Zitat:
@downforze84 schrieb am 20. Juli 2015 um 01:50:49 Uhr:
.......Rechnungen ....... sowieso egal sind.
Nach deiner Einschätzung sind die Rechnungen egal, also nehmen wir an es gäbe es sie nicht.
2 Laien treffen sich zum Autokauf, einer weniger Anhnung als der andere.
Üblicher Standardvertrag mit Sachmangelhaftungsausschluß, keine Zusicherung von Eigenschaften.
Der Käufer fährt nach Hause und entdeckt den Mangel, hier ggf. der Kat.
Der Mangel war bei Übergabe für beide Parteien nicht ersichtlich, sonst wäre er ja da schon aufgefallen.
Fazit -> Pech oder dem Käufer gelingt der Nachweis, das der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Nun bringen wir wieder die Rechnungen ins Spiel, deren Existenz sich nun positiv oder negativ für die ein oder andere Partei auswirken.
Immer noch egal ?