Unfallschaden verschwiegen???
Hallo,
habe gestern beim wechseln der Winterreifen festgestellt das der vorder Kotflügel schon mal lackiert wurde(ist mir aber beim Kauf im Januar nicht aufgefallen).Dann habe ich mir das natürlich ein wenig gründlicher angesehen.Habe dann noch festgestellt das die Fahrertür auch lackiert (und ich glaube auch gespachtelt)ist.Auch hinten rechts meine ich das schon mal was lackiert wurde.Es ist eigentlich recht gut gemacht man muss schon ganz genau in die Ecken schauen um es überhaupt zu sehen.Ist eine lackierte Tür bzw. Kotflügel schon ein Unfallschaden?Das hätte mir der Händler doch sagen müssen oder?Er hat mir den Wagen aber als Unfallfrei verkauft und im Kaufvertrag steht Unfallschäden nicht bekannt.Wie sollte ich da jetzt am besten vorgehen?
Gruss
Steffen
12 Antworten
Zwischen "Unfallschäden nicht bekannt" und "garantiert unfallfrei" liegen juristisch gesehen Welten. Dies ist in Händlerverträgen sehr genau berücksichtigt, und letzteres wirst Du beim Gebrauchtwagenhändler so gut wie nie vertraglich festgeschrieben kriegen. Es sei denn, der Händler hat eine schriftliche Versicherung des Vorbesitzers, daß der Wagen garantiert unfallfrei ist, er also im Zweifelsfall den schwarzen Peter weiterschieben kann. Wenn im Vertrag "nicht bekannt" steht, dürften Deine Chancen gegen Null tendieren.
Zitat:
Original geschrieben von XLTRanger
Zwischen "Unfallschäden nicht bekannt" und "garantiert unfallfrei" liegen juristisch gesehen Welten. (...)
"Unfallschäden nicht bekannt" ist eine juristisch recht eindeutige Aussage. Der Wagen wurden demnach als Unfallfrei verkauft.
Ab zum Händler und mal nachhaken.
Stefan
"Unfallschäden nicht bekannt" heißt soviel wie: "Der Vorbesitzer hat mir keine gemeldet, ich übernehme aber keine Haftung, wenn das nicht richtig ist, da ich es nicht eindeutig nachprüfen kann". Diese Formulierung ist Bestandteil jedes Kaufvertrages für ein Fahrzeug "nicht aus erster Hand", was für jeden Gebrauchtwagen vom Händler zutrifft (weil Du ja nicht vom Vorbesitzer kaufst, sondern von einem Zwischenhändler, der einen Teufel tun wird, Verantwortung für nicht gemachte Angaben des Vorbesitzers zu übernehmen). Eine Garantie auf Unfallfreiheit kannst Du nur bekommen, wenn Du direkt vom Erstbesitzer kaufst, er Dir dies schriftlich bestätigt (die Formulierung enthält dann auch "garantiert unfallfrei"😉 und Du von Ihm - wenn Du ihm das Gegenteil nachweisen kannst - Vertragswandlung verlangen kannst. "Unfallschäden nicht bekannt" ist faktisch ein schriftlich verbrieftes Schulterzucken des Händlers, der Dir bestätigt, nach bestem Wissen und Gewissen nichts zu wissen. Diese Formulierung jedes Standardkaufvertrages ist von Juristen im "Juristendeutsch" erfunden, und Du wärst der Erste, der erfolgreich dagegen angehen könnte.
Die Situation ist hier genauso eindeutig wie beim "abgelesenen Kilometerstand", kein Gebrauchtwagenhändler der Welt gibt Dir eine Gewährleistung, daß dies die tatsächlichen Kilometer sind.
Soviel dazu, alles weitere würde hier in den Bereich Rechtsberatung fallen..
Stimme ich volkommen zu was XLTRanger gesagt hat.
Das wäre ein wunderschöner Fall für unsere heutige Schulung gewesen 😉
Greetz
Der Händler hat sich vom Verkäufer verarschen lassen und kann ohne weiteres dem Käufer die Verarsche durchreichen.
Bekomme ich einen falschen Geldschein angedreht, bin ich der Dumme - ebenso, wenn ich Hehlerware kaufe, beides natürlich nicht wissentlich.
Tolles deutsches Rechtssystem, aber man wird ja wohl noch träumen dürfen (siehe oben).
Stefan
Wie lange hast Du den Wagen denn schon?
Man kann ja auf jeden Fall eine Woche den Vertrag aus persönlichen Gründen widerrufen!
Ausserdem müssen nicht alle Unfallschäden gemeldet werden.
Soweit ich weiß nur wenn der Rahmen verzogen ist.
Leichte Unfälle sind nicht meldepflichtig.
Ich würde ausserdem einmal versuchen den Vorbesitzer anzurufen und danch zu fragen.
Lese auch mal diese Links:
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=6423
http://www.motor-talk.de/t761955/f147/s/thread.html
Viel Glück - Norbert
In einem mir bekannten Praxis-Fall ist es so gewesen:
Wagen mit Hinweis im Kaufvertrag "Unfallschäden nicht bekannt" gekauft vom Händler! Wagen aus erster Hand.
Nach einem Jahr stellte sich bei einer anderen Reperatur heraus, dass an dem Wagen lackiert und gespachtelt wurde.
Wagen wurde vom Händler in einer "gütlichen" Einigung nach diversen Gerichtsterminen zurückgenommen.
Begründung:
Wenn der Laie einen Unfallschaden offensichtlich bemerken kann, dann muss es der Händler erst recht sehen!
Also: Nach Rücksprache mit dem Händler ohne Einigung - ab zum Anwalt. Da hast Du gute Erfolgschancen!
Viele Grüße,
Hans
Was, wenn es sich einfach nur um eine Teillackierung handelt - z.B. nach einer Misshandlung durch Vandalismus? (Zerkratzen) Einer Ausbesserung muss doch kein Unfall vorausgegangen sein...da sollte man sich aber genau drüber im Klaren sein bevor man schon vom Verklagen spricht.
Zitat:
Original geschrieben von gizzmo|bug
Was, wenn es sich einfach nur um eine Teillackierung handelt - z.B. nach einer Misshandlung durch Vandalismus? (Zerkratzen) Einer Ausbesserung muss doch kein Unfall vorausgegangen sein...da sollte man sich aber genau drüber im Klaren sein bevor man schon vom Verklagen spricht.
Das stimmt! Daran sollte man denken! Vielleicht ist mal einer mit m fahrrad an der seite hängen geblieben oder die mülltonne in die seite gestürzt usw.! ??
Wobei man erst mal klar definieren müßte was denn überhaupt ein Unfallschaden ist. Ich habe darüber schon Verschiedenes hier in MT, und auch wo anders im Internet, gelesen. Die einen behaupten, das jeder professionel beseitigter Schaden nach einem Unfall nicht mehr als solcher gilt. Andere meinen, das sogar Kratzer an der Tür (verursacht durch nette Parker neben einem) schon zu Unfallschäden gehören.
Hat da jemand eine eindeutige Definition? Am besten mit Link. 🙂
Gruß
Worf
Folgende Links habe ich noch zu diesem Thema gefunden:
http://www.olreko.de/Fahrzeugtechnik/fahrzeugtechnik.html
http://www.ra-kotz.de/neulackierung.htm
http://www.ra-kotz.de/unfallfreiheit.htm
http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t13359.html
Hoffentlich habe ich nun Alle nicht vollends verwirrt?!
Gruß aus Köln - Norbert
... fahr zum Händler. Wenn Du einen offensichtlichen "Unfallschaden" als Laie feststellen kannst, dann muss es der Händler erst recht. Denn er muss ein Fahrzeug das er verkauft auf Herz und Nieren prüfen bevor er dies tut. Ein bisschen "bohren" um einen nachträglichen Rabatt oder etwaige Zusatzleistungen kann nicht schaden...Stellt er sich quer und Du hast eine Rechtschutz dann ab zum Anwalt ...