Unfallschaden - Einschätzung Schadenshöhe

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Freunde,

gestern wurde mein Fahrzeug beim Parkvorgang eines Dritten beschädigt. Jetzt geht es um die Schadenregulierung. Denkt ihr, dass es sich lohnt für den Schaden (s. Bild) einen Gutachter zu beauftragen. Hier gilt m. W. ab einer Schadenshöhe zwischen 750-1000 darf man erst einen Gutachter beauftragen.

Was denkt ihr zahlt die Versicherung nur die Lackierung, weil ich denke nicht, dass die Stoßstange beschädigt ist.

Danke vorab für eure Einschätzung.

Lg

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Lieber einen Gutachter beauftragen.. Das Geld danach auszahlen lassen und die Stoßstange kannst einfach polieren 🙂

Und ihr wundert euch tatsächlich, dass die Versicherungsbeiträge jedes Jahr steigen, wenn für jeden Sch..x ein Gutachter oder Rechtanwalt genommen wird?

Zitat:

@beQ8 schrieb am 28. September 2021 um 10:34:33 Uhr:


Und ihr wundert euch tatsächlich, dass die Versicherungsbeiträge jedes Jahr steigen, wenn für jeden Sch..x ein Gutachter oder Rechtanwalt genommen wird?

Sag mir bitte, was steigt nicht jedes Jahr? 🙁

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit ein bisschen Politur wieder verschwindet. Das Bild lässt zwar keine sicheren Schlüsse zu, jedoch sieht es so aus, als wäre der Kunststoff an den betroffenen Stellen beschädigt.

Würde erstmal zu MB fahren, und mir einen Kostenvoranschlag für eine neue Stoßstange + Lackierung + Anbau einholen.

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Die Versicherung des Unfallgegners anschreiben und fragen, ob die den Schaden durch einen GA beziffert haben wollen oder per KVA abrechnen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

In Anbetracht des Alters würde ich das bei einem Spot-Repair / Smart-Repair Dienst machen lassen. Dürfte da für um die 300.- oder sogar weniger zu beheben sein. Neuteile steigern weder den Wert des Fahrzeugs noch senkt eine korrekte Smartrepair den Wert.
Hatte selber dieses Jahr 3 Fahrzeuge bei einem solchen Dienst, haben schnell und absolut sauber gearbeitet, sieht man nix mehr von.

Ja werde wohl mal bei MB einen KVA holen. Verlangt da MB etwas dafür?

Zitat:

@mbdriver91 schrieb am 28. September 2021 um 12:47:30 Uhr:


Ja werde wohl mal bei MB einen KVA holen. Verlangt da MB etwas dafür?

Wahrscheinlich ja, wird dann evtl. bei der Reparatur verrechnet.

Wenn das über die Versicherung laufen soll, dann fahr zum Gutachter, der weiß schon ob die Schadenssumme hoch genug ist. Hinter der Stoßstange alles noch in Ordnung, oder ist was krumm oder kaputt?

Zitat:

@schweps2 schrieb am 28. September 2021 um 10:05:40 Uhr:


Lieber einen Gutachter beauftragen.. Das Geld danach auszahlen lassen und die Stoßstange kannst einfach polieren 🙂

Dabei dran denken, wenn du keine Belege für die Instandsetzung hast, würde bei einem erneuten Unfall an dem Bauteil kein Geld mehr kommen.

Woher will den in 3 oder 4Jahren eine möglicherweise andere Versicherung wissen, ob die Stoßstange gewechselt wurde oder nicht. Das ist doch völlig egal.

Die Versicherungen sind ja auch nicht ganz blöd. Schäden an älteren Fahrzeugen werden in eine Datenbank eingetragen, die kann der Sachbearbeiter abfragen mit der FIN.

Dann weiß die Versicherung auch nur das die Summe des Kostenvoranschlages ausbezahlt wurde. Ob die Stoßstange dann erneuert wurde oder nicht weiß die Versicherung nicht. Es liegt aber durchaus im Rahmen das günstiger zu reparieren als im Kostenvoranschlag von Mercedes angegeben. Darüber hat die Versicherung keine Info. Ob da in 3 oder 4 Jahren noch einer nachfragt, wage ich doch zu bezweifeln. Das ist wohl eher theoretischer Natur.

Vielleicht braucht man wirklich kein Gutachten.

Bei Kleinigkeiten reicht oft auch ein offizieller Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Eben. Und das entscheidet die VS des Verursachers, ob sie anhand der Schadensschilderung einen GA oder einen KVA zur Abrechnung akzeptiert.

Bei Fahrzeugen dieses Alters ist es nicht ungewöhnlich, das Besitzer nach KVA / GA abrechnen lassen und den Schaden nicht oder in anderer Weise billiger beheben lassen. Das ist absolut legitim und die VS haben auch nichts dagegen. Schlimmstenfalls wird bei größeren Schäden ein Alt-gegen-Neu-Vorteil angerechnet bzw abgezogen oder die Mwst bis zru Vorlage der Reparaturrrechnung einbehalten. ( Was aber in erster Linie gewerblich genutzte Fz. betrifft )

Ich hab das nur als Tipp dazu geschrieben! Nicht um ihn davon abzuraten.. So wurde es mir letztes Jahr vom Anwalt + Gutachter mit auf den Weg gegeben. Wie oben geschrieben, die Versicherungen können das einsehen. Is doch scheiß egal welches Auto, Marke, Alter. Lässt du auszahlen und hast im erneuten Schadenfall am selben Bauteil kein Beleg, gibts nix mehr. Und bei dem Fall jetzt würde auf jeden auszahlen lassen, gibt sicher n Paar Euro. Den Weg zu Mercedes brauchst du aber nur nehmen wenn dein Auto da durchgehend gewartet wurde, bis jetzt. Warst du in einer freien, wird das schonmal weniger im Gutachten. Die Summe von deinem Gutachter wird so oder so noch gekürzt, beim auzahlen nochmal zusätzlich. Die Versicherung vom Gegner wird dir mit Hinterhofwerkstatt Preisen eine alternative anbieten.

Wenn du "Cool" mit dem Gutachter bist, kannst auch da eine Nachuntersuchung massen lassen wenn es ""repariert"" wurde. Verstehst du? Es muß wieder unbeschädigt aussehen und dann wird das so abgenommen und man brauch keine Belege im erneuten Schadenfall von der Reperatur. Man hat ja das Gutachten, dass es Sach und Fachgerecht instand gesetzt wurde. Das rechnet der alles über den Gegner ab, dafür hast du dann bis zu 3 Jahre Zeit das machen zu lassen. Ich rate dir sowieso zu einem Anwalt, hab 2x jetzt durch andere Dummköpfe was abbekommen und nur Ärger gehabt. Hat der andere Schuld, geht alles auf seine Versicherung. Und wenn ihr das über Versicherung macht, will seine dich auch an jeder Ecke um jeden Cent bescheißen. Nimm einen Anwalt!

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