Unfallschaden verschwiegen?Caddy 2K
Hallo Miteinander,
ich glaube ich habe ein kleines Problem.
Ich habe mir letzte Woche einen gebrauchten Caddy aus 2006 gekauft. Beim VAG-Händler.
Die entscheidenden Kaufkriterien waren ein offensichtlicher sehr gepflegter Zustand aus 1. Hand, lückenlos bei VW gewartet und wenig Kilometer (50000). Der Vorbesitzer wurde als äusserst Penibler Mensch beschrieben, was diesen Zustand erklärt.
Der VAG-Händler lies durchblicken dass das Wägelchen anscheinend sehr gefragt ist-also angeschaut, für gut befunden und gekauft. Der Preis war jetzt kein Sonderangebot aber auch nicht überteuert=Marktüblich.
Jetzt ein paar Tage danach kommen mir so ein paar Bedenken. Vielleicht kann mir hier ja jemand bei der Auflösung helfen.
Kurz ein paar Fahrzeugdaten:
Caddy Life, Verkaufstyp: 2KBD42, Modelljahr 2007, Produktions!Datum: 13.07.2006
Schlusselnr. zu 1: 0603, zu 2: AGG001359, Farbe LC9Z BlackMagicPerleffect
Beim Kauf wurde auf dem Vertrag vermerkt, dass die Seitenwände links und rechts lackiert wurden und damit begründet, dass dem Vorbesitzer eben diese zerkratzt wurden. Die Arbeit wurde auch sauber ausgeführt-man sieht keinen Fehler.
Der Verkäufer hat in unserem Beisein bei Vertragsschluß extra nochmals telefonisch an anderer? Stelle nachgefragt ob sonstige Schäden bekannt sind. Aussage: Nein sonst definitiv nichts.
Zuhause als ich den Caddy so in Ruhe auf mich wirken lies fiel mir auf, dass die vordere Stoßstange irgendwie nicht zu dem Gesamtbild passt. Es ist offensichtlich die einfache "Plastikstoßstange", mit den beiden "Riffeln" links und rechts aussen, die in Fahrzeugfarbe lackiert wurde. Man sieht die Punktstruktur des Kunstoffs ganz deutlich durch den Lack.
Nur das passt dann aber nicht zu der Heckstoßstange die eine qualitativ viel bessere Lackstruktur zeigt. Keine Punktige Kunststoffstruktur unter dem Lack sondern sauber gefüllert und Lackiert.
Wenn ich jetzt so Bilder von Caddys aus 2006 in Mobile heraussuche dann gibt es eben die mit den grauen Kunsstoffstoßsstangen aus einem Stück und den Rippen ausen; und die mit Lackierten Stoßfängern-aber bei den lackierten Stoßstangen ist diese mit eingesetztem Kühlergrill und unterere Schürze und nicht wie bei meinem aus einem Stück und halt lackiert.
Lange Rede kurzer Sinn: die vordere Stoßstange passt nicht zum Rest des Caddys. Mit sauberer lackierter oberfläche der Heckstoßstange, in Wagenfarbe lackierten Aussenspiegeln und Türgriffen.
Ich habe mittlerweile um ein paar Ecken in der Fahrzeughistorie im VW-System nachforschen lassen und es sind eine ausgetauschte Heckstoßstange, ein ausgebeultes Seitenteil, was am Dach und sonst noch so ein paar Sachen rausgekommen. Aber kein Frontschaden der die andere Frontstoßstange erklären würde.
Der Verkäufer hat mir bei telefonischer Nachfrage die nachträglich lackiert Stoßstange so erklärt, dass diese (vorne und hinten) wohl dem Käufer in Plastikgrau nicht gefallen hätten und sie nachträglich lackiert wurden. Trotzdem passt dann aber die schlechte Lackierung vorne nicht zu der guten Lackqualität der Hinteren und bei Caddy die mit unlackierten Plastikstoßstangen ausgeliefert wurden sind die Seitenspiegel und Türgriffe auch nicht in Wagenfarbe lackiert-bei meinem aber schon.
Also: der Verkäufer lügt. Aber wie kann ich beweisen dass die vordere Stoßstange nicht dem Auslieferungszustand entspricht und somit gepfuscht wurde.
Anbei 2 Referenzbilder aus dem Netz: Bild1=so sieht meine aus, nur halt lackiert,
Bild2=so denke ich müsste sie eigentlich aussehen.
Wer kann mir sagen welche Stoßstange jetzt an meinem Caddy dransein müsste??
Gruß
Maik
Beste Antwort im Thema
so einfach auf den Hof stellen geht nicht.
Wir alle hier kennen den Vertrag nicht.
Wenn dort steht z.b: Vorschäden lt. Vorbesitzer nicht vorhanden oder aber Unfallfrei dann hat man eine zugesichterte Eigenschaft.
Mangels einhaltung der zugesicherten Eigenschaft ist dann eine rückabwicklung möglich.
In diesem Falle rate ich allerdings kontakt mit einem Fachanwalt aufzunehmen
24 Antworten
Hallo Maik,
also ich denke Dein händler will Dich auf den Arm nehmen. Wenn Du nämlich die Türgriffe und die Spiegelgehäuse in Wagenfarbe lackiert hast, hat Dein Caddy das Stylingpaket. Und dieses umfasst dann auch das die Frontschürze in Wagenfarbe lackiert ist!!
L.G, Steff
Moin,
stimmt nicht ganz. der gekaufte caddy hat eine Stoßstange vom standard caddy, der grau und nicht lackiert ist. die, der rote caddy hat. da wird irgendeiner die original lackierte wohl ausgetauscht haben.
man kann doch anhand der aufkleber im service heft sehen was das fahrzeug für eine ausstattung hat. wenn das nicht vorhanden ist, kann doch ein "freundlicher" das raussuchen.
ciao
petet
Nun, die Sonderausstattungen, zu denen auch die lackierten Anbauteile gehören, werden bei der Produktion im Werk als PR-Nummern verschlüsselt. Nun habe ich die PR-Nummer für dieses Extra nicht parat, aber da können dir sicher Nutzer helfen. In den VAG-Systemen kann man genau nachsehen, welche Ausstattung der Wagen ab Werk hatte.
Läßt sich der Voreigentümer nicht ermitteln? Als ich meinen Caddy vor einem Jahr gebracht kaufte, erfuhr ich auch den Voreigentümer. Bei dem kann man ja mal nachfragen, wie der den Wagen bestellt hatte und welche Erklärungen er für die unterschiedlichen Teile hat.
Manchmal gibt es irre Erklärungen für so etwas, so daß in der Familie/Bekanntschaft ein weiterer Caddy war, der die gleiche Farbe hatte auch lackierte Anbauteile und der einen Frontbums erlitt. Nun konnte man vom Schrott nur die einfache "Nase" bekommen und hat einfach diese in der Garage selbst mit der Sprühdose nachlackiert
Oder der gar nicht so pütscherige Voreigentümer hatte einen kleinen Frontbums und hat selbst oder "unter der Hand" viellleicht mit einem Gebrauchtteil diesen Schaden möglichst kostengünstig behoben, womöglich noch, nachdem er den Wagen bereits an den VAG-Händler in Zahlung gegeben hat und noch auf seinen neuen Wagen wartete. Ich weiß nicht, ob ein ausgetauschter Stoßfänger überhaupt einen erwähnungspflichtigen Unfallschaden darstellt. Auch Menschen, die ihr Auto mehr pflegen als fahren und penibel warten lassen, können lausige Autofahrer sein und einen Unfall nach dem anderen haben - oder auch mal richtig eine Pechsträhne erwischen.
Geklärt werden muß das in jedem Fall, wenn der Händler einen bekannten Unfallschaden verschwiegen hat, ist das ein Grund für eine Wandlung oder eine deftige Preisminderung. Er kann dann froh sein, nicht wegen arglistiger Täuschung angezeigt zu werden, was auch den Voreigentümer treffen kann, wenn da etwas Größeres verschwiegen wurde.
Gruß
Uli
Morgens,
nun die die Internen Fahrzeugdaten samt PR-Liste hab ich mir besorgt.
Relevante Nummern meines Caddys:
Ausstattung AT
A9J Kombi Komfort
E0A Keine Aktionsausführung
F0A Kein Sonderfahrzeug, Standard-Ausführung
2JB Stoßfänger Standard
6FA Bauteile ohne besondere Oberfläche
So....????....
was sind bei diesem meinem Modell "Stoßfänger Standard"?
wieso sind Spiegel und Türgriffe in Wagenfarbe lackiert und zwar ab Werk?
Hatte der Caddy life im Modelljahr 2007 als Standardmodell ohne Aktionsausführung nun die Plastik oder die lackierten Stoßfänger?
Zusätzliche Frage:
Vermerkt wurde bei Kauf die lackierten Seitenwände da von Vandalen zerkratzt. Lt VW-Historie wurde aber eine Seitenwand ausgebeult und Heckstoßstange erneuert. Ist das schon ein verschwiegener Unfallschaden?
Gruß
Maik
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Moin Moin,
die Standartausführung sind die grauen unlackierten einteiligen.
Aktionsmodelle gab es in jedem Jahr.
Vermutungsmodus an
Das Fahrzeug wurde mit den grauen/schwarzen unlackierten Kunstoffteilen ausgeliefert
Vorbesitzer hat in mühevoller aber evtl. unfachmännischer Kleinarbeit die Teile alle lackiert (gab's hier auch schon welche).
Dann gab's einen Bumms von hinten oder andere Gründe und die VW-Werke hat den hinteren gegen den "glatten" Stoßfänger ausgetauscht und lackiert (wahrscheinlich auf Kosten der Versicherung).
Vermutungsmodus aus
War das Fahrzeug ein Leasingrückläufer. Evtl. wurde daher die Seitenwand lackiert und die Stoßstange ausgetauscht um nicht so hohe Abzüge bei der Rückgabe zu haben.
Au Mann ey, reinsetzen und fahren..... warum verdirbst Du Dir die Freude am neu erworbenen Auto selber?
Solange es nur um Blechschäden/Plastikschäden der Anbauteile handelt brauchen diese nicht im Kaufvertrag benannt werden. Rahmenschäden die auf der Richtbank endeten müssen im Kaufvertrag genannt werden.
Gruss
Zwei Dinge :
Erstens ein Gespräch mit dem Verkäufer ob er (a) bereit ist das Fahrzeug samt aller deiner in dieser Sache vergeblichen Aufwendungen wie Zulassung und evtl. zwischenzeitlich gekaufter Zubehörteile einschließlich einer Verzinsung des Kaufpreises mit 5 % über dem Basizinssatz (Tipp : beim googlen findest du einen Zinsrechner) zurückzunehmen, und du zahlst dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung vn 0,4 % je gefahrerene 1.000 Kilometer die du mit dem Fahrteug gefahren bist. Das würde ungefähr einer Rückabwicklung des Kaufvertrages gleich kommen. Es steht ja auch noch eine arglistische Täuschung im Raum - einerseits gegen den Verkäufer, möglicherweise aber auch durch den Vorbesitzer.
An einen Leasingrückläufer mag ich nicht so glauben, da so ein Fahrteug bei der Rückgabe eigentlich vom Leasingsgeber auf Herz und Nieren geprüft wird. Dieser stümperische Fusch hier, wäre doch jedem Autoverkäufer aufgefallen. Trotzdem bringt ein Gespräch mit einer freiwilligen und einvernehmlichen Lösung sicher das schnellste Ergebnis. Du solltest dem Händler gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag § 437 BGB erklären und ihm das Fahrzeug zur unverzüglichen Rücknahme - jedoch nur bei gleichzeitigem Ausgleich aller o.g. Ansprüche - anbieten. Nicht vergessen, hierfür einen Termin zu setzen. 14 Tage dürften angemessen sein. Die Begründung sollte zunächst pauschal auf im Kaufvertrag nicht angegebene Vorschäden lauten. Nicht zu detailliert - da verhaspelst du dich nur.
Alternativ überlege dir eine faire Minderung des Kaufpreises, falls du den Wagen trotzdem behalten möchtest. Bei der Vielzahl an offenkundigen Mängeln / Schäden würde ich mir das aber gut überlegen.
Zweitens sollte man hier das Spekulieren vermeiden. Du brauchst einen Sachverständigen, dem du den Kaufvertrag vorlegst und dann den Wagen auf deine Verdachtsmomente hin überprüfen läßt. Erstmal wirst du auf den Kosten sitzen bleiben, die du dir aber möglicherweise vom Verkäufer wiederholen kannst.
Es soll übrigens schon vorgekommen sein, dass ein Verkäufer eines solchen Fahrzeuges bei dem sich anschließenden Rechtsstreit vorgetragen hat, dass das Fahrzeug diese Mängel bei Übergabe an den Käufer gar nicht hatte und dass der Käufer später einen Unfall hatte. Also aufpassen ! Zu Gesprächen mit dem Verkäufer IMMER mit einem Zeugen gehen !
Du könntest auch versuchen herauszubekommen, ob es evtl. zu diesem Fahrzeug schon ein Unfallgutachten gibt. Diesbezüglich würde ich den Vorbesitzer ermitteln und diesen nach den Vorschäden fragen. In einem Sachverständigengutachten wäre höchstwahrscheinlich auch eine Wertminderung zu finden. Die wäre eine Basis um den Kaufpreis rückwirkend zu reduzieren, falls du darauf hinaus willst. Ggf. ist sowas auch in der Fahrzeughistierie vermerkt sofern der Wagen bei VW reapriert wurde. Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass VW die Fahrzeughistorien wie den Augapfel hütet. Trotzdem kommt man doch irgendwie ran :-)
Es wird wenig bringen, wenn wir hier über den Zustand des Fahrzeuges spekulieren. Mach besser Nägel mit Köpfen! Du kannst gar nicht wissen, ob der Wagen nicht noch Rahmenschäden etc. pp hat. Wem willst du später so ein Fahrzeug wieder verkaufen oder schlimmer noch : es kracht irgendwann.
LG JoJoMS
Zitat:
Original geschrieben von XTino
Solange es nur um Blechschäden/Plastikschäden der Anbauteile handelt brauchen diese nicht im Kaufvertrag benannt werden. Rahmenschäden die auf der Richtbank endeten müssen im Kaufvertrag genannt werden.Gruss
SRY das ist BLÖDSINN
Sämtliche von aussen eingewirkte Beschädigungen müssen unaufgefordert benannt werden. Dazu gehören auch die Einkaufsunfälle oder z.B. Hagelschaden oder eben auch Nachlackierungen. Eine Bagatellgrenze gibt es lt. Gerichtsurteilen dabei nicht.
Der Händler tut ein gutes daran auch solche Dinge im Kaufvertrag mit aufzunehmen
so einfach auf den Hof stellen geht nicht.
Wir alle hier kennen den Vertrag nicht.
Wenn dort steht z.b: Vorschäden lt. Vorbesitzer nicht vorhanden oder aber Unfallfrei dann hat man eine zugesichterte Eigenschaft.
Mangels einhaltung der zugesicherten Eigenschaft ist dann eine rückabwicklung möglich.
In diesem Falle rate ich allerdings kontakt mit einem Fachanwalt aufzunehmen
Danke für die vielen Meinungen!
Ich bin schon einen Schritt weiter.
Die vordere Stoßstange ist original und wurde einfach in Wagenfarbe lackiert.
Die bessere Lackqualität der hinteren Stoßstange kommt daher, dass diese bei Reparatur des Heckschadens getauscht wurde.
Der Heckschaden war wohl doch schon so groß, dass ausgebeult werden musste. Allerdings nicht so groß daß wohl kein Rahmenschaden vorliegt.
Der "schlechte" Witz ist, dass der schaden erst 200 KM und 4 Wochen vor meinem Kauf war. Er wurde absolut sauber und fachmännisch bei VW repariert.
Vertraglich sind außer den lackierten Seitenwänden weil durch Vandalen zerkratzt keine weiteren Unfall- / Vorschäden vermerkt.
Ich werde jetzt mal gehörig! bei dem Händler nachhaken.
Wandeln möchte ich eigentlich nicht, da ich schon in neue Reifen und sonst noch so ein paar Sachen investiert habe.
Gruß
Maik
Zitat:
Original geschrieben von OPATAKER
SRY das ist BLÖDSINNZitat:
Original geschrieben von XTino
Solange es nur um Blechschäden/Plastikschäden der Anbauteile handelt brauchen diese nicht im Kaufvertrag benannt werden. Rahmenschäden die auf der Richtbank endeten müssen im Kaufvertrag genannt werden.Gruss
Sämtliche von aussen eingewirkte Beschädigungen müssen unaufgefordert benannt werden. Dazu gehören auch die Einkaufsunfälle oder z.B. Hagelschaden oder eben auch Nachlackierungen. Eine Bagatellgrenze gibt es lt. Gerichtsurteilen dabei nicht.
Der Händler tut ein gutes daran auch solche Dinge im Kaufvertrag mit aufzunehmen
Recht ist wer Recht bekommt! Ich hatte persönlich unseren
Sprinter verkauft. Der Käufer wollte auch wandeln, ging vor Gericht und ich musste Bagatellschäden nicht angeben....
Grund, das Fahrzeug hatte einige Steinschläge in der Frontschürze, Haube die Nachlackiert und Gespachtelt wurden.... auch wurde ein Parkrempler am Kotflügel gemacht. Auch dieser musste nicht angegeben werden!
Bitte hier nicht von Blödsinn reden wenn man keine Ahnung hat!
Die Frage, ob ein paar Schönheitsreapraturen angegeben werden müssen oder nicht, halte ich für unbeachtlich, da der Themenersteller sich das Fahrzeug vor dem Kauf hat ansehen können. Geht es tatsächlich nur um diese - wobei es ein unseriöses Verhalten des Verkäufers ist, wie im vorliegenden Fall, doch schon umfangreichere Arbeiten ausgeführt zu haben und diese nicht angezeigt, sondern doch eher bestritten zu haben (der Schilderung des Themenerstellers nach) - Schönheitsrepraturen, dann bestehen da wenig Chancen auf Rückabwicklung bzw. Kaufpreisminderung. Diese Schäden hätte er auch vor dem Kauf sehen können.
Es geht aber vielmehr um verdeckte Mängel, die weder angegeben noch offensichtlich erkennbar waren. Diese müssen nun doch wohl von einem mit Sachverstand geprägten Mitmenschen ausgeschlossen werden !!! Mir persönlich ist einfach zuviel an dem Auto verändert worden - das riecht nach mehr und einem größeren Zusammenhang. Der äußerst penible Vorbesitzer war wohl eher sehr penibel darin die wahre Vorgeschichte zu vertuschen. Front, Heck, Seiten ? Erst Kratzer, dann wurde von Beulen gesprochen. Ohjee - das riecht nach mehr. Und soooo viele Kilometer hatte der Wagen ja auch noch nicht abgerollt.
Man könnte gegenüber dem Verkäufer ja mal drauf zu sprechen kommen, wie und wo der damalige "Vandalismusschaden" denn abgerechnet wurde. Die Schönheitsreparatur ist wohl etwas zu oberflächig gewesen jedenfalls nicht professionell behoben und da stellt sich de Frage, wie der Vorbesitzer mit evtl. tiefgreifenderen Schäden umgegangen ist. Sorry - tut mir leid, aber da stinkt zum Himmel und da würde ich grundsätzlich am Fahrzeug von einem Profi nachschauen lassen. Wie gesagt : Das Spekulieren bringt hier wenig!
Zur Wertminderung durch Unfall etc. ist zu sagen, dass von einer solchen nicht auszugehen ist, wenn nur schraubbare Teile getauscht wurden. Von den Äußerlichkeiten sollte man sich nicht täuschen, sondern einfach mal unters Blechle schauen, lassen. Ein Profi kann schnell sehen, wo es ggf. zu einem Rahmenkontakt gekommen ist.
Aber mal was zur Entspannung : Wie schaut es denn mit den Spaltmaßen aus ? Alles okay ? Haben nicht alle Kunststoffteile einer Stempel mit dem Herstellungsjahr ? So ein kleiner Kreis mit Zahlen außen rum und einem kleinen Pfeil drin ? Vielleicht wirst du da ja an Scheinwerfern und anderen Anbauteilen fündig, ob die nicht einen Stempel tragen, der deutlich jünger ist, als das Herstellungsjahr des Fahrzeuges ? Also Lupe raus Dr. Watson :-)
Prizipiell muß du eine Enscheidung treffen, ob du den Wagen behalten möchtest oder nicht. Willst du den behalten, dann folge dem Rat von XTino und suche nicht an jeder Ecke einen Schaden.
LG JoJoMS
P.S.: Für die bereits angeschafften Reifen kannst du im Fall einer Wandlung Ersatz verlangen, das ist juristisch weniger das Problem. Diese ggf. als notwendige Aufwendung, sonst als vergebliche Aufwendung. Hast du denn beim Kauf nicht die abgefahrenen Reifen nicht bemerkt ? Da hätte ich neue rausgehandelt. Triff erstmal die Entscheidung, ob du den Wagen behalten willst. (Dabei klammere mal das Verkäufergesülze : gefragtes Modell, penibler Vorbesitzer aus - der Preis war ja auch marktüblich und kein Schnäppchen. A propros, wieviel hast denn bezahlt ?
JojoMS,
wie siehts eigentlich bei dir mit dem Caddy aus?
Gruß Steffen
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Von den Äußerlichkeiten sollte man sich nicht täuschen, sondern einfach mal unters Blechle schauen, lassen. Ein Profi kann schnell sehen, wo es ggf. zu einem Rahmenkontakt gekommen ist.Aber mal was zur Entspannung : Wie schaut es denn mit den Spaltmaßen aus ? Alles okay ? Haben nicht alle Kunststoffteile einer Stempel mit dem Herstellungsjahr ? So ein kleiner Kreis mit Zahlen außen rum und einem kleinen Pfeil drin ? Vielleicht wirst du da ja an Scheinwerfern und anderen Anbauteilen fündig, ob die nicht einen Stempel tragen, der deutlich jünger ist, als das Herstellungsjahr des Fahrzeuges ? Also Lupe raus Dr. Watson :-)
Die Lupe habe ich schon genommen. Gröstenteils schon beim Kauf.
Das Auto steht bis auf die unterschiedliche Frontstoßstange und ein paar Krätzerchen da wie "geschleckt". Spaltmaße stimmen. Nix gepfuscht oder beim Lackieren unsauber abgeklebt oder sonstiges. Von unten wie neu.
Wenn man es nicht wüsste würde man nicht drauf kommen.
Abgefahrene Reifen waren bekannt und im Preis mit verhandelt.
Ausserdem bietet ein Kauf beim Händler eben diese Sicherheiten, dass ganz klar gesetzlich geregelt ist auf was hingewiesen werden muss und was nicht. Das habe ich erwartet hat aber bei mir wohl nicht funktioniert.
Zudem gibt es ganz klar einen "Händlerverkaufspreis" der etwas höher ist und dafür diese Sicherheiten beinhaltet. Und für was ich bezahle möchte ich auch bekommen und nicht angelogen oder zumindest absichtlich nicht informiert werden.
Mir geht es nur da drum, Schönheitsreparaturen werden genannt und Unfallschäden, obwohl locker bekannt, verschwiegen. Blechschäden sind definitv keine Schönheitsmängel.
Der Händler hat die Möglichkeit in sein System zu sehen und die FZG-Historie zu kontrollieren. Da kann man eine Unfallreparatur die gerade mal 4 Wochen her ist und wohl der letzte Eintrag sein wird nicht übersehen. Das hat auch nichts mit dem Vorbesitzer zu tun. Der hat brav alles bei VW richten gelassen.
Ich könnte jetzt darüber wegsehen, aber das Theater kommt spätestens wieder auf, wenn ein Verkauf ansteht und dann doch noch ein größerer Vorschaden rauskommt der mir verschwiegen wurde. Deshalb forsche ich die Ungereimtheiten jetzt nach und werde entsprechend reagieren.
Zumal solche Sachen auch strafrechtlich verfolgt werden können.
Gruß