herr die Versicherungsnummer nicht rausrücken

Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Grüßle Fabian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 19:06:31 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 18:51:01 Uhr:


"...warum zum Kuckuck schreibst Du denn aber dauernd ?

Wenn es dir nicht passt, kannst du ja weg bleiben, dich zwingt ja keiner, dieses Forum zu besuchen.

Irgendjemand muss deinem Blödsinn ja widersprechen. Hinterher glaubts noch einer.😁

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 16. Juni 2015 um 08:53:34 Uhr:


In der Tat, so läufts normalerweise. Ich empfinde das aber nicht als "guten Service", sondern als eingespielte, abgekartete Maschinerie von Seilschaften, die hier vom Geld der Versicherten leben.

Warum vermutest du "Gaunerei"?

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Juni 2015 um 06:05:54 Uhr:


Also bitte Schluss mit der Haarspalterei und entweder hilfreiche Beiträge zur Frage des TE oder Verzicht auf weitere Beiträge!

Da bleibt halt nix anderes, wenn sich einer erdreistet schon in der ersten Antwort die Frage korrekt zu beantworten. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@pk79 schrieb am 15. Juni 2015 um 22:03:10 Uhr:



Also muss man wenn man einen Kratzer im heiligen Blechle verursacht Stunden/Tage/Wochen warten bis der Fahrzeughalter aufkreuzt?
Ich habe einmal ein parkendes Fahrzeug leicht beschädigt und einen Zettel mit allen meinen Daten (auch Versicherungsdaten) hinterlassen und den Vorfall der Polizei gemeldet. Das muss reichen. Garantiert würde ich nicht vor Ort auf den Fahrzeughalter warten - die Zeit hätte ich gar nicht, schließlich hat ein berufstätiger Mensch noch andere, wichtigere Verpflichtungen als einen Kratzer in einem Auto 🙄

Der Gedanke kann aber mal gewaltig daneben gehen.

Also ich habe schon mal irgendwo gelesen, daß eine zumutbare Wartezeit des Schadenverursachers auf den Geschädigten bis zu einer halben Stunde oder gar noch länger andauern kann.

Ein Zettel ist zwar eine nette Geste reicht aber nicht aus, um sich vom Ort des Geschehens zu entfernen.

Stichwort: "Zettel geht verloren"

Wenn man nicht warten kann, weil man in Zeitdruck ist, dann ruft man die Polizei egal wie groß oder klein der Schaden ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2015 um 10:06:34 Uhr:


Ein Zettel ist zwar eine nette Geste reicht aber nicht aus, um sich vom Ort des Geschehens zu entfernen.
Stichwort: "Zettel geht verloren"
Wenn man nicht warten kann, weil man in Zeitdruck ist, dann ruft man die Polizei egal wie groß oder klein der Schaden ist.

Der Unfallverursacher hat sich bei der Polizei gemeldet und somit ist die Sache doch erledigt.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2015 um 10:06:34 Uhr:


Wenn man nicht warten kann, weil man in Zeitdruck ist, dann ruft man die Polizei egal wie groß oder klein der Schaden ist.

wenn man Pech hat, sagen die einem aber auch, man soll am Unfallort bleiben, weil sie eine Streife schicken. So durfte ich auch schon mal 45min bei minus 5Grad warten.

Zitat:

@pk79 schrieb am 15. Juni 2015 um 22:03:10 Uhr:


...die Zeit hätte ich gar nicht, schließlich hat ein berufstätiger Mensch noch andere, wichtigere Verpflichtungen als einen Kratzer in einem Auto 🙄

Hallo wenn Du jemanden schädigst, ist das zunächst mal wichtiger als das was Du meinst. Oder bist Du Geburtshelfer auf dem Weg zur Entbindung oder etwas ähnliches? Ansonsten bitte warten.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 16. Juni 2015 um 09:51:38 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 16. Juni 2015 um 08:53:34 Uhr:


In der Tat, so läufts normalerweise. Ich empfinde das aber nicht als "guten Service", sondern als eingespielte, abgekartete Maschinerie von Seilschaften, die hier vom Geld der Versicherten leben.
Warum vermutest du "Gaunerei"?

Ich staune eben... und fand den "Service" nicht nur nett, sondern den Apparat, der da anläuft, irgendwo erschreckend.

Wenn der Autohaus- Mann hört, dass ein Unfallschaden vorliegt, der von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird, dann bekommt der glänzende Augen. Ein Kostenvoranschlag ist plötzlich nicht möglich, sondern es muss der Gutachter kommen. Das Fax mit Vollmacht für den Anwalt "mit dem wir zusammenarbeiten" liegt schon in der Schublade und der Kunde wird überzeugt, den Fall zu übergeben (auch wenn Zahlungszusage der Versicherung schon schriftlich vorliegt). Alles schon erlebt.

Ganze Berufsstände ernähren sich davon und wenn der Schaden Routine/Kleinkram ist, dann wäre der Apparat eigentlich gar nicht nötig.
Bloß - wenn plötzlich Kunden mit Blechschaden auf den "befreundeten" Anwalt verzichten würden, dann müsste das Autohaus wahrscheinlich eine Schreibkraft zusätzlich einstellen 😛

Da ich eine preiswert (die ihren Preis wert ist) Werkstätte habe kann ich von diesen Problemen nicht berichten.
Bei meinen "Schäden" wurde dieser immer von einem Gutachter in Augenschein genommen.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juni 2015 um 20:22:44 Uhr:


Wieso soll das Unfallflucht sein, wenn er den Unfall doch selbst bei der Polizei gemeldet hat?
Wer liest, ist klar im Vorteil …
Und bei der Polizei hat er den Schaden dann Reguliert?

Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,- es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Ich denke schon, das es im Interesse der Polizei ist, das sie Sicherstellt, das am KFZ keine Flüssigkeiten austreten, oder Scheiben zerstört sind.Das war aber nicht der Fall, also Unfallflucht. Wer denken kann, hat gewonnen.

Denken reicht nicht immer. Man sollte sich auch ein bisschen auskennen.

Er hat gewartet, Zettel hinterlassen ( was alleine natürlich nicht ausreicht) und ist dann zur Polizei.
- Also eindeutig keine Unfallflucht -

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Juni 2015 um 09:53:09 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 16. Juni 2015 um 06:05:54 Uhr:


Also bitte Schluss mit der Haarspalterei und entweder hilfreiche Beiträge zur Frage des TE oder Verzicht auf weitere Beiträge!
Da bleibt halt nix anderes, wenn sich einer erdreistet schon in der ersten Antwort die Frage korrekt zu beantworten. 😉

Gruß Metalhead

Genau. das ist das große Problem. Statt drumrum zu reden, wird sofort die Frage beantwortet.😁

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 11:54:49 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Juni 2015 um 09:53:09 Uhr:



Da bleibt halt nix anderes, wenn sich einer erdreistet schon in der ersten Antwort die Frage korrekt zu beantworten. 😉

Gruß Metalhead

Genau. das ist das große Problem. Statt drumrum zu reden, wird sofort die Frage beantwortet.😁

Ich gelobe Besserung 😁

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Juni 2015 um 11:52:20 Uhr:



Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 15. Juni 2015 um 21:23:17 Uhr:


Und bei der Polizei hat er den Schaden dann Reguliert?

Wenn mir einer in die Karre fährt und nur einen Zettel hinterlässt, ist es für mich Unfallflucht,- es sei den, die Polizei war/ist vor Ort und teilt mir mit einem Amtlichen Schreiben etwas über den Vorfall mit.
Ich denke schon, das es im Interesse der Polizei ist, das sie Sicherstellt, das am KFZ keine Flüssigkeiten austreten, oder Scheiben zerstört sind.Das war aber nicht der Fall, also Unfallflucht. Wer denken kann, hat gewonnen.

Denken reicht nicht immer. Man sollte sich auch ein bisschen auskennen.

Er hat gewartet, Zettel hinterlassen ( was alleine natürlich nicht ausreicht) und ist dann zur Polizei.
- Also eindeutig keine Unfallflucht -

Wie lange hat er denn gewartet? 2 Sekunden um sich zu denken "Ach scheiß was drauf, ein Zettel reicht auch"? Und unterwegs dann ein "Verdammt, ich wurde gesehen, besser Selbstanzeige erstellen".

Auch wenn er gleich zur Polizei gefahren wäre, davon weiß der geschädigte doch nichts. Du kennst dich also voll aus mit Parkrempler und Unfallflucht,- lässt ja tief blicken.

Hallo, bei den manchmal geradezu abenteuerlichen Vorstellungen einiger Foristen, bei Sachlagen die sich auf der Straße jeden Tag ereignen können, ist es doch ganz selbstverständlich , dass RÄ und Gerichte so viel zu tun haben.
Man kann immer wieder sagen , Aufklärung ist bei den meisten Kraftfahrern dringend notwendig . Sie haben mal in grauer Vorzeit einen Führerschein erhalten , aber immer nur das, was über den Stammtisch an sie herangebracht wurde als höchsmögliche Weiterbildung angesehen , bzw. sich iihre Verkehrsregeln selber zusammengebraut .
Es gibt keine Unfallflucht , sondern es ist doch viel weitergehender im § 142 STGB geregelt .
Bitte sehr , außerdem haben Obergerichte sehr genau festgelegt , was unter-angemessene- Wartezeiten anszusehen ist.
Eine Entfernung vom - UNFALLORT - ist immer heikel und sollte sehr , sehr ernstgenommen werden .
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist immer wieder möglich und wahrscheinlich .
Ein Zettel am Fahrzeug ist eine der schlechten Varianten , denn da kann man draufschreiben was man will , oder man schreibt unter Zeugen seinen Namen drauf und wenn der Zeuge weggegangen ist nimmt man den Zettel wieder weg.
Hoffentlich geschieht das nicht mal bei denjenigen, die sich so schlicht zu dem Thema äußern.

§ 142 STGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 16. Juni 2015 um 17:15:48 Uhr:


Hallo, bei den manchmal geradezu abenteuerlichen Vorstellungen einiger Foristen, bei Sachlagen die sich auf der Straße jeden Tag ereignen können, ist es doch ganz selbstverständlich , dass RÄ und Gerichte so viel zu tun haben.
Man kann immer wieder sagen , Aufklärung ist bei den meisten Kraftfahrern dringend notwendig . Sie haben mal in grauer Vorzeit einen Führerschein erhalten , aber immer nur das, was über den Stammtisch an sie herangebracht wurde als höchsmögliche Weiterbildung angesehen , bzw. sich iihre Verkehrsregeln selber zusammengebraut .
Es gibt keine Unfallflucht , sondern es ist doch viel weitergehender im § 142 STGB geregelt .
Bitte sehr , außerdem haben Obergerichte sehr genau festgelegt , was unter-angemessene- Wartezeiten anszusehen ist.
Eine Entfernung vom - UNFALLORT - ist immer heikel und sollte sehr , sehr ernstgenommen werden .
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist immer wieder möglich und wahrscheinlich .
Ein Zettel am Fahrzeug ist eine der schlechten Varianten , denn da kann man draufschreiben was man will , oder man schreibt unter Zeugen seinen Namen drauf und wenn der Zeuge weggegangen ist nimmt man den Zettel wieder weg.
Hoffentlich geschieht das nicht mal bei denjenigen, die sich so schlicht zu dem Thema äußern.

§ 142 STGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Giovanni.

Keiner braucht "klugscheisserisches" juristisches Halbwissen, denn jedem hier sollte bekannt sein, was mit "Unfallflucht" gemeint ist.

Langsam werden die Members, die sich nur auf § stützen und nichts anderes mehr posten als das, echt lächerlich. Im Forum den Allwissenden raus hängen lassen, aber auf den Straßen nicht mal blinken können.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 16:56:25 Uhr:


Du kennst dich also voll aus mit Parkrempler und Unfallflucht

Der einzig richtige Satz, den du mit deinem gesitigen Erguss zu Stande gebracht hast.

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