Unfallschaden, Versicherung zahlt nicht

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

mir ist eine Frau hinten auf die Stoßstange draufgefahren, Sie hat Ihre Schuld auch bereits eigeräumt, soweit ist alles klar.
Nun ist mir vor einem Jahr auch einer hinten draufgefahren und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen und Ihn dann selber Instand gesetzt. Jetzt schreibt mir die Versicherung, dass ich einen Nachweis für die Raparatur einreichen soll.

Danke im Voaraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Geretsried1

23 Antworten

der 1. Schaden war im September 2005, diesen habe ich selber Instand gesetzt, dass heisst ich habe eine Stoßstange gekauft (Teilerechnung vorhanden) und ein Bekannter hat Sie mir lackiert . Jetzt beim 2. Schaden sagt mir die gegnerische Versicherung dass ich den Schaden nicht fachgerecht repariert habe und will keinen Cent zahlen.

nun ja. da du die stossstange neu gekauft hast, kann man ja da nichts unsachgemäss rep.
wie es hinter dem stossfänger aussieht, weis ich aus der ferne nicht. hatte damals evtl karosse etwas abbekommen usw.
wenn du rechnung für die teile hast, muss die vers. die teile auch neu bezahlen.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann geh lieber zu einem Anwalt und lass ihn die Sache regeln. Die Versicherungen sind sowas von dreisst, wenn sie sehen, dass du die Sache im Alleingang regeln willst. Da bewirken Bevollmächtigungen vom Anwalt wahre Wunder!
Wenn du doch keine RSV haben solltest, dann geh zu einem unabhängigen Gutachter und lass dir von ihm bescheinigen, dass der alte Schaden zum Zeitpunkt des neuen Unfalls bereits behoben wurde. Das kann man z.B. am Unfallhergang erkennen. Wenn dir z.B. ein Auto mittig hinten auffährt, sieht das Schadensbild anders aus, als wenn dir einer mehr rechts oder links reinknallt. Die Gutachter haben da ein Auge für 😉 Und wenn die Versicherung verlangt, dass du die Reparatur des Schadens nachweist, darf sie auch den Gutachter bezahlen - seine Rechnung würde ich auf jeden Fall bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Viel Erfolg dabei!

Es kann doch nicht sein dass man einen Schaden selbst repariert oder mit Bekannten und danach kann dich Jeder anfahren und braucht keinen Cent zu bezahlen!

Ähnliche Themen

@wing,

zum ersten beitrag geben ich dir recht, so sollte man vorgehen und nicht anders. wenn man clever ist, kann es am ende ganz gut aussehen.

zum 2. beitrag. da ist was nicht ganz richtig, zu differenzieren ist, wer zahlt den schaden? deine versicherung dir? oder die gegn.Vers.? denen gehören die teile nicht! das sind deine teile, deswegen hat man ja eine vers. und dafür sollte diese auch aufkommen wenn der schaden durch die vers. abgedeckt ist. dann kannste die kaputten teile immer noch behalten. oder steht irgendwo geschrieben, dass wenn ich dir dein auto kaputt fahre, meine vers. zahlt dir ein ei als gegenwert, mir deine karre gehört? bzw. meiner vers.?

das mag in bestimmten fällen sein, dass die vers. einen eigenen gutachter losschickt und die teile aufgrund eines unklaren unfallherganges kurz in beschlag nehmen kann, aber die teile gehören immer noch dir.

desweiteren ist immer noch zu unterscheiden, von welcher versicherung ist hier die rede?

was ist wenn der gegner gar keine versicherun hat? dann bleibt nur zu hoffen, dass deine vers. deinen unverschuldetetn schaden trägt. was aber expliziet im vertrag niedergeschrieben werden muss, das machen aber nicht alle Vers. sondern ist eher eine "bonbon" leistung womit einige sich zu schmücken versuchen, was ich aber als sehr! sinnvoll erachte.

ihr glaubt gar nicht wieviele eier auf deutschen strassen ohne versicherungsschutz rumeiert.

aber bevor das ganze chaos losgeht, gutachter nehmen und anwalt.

wer den helden spielen möchte und alles besser weiß nur zu😁

naja,

ich kenn den folgenden fall, mein bruder hat 2 mal seine autos zerlegt. beide male totalschaden. Dieser wurde von seiner (das er schuld war) komplett bezahlt. d.h. fahrzeugwert erstattet.

vor der beutachtung konnten wir 1 tag am auto noch alles demontieren was wir behalten wollten, dies wurde aber im gutachten expliziet aufgeführt.

da wir aber nur zB eine Lochlederlenkrad gegen ein normles haben wieder tauschen lassen (das versiffte alte kam bei 75tkm raus, der wagen war bei 76tkm schrottreif), hat es keinen gestört.

hätten wir zB von den jubi-gti die felgen behalten wollen, hätte die versicherung die mit dem ORGINALEN VW-Listenpreis berechnet...(haben die dann auf nen anderen weg bekommen 😁)

Zudem steht in dem Abtrettungsvertrag klip und klar drin, nach begutachtung und restwertfeststellung ist das fahrzeug eigentum der versicherung und wird versteigert.

Ist zwar toll, das man dann noch 3 monate auf 14tsd euro warten darf (im fall des jubi), aber wenigsten haben die 8% zinsen gezahlt.

Zudem anderer fall, als ich einen meiner heckschäden hatten, wollte ich glaube die würthenbergische vom gutachter bescheinigt haben, das die heckstoßstange getauscht wurde....sie wollte zwar die alte net, meines wissen ist aber nach begleichung der rechnung, der schadensgegenstand eigentum der versicherung...

mfg

dann steht das in dem "vertrag" ja drin, aber es gehört nicht automatisch einer versicherung.

hatte einen schaden von 4500€ und der versicherung gehört gar nix. ich kann entscheiden wo und wie und ob ich was reparieren lassen, da es meine karre ist.

erst kohle dann reparieren. oder auch nicht. somit ---> gehört auch ein nicht reparierter schaden immer noch mir bzw. nicht der versicherung.

was ist wenn ich die teile gar nicht repariert haben will sondern nur eine finanzielle entschädigung haben will? da gehört immer noch mir die karre.

aber wenn die fuzzies dass schriftl. festhalten und du unterschreibst, dann bist du ja wohl damit einverstanden😉

Hallo

Zitat:

Die Versicherungen sind sowas von dreisst, wenn sie sehen, dass du die Sache im Alleingang regeln willst.

Ich will hier bestimmt keine Versicherung in Schutz nehmen, aber hier sollte erstmal erklärt werden, wieso die Versicherungen so eine Datenbank haben, und warum die sich so anstellen. ---> dazu gab es genug Reportagen im Fernseh, wie man mit Versicherungsbetrug ne halbe Millionen abräumt . z.b. Polo EZ: 1982 fährt in Porsche Cayenne , dann wird die Versicherungssumme eingestrichen, oftmals kommen da 20-25 Tausend Euro zusammen. Der Porsche geht in eine " Hinterhofwerkstatt " und wird für 5000 von einem Osteuropäer zusammengeflickt ---> keine 3 Wochen später hat der Porsche dann durch zufall wieder ein Schaden.

Du brauchst Fotos vom Reparierten Auto, oder die Quittungen, ansonsten zahlen die nicht.... und das ist auch richtig so, weil die Versicherung uns alle vor den Betrügern schützen will. Ansonsten würden die Beiträge noch teurer werden.

Gruß

Viper

Da gibt es einen Leitsatz.

Der Geschädigte darf nach einem Unfall nicht besser oder schlechter dastehen als vorher.

Wenn du ne neue Stoßstange bekommst ist also die alte Stoßstange nich mehr dir! Sonst würdest du ja besser dastehen als vorher.

Ebenso ist es mit Totalschäden. Entweder die Versicherung zahlt nur ne Differenz und das Auto gehört noch dir oder sie zahlen alles und verkaufen das Wrack an wen sie wollen.

Hatte schonmal den Fall. Einbruchschaden, Navi versucht zu klauen aber nicht herausbekommen. Das Navi war nur zerkratzt aber völlig funktionstüchtig.
Der Kunde hat ein neues Navi bekommen und wollte das alte wieder mitnehmen. NENE, so nicht!!!

Das Altteil gehört der Versicherung. Wir sind verpflichtet es ne gewisse Zeit aufzuheben und auf Verlangen der Polizei (z.B. zur Spurensicherung) oder der Vers. auszuhändigen.
Nach Ablauf der Zeit können wir es verschrotten oder verschenken oder ............

Es gehört nur definitiv nicht mehr dem Kunden !!! Dieser wurde ja entschädigt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen