Unfallschaden verschwiegen ???
Hey,
habe vor fast einen Jahr einen 318d Touring BJ. 04 von einen BMW Händler gekauft.
Im Kaufvertrag steht bei Unfallbeschädigungen lt. Vorbesitzer " keine" . Und nach meiner damaligen Frage ob der Wagen unfallfrei ist wurde mit ja beantwortet.
Heute wurde mir bei einen Fahrzeugcheck gestätigt, das der Wagen lt. BMW unterlagen vor 2 Jahren eine neue Beifahrertür bekam. Und zwar nicht über Kulanz (Rost), sondern anderweitig erneuert wurde und die Rechnung vom Kunden bzw. versicherung bezahlt wurde. Muss mich der Verkäufer darauf hinweisen das die Türe erneuert wurde ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von maxxter
Moin!Bei meinem Auto wurden beide Türen auf der Fahrerseite (Streifschaden) und die Heckstoßstange getauscht. Trotzdem würde ich nicht von inem Unfallwagen sprechen. Alles wurde getauscht, nichts gerichtet! Alles wie neu!
Da würde ich allerdings schon von einem Unfallwagen reden !
1. Könnte theoretisch die B- Säule einen Stoß abbekommen haben
2. Wenn 2 Türen beschädigt wurden bei einem Streifschaden, ist sehr wahrscheinlich oder sogar sicher, daß das Seitenteil gespachtelt und nachlackiert wurde - vor allem weil auch die Heckstoßstange getauscht wurde !
15 Antworten
Nein !
hatte ne Delle in der Tür - wurde ausgetauscht - fertig !
Wo liegt das Problem ?
Wurde doch nix gepfuscht und übermalt ! 😕
Zitat:
Original geschrieben von schlodfeger
Nein !
hatte ne Delle in der Tür - wurde ausgetauscht - fertig !
Wo liegt das Problem ?
Wurde doch nix gepfuscht und übermalt ! 😕
Da "streiten" die Gerichte....für die einen ist der Austausch eines wesentlichen Karosserieteils, den eine Tür ja darstellen dürfte, ein meldepflichtiger Schaden, in anderen Urteilen wieder nicht, solange es unter einem Grenzbetrag bleibt (auch der differiert in den Urteilen)
Solange es gut gemacht ist, hätte ich persönlich aber auch kein Problem damit.
man man man leute gibts die sich mit sowas beschäftigen.. die türe ist neu und damit hat sich die sache erledigt oder haste nichts anderes zutun als hinter sowas zu laufen?
Macht die Tür denn irgendwelche Macken ?
Wenn nicht Macht Dir doch wegen sowas keinen Kopf 😎
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Moin!
Bei meinem Auto wurden beide Türen auf der Fahrerseite (Streifschaden) und die Heckstoßstange getauscht. Trotzdem würde ich nicht von inem Unfallwagen sprechen. Alles wurde getauscht, nichts gerichtet! Alles wie neu!
Der Händler hätte es Dir zwar sagen sollen, aber grade bei solchen Sachen sind die schweigsam...
Gruß,
Max
hi,
wir haben letzten monat für meinen bruder einen pegeut 307 gekauft. Da wurde auch die tür ausgetauscht wegen einen unfall. Der Verkäufer erwähnte das zwar und zeigte mir denn Auftrag und höhe des schadens (schaden wurde dort behoben vom vorbesitzer) aber er erwähnte das es nicht als unfallwagen zählt da ja nix anderes an der karosse verschoben oder des ähnlichen passiert ist.
Also als ehrlicher verkäufer sollte er das beim verkauf erwähnen um solche beschwerden im nachhinein zu vermeiden aber das ist nur meine ansicht. Vielleicht hat er nicht mehr dran gedacht da es ja nix grosses ist. Meiner hat es auch erst am 2. verhandlungstag erwähnt und hat sich entschuldigt das er es vergessen hatte zu erwähnen.
mfg
ibo
Zitat:
Original geschrieben von maxxter
Moin!Bei meinem Auto wurden beide Türen auf der Fahrerseite (Streifschaden) und die Heckstoßstange getauscht. Trotzdem würde ich nicht von inem Unfallwagen sprechen. Alles wurde getauscht, nichts gerichtet! Alles wie neu!
Da würde ich allerdings schon von einem Unfallwagen reden !
1. Könnte theoretisch die B- Säule einen Stoß abbekommen haben
2. Wenn 2 Türen beschädigt wurden bei einem Streifschaden, ist sehr wahrscheinlich oder sogar sicher, daß das Seitenteil gespachtelt und nachlackiert wurde - vor allem weil auch die Heckstoßstange getauscht wurde !
Zitat:
Original geschrieben von schlodfeger
Da würde ich allerdings schon von einem Unfallwagen reden !Zitat:
Original geschrieben von maxxter
Moin!Bei meinem Auto wurden beide Türen auf der Fahrerseite (Streifschaden) und die Heckstoßstange getauscht. Trotzdem würde ich nicht von inem Unfallwagen sprechen. Alles wurde getauscht, nichts gerichtet! Alles wie neu!
Right...
Also, wenn das kein Unfallwagen ist, ist gar kein Auto 'n Unfallwagen! 😉
Moin!
Also nochmal eben zu meinem Auto: Das waren 2 verschiedene Geschichten.
1. Ein Clio ist mit mit sehr geringer Geschwindigkeit aufgelaufen. http://img362.imageshack.us/img362/2425/image00015ol0.jpg Da wurde von der pflichtbewussten BMW-Werkstatt natürlich die Stange getauscht. Soviel dazu.
2. Die andere Geschichte war ein UPS-Laster, der meine Fahrerseite beschädigt hat. Mein Auto parkte. Die Türen wurden etwa 10 cm über der Unterkante etwa 2 cm eingedrückt, durchgezogen von hinten nach vorne. die B-Säule hat nichts abbekommen, ebensowenig die Stoßstange oder sonst ein Teil. Ein Bild hab ich leider grade nicht da, falls ihr wollt liefere ich das noch nach! EDIT: Hier ein Foto: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?...
Wertminderung ist in keinem der Fälle aufgetreten. Oberflächliche Geschichten, die vollständig mit Neuteilen beseitigt wurden! -> Kein Unfaller!
Gruß,
Max
Bei der Stoßstange würde ich dir noch recht geben, allerdings die Geschichte mit den zwei Türen (und dem Seitenschweller?) würde ich schon als ausweisungspflichtigen Unfall sehen. Ob das nun eine Wertminderung nach sich ziehen muss sei dahingestellt. Auf jeden Fall könntest du Ärger bekommen wenn diese Dinge nicht bei einem Verkauf im Kaufvertrag festgehalten wurde.
Zum TE:
Ich sehe keinen Grund warum eine neue Tür (und es ist ja bei BMW gemacht, sonst hätten die das ja nicht in ihrer Fahrzeughistorie) schlechter sein soll als die Originale. Kann ja auch alle möglichen Gründe außerhalb des Straßenverkehrs gehabt haben warum die gewechselt werden musste, Vandalismus ect.. Ein ehrlicher Gebrauchtwagenhändler (haha, ein Oxymoron) hätte dir aber den Austausch mitteilen sollen und evtl. auch wie es dazu kam.
Zitat:
Original geschrieben von randomtask
Bei der Stoßstange würde ich dir noch recht geben, allerdings die Geschichte mit den zwei Türen (und dem Seitenschweller?) würde ich schon als ausweisungspflichtigen Unfall sehen. Ob das nun eine Wertminderung nach sich ziehen muss sei dahingestellt. Auf jeden Fall könntest du Ärger bekommen wenn diese Dinge nicht bei einem Verkauf im Kaufvertrag festgehalten wurde.
Der Seitenschweller hat nichts abbekommen. Auch wurde der Wagen nicht weggeschoben oder so.
Das ich bei einem Verkauf die Schäden ansprechen würde steht außer Frage! Ein Unfallwagen ist es dennoch meiner Meinung nach nicht. Ich werde bei Zeiten noch mal ins Gutachten gucken, da sollte ja drin stehen, ob sich der "Status" geändert hat.
Wie dem auch sei, da ich das Auto nicht verkaufen will und das auch nicht vor habe ist es ja eh ein eher theoretisches Problem....
Gruß,
Max
Zitat:
Original geschrieben von maxxter
Hier ein Foto: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?...
😁😁
Also, wenn das ein kleiner Parkrempler sein soll..........!
Der Laster is fast das ganze Auto entlang, bis er endlich zum Stehen kam !
Da sieht man doch eindeutig, daß da Kräfte auf die B-Säule gewirkt haben - das Türblech ist ja richtig zur B-Säule aufgeknittert !
Beim Seitenteil sind doch auch Schrammen, oder nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von schlodfeger
Also, wenn das ein kleiner Parkrempler sein soll..........!
Der Laster is fast das ganze Auto entlang, bis er endlich zum Stehen kam !
Wer hat denn Parkrempler gesagt?? Der Laster hat den Wagen mit eine Stoßleiste touschiert bis der den Bordstein auf der anderen Seite hoch war (Straße enger als UPS breit). Die Türen wurden leicht eingedrückt (hätte man auch spachteln können) und die Seitenwand hinten hat ne Delle mitgekriegt, ja. Mein Auto hat sich übrigens nicht seitwärts bewegt, sonst wäre es da auch kaputt gewesen (Parkplatz an einer Mauer, Abstand ~ 5 cm, lange genug geübt 😉 )
Der B-Säule ist nichts passiert.
Letztlich ist es auch völlig wurst, ich fahr das Auto vermutlich bis es auseinanderbricht und SOLLTE ich es verkaufen wird es erwähnt, feddisch.
Gruß,
Max
Beide Fälle (an den ersten erinner ich mich noch...der Clio sah irgendwie erheblich schlimmer aus, nä...) sind definitiv ein Unfallschaden (dass du das bei nem Verkauf angesprochen hättest steht für mich ausser Frage, ansonsten hätteste ja nicht so "offen"mit Pic's hier gepostet) im Sinne des Gesetzes.
Bei dem ersten versteh ich ja noch dass man drüber streiten kann...ist aber allein schon durch Austausch eines Karossserieteils in Verbindung mit der Schadenshöhe (Stossfänger beim E39 1600.- schätze mal beim E46 so 1300.- /1400.-rum?) ein "Unfall". Die "lässigsten" Gerichte ziehen die "Bagatellgrenze" bei 750 EUR (andere bereits bei 500).
Zu dem zweiten muss man ja wohl nix sagen, das kann nur ein Autobesitzer selbst als Nicht-Unfall ansehen 😉
Deiner Definition nach wäre ja Unfallschaden offenbar mit Rahmenschaden gleichzusetzen.
Deiner bleibt ein perfekt reparierter (geh ich jetzt mal von aus) mehrfacher Unfaller..