Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?

Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten

Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.

Zusätzliche Informationen:

- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.

Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.

Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.

Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?

Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.

Bild 1 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 2 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 3 (einen Tag später bei Tageslicht)
158 Antworten

Delle, da muß ich jetzt aber noch mal nachfragen.
Wenn die Versicherung des Schädigers sagt, ein Kostenvoranschlag reicht uns oder wir möchten ein Gutachten haben dann gibt sie doch grob die Richtung vor was ihr ausreicht.

Ganz davon unberührt bleibt natürlich der Vorgabe des Geschädigten wenn dieser auf ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters besteht. Das ist sein gutes Recht.

So besser formuliert?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 12. Februar 2022 um 19:23:37 Uhr:

Delle, da muß ich jetzt aber noch mal nachfragen.
Wenn die Versicherung des Schädigers sagt, ein Kostenvoranschlag reicht uns oder wir möchten ein Gutachten haben dann gibt sie doch grob die Richtung vor was ihr ausreicht.

Ganz davon unberührt bleibt natürlich der Vorgabe des Geschädigten wenn dieser auf ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters besteht. Das ist sein gutes Recht.

So besser formuliert?

Ja, besser formuliert Siggi...😁

Aber nochmal: ob und was der Versicherung "ausreicht" ist nicht das Thema. Wenn der Geschädigte als Laie keine Ahnung hat wo von man in der Regel ausgehen kann, dann kann und darf er sich auf den Rat von richtigen Fachleuten (auch seine Werkstatt gehört zu diesem Kreis) verlassen.

Und daran ändern auch die Kommentare einiger -selbsternannten- Experten hier bei MT nichts, die meinen ganz klar und Eindeutig beurteilen zur können, was ein Bagatellschaden ist und was nicht und hilflos, mit Körperlichen Schmerzen zusehen müssen, wie ein Schaden reguliert wird.

Es gibt halt bei Motortalk "Allrounder" die regelmäßig auftauchen und zu vielen Themen Ihren Fachkundigen Senf absondern müssen.

Ob man dem folgen möchte oder nicht, bleibt halt jedem selber überlassen.....

Leider liegen in den Werkstätten die Vollmachten für den Sachverständigen und Anwalt häufig locker parat. Da wird sicherlich häufig ein Anwalt und SV eingeschaltet, der nicht nötig gewesen wäre. Gerade in Fällen, wo der Wagen einfach repariert werden soll.

Zitat:

@Windcorner schrieb am 12. Februar 2022 um 19:48:30 Uhr:

Leider liegen in den Werkstätten die Vollmachten für den Sachverständigen und Anwalt häufig locker parat. Da wird sicherlich häufig ein Anwalt und SV eingeschaltet, der nicht nötig gewesen wäre. Gerade in Fällen, wo der Wagen einfach repariert werden soll.

soso.......was du so alles weist.

Und was ist, wenn der "Wagen" reapariert wurde, die Rechnung der Werkstatt gekürzt wurde, diese sich dann an den Kunden zwecks Ausgleich des offen stehend Betrages an seinen Kunden wenden muss.

hast du da auch einen guten und rechtsicheren Ratschlag parat?

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Februar 2022 um 06:41:15 Uhr:


Und das hat noch mal wer festzulegen was ihm zusteht?
Richtig, du als Schädiger NICHT!

Sehr richtig. Und genauso wenig der Geschädigte oder sonst irgendjemand, da ohnehin gesetzlich geregelt ist, was ihm zusteht, nämlich Schadenersatz.

Was

ggf. von fachkundigen Dritten entschieden werden muss, ist Form und Umfang des Schadenersatzes und das auch nur dann, wenn man sich nicht direkt einigen kann.

In diesem Fall habe ich dem Geschädigten angeboten/empfohlen in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzuholen, dessen Summe ich ihm dann erstattet hätte (oder eben doch ein Gutachten, falls die Werkstatt dies geraten hätte). Der Geschädigte hat allerdings angegeben, direkt ein Gutachten beauftragen zu wollen (wovon ihm übrigens zunächst sogar der Sachbearbeiter meiner Versicherung abgeraten hatte). Danach habe ich von ihm nichts mehr gehört. Das nächste, was ich erfahren habe war von der Versicherung, dass er das Gutachten dort eingereicht hat.

Zitat:

Es ist schon etwas peinlich, dass gerade DU hier jetzt auch noch den Fall von windelexpress bewerten willst. An deinem eigenen Fall sieht man doch sehr schön, dass du eben nicht bereit und gewillt bist dass der Geschädigte das erhält was ihm zusteht.

Dachte eigentlich, dass ich das deutlich genug formuliert hatte. Selbstverständlich will ich, dass der Geschädigte das bekommt, was ihm zusteht. Ich vermute eben nur, dass er nun mehr bekommen hat als ihm zustand, nämlich einen kompletten, neuen, frisch lackierten Stoßfänger inkl. neuer Parksensoren. Dieser Umfang geht eben nach meiner Vermutung über die (ggf. fiktive) Reparatur des durch mich verursachten Schadens und somit die Wiederherstellung des Zustands wie er vor dem Schadensereignis war hinaus. Nicht mehr als das ist es jedoch, was ihm – wie oben beschrieben – gesetzlich zusteht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 11. Februar 2022 um 20:43:37 Uhr:


Hier gehts für den TE zunächst weiter 😁 😁.

Hatte ich schon ausgefüllt, aber ist von der zuständigen Stelle noch nicht beschieden worden. 😁😉

@Anorax
Dachte eigentlich, dass ich das deutlich genug formuliert hatte. Selbstverständlich will ich, dass der Geschädigte das bekommt, was ihm zusteht. Ich vermute eben nur, dass er nun mehr bekommen hat als ihm zustand, nämlich einen kompletten, neuen, frisch lackierten Stoßfänger inkl. neuer Parksensoren. Dieser Umfang geht eben nach meiner Vermutung über die (ggf. fiktive) Reparatur des durch mich verursachten Schadens und somit die Wiederherstellung des Zustands wie er vor dem Schadensereignis war hinaus. Nicht mehr als das ist es jedoch, was ihm – wie oben beschrieben – gesetzlich zusteht.

Entschuldige das ich mich in deinen Dialog mit gummikuh72 (einem juristischen Experten im Gegensatz zu dir) einmische.

Deine Vermutungen steht einer Sachverständigen Expertise entgegen, welche von deiner Versicherung überprüft wurde und diese zur Zahlung veranlasst hat. Versicherungen rechnen mit Cent Beträgen nach dem Komma, und zahlen nur dann, wenn Sie tatsächlich müssen.

Verstehe das doch endlich mal.........

Das "Gesetz" regelt den Schadenersatz nach 249 BGB.

Die Höhe wird regelmäßig durch die Rechtsprechnung manifestiert.

Und die ist nicht das was der Schädiger oder in diesem Fall du lieber Anorax für richtig hält.

Nun verstanden?

Oder kommen jetzt wieder langatmige Ausführungen von dir, die in der Sache nichts ändern?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Februar 2022 um 19:52:51 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Februar 2022 um 19:52:51 Uhr:

Zitat:

@Windcorner schrieb am 12. Februar 2022 um 19:48:30 Uhr:


Leider liegen in den Werkstätten die Vollmachten für den Sachverständigen und Anwalt häufig locker parat. Da wird sicherlich häufig ein Anwalt und SV eingeschaltet, der nicht nötig gewesen wäre. Gerade in Fällen, wo der Wagen einfach repariert werden soll.

soso.......was du so alles weist.

Und was ist, wenn der "Wagen" reapariert wurde, die Rechnung der Werkstatt gekürzt wurde, diese sich dann an den Kunden zwecks Ausgleich des offen stehend Betrages an seinen Kunden wenden muss.

hast du da auch einen guten und rechtsicheren Ratschlag parat?

Ja das weiss ich. Schon mehrfach in verschiedenen Werkstätten erlebt. Und auch aus Schadenerfahrung haben häufiger Geschädigte nachgefragt, wie der Sachstand ist. Die wussten nicht mal, dass sie einen Anwalt beauftragt hatten. Das wurde einfach mit anderen Papieren in der Werkstatt unterzeichnet.
Ich unterstelle das nicht allen Werkstätten, aber es ist sicher keine Ausnahme.

Die Werkstatt jubelt dem Geschädigten ein Mandat an einen Anwalt unter?

Ist ja fast wie in Onkel Hottes Märchenstunde 😁

Glaubt es oder nicht. Wozu sollte ich es mir ausdenken. Bin hier aber jetzt raus…

Die Frage kannst nur Du beantworten, warum Du Dir sowas ausdenkst.
Bekommt die Werkstatt Provision für die Unterschrift?

@Anorax: Natürlich rät der SB der Versicherung davon ab, ein Gutachten einzuholen. Das kostet nämlich Geld. Und man berechnet da noch so unangenehme Sachen wie den merkantiken Minderwert, der beim KVA regelmäßig hinten rüber fällt. Und wenn der SV auf Sendung ist, findet der auch raus, dass vorsorglich auch Mal nicht sichtbar betroffene, mechanische Teile überprüft werden müssen.

Jeder gute SV schreibt bei einem Bagatellschaden nur ein Kurzgutachten, das kostet 100-200€ und ist vom Verursacher zu zahlen.

Die HUK schreibt mittlerweile den Geschädigten, dass man bis 2.000€ Schadenshöhe keinen Gutachter verlange (ganz uneigennützig) und suggeriert damit, dass das Beauftragen ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht wäre. Das ist eine eine ganz linke Nummer. Auf der nächsten Seite schreibt sie dann, was in deren Augen als SV-Honrar angemessen ist. Auch hier wird das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Nicht der Schädiger entscheidet, wie hoch der Schaden ist.

Ist ja immer wieder fast "putzig". Da werden verursachte Schäden versucht so klein wie möglich zu reden und man greift dann auch noch den Geschädigten an, dass er seine Rechte einfach nur wahrnimmt.

Mit dem dann hier vermittelten Wissen zu den Rechten im Schadenfall, wird dann vermutlich der jetzige Schadensverursacher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch so vorgehen, wenn er selbst mal geschädigt wird. Man finde den Fehler 🙂

Zitat:

@Anorax schrieb am 12. Februar 2022 um 20:12:49 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Februar 2022 um 06:41:15 Uhr:


Und das hat noch mal wer festzulegen was ihm zusteht?
Richtig, du als Schädiger NICHT!

….In diesem Fall habe ich dem Geschädigten angeboten/empfohlen in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzuholen, dessen Summe ich ihm dann erstattet hätte….

Also würdest Du „meiner“ Werkstatt mehr vertrauen als einem Gutachter? Die Art und Weise der Reparatur würde ICH natürlich mit MEINER Werkstatt festsetzen. Denn das ICH als Geschädigter ganz gewiß die Werkstatt aussuche sollte wohl klar sein. Ich fahre einen alten Audi S4, deshalb würde ich, nett wie ich bin, den Wertverlust bei 0€ ansetzen. Aber über einen Ersatzwagen für die Repaparaturdauer müssten wir reden. Ein Audi S3, also ein Nummer kleiner, halte ich da für angemessen.

Das alles wäre mit einem Gutachten glasklar geregelt…

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