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Unfallschaden am Gebrauchtwagen: bitte um Rat

Themenstarteram 15. September 2023 um 9:45

Hallo liebes Forum,

ich benötige dringend euren Rat!

Ich habe vor Kurzem meinen Gebrauchten (16 Jahre alt, 170.000km) verkauft.

Im Vertrag steht wörtlich "der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt, auch früher unfallfrei war"

Nun hat sich der Käufer bei mir gemeldet, da durch eine Lackdickenmessung herausgekommen ist, dass Türe sowie Seite neu lackiert und vermutlich auch gespachtelt wurde.

Für mich war das ein Schock, da mir das Fahrzeug unfallfrei verkauft wurde und ich selbst keinen Unfall damit hatte.

Nun stellt sich für mich die Frage wer im Recht ist:

Aus meiner Sicht bin ich im Recht, da ich keinen Unfall hatte und dieser Schaden vom Vorbesitzer für mich als Laien nicht erkennbar war (ist ja nur durch Lackdickenmessung herausgekommen) und daher eben nicht bekannt. Somit ist die o.g. Vertragslage aus meiner Sicht erfüllt.

Der Käufer sagt, dass im Vertrag von einem "unfallfreien" Fahrzeug die Rede ist und daher der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Hat hier jemand Erfahrung?

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52 Antworten

Mit dem Passus im KV bist du fein raus, vorausgesetzt du hast wirklich von keiner Nachlackierung Kenntnis.

Block den Käufer und brich jedweden Kontakt mit ihm ab, auch nicht auf irgendwelche Anwaltsschreiben reagieren. Lass ihn Klagen, wenn er möchte.

Klingt alles gut für dich.

Das ist eine Standardformulierung im Kaufvertrag.

Du sagst, während der Zeit in deinem Besitz war nichts mit Unfall oder Nachlackierung. Du selber hast das Auto laut Vertrag vom Vorbesitzer als unfallfrei erworben. Ich gehe davon aus, den damaligen Kaufvertrag hast du auch noch.

Also lehn dich zurück und warte ab. Du kannst dem Käufer das ja so mitteilen und danach stellst du die Kommunikation ein. Wenn er was will, soll er klagen.

Klingt wie so oft nach dem typischen Nachverhandeln.

Wurde das denn überhaupt zweifelsfrei nachgewiesen oder ist das wie ich vermute erst mal ein blanke Behauptung?

Rest wurde schon gesagt.

Lass dir mal spaßeshalber den Nachweise eines Unfalles zukommen.

 

 

Ansonsten zurücklehnen und abwarten

Bei dem Alter fällt eine nachlackierte Tür sowieso unter die erwartbare Beschaffenheit, daraus kann ein Käufer keine Ansprüche ableiten. Kommunikation einstellen, zurücklehnen, Bier aufmachen. Da kommt eh nix nach.

Themenstarteram 15. September 2023 um 16:34

Danke schonmal für eure beruhigenden Rückmeldungen.

Der Käufer hat mir heute erklärt, dass er das über einen Anwalt regeln will.

Die einzige Sache, die mich etwas nervös macht ist die Formulierung im Vertrag (von Autoscout24):

"der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt, auch früher unfallfrei war"

Ich hätte das so verstanden, dass ich mit dem Fahrzeug keinen Unfall hatte und ich keine Kenntnis zu einem Unfall der Vorbeseitzer hatte.

Wenn das aber nun bedeutet, dass das Fahrzeug unfallfrei ist (Eigenschaftsbeschreibung) dann hätte ich wohl schlechte Karten.

Hier bin ich mir wirklich unsicher...

Der Vertrag bei Mobile.de ist da klarer mit "Das Fahrzeug hat keinen Unfallschaden erlitten, seit es im Eigentum des Verkäufers war."

Genau das bedeutet der Satz… lass ihn mal machen.

Was hat er denn als Forderung bislang formuliert?

Themenstarteram 15. September 2023 um 16:51

Zitat:

Genau das bedeutet der Satz… lass ihn mal machen.

Was hat er denn als Forderung bislang formuliert?

Er fordert, dass ich das Auto zurücknehme

Unfallfreiheit kannst du nur garantieren, wenn du der erste Besitzer des Wagens bist.

Bist du nicht der erste Besitzer, kannst du ja nicht garantieren, dass es bei einem vorherigen Besitzer keinen Unfall gab. Deshalb ist die Formulierung so, dass du für die Zeitin deinem Besitz die Unfallfreiheit garantierst, aber nicht darüber hinaus. Da ist es halt "soweit dir bekannt". Und im vorherigen Vertrag wurde dir ja Unfallfreiheit zugesichert.

Wenn er tatsächlich mit Anwalt kommt, würd eich gar nichts machen. Auf Schreiben von Anwälten mußt du nicht reagieren. Lass ihn klagen, wenn du ein reines Gewissen hast.

Rein theoretisch kann man nicht mal als Ersteigentümer und -besitzer die absolute Unfallfreiheit garantieren...

Es wird gemunkelt, dass um die 5-10% aller ausgelieferten Fahrzeuge "Transportschäden" im Vorwege erleiden; diese werden dann i.d.R. ohne Kenntnis des baldigen Eigentümers vor der Auslieferung behoben. Auch gibt es recht "viele" Hagelschäden etc., die noch schnell mehr oder weniger unsichtbar beseitigt werden.

Konkret hier: DU bist raus aus der Haftung, da Du laut Deines Vertrages nur das "garantiert" hast, was in Deiner Zeit passiert ist oder eben nicht passiert ist! Zurück legen...

Themenstarteram 16. September 2023 um 8:59

Ok. Das klingt ja doch sehr eindeutig und positiv für mich.

Wundert mich tatsächlich, dass es Leute gibt die bei einem 16 Jahre alten Auto wegen einem vermeintlichen Spachtelschaden, den man nur über Lackdickenmessug erkennen kann solch eine Aufregung machen.

Da steht doch der effektive Wertverlust in keinem Verhältnis zu.

Wenn mich so etwas stören würde, dann würde ich keine solch alten Autos kaufen und vor Kauf mit Messgerät rangehen.

Du hast uns immer noch nicht gesagt ob und wie der Käufer denn den angeblichen Schaden nachweislich vorgetragen hat oder sind das reine Lippenbekenntnisse bisher?

Themenstarteram 16. September 2023 um 9:08

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 16. September 2023 um 11:04:18 Uhr:

Du hast uns immer noch nicht gesagt ob und wie der Käufer denn den angeblichen Schaden nachweislich vorgetragen hat oder sind das reine Lippenbekenntnisse bisher?

Es har mir ein Bild der Lackdickenmessung gezeigt und unter einer Leiste eine kleine Lackwulst.

Ich habe mir das dann auch selbst angesehen.

Das dort tatsächlich nachlakiert wurde glaube ich ihm. Das steht für mich nicht zur Debatte.

Du warst nochmal beim Auto und hast Dir das angesehen?

Dann hat er Dich ja schon am Haken.

Und Dir ist nie aufgefallen,dass dort nachlackiert wurde, erst jetzt wo Dich einer drauf hinweist, steht für Dich eine unfallfreiheit nicht mehr zur Debatte?

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