Unfallschaden Heck
Heute morgen ist mir jemand auf meine geparkten V Klasse draufgefahren. Leider hab ich erst am Freitag einen Termin zum Kostenvoranschlag bekommen. Ich hab leider wenig Ahnung von solchen Vorgängen und würde mich freuen wenn jemand mit etwas mehr Ahnung mal so grob einschätzen könnte ob das was ernsteres sein könnte oder eben nur kosmetisch mit Teilen austauschen und gut ists.
Ist Mj 2018, v250 mit 65tkm. Np war ca 78t.
Vielen Dank schon mal ??
33 Antworten
Hallo,
ich kann dir aus leidvollen Erfahrungen nur dringend dazu raten. Unbedingt einen von dir frei gewählten Gutachter möglichst zeitnah aufsuchen. So schnell es geht, die kommen auch direkt zu dir nach Hause oder auf deinen Arbeitsplatz.
Die gegnerischen Versicherungen wollen einen grundsätzlich nur abzocken!!!! Niemals einen Gutachter von denen aufschwätzen lassen!! Natürlich dürfen die einen eigenen Gutachter zusätzlich schicken. Außerdem für die Schadenregulierung bei so einem heftigen Schaden unbedingt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nehmen!!! Der steht dir zu, auch wenn die Sache noch so klar ist, lasse dich da auf nichts ein!! Hinterher drehen dir die Versicherungen immer irgendeinen Strick mit fadenscheidigen Argumenten. Du bist dann immer der dumme.
Ich habe seit über 30 Jahren als selbstständiger Fahrzeuge auf der Straße, auch wenn die Schuldfrage onch so klar ist, du bist am Schluss immer der dumme! Leider!
Und meist ist der Schaden wenn die Stoßstange etc. abmontiert ist größer als vorher gedacht.
Viel Glück bei allem, sieht schon heftiger aus bei dir.
Gruß Jürgen
Vielen Dank. Ich werde den Ratschlägen folgen und hab für morgen einen Termin in meiner Werkstatt die sich dann um alles kümmern inkl. Gutachter und Anwalt. Ich bin froh das ich hier die Frage gestellt hab denn seit über 20 Jahren hab ich das noch nie gebraucht und bin absoluter Laie. Vielen Dank nochmal 😉
Anwalt kannst du erstmal aussen vor lassen. Da du keinen Gutachter kennst ist der Weg über die Werkstatt ganz gut. Sobald du das Gutachten hast überlegst du ob du bei MB direkt reparieren lässt oder vielleicht fiktiv abrechnest.
Und kleiner Tip falls dein Fahrzeug beim Hersteller Scheckheft gepflegt ist muss auch dessen Stundensatz genommen werden. Die Versicherung versucht dir den geringeren Stundensatz einer freien Werkstatt zu nehmen
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 5. März 2025 um 18:54:04 Uhr:
Anwalt kannst du erstmal aussen vor lassen. Da du keinen Gutachter kennst ist der Weg über die Werkstatt ganz gut. Sobald du das Gutachten hast überlegst du ob du bei MB direkt reparieren lässt oder vielleicht fiktiv abrechnest.Und kleiner Tip falls dein Fahrzeug beim Hersteller Scheckheft gepflegt ist muss auch dessen Stundensatz genommen werden. Die Versicherung versucht dir den geringeren Stundensatz einer freien Werkstatt zu nehmen
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 5. März 2025 um 18:54:04 Uhr:
Anwalt kannst du erstmal aussen vor lassen. Da du keinen Gutachter kennst ist der Weg über die Werkstatt ganz gut. Sobald du das Gutachten hast überlegst du ob du bei MB direkt reparieren lässt oder vielleicht fiktiv abrechnest.Und kleiner Tip falls dein Fahrzeug beim Hersteller Scheckheft gepflegt ist muss auch dessen Stundensatz genommen werden. Die Versicherung versucht dir den geringeren Stundensatz einer freien Werkstatt zu nehmen
Du rätst den Anwalt aussen vor zu lassen, gibst aber Tipps zur fiktiven Abrechnung ohne das zu erläutern. Wie soll der Laie damit umgehen?
Bei nem unverschuldeten Unfall werden einem die Fachleute vom Gegner bezahlt, und dass aus gutem Grund. Wieso soll man darauf verzichten? Das betrifft den Sachverständigen, die Werkstatt der Wahl und den Anwalt der im Idealfall Ahnung davon hat.
Warum wird immer geraten einen Anwalt hinzuzunehmen? Und was hat der Anwalt mit einer fiktiven Abrechnung zu tun? Fiktiv rechnet man nur ab wenn man selber die Möglichkeit hat zu reparieren. Ansonsten ist die Reparatur bei MB immer die beste Wahl. Speziell wenn festes Blech instandgesetzt werden muss.
Gutachter deiner Wahl nehmen und alles mit ihm besprechen. Danach eine Abtrittserklärung an MB erteilen und die regeln alles weitere.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 6. März 2025 um 04:20:30 Uhr:
Warum wird immer geraten einen Anwalt hinzuzunehmen? Und was hat der Anwalt mit einer fiktiven Abrechnung zu tun? Fiktiv rechnet man nur ab wenn man selber die Möglichkeit hat zu reparieren. Ansonsten ist die Reparatur bei MB immer die beste Wahl. Speziell wenn festes Blech instandgesetzt werden muss.Gutachter deiner Wahl nehmen und alles mit ihm besprechen. Danach eine Abtrittserklärung an MB erteilen und die regeln alles weitere.
Hallo,
meine Erfahrungen waren bisher immer, gegnerische Versicherungen kommen dann später z. B. mit Schadenminderungspflichten, wollen den Nutzungsausfall nicht, oder nur teilweise bezahlen, sind mit Reparaturrechnungen nicht einverstanden, prüfen diese und ziehen Beträge ab. Da heißt es dann z. B. .....nicht nachvollziehbar, oder war schon gebraucht und wird nicht mehr zu 100% bezahlt usw.
Ein Anwalt steht einem als geschädigter zu und er hat als Fachmann ganz andere Möglichkeiten mit Versicherungen zu verhandeln. Grade auch wenn es z. B. bei einem wirtschaftlichen Totalschaden um Restwerte usw. geht.
Muss aber letztlich jeder für sich entscheiden.
Gruß Jürgen
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 6. März 2025 um 04:20:30 Uhr:
Warum wird immer geraten einen Anwalt hinzuzunehmen? ....
Weil nicht jeder jeden Tag mit Unfällen zu tun hat. Die meißten haben vielleicht nur einmal in Ihren Leben einen unverschuldeten Unfall und sind dann völlig überfordert.
Die gegnerische Versicherung will den Schaden so gering wie möglich halten.
Der eigenen Versicherung interessiert es nicht.
Der Gutachter will nur sein Geld vom Gutachten haben, und versucht das Gutachten nach Interessen des Auftragsgebers zu erstellen.
Die Werkstatt will für die Reparatur komplett bezahlt werden, notfalls von dir.
Doch was ist mit Dir, in der Zeit ohne Auto? Was steht Dir zu?
Was ist bei einen Totalschaden zu beachten.
Habe ich Vorteile, wenn ich selbst (bzw. der Kumpel) repariere?
usw.
N i e m a l s ohne Anwalt! Am Ende zahlt man drauf dafür, dass einem jemand ins Auto gefahren ist!
Alles schon selbst erlebt, auch bei vermeintlich klarer Faktenlage mit Polizeireport und allem pipapo, das Auto ein offensichtlicher Totalschaden wird rumgekaspert um jeden cent....die gegnerische Versicherung versucht ALLES, um dich über den Tisch zu ziehen. Wenn die sehen, dass kein Anwalt auf der Gegenseite ist, dann werden sie noch miesere Nummern fahren.
Aber jeder wie er meint....
Kommt mal zurück auf "Anfang".
Ist die Schuldfrage rechtssicher geklärt?
Auch hier kommen Unfallgegener bzw. deren Versicherungen manchmal auf die lustigsten Ideen, wie z.B. das Auto war nicht ordnungsgemäß geparkt, stand mit dem Heck zu weit vom Straßenrand und deswegen ist eine Mitschuld zu tragen etc.
Also ich arbeite zufällig bei einer Versicherung und würde Dir folgendes raten:
1. Fahr in eine Werkstatt deines Vertrauens und melde denen, dass es sich um einen Unfallschaden mit Gegnerhaftung handelt.
2. Die Werkstatt soll einen Gutachter beauftragen, welcher frei das Fahrzeug und den Schaden bewertet (Fahrzeug auch im Falle eines WTS)
3. Bei der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfall und einen gleichwertigen Ersatzwagen geltend machen.
4. Leihwagen am besten über die Werkstatt wo das Fahrzeug sich befindet nehmen oder über die bekannten Wege. Wenn Kostenzusage durch die gen. Versicherung, dann am besten über diese abrechnen lassen, sonst Rechnung nach Erhalt dort einreichen (dauert in der Regel 4-8 Wochen bis Erstattung).
Anwalt brauchts mMn nicht im ersten Schritt, treibt nur die Kosten nach oben. Musst dich aber eben selber kümmern. Die gegn. Versicherung kommt nicht zu Dir und will Dir was geben - da musst schon hartnäckig dran bleiben!
Wünsche Dir viel Glück!
Ebmer
Zitat:
@Ebmer_242 schrieb am 6. März 2025 um 10:30:18 Uhr:
Also ich arbeite zufällig bei einer Versicherung und würde Dir folgendes raten:1. Fahr in eine Werkstatt deines Vertrauens und melde denen, dass es sich um einen Unfallschaden mit Gegnerhaftung handelt.
2. Die Werkstatt soll einen Gutachter beauftragen, welcher frei das Fahrzeug und den Schaden bewertet (Fahrzeug auch im Falle eines WTS)
3. Bei der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfall und einen gleichwertigen Ersatzwagen geltend machen.
4. Leihwagen am besten über die Werkstatt wo das Fahrzeug sich befindet nehmen oder über die bekannten Wege. Wenn Kostenzusage durch die gen. Versicherung, dann am besten über diese abrechnen lassen, sonst Rechnung nach Erhalt dort einreichen (dauert in der Regel 4-8 Wochen bis Erstattung).Anwalt brauchts mMn nicht im ersten Schritt, treibt nur die Kosten nach oben. Musst dich aber eben selber kümmern. Die gegn. Versicherung kommt nicht zu Dir und will Dir was geben - da musst schon hartnäckig dran bleiben!
Wünsche Dir viel Glück!
Ebmer
Hallo, ich kann nur (leider) aus mehrfacher Erfahrung sprechen, ich war bisher bei mehreren unverschuldeten Unfallgeschichten immer der dumme. Die gegnerischen Versicherungen haben zum Schluss immer rumgezickt, Nutzungsausfälle massiv versucht zu kürzen etc. Werkstattkosten versucht zu drücken, trotz Gutachten, Gutachten angezweifelt. Die Kosten für den Anwalt können einem bei unverschuldeten Ereignissen egal sein (bei einer Verkehrsrechtschutz sowieso). Je größer die Versicherungsgesellschaft umso mehr gab es die Probleme. Daher immer ein Anwalt, die Versicherungen wollen es offensichtlich so haben.
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen
Zitat:
@Juergen 005 schrieb am 6. März 2025 um 18:10:51 Uhr:
Hallo, ich kann nur (leider) aus mehrfacher Erfahrung sprechen, ich war bisher bei mehreren unverschuldeten Unfallgeschichten immer der dumme. Die gegnerischen Versicherungen haben zum Schluss immer rumgezickt, Nutzungsausfälle massiv versucht zu kürzen etc. Werkstattkosten versucht zu drücken, trotz Gutachten, Gutachten angezweifelt. Die Kosten für den Anwalt können einem bei unverschuldeten Ereignissen egal sein (bei einer Verkehrsrechtschutz sowieso). Je größer die Versicherungsgesellschaft umso mehr gab es die Probleme. Daher immer ein Anwalt, die Versicherungen wollen es offensichtlich so haben.Gruß Jürgen
Gruß Jürgen
Moin,
ich habe nicht gesagt, dass es ohne Anwalt geht. Den kann man aber im Laufe der Abwicklung jederzeit dazu nehmen. Der "muss" nicht von Anfang an dabei sein. Sobald es zu Problemen kommen sollte - Anruf bei der RS oder Anwalt und da übernehmen diese dann...
Gruß
Eb
Zitat:
@Nomad7756 schrieb am 6. März 2025 um 09:47:08 Uhr:
Mein Fahrzeug war geparkt....perfekt in der Markierung😉
Schuld ist wohl eindeutig.
Schuld ist klar, aber hat das die Polizei auch so aufgenommen? Egal, ich erwähne das nur, weil die Haftpflicht gerne jede Möglichkeit nutzt, den Geschädigten in die Mithaftung zu nehmen.
Viel Erfolg!