Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?
Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten
Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.
Zusätzliche Informationen:
- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.
Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.
Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.
Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?
Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.
158 Antworten
Ich mache den Job ja nun schon 30 Jahre. In den ersten -geschätzen- 10 bis 12 Jahren war das Wort Rechtsanwalt in der Schadenregulierung tatsächlich ein Fremdwort, oder besser gesagt die Ausnahme.
Rechtsanwälte waren auch nicht in den Autohäusern präsent. Heutzutage arbeitet jedes Autohaus mit einer Rechtsanwaltskanzlei und mit Sachverständigen zusammen, weil die Forderungsverluste einfach nicht mehr hinnehmbar sind. Seit den letzten 15 Jahren muss man feststellen, dass eine korrekte Schadensregulierung ohne einen Rechtsbeistand nicht mehr möglich ist.
Und wer hier das Gegenteil behauptet ist entweder nicht im Thema, oder schreibt hier mit aufgeschnappten Argumenten vom Hörensagen aus den Fundus des Onkel vom Schwager.....
Lassen wir mal dahingestellt, ob es dem einen oder anderen Hobby-Experten hier im Versicherungsforum tatsächlich mal gelungen ist "seine" Forderungen einem Versicherer gegenüber vollumfänglich durchgesetzt zu haben -manchmal ist ja der Wunsch der Vater des Gedanken-das hat aber nichts mit den tatsächlichen und praxisbezogenen alltäglichen Abläufen bei der Schadenregulierung zu tun.
Es gibt mittlerweile schon Autohäuser, welche nicht mehr mit einer RKÜ arbeiten und den Auftrag nur ausführen, wenn der Kunde in Vorleistung tritt, wenn die Empfehlung mit einem eigenen Sachverständigen und einem eigenen Rechtsanwalt nicht angenommen wird.
Und wenn ein Unternehmer so etwas macht, dann sicher nicht weil er keinen Bock darauf hat Geld zu verdienen, er hat in erster Linie keine Lust seiner Forderung hinterher zu laufen. Und falls jetzt wieder das Argument mit den Glaspalästen (Haben Versicherung im übrigen auch zur Genüge) kommt, der muss ja nicht dorthin fahren um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die jenigen sollten aber auch berücksichtigen, das auch kleinere Betriebe unter dem Kürzungswahn leiden. Dem Versicherer ist es nämlich durch die Bank weg völlig Wumpe, ob er von einem hohen Stundenlohn oder einem niedrigen Stundenlohn willkürliche Kürzungen bei der Rechnung vornimmt.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. Februar 2022 um 10:52:51 Uhr:
Ich mache den Job ja nun schon 30 Jahre. In den ersten -geschätzen- 10 bis 12 Jahren war das Wort Rechtsanwalt in der Schadenregulierung tatsächlich ein Fremdwort, oder besser gesagt die Ausnahme.
Ja, da musste man aber auch noch keine Sorge haben, dass jeder 100 - Mark - Schaden auf 1000 DM aufgebohrt wird (von denen dann der Versicherer 100 DM in Frage stellt).
@situJa, da musste man aber auch noch keine Sorge haben, dass jeder 100 - Mark - Schaden auf 1000 DM aufgebohrt wird (von denen dann der Versicherer 100 DM in Frage stellt).
Woher hast du deine Erkenntnisse diebszüglich?
Arbeitest du:
-beim GDV
-bei einem Versicherer
-in einem SV Büro
Irgendwo musst du dein Wissen ja her haben, oder ist das doch eher deine persönliche Meinung?
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Lieber Delle - wenn ich die Meinung anderer schreiben würde, würde ich das anmerken. Ich weiß aus eigener Lebenserfahrung, wie so was z. B. in den 60ern abgewickelt wurde.
also doch, eigene Meinung nicht mehr.
Siehe hierzu:
Beitrag vom 13. Februar 2022 um 10:52:51 Uhr
Da steht ja, was davon zu halten ist.
Lieber Delle - mir verbieten die NUB zu schreiben, was ich von so manchen Beiträgen halte. Ich tue es daher nicht - auch aus Gründen der eigenen Nettikette und dem Respekt anderen gegenüber.
@situ
Lieber Delle - mir verbieten die NUB zu schreiben, was ich von so manchen Beiträgen halte. Ich tue es daher nicht - auch aus Gründen der eigenen Nettikette und dem Respekt anderen gegenüber.
Lieber situ
Ja, ist schon ein bisschen blöd, wenn man sich verrannt hat und keine vernünftigen Argumente mehr hat. Da kann man dann natürlich mit so einem Posting versuchen noch zu punkten.....
Und noch etwas möchte ich dir mit auf den Weg geben:
Alt, lieber situ, werden wir Menschen jeden Tag von allein. Das hat nichts, rein gar nichts mit Fachwissen oder Ahnung bezüglich eines Themas zu tun. (Hier insbesondere im Bezug auf die "60er Jahre", musst nicht glauben, das ich deinen "Hinweis" nicht verstanden habe)
Im übrigen verfüge ich -ob du das nun glauben magst oder nicht- schon über genügend Lebenserfahrung um werten zu können wer mir hier was schreibt und wie er es schreibt.
Und auch weiß ich, wie ich hierauf im Versicherungsforum antworten kann und darf, deiner Ratschläge diesbezüglich bedarf es daher nicht, aber trotzdem vielen Dank.
Also, lass besser gut sein jetzt.
Du hast deine Meinung, ich hab meine. Sollen die Leser hier im Forum sich selber eine eingene Meinung bilden.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. Februar 2022 um 14:49:39 Uhr:
Also, lass besser gut sein jetzt.
Ich fasse es kürzer und bitte dich auch sehr darum. Einen wunderschönen Sonntag.
@situ
Ich fasse es kürzer und bitte dich auch sehr darum. Einen wunderschönen Sonntag.
Aber natürlich.
Vielen Dank, dir auch einen schönen Sonntag
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. Februar 2022 um 10:52:51 Uhr:
Ich mache den Job ja nun schon 30 Jahre. In den ersten -geschätzen- 10 bis 12 Jahren war das Wort Rechtsanwalt in der Schadenregulierung tatsächlich ein Fremdwort, oder besser gesagt die Ausnahme.Rechtsanwälte waren auch nicht in den Autohäusern präsent. Heutzutage arbeitet jedes Autohaus mit einer Rechtsanwaltskanzlei und mit Sachverständigen zusammen, weil die Forderungsverluste einfach nicht mehr hinnehmbar sind. Seit den letzten 15 Jahren muss man feststellen, dass eine korrekte Schadensregulierung ohne einen Rechtsbeistand nicht mehr möglich ist.
Und wer hier das Gegenteil behauptet ist entweder nicht im Thema, oder schreibt hier mit aufgeschnappten Argumenten vom Hörensagen aus den Fundus des Onkel vom Schwager.....
Lassen wir mal dahingestellt, ob es dem einen oder anderen Hobby-Experten hier im Versicherungsforum tatsächlich mal gelungen ist "seine" Forderungen einem Versicherer gegenüber vollumfänglich durchgesetzt zu haben -manchmal ist ja der Wunsch der Vater des Gedanken-das hat aber nichts mit den tatsächlichen und praxisbezogenen alltäglichen Abläufen bei der Schadenregulierung zu tun.
Es gibt mittlerweile schon Autohäuser, welche nicht mehr mit einer RKÜ arbeiten und den Auftrag nur ausführen, wenn der Kunde in Vorleistung tritt, wenn die Empfehlung mit einem eigenen Sachverständigen und einem eigenen Rechtsanwalt nicht angenommen wird.
Und wenn ein Unternehmer so etwas macht, dann sicher nicht weil er keinen Bock darauf hat Geld zu verdienen, er hat in erster Linie keine Lust seiner Forderung hinterher zu laufen. Und falls jetzt wieder das Argument mit den Glaspalästen (Haben Versicherung im übrigen auch zur Genüge) kommt, der muss ja nicht dorthin fahren um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die jenigen sollten aber auch berücksichtigen, das auch kleinere Betriebe unter dem Kürzungswahn leiden. Dem Versicherer ist es nämlich durch die Bank weg völlig Wumpe, ob er von einem hohen Stundenlohn oder einem niedrigen Stundenlohn willkürliche Kürzungen bei der Rechnung vornimmt.
Volle Zustimmung!
Ich bin seit fast 40 Jahren in der Branche und davon die Hälfte der Zeit als freier unabhängiger Kfz Sachverständiger und kann die Aussage nur vollkommen bestätigen.
Das mag ja alles sein.
Nur die gleichen Leute, die hier Haarrisse in Stoßfängern durch Kinderknochen
verursacht sehen und gerne bei alten Kisten speziell an den Stoßfängern das
Maximum ersetzt haben wollen, trotz Vorschäden, die wollen auch immer
gerne die absolut billigste Versicherung.
Im Grunde gehörten staatliche, behördliche Gutachter her, die jeden Schaden
beurteilen. Die Gutachter hätten dann kein Auftraggeber-bezogenes
Interesse und man bräuchte auch keine Anwälte für diesen Bereich mehr.
Was die staatlichen Gutachter schätzen ist zu regulieren ... Ende.
So wie es jetzt läuft ist es auch oft kostentreibend.
Mehrere Erfahrungen selbst gemacht ... 2 mal zum eigenen Nutzen.
Bei einer Tochter hat der Schädiger selbst am Unfallort gesagt, das war
schon und dass ... . Als die Werkstatt (BMW) aber kalkulierte und Fotos
dabei waren, da sah man alle möglichen Schrammen die vom Fahrrad
meiner Tochter kommen sollten. Also kostentreibend.
Die Privat-Haftpflicht hat aber so reguliert. Ein Ärgernis war's trotzdem.
Das erste was die Werkstatt doch immer fragt ist,
ob das ein Versicherungsschaden ist.
Wenn ja ... hat er Gutachter und Anwälte parat ... in der Tat.
Auf der einen Seite gibt es den Pol des Geschädigten.
Die Werkstatt, der Gutachter und der Anwalt haben das gleiche Interesse
wir der Geschädigte.
Am anderen Ende des Seiles zieht eben die Versicherung.
In gewisser Weise auch normal.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 16. Februar 2022 um 14:30:58 Uhr:
Bei einer Tochter hat der Schädiger selbst am Unfallort gesagt, das war
schon und dass ... . Als die Werkstatt (BMW) aber kalkulierte und Fotos
dabei waren, da sah man alle möglichen Schrammen die vom Fahrrad
meiner Tochter kommen sollten. Also kostentreibend.
Die Privat-Haftpflicht hat aber so reguliert. Ein Ärgernis war's trotzdem.
Ich greif mal - nicht persönlich nehmen - dein Post als Beispiel heraus. Denn genau DAS ist oftmals auch ein enormer Kostentreiber.
Das Auto womöglich dreckig oder nass, Aufregung vom Unfall, der Laie sieht auf die schnelle nichts - also muss jedweder geltend gemachter Schaden Betrug sein und man macht Theater. In zig Gegenüberstellungen die ich schon machen durfte hinterher immer das böse Erwachen wenn man genau zeigen kann welche Kratzer dann doch vom Fahrrad kommen und genau zum Schadenereignis passen.
Die Medaille hat zwei Seiten. Der eine der Schäden versucht mit unterzubringen die gar nicht zum aktuellen Schadenereignis gehören, der andere der partout nicht einsehen will dass er einen nicht so billigen Schaden verursacht hat.
Ob unbedingt staatliche Gutachter darüber kann man streiten. Verpflichtende vernünftige fachliche Vorbildung um sich Gutachter nennen zu dürfen wären IMHO ein dringend nötiger Anfang. Aber das ist ein anderes Thema.
Die Antworten gehen an der eigentlichen Frage vorbei. Es geht darum was ich als Geschädigter (Versicherungsnehmer) machen kann wenn durch ein gefälligkeits Gutachten einen Schaden vorgetäuscht wird. Genau den Fall habe ich jetzt. Ich persönliche stelle am Wochende Strafantrag wegen Betrug. Der Schaden war angeblich 1000 Euro obwohl nichts zu sehen ist. Angeblich müsse die Stoßstange abgebaut werden und 500 Euro sind alleine Arbeitslohn. Hier sieht man wie betrogen wird. Alleine das die Versicherungsgesellschaft das Gutachten mir nicht aushändigen will wegen Datenschutz ist eine bodenlose Frechheit. Mich solchen Verhalten wird zum Mißbrauch förmlich eingeladen. Die Frage ist natürlich ob im Klageverfahren etwas erreicht werden kann. Da ich Rechtsschutz habe werde ich es Versuchen. Villeicht hat jemand ein Urteil wonach die Versicherung verpflichtet ist das Gutachten geschwärzt heraus zu geben. Und eine bitte an die Fraktion von zahlen und fertig.... einfach die Frage lesen und keine dummen Kommentare Danke !!!