Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?

Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten

Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.

Zusätzliche Informationen:

- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.

Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.

Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.

Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?

Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.

Bild 1 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 2 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 3 (einen Tag später bei Tageslicht)
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Bist du der Schädiger in einem HP-Fall oder bist du der Anspruchsteller?

Er ist offenbar der Schädiger, sieht sich aber als Geschädigter weil das Gutachten seiner Meinung nach nicht zutreffend ist.
So habe ich das zumindest rausgelesen.

@Bender01
Mach lieber nen eigenen Thread dafür auf, wenn Du Dich schon extra dafür hier angemeldet hast.
Möglichst mit vielen genauen Details zum Hergang.
Kapern von Themen stiftet oft viel Verwirrung.

@Bender01 Mir hat die Versicherung das Gutachten ja sogar (ungeschwärzt) zukommen lassen. Daher war erkennbar, dass dieses Arbeiten vorsah, welche nicht notwendig gewesen sein dürften. Mangels Rechtschutz und des für mich relativ geringen Nachteils (Rückstufung) habe ich es aber nicht weiter verfolgt. Mich hat eben nur gewundert, dass die Versicherung es so ohne weiteres hingenommen und bezahlt hat. Aber es würde sich vermutlich nicht rechnen, bei relativ geringen Summen jedes Gutachten nochmal gegenzuprüfen. Wie hier erkennbar wurde, gibt es zu dem Thema sehr gegensätzliche Meinungen, was natürlich vollkommen legitim ist. Wenn es jedoch unsachlich oder gar persönlich wird, beteilige ich mich nicht weiter an einer Diskussion. Man muss niemandes Meinung teilen, sollte aber jedem die seine zugestehen.

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Zitat:

@Bender01 schrieb am 15. Oktober 2022 um 07:19:50 Uhr:


Es geht darum was ich als Geschädigter (Versicherungsnehmer) machen kann wenn durch ein gefälligkeits Gutachten einen Schaden vorgetäuscht wird. Genau den Fall habe ich jetzt. Ich persönliche stelle am Wochende Strafantrag wegen Betrug.

Du bist

ganz sicher

, dass du als Laie Reparaturaufwand und Schadenshöhe korrekt einschätzen kannst ?

Du bist ganz sicher dass du Zivil- und Strafrecht auseinanderhalten kannst, den Vollbeweis antreten kannst und auch sonst in juristischen Dingen fit bist?

Dann mach.

Andernfalls hole dir vorher Rat von kundiger Stelle.

Habe nur den Start-Text gelesen und muss meinen Senf auch noch
dazu geben ... sollte es aber doch besser lassen ... provoziert nur
Polemik. :-)))

Also ... sich über eine solche Schadensregulierung aufzuregen, lohnt
sich nicht!
In Frankreich ginge man mit einem lässigen ... pardon(!) ... auseinander.
In Deutschland sieht man bei so einem Fall einen erheblichen Schaden
und denkt ... ooohhh ... da könnte ja noch deutlich mehr kaputt sein.
Also in die Werkstatt ... die riechen Geschäft ... dann Gutachter ... lt. Talker
hier auch gerne noch einen Rechstanwalt oben drauf ... und schon sind
maximale Kosten entstanden. Gut für`s BIP (Brutto-Inlandsprodukt).
Die Schrämmchen haben dann eben den Neu-Wert des teuersten Apple-Handys.
So ist das eben!
Wenn Du das ändern willst musst Du die Mentalität der Deutschen ändern.
Die wirst Du aber nicht ändern können.
Denn auch beim Wiederverkauf des Fahrzeuges laufen Dir die deutschen
Käufer um das Auto und weisen auf die Schrämmchen hin, um den Preis
noch erheblich zu drücken.
So läuft's halt hier ... das musst Du lässig sehen!
Mal läuft das System gegen Dich ... ein anderes mal profitierst Du vielleicht
auch mal von diesem System! :-)))
Mein Rat: Vergessen !!!

Zitat:

@Bender01 schrieb am 15. Oktober 2022 um 07:19:50 Uhr:


Es geht darum was ich als Geschädigter (Versicherungsnehmer) machen kann wenn durch ein gefälligkeits Gutachten einen Schaden vorgetäuscht wird. Genau den Fall habe ich jetzt. Ich persönliche stelle am Wochende Strafantrag wegen Betrug. Der Schaden war angeblich 1000 Euro obwohl nichts zu sehen ist. Angeblich müsse die Stoßstange abgebaut werden und 500 Euro sind alleine Arbeitslohn.

Lieber Bender,

ich gehe mal auf den halbwegs sachlichen Part ein.

Zunächst macht es immer Sinn an Ort und Stelle eine Beweissicherung vorzunehmen. Da heute quasi jedes halbwegs moderne Handy Top Bilder macht, einfach das Handy zücken. Das kann Deinem Versicherer helfen unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Der Versicherer ist grundsätzlich von Dir kraft Versicherungsvertrag zur Regulierung des Schadens in Deinem Namen bevollmächtigt. Das hast Du vereinbart. Außerdem wenden sich die Geschädigten meistes über § 115 VVG direkt an den Versicherer, so dass er ebenfalls Schuldner ist und damit auch in eigenem Namen handelt.

Früher gab es in alten Versicherungsbedingungen tatsächlich die Möglichkeit dem Versicherer ein sogenanntes "Regulierungsverbot" zu erteilen. Da diese vertragliche Vereinbarung vor dem Hintergrund des Direktanspruchs nach §115 VVG mitlerweile wirkungslos geworden ist, wurde er aus den Bedingungen entfernt. Den Direktanspruch nach § 115 VVG gab im alten VVG (vor 2008) in der Form nicht.

In Praxi bieten die gängigen Service-Versicherer immer noch die Vereinbarung eines Regulierungsverbots an. Nach alter Manier trägt dann das Rechtskostenrisiko der Versicherungsnehmer. Aus der praktischen Erfahrung kann ich Dir sagen das vielleicht einer von dreißig, die Vereinbarung tatsächlich unterschreibt.

Ich vergleiche das immer so ein wenig wie beim Fußball. Zuhause, auf der Couch sitzend, weiß jeder Fan, als jemand der Fehleinschätzungen wirtschaftlich nicht ausbaden muss, es besser als der Bundestrainer. Nimmt man ihn in die Pflicht, sind sie in der Regel klein, nein sehr klein, mit Hut und meinten es nur "gut".

Die Strafanzeige, die Du gestellt hast, spielt für die zivilrechtliche Beurteilung kein Rollo.

Indes will ich Dir ein Stück weit auch Recht geben, dass immer mehr Gefälligkeitsgutachten / "optimierte Gutachten" erstellt werden. Hier ist aber eher die Politik gefragt, die leider immer noch kein Qualifikations- und Redlichkeitspflicht für den Sachverständigen-Beruf vorsieht. Das heißt jeder kann Sachverständiger werden. Der Beruf ist nicht geschützt. Kein Wunder, dass man sich oft wundert.

Indes solltest Du Dich auch selbst hinterfragen, ob Du den Schaden am Fahrzeug tatsächlich einschätzen kannst. 1.000€ sind heute nichts. Die Stundenlöhne bei Markenwerkstätten gehen heute bei 200€ netto los.

Und überhaupt: Recht haben heißt aber trotzdem noch lange nicht Recht bekommen. Objektiv sieht die Beweislage sehr schlecht für Dich aus. Das wird auch der Antrieb gewesen sein für die Versicherung zu regulieren.

Eine Rechenschaftspflicht Dir gegenüber hat der Versicherer im Übrigen nicht.

vG

Quellen:
https://dejure.org/gesetze/VVG/115.html
A.1.1.4 AKB GDV 2015er Version
https://www.gdv.de/.../...fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf

Zitat:

@Anorax schrieb am 15. Oktober 2022 um 13:13:57 Uhr:



Daher war erkennbar, dass dieses Arbeiten vorsah, welche nicht notwendig gewesen sein dürften.

Und das kannst du als Laie einschätzen.?

Die einfachste Lösung für solch ein Problem, einfach nicht in andere Leute Karre knallen.

Zitat:

@Bender01 schrieb am 15. Oktober 2022 um 07:19:50 Uhr:


Die Antworten gehen an der eigentlichen Frage vorbei. Es geht darum was ich als Geschädigter (Versicherungsnehmer) machen kann wenn durch ein gefälligkeits Gutachten einen Schaden vorgetäuscht wird. Genau den Fall habe ich jetzt…..

Du teilst Deinen Verdacht Deiner Versicherung mit, die sind auch dafür da unberechtigte Forderungen abzuwehren. Selbst ein paar kleine Kratzer enden schnell bei 1000€. Deshalb solltest Du Deiner Versicherung auch Deine Dokumentation geben die belegt das da geschummelt wird.

Es gibt doch kaum noch Werkstätten mit Stundensätzen unter 100€, Fachwerkstätten liegen je nach Region schon über 200€

Ist doch klar das da auch kleinste Schäden viele hundert € kosten und auch die 1000€ schnell durchbrochen ist.

Meiner Frau ist ( inzwischen auch schon wieder 10 Jahre her) mal eine Dame an der Ampel leicht auf ihren Audi gerollt, ich habe gesagt sie soll halt 100€ verlangen für die paar Kratzer an dem alten Wagen.

Die Dame war entrüstet und hat direkt einen befreundet KFZ Meister angerufen der kam 5 min später schaut sich den Schaden und druckst etwas rum. Die Dame sagt zu ihm " die Frau will 100€ dafür!!"

Dem Typ entgleiten alle Gesichtszüge und er schreit seine Bekannte nur an " Bist du bekloppt mich wegen 100€ anzurufen, gibt der das Geld und sei froh das die so kulant ist"

Was ich damit sagen will, viele haben einfach null Ahnung davon wie hoch die Kosten in Werkstätten sind und denken man kann alles mit nem 20er in die Kaffeekasse beseitigen.

Zitat:

@Bender01 schrieb am 15. Oktober 2022 um 07:19:50 Uhr:


Es geht darum was ich als Geschädigter (Versicherungsnehmer) machen kann wenn durch ein gefälligkeits Gutachten einen Schaden vorgetäuscht wird. Genau den Fall habe ich jetzt. Ich persönliche stelle am Wochende Strafantrag wegen Betrug.

Auch wenn es für dich möglicherweise ein dummer Kommentar ist: Gutes Beispiel warum ich Geschädigten heutzutage grundsätzlich den Weg zum Anwalt anrate.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. Oktober 2022 um 19:28:33 Uhr:


Was ich damit sagen will, viele haben einfach null Ahnung davon wie hoch die Kosten in Werkstätten sind und denken man kann alles mit nem 20er in die Kaffeekasse beseitigen.

Kommt immer darauf an, ob man der Geschädigte oder der Schadensverursacher bei einem Parkrempler ist. 😉

Wenn an der Stoßstange schon Altschäden waren --- ist man ein Depp, lässt man sich das vom Unfallgegner nicht direkt an der Unfallstelle unterschreiben. Typisches Schockmoment und man freut sich und beißt ins Lenkrad.
Passiert. Kann aber die Versicherung nachträglich nicht gradebiegen. Ja, es ist Mist.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 09:45:43 Uhr:


Wenn an der Stoßstange schon Altschäden waren --- ist man ein Depp, lässt man sich das vom Unfallgegner nicht direkt an der Unfallstelle unterschreiben.

Da lässt man sich nichts unterschreiben, da macht man einfach Fotos, heute hat doch nahezu jeder ein Handy oder Smartphone mit Kamera. Weder als Schädiger noch als Geschädigter sollte man in der Stresssituation vor Ort irgendetwas unterschreiben. Kann sogar Ärger mit der eigenen Versicherung geben, Schuldanerkenntnisse dürfen laut den meisten AKBs nicht unterschrieben werden.

Abgesehen davon: Ohne das Gutachten zu sehen kann man nur an der Schadensumme nicht erkennen ob der Gutachter einen Altschaden berücksichtigt hat oder nicht.

Wenn man überhaupt keine Ahnung hat und in der Stresssituation vor Ort nicht weiter weiß oder der Unfallgegner Theater macht: Polizei rufen.

Hab gedacht diese vor Ort unterschriebenen "Schuldeingeständnisse" wären das Papier nicht wert.
Und eine Ermittlung der Schadenshöhe stellen sie erst recht nicht dar.

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