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Unfallgegner bestreitet Schuld im Nachhinein bei seiner Versicherung trotz Unfallbericht

Themenstarteram 20. September 2021 um 19:52

Hi,

folgender Sachverhalt: Jemand ist mir letztens richtig hart reingefahren und hat die Schuld beim polizeilichen Unfallbericht komplett eingeräumt. Nach Gutachten und Forderung durch Anwalt kommt nun die Rückmeldung, dass die Versicherung keine 100% ige Schuld beim Verursacher sieht und deshalb nur 50% der Forderung begleichen möchte. Mein Anwalt meinte, dass der Verursacher die Schuld wahrscheinlich nicht komplett einräumt.

Mein Anwalt hat vorgeschlagen die 50% Zahlung erstmal zu nehmen und den Rest einzuklagen.

Zumal der Verursacher eine Person neben sich hatte und ich alleine war - sie hätte also (wenn sie nicht dusselig wäre und keinen Anstand hätte, die Wahrheit zu sagen) das ganze bereits im Anwesen der Polizei leugnen können, da ihr Zeuge ja quasi neben ihr saß.

Habt ihr Erfahrungen mit solchen Fällen? Mir erscheint das für den Verursacher wie ein Schuss ins eigene Bein, unbedingt Mehrkosten bei sich zu verursachen - ich weiß nicht was in ihr vor geht - trotz polizeilichem Unfallbericht, in dem ersichtlich ist, wer Schuld ist. Ich bin zudem einfach nur entsetzt, weil eigentlich die Beifahrerin gefahren ist und mich gebeten hat, die andere Person als Fahrerin zu akzeptieren weil die eigentliche Fahrerin wohl in Probezeit (war eine 19 Jährige) usw. sei. Da ist man so nett und akzeptiert das, und der Verursacher sticht einem trotzdem in den Rücken.. :D

Das Unfallgeschehen haben mehrere Fußgänger von Beginn an beobachtet und klar sehen können, wer schuld ist - könnte die Personen also auch ausfindig machen und bitten, eine Zeugenaussage zu machen, bevor es nach einem Jahr zum Gerichtsprozess kommt und diese Zeugen sich nicht mehr daran erinnern können. Mir fällt das so schwer (habe zum ersten mal solch einen Unfall) Dritten (den Zeugen) einen Mehraufwand zu machen.

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38 Antworten

Zitat:

@kerdogan70 schrieb am 21. September 2021 um 12:00:08 Uhr:

Oh Gott heul leise Boomer. Mal abgesehen davon ist das kein Versicherungsbetrug in meinem Fall. Du kennst die konkreten Einzelheiten nicht, das ist aber auch nicht die Frage.

Darum auch Beihilfe. Es geht ja um die Versicherung des anderen. Wenn du mit Einzelheiten den Versicherungsvertrag des Unfallgegners meinst, dann hast du recht. Ist auch nicht nötig. Du hast geschrieben dass du wissentlich falsche Angaben gemacht hast. Das reicht.

Zitat:

@kerdogan70 schrieb am 21. September 2021 um 12:09:29 Uhr:

Finde es traurig, wie einfach und schnell aus Recht Unrecht werden kann.

Wer heult jetzt hier rum. :D

 

 

Man muss es nicht Verkomplizieren. Es ist die Versicherung für ein Auto. Wer damit berechtigt gefahren ist, ist erstmal zweitrangig. Tritt an die "Verursacherin" heran und bitte sie, ihrer Versicherung die Sache zu schildern und das Schuldeingestätndnis der Fahrerin zu bestätigen.

Warum (Beihilfe) Versicherungsbetrug? Die Versicherung müsste zahlen, egal wer fährt. Betrug wäre es nur dann, wenn die Versicherung Regressansprüche stellen könnte an die tatsächliche Fahrerin - weil sie z.B. gar keine Fahrerlaubnis hat.

Was wir aber hier nicht wissen.

So bleibt es erst mal eine Falschaussage den Behörden gegenüber, einzig damit die Probezeitfahrerin nicht in eine Nachschulung muss. Fragt mich jetzt aber bitte nicht, welche rechtliche Konsequenzen die Falschaussage haben könnte.

Ob die Versicherung darum die Zahlung verweigern könnte? Versuchen ja, aber ich glaube kaum, dass das rechtlich haltbar wäre.

Vernünftig ist es allerdings nicht, sich für Fremde so zu verhalten. Aber zumindest nett :)

Themenstarteram 21. September 2021 um 11:48

Zitat:

@drukel schrieb am 21. September 2021 um 13:35:55 Uhr:

Warum (Beihilfe) Versicherungsbetrug? Die Versicherung müsste zahlen, egal wer fährt. Betrug wäre es nur dann, wenn die Versicherung Regressansprüche stellen könnte an die tatsächliche Fahrerin - weil sie z.B. gar keine Fahrerlaubnis hat.

Was wir aber hier nicht wissen.

So bleibt es erst mal eine Falschaussage den Behörden gegenüber, einzig damit die Probezeitfahrerin nicht in eine Nachschulung muss. Fragt mich jetzt aber bitte nicht, welche rechtliche Konsequenzen die Falschaussage haben könnte.

Ob die Versicherung darum die Zahlung verweigern könnte? Versuchen ja, aber ich glaube kaum, dass das rechtlich haltbar wäre.

Vernünftig ist es allerdings nicht, sich für Fremde so zu verhalten. Aber zumindest nett :)

Genau so ist es. Danke für die Mühe. :)

In jedem dritten Thread wird hier sofort von Versicherungsbetrug geschwafelt. Den gibt es im StGB schon lange nicht mehr. Es gibt Versicherungsmissbrauch nach 265 StGB der hier sicher nicht vorliegt. Dafür hätte der Unfall vorsätzlich herbeigeführt werden müssen. Stichwort Autobumser.

Es käme allenfalls Betrug nach 263StGB in Betracht. Der Tatbestand ist ebenfalls nicht erfüllt. Dazu müsste der Versicherung ein höherer als der entstandene Schaden vorgespiegelt werden.

@Gerry0309 bevor du hier deine Laienmeinung zum Betrug nach StGB verbreitest, lies dir einfach mal die Kommentare zu den Tatbestandsmerkmalen des Betruges durch.

pssst ... man kann den Deckel auch auf dem Fass drauf lassen ;)

Sofern es vor Gericht gehen sollte, ist das mit dem "Deckel und Fass" deutlich problematischer ;)

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 21. September 2021 um 19:06:38 Uhr:

@Gerry0309 bevor du hier deine Laienmeinung zum Betrug nach StGB verbreitest, lies dir einfach mal die Kommentare zu den Tatbestandsmerkmalen des Betruges durch.

Wie immer eine hochqualifizierte Aussage von dir. Es hat wohl keiner etwas anderes erwartet.

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