Unfallschaden am Gebrauchtwagen: bitte um Rat

Hallo liebes Forum,

ich benötige dringend euren Rat!
Ich habe vor Kurzem meinen Gebrauchten (16 Jahre alt, 170.000km) verkauft.
Im Vertrag steht wörtlich "der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt, auch früher unfallfrei war"

Nun hat sich der Käufer bei mir gemeldet, da durch eine Lackdickenmessung herausgekommen ist, dass Türe sowie Seite neu lackiert und vermutlich auch gespachtelt wurde.
Für mich war das ein Schock, da mir das Fahrzeug unfallfrei verkauft wurde und ich selbst keinen Unfall damit hatte.

Nun stellt sich für mich die Frage wer im Recht ist:
Aus meiner Sicht bin ich im Recht, da ich keinen Unfall hatte und dieser Schaden vom Vorbesitzer für mich als Laien nicht erkennbar war (ist ja nur durch Lackdickenmessung herausgekommen) und daher eben nicht bekannt. Somit ist die o.g. Vertragslage aus meiner Sicht erfüllt.
Der Käufer sagt, dass im Vertrag von einem "unfallfreien" Fahrzeug die Rede ist und daher der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Hat hier jemand Erfahrung?

52 Antworten

Zitat:

@Gustavreinwein schrieb am 18. September 2023 um 08:28:05 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. September 2023 um 16:11:50 Uhr:


nicht alles gelesen ?

Doch.

Nö, sonst hättest du auf Seite 1 das hier gelesen:
Rein theoretisch kann man nicht mal als Ersteigentümer und -besitzer die absolute Unfallfreiheit garantieren...
Es wird gemunkelt, dass um die 5-10% aller ausgelieferten Fahrzeuge "Transportschäden" im Vorwege erleiden; diese werden dann i.d.R. ohne Kenntnis des baldigen Eigentümers vor der Auslieferung behoben.

Und falls du es doch gelesen hast...dann hast du es nicht verstanden... :-)

Naja,

hab jetzt nicht gelesen welches Auto das ist aber

gibt ja auch genug Möhren die untenrum an den Türen schön Rosten, Vorbesitzer lässt das machen und verkauft Ihn anschließend weil er merkt das die Kiste das Rosten anfängt und ihn Loswerden will, da nie ein Unfall war wird der dann als Unfallfrei verkauft was er ja auch ist.

Hab nicht alles gelesen, kann dem Te nur dazu raten, die Komunikation sofort einzustellen .... das dem käufer auch eindeutig klar sagen, genau einmal ... und dann konsequent ignorieren .... der will nur nachträglich Geld rausschlagen, oder den Wagen, warum auch immer, zurückgeben ...

Alles sein Pech ...

Dein größter Fehler war schon nachträglich zum Käufer und sich was anschauen, damit hast du gezeigt das dich die Sache verunsichert und der Käufer wird dich weiter versuchen zu "bearbeiten" ... lass das nicht zu ... wir sprechen hier nicht über einen frischen Jahrewagen mit 10 000km auf dem Tacho ...

Dem schließe ich mich an. Bitte, bitte lasse Dich von diesem Komiker von Käufer nicht weiter belabern knd für Dumm verkaufen!
Keine weiteren Gespräche oder Kontaktversuche zulassen,!!
Das Maximale wäre noch, ihm ein allerletztes Mal, schriftlich und klipp und klar zu sagen, daß die Angelegenheit für Dich erledigt ist und Du nach allgemein gültiger Rechtsprechung hier als Privatverköufer (!) Null, null zu irgendwas in Punkti Rücknahme oder Preisnachlass etc. verurteilt werden kannst. Wenn er das anders sieht, möge er den offiziellen Rechtsweg beschreiten.

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 18. September 2023 um 17:49:12 Uhr:


Dem schließe ich mich an. Bitte, bitte lasse Dich von diesem Komiker von Käufer nicht weiter belabern knd für Dumm verkaufen!
Keine weiteren Gespräche oder Kontaktversuche zulassen,!!
Das Maximale wäre noch, ihm ein allerletztes Mal, schriftlich und klipp und klar zu sagen, daß die Angelegenheit für Dich erledigt ist und Du nach allgemein gültiger Rechtsprechung hier als Privatverköufer (!) Null, null zu irgendwas in Punkti Rücknahme oder Preisnachlass etc. verurteilt werden kannst. Wenn er das anders sieht, möge er den offiziellen Rechtsweg beschreiten.

Ja, ich stelle sämtliche Kommunikation ein.

Dass er den Rechtsweg geht hat er ja schon von sich aus angekündigt.

@fehlerMachender wird er aber nicht machen...
Er möchte einfach nachweislich unbegründet einen Preisnachlass

Und nicht vergessen: auch irgendwelche Briefe vom Anwalt sind erstmal nur Drohgebärden und haben keinerlei Bedeutung.
Erst wenn tatsächlich was vom Gericht in einem gelben Umschlag kommt, musst Du reagieren.
Durch Einspruch/Widerspruch oder entsprechend dem was da drinsteht. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass es dazu kommt. Höchstens besagter Versuch Dich mit o.a.Anschreiben mit Briefkopf „Rechtsanwalt blabla“ weich zu bekommen.

Hallo
Frage mal dazu .Wenn man zB wirklich einen Unfall hatte und das wurde Instandgesetzt (keine Fachwerkstatt und auch keine Versicherung war beteidigt) und dann den Wagen als Unfallfrei verkauft (klar Betrug) was oder wie will der Käufer nachweisen , das der Wagen in der Zeit wo ihn der Verkäufer ihn hatte der Unfall war wenn dieser sagt ich hatte keinen vielleicht der Vorbesitzer aber das weis ich so auch nicht mir ist das nicht aufgefallen .
Dann müsste ja jeder nach den Aussagen hier die so geschrieben wurden damit durchkommen.

Sowas kommt beim Leasing vor, wenn der Leasingnehmer vor Rückgabe noch mal schnell was billiger machen lässt und es fällt nicht auf, gerne wird am Tacho gedreht, damit keine saftige Nachzahlung kommt, wenn man die km laut Vertrag kräftig überschritten hat ... fällt sowas mal kurze Zeit später auf, wissen das die Verkäufer tatsächlich nicht, sowas landet dann gerne mal vor Gericht und zieht sich teilweise über Jahre ...

ABER bei einem 170 000 km und 16 Jahre alten Wagen ... braucht man da nicht drüber nachdenken, da tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen null, das einer mit verstand den juristischen Weg einschlägt, außer es ist ganz klar Betrug im Spiel ... und selbst dann kann man schon überlegen ob sich die Juristerei lohnt, oder man eine Summe X unter Lehrgeld verbucht...

Zitat:

@tartra schrieb am 19. September 2023 um 08:43:10 Uhr:


ABER bei einem 170 000 km und 16 Jahre alten Wagen ... braucht man da nicht drüber nachdenken, da tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen null, das einer mit verstand den juristischen Weg einschlägt, außer es ist ganz klar Betrug im Spiel ... und selbst dann kann man schon überlegen ob sich die Juristerei lohnt, oder man eine Summe X unter Lehrgeld verbucht...

Das würde mich auch mal interessieren wie hoch der reale Wertverlust ist. Das kann doch bei diesem Alter und Laufleistung, bei einem Unfall den man als Laie garnicht erkennt, bestenfalls ein paar hundert € sein.
Der ganze Aufwand lohnt sich doch garnicht für den Käufer, selbst wenn er Rechtsschutz Versicherung hat ( laut seiner Behauptung).

lohnt sich auch nicht ... zu 99,99% ist das nur eine miese Taktik ... Geld nachträglich aus dem Verkäufer zu leihern ...

Zitat:

@porks schrieb am 19. September 2023 um 05:17:05 Uhr:


Dann müsste ja jeder nach den Aussagen hier die so geschrieben wurden damit durchkommen.

Ich dreh den Spiess mal rum....wenn es ohne Nachweis möglich wäre Geld zu fordern...dann würde ja jeder Käufer auch damit durchkommen wenn es reicht zu behaupten der letzte Halter hätte von einem Unfall gewusst obwohl der evtl. gar nichts weiß. Somit wäre der vorletzte Halter der vielleicht wirklich einen Unfall hatte schön raus...die Sache hat also immer 2 Seiten und man kann sie lange weiterspinnen.

Im Rechtssystem hat sich halt durchgesetzt das man solche Forderungen - will man sie denn durchsetzen - auch Gerichtsfest nachweisen muss. Nur behaupten reicht nicht & das ist auch gut so.

Deshalb kann man bei solchen Sachen wie Geldforderungen bei über 15 Jahre alten Fahrzeugen immer davon ausgehn:

Zitat:

@tartra schrieb am 19. September 2023 um 15:38:12 Uhr:


lohnt sich auch nicht ... zu 99,99% ist das nur eine miese Taktik ... Geld nachträglich aus dem Verkäufer zu leihern ...

Wer halbwegs klar ist kauft sich kein so altes Fahrzeug und spekuliert auf totale Jungfräulichkeit.
Die Leute die sich sowas zulegen wissen also recht genau was sie tun- sind entweder ehrliche Schrauber von denen du nie was hören wirst oder solche Bauernfänger die auf Unkenntniss der Rechtslage beim VK hoffen...😉

Oder nimmt zur Besichtigung einen Schicktdickenmesser mit.

Und schaut sich die Träger und Bleche selbst sehr genau an.

richtig genau das ist das Problem...vor dem Kauf...und wer mit halbwegs geschultem Blick & etwas Ruhe rangeht sieht das was er 2 Tage später auch noch sieht.
Aber viele Leute haben nach dem Kauf viel Zeit, da geht die eigentliche "Besichtigung" erst richtig los, manachmal garniert durch Freunde & Bekannte...und wenn erstmal der Satz fällt " guck mal hier das is doch nicht orginal...." ect. ect. 😮 kommt schonmal ein Stein ins rollen der alleine nie losgerollt wäre....

Denke auch, da ist ein gewisser Gruppendruck dahinter. Der Neuerwerb wird stolz vorgeführt und dann geht es los:

Guck mal hier, das sieht aber komisch aus. Ist das Original?

Innenraum ganz schön abgenutzt. Bestimmt Tacho zurückgedreht.

Den Kratzer hier hast du aber schon gesehen oder?

Du hast X EUR dafür bezahlt? Na der hat dich über den Tisch gezogen, da hätte ich höchstens Y EUR für gegeben.

Und dann gehts los. Mit den hilfreichen Tips wendet sich der nicht mehr ganz so zufriedene Neuerwerber an den Verkäufer und das Drama nimmt seinen Lauf.

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