Unfallschaden am Gebrauchtwagen: bitte um Rat

Hallo liebes Forum,

ich benötige dringend euren Rat!
Ich habe vor Kurzem meinen Gebrauchten (16 Jahre alt, 170.000km) verkauft.
Im Vertrag steht wörtlich "der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt, auch früher unfallfrei war"

Nun hat sich der Käufer bei mir gemeldet, da durch eine Lackdickenmessung herausgekommen ist, dass Türe sowie Seite neu lackiert und vermutlich auch gespachtelt wurde.
Für mich war das ein Schock, da mir das Fahrzeug unfallfrei verkauft wurde und ich selbst keinen Unfall damit hatte.

Nun stellt sich für mich die Frage wer im Recht ist:
Aus meiner Sicht bin ich im Recht, da ich keinen Unfall hatte und dieser Schaden vom Vorbesitzer für mich als Laien nicht erkennbar war (ist ja nur durch Lackdickenmessung herausgekommen) und daher eben nicht bekannt. Somit ist die o.g. Vertragslage aus meiner Sicht erfüllt.
Der Käufer sagt, dass im Vertrag von einem "unfallfreien" Fahrzeug die Rede ist und daher der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Hat hier jemand Erfahrung?

52 Antworten

Hallo zusammen.

Nachdem das ganze nun schon 6 Wochen her ist ein kurzes Update: bisher ist kein Schreiben eines Anwalts eingegangen.
Wie lange dauert denn das typerweise bis vom Anwalt Post kommt?

Wenn der beim Anwalt ist und der Anwalt tätig wird, schreibt er auch den Brief. Der Mandant will ja auch ein Ergebnis oder zumindest einen Fortschritt des Verfahrens sehen.

Also geh mal davon aus, dass er bei keinem Anwalt war, bzw. zumindest keinen Anwalt beauftragt hat, da tätig zu werden.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 28. Oktober 2023 um 15:09:20 Uhr:


Wenn der beim Anwalt ist und der Anwalt tätig wird, schreibt er auch den Brief. Der Mandant will ja auch ein Ergebnis oder zumindest einen Fortschritt des Verfahrens sehen.

Naja, wenn der Fall tatsächlich so aussichtlos wie dargestellt ist würde ihm ein Anwalt wohl von weiteren Schritten abraten, alleine schon um seinen Ruf zu wahren.

Gibt es hier eigentlich eine Frist bis wann die Klage eingereicht sein muss?

Ja und genau das wird der Anwalt vermutlich auch getan haben (wenn er wirklich dort war) und das wiederum ist der Grund, warum du bislang nichts vom Anwalt gehört oder gelesen hast.

Bevor eine Klage kommt, wird ein Anwalt imemr erstmal schriftlich die Forderungen seines Mandanten darlegen. Warum soll er klagen, wenn du ja vielleicht bereit bist, die Forderungen anzuerkennen.

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Zitat:

@fehlerMachender schrieb am 1. November 2023 um 11:14:52 Uhr:


Gibt es hier eigentlich eine Frist bis wann die Klage eingereicht sein muss?

Drei Jahre.

Die Anwälte werden sich regelrecht darum schlagen einen solchen Auftrag zu bekommen...

Wie hoch mag der Streitwert bei einem 16 Jahre alten Wagen mit 170000km wohl sein ?

Der Streitwert ist eins und relevant nur für die Gerichtskosten. Ansonsten hat der RA seine Gebühren und Stundensätze. Aber auch die können beruhigend wirken, man kann auch sagen abschreckend sein. Besonders wenn der Streitwert in keinem Verhältnis dazu steht.

me3

Der Streitwert ist auch Maß für die Kosten, die ein Rechtsanwalt berechnen darf.

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