Reparierter Unfallschaden! Trotzdem zuschlagen?

Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Auto und bin auf einen interessanten Opel Astra gestoßen.

Dieser Wagen hat eine Laufleistung von etwa 36.000 Kilometern und wurde Ende 2020 gebaut. Ein großer Pluspunkt ist, dass er stets bei Opel gewartet wurde und auch von dem Autohaus angeboten wird, in dem diese Wartungen durchgeführt wurden.

Nun zu einem Punkt, der mich etwas unsicher macht: Das Fahrzeug hatte wohl kurz nach seiner Erstzulassung, bei ungefähr 600 Kilometern, einen leichten Parkrempler. Dabei wurde die Stoßstange für 2.000 Euro erneuert.

Dieser Schaden wurde ebenfalls in dem genannten Autohaus repariert und mir vom Händler offen mitgeteilt. Es scheint also eine klare Dokumentation des Schadens zu geben. Ob es auch Fotos gibt, weiß ich im Moment nicht.

Ich frage mich nun, ob es sinnvoll ist, sich dieses Auto näher anzusehen, oder ob ich aufgrund des Unfallschadens lieber Abstand davon nehmen sollte. Ich plane nämlich, das Auto über einen längeren Zeitraum zu nutzen.

Es gäbe auch eine vergleichbare Option, die etwas weiter entfernt steht. Dieses Fahrzeug wäre unfallfrei und geringfügig günstiger, hat aber mit knapp 50.000 Kilometern etwas mehr Laufleistung und ist ein Jahr jünger. Dieses Angebot stammt jedoch nicht von einem Vertragshändler.

Ich wäre euch dankbar für eure Einschätzungen und Ratschläge!

23 Antworten

Lass im Kaufvertrag den Unfallschaden genau aufführen, dass dieser vom Verkäufer sach- und fachgerecht behoben wurde und dann kannst du zuschlagen. Nach der Zulassung auf dich fragst du nach Eintragungen im HIS (https://www.informa-his.de/selbstauskunft).
Die reine Bezeichnung "behobener Unfallschaden" reicht nicht.

Nach der Zulassung? Sorry, ich verstehe nicht wozu ist die Abfrage genau gut?

Vor der Zulassung erhältst du keine Auskunft; wenn in der Auskunft dann andere Unfallschäden aufgeführt sind, kannst du das Auto zurück geben. Daher auch die genaue Bezeichnung, was für ein Vorschaden vorliegt.

Das ist eine Möglichkeit, um sich abzusichern. Der Nutzen wird aber dadurch relativiert, dass die meisten Versicherungen solche Schäden nicht melden, solange der Kaskovertrag nach der Regulierung weiter geführt wird. Das geht nach der Devise, keine Mißbrauchsgefahr, keine Meldung,

Ganz grundsätzlich würde ich in so einem Fall kein Kaufhindernis sehen, wenn der Schaden ordnungsgemäß repariert wurde. Wer das nicht unterstellen will, kann es ja von jemand mit Sachverstand überprüfen lassen. Der Makel "Unfallfahrzeug" schlägt sich im Preis nieder, aber bei fachgerechter Reparatur beeinträchtigt das weder die Haltbarkeit noch die Nutzbarkeit des Fahrzeugs.

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Wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde - wo ist das Problem? Zumal es nur der Stoßfänger ist.

Wenn Dich stört, daß das Auto einen leichten Unfall hatte - dann nimm halt ein anderes. Mir wäre das herzlich egal, solange es ordentlich repariert wurde.

Manchmal ist es aber interessant von anderen Leuten die Meinung zu hören und wo man ggf. drauf achten sollte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Mai 2025 um 21:21:36 Uhr:


Vor der Zulassung erhältst du keine Auskunft; wenn in der Auskunft dann andere Unfallschäden aufgeführt sind, kannst du das Auto zurück geben. Daher auch die genaue Bezeichnung, was für ein Vorschaden vorliegt.

meines Wissens nach werden in der HIS-Datenbank nur "fiktiv abgerechnete Schäden" dokumentiert und durch den Versicherer wieder gelöscht, sobald die tatsächliche Reparatur belegt wurde. Ob also jemals weitere Schäden am Fahrzeug waren lässt durch diese Datenbank nicht nachweisen.
Bitte um Korrektur, falls ich falsch liege, aber bei einem HP-Schaden an meinem GTi war genau dieses Szenario so praktiziert worden.

Zitat:

@Nachtmahrx schrieb am 7. Mai 2025 um 22:51:33 Uhr:


Manchmal ist es aber interessant von anderen Leuten die Meinung zu hören und wo man ggf. drauf achten sollte.

wenn es sich so verhält, wie von dir eingangs beschrieben, würde ich den Wagen kaufen. Wenn du den Wagen eh lange halten möchtest, relativiert sich der "theoretische anzunehmende Wertverlust durch den Unfallschaden" mit jedem gefahrenen Kilometer und mit jedem Monat in deinem Besitz.

Zitat:

@keksemann schrieb am 8. Mai 2025 um 06:37:25 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Mai 2025 um 21:21:36 Uhr:


Vor der Zulassung erhältst du keine Auskunft; wenn in der Auskunft dann andere Unfallschäden aufgeführt sind, kannst du das Auto zurück geben. Daher auch die genaue Bezeichnung, was für ein Vorschaden vorliegt.

meines Wissens nach werden in der HIS-Datenbank nur "fiktiv abgerechnete Schäden" dokumentiert und durch den Versicherer wieder gelöscht, sobald die tatsächliche Reparatur belegt wurde. Ob also jemals weitere Schäden am Fahrzeug waren lässt durch diese Datenbank nicht nachweisen.
Bitte um Korrektur, falls ich falsch liege, aber bei einem HP-Schaden an meinem GTi war genau dieses Szenario so praktiziert worden.

Mein Fahrzeug wurde selbstverschuldet beschädigt = Regulierung über die Vollkasko. Gutachter kam, hat den Schaden festgestellt. Der Wagen ging in die Werkstatt und wurde nach GA repariert (zwischendrin wurde ein höherer Schaden unter Anbauteilen festgestellt = der GA kam ein 2. Mal um den erweiterten Schaden aufzunehmen). Nach Abrechnung bekam ich die Mitteilung, mein Fahrzeug sei mit dem Schaden ins HIS aufgenommen worden. Löschung natürlich möglich, wenn der GA die korrekte Reparatur gemäß Gutachten bestätigt = der 3. Besuch des Gutachters.

Zitat:

@Nachtmahrx schrieb am 7. Mai 2025 um 20:34:46 Uhr:



Nun zu einem Punkt, der mich etwas unsicher macht: Das Fahrzeug hatte wohl kurz nach seiner Erstzulassung, bei ungefähr 600 Kilometern, einen leichten Parkrempler. Dabei wurde die Stoßstange für 2.000 Euro erneuert.

Dieser Schaden wurde ebenfalls in dem genannten Autohaus repariert und mir vom Händler offen mitgeteilt. Es scheint also eine klare Dokumentation des Schadens zu geben. Ob es auch Fotos gibt, weiß ich im Moment nicht.

Ich frage mich nun, ob es sinnvoll ist, sich dieses Auto näher anzusehen, oder ob ich aufgrund des Unfallschadens lieber Abstand davon nehmen sollte. Ich plane nämlich, das Auto über einen längeren Zeitraum zu nutzen.

Das ist mMn kein Schaden, der vom Kauf abhalten muss. Für den geringen Betrag war da kaum was kaputt. Mein Rempler an einen Begrenzungspfosten mit Schrittgeschwindigkeit waren 3600€. Bilder werden da nicht mal viel Schaden offenbaren, bei mir war halt ein kleines Loch im Stossfänger - sonst hat man so gut wie nichts gesehen.

Wenn das dokumentiert ist und ordentlich repariert ist das kein Problem.

Ordentlich dokumentiert heißt das mit Fotos oder reicht dann ggf. einfach der Reparaturnachweis der Werkstatt des Händlers?

Den könnte ich mir dann ja ggf. als Scan zum Kaufvertrag geben lassen damit ich, irgendwann mal in ferner Zukunft, beim Verkauf etwas in der Hand habe, oder?

Wichtig ist doch nur, dass im HIS kein Eintrag dieses Fahrzeugs vorhanden ist. Wie schon geschrieben, kann die Anfrage nur bei mit Vorlage der ZB1 oder mit einem Kaufvertrag gemacht werden.

Warum sollte der TE die Anfrage machen? Wenn das Fahrzeug im HIS erfasst ist und es zu einem weiteren Schaden kommt, wird die dann zuständige Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigern. Wie hoch der alte Schaden war ist unerheblich.

Zu dem Thema gibt es im Versicherungsforum Beiträge ohne Ende. Die FAQ dort helfen sicher auch weiter.

Was....eine Versicherung verweigert einen Schadensregulierung direkt wenn schon mal ein achadns am Fahrzeug war? Hab ich ja noch nie gehört

Zitat:

@Nachtmahrx schrieb am 8. Mai 2025 um 09:28:46 Uhr:


Was....eine Versicherung verweigert einen Schadensregulierung direkt wenn schon mal ein achadns am Fahrzeug war? Hab ich ja noch nie gehört

Nein, so ist das nicht. Aber die Versicherung verweigert eine Regulierung ganz oder teilweise, wenn schon mal ein Schaden abgerechnet wurde aber die korrekte Reparatur nicht belegbar ist. Aber konstruieren wir mal ein häufigeres Szenario:

Unfall, Wagen beschädigt.
GA sagt Schaden 10000, muss in bestimmter Weise und Umfang repariert werden.
Du sagst - ich rechne fiktiv ab (= lass mir den Schadensbetrag - MwSt auszahlen) und lass das "wild" reparieren. Mit Ausbeulen statt Teiletausch zB. Dann bin ich billiger und stecke ein paar € ein
Aufgrund der Schadensparameter wird der Schaden an Deinem Fahrzeug ins HIS aufgenommen, es gilt als nicht repariert
Erneuter Unfall an den selben Bauteilen - Du kannst nicht nachweisen, dass der Schaden wie von der Versicherung bezahlt repariert wurde = der neue Schaden ist erheblich geringer als bei einem korrekt reparierten Fahrzeug einzustufen = Du bekommst weniger bis gar nichts für den erneuten Schaden.
Ganz klasse wird es, wenn Du den Wagen nach der billigen Reparatur verkauft hast und der Käufer den Schaden hat - da kommt dann nochmal Ärger ...

Und wenn der alte Unfall vorne war und der neue hinten kann das trotzdem dazu führen dass man nicht voll reguliert bekommt, weil der Wagen mit dem billig reparierten Schaden uU einen anderen Wert hat als wenn er fachmännisch nach GA repariert worden wäre.

Ich habe gerade die Fotos von dem Schaden bekommen und hätte also den Beleg zumindest.

Weil das Fahrzeug so neu war wurde getauscht anstatt neuen Clip rein und beizulackieren anscheinend. Also man sieht nicht mal irgendwas verformt sondern nur Kratzer und das die stoßstange hinten links etwas runterhängt weil Clips gebrochen oder so.

War nix wildes. Aber das weiss man ja vorher nicht hehe

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