Unfallgegner beauftragt wegen Kleinschaden Gutachten, Versicherung zahlt - Versicherungsbetrug?

Es ist eigentlich ein Klassiker: Minimaler Bagatellschaden an Stoßstange, Geschädigter beauftragt Gutachten, Versicherung zahlt ~ 1300 € -> Kleiner Lottogewinn für Geschädigten

Als Versicherungsnehmer kann man hier in der Regel nicht viel machen, da es der Versicherung obliegt, ob und wieviel sie zahlt oder nicht. Der Versicherung liegen neben dem vom Geschädigten mutmaßlich in Auftrag gegebenen Gutachtens noch Fotos von der Beschädigung (angefertigt vom Verursacher) vor. Diese habe ich hier angehängt und würde Leute mit entsprechender Erfahrung einmal bitten, eine (natürlich hypothetische und unverbindliche) Meinung dazu abzugeben, ob die Anfertigung eines Gutachtens und erst recht die Regulierungssumme hier gerechtfertigt sein kann.

Zusätzliche Informationen:

- Es waren an der Stoßstange noch weitere, teils gravierendere Vorschäden vorhanden.
- Der dazu geholte Geschädigte hatte nach dem Schadenereignis Mühe, überhaupt einen neuen Schaden zu erkennen bzw. ihn von den Vorschäden unterscheiden zu können.
- Die Berührung (beim Einparken) war derart minimal und mit so geringer Krafteinwirkung, dass ein verdeckter, unter der Stoßstange entstandener weiterer Schaden ausgeschlossen werden kann.

Kann aufgrund dieser Sachlage ein Gutachter überhaupt rechtmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass ein kompletter Austausch inkl. Lackierung der Stoßstange notwendig ist? Spielen Vorschäden hierbei auch eine Rolle? Immerhin hat ein Geschädigter ja "nur" Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis bzw. Ersatz der Kosten für die fiktive Reparatur.

Gemäß AKB (Abschnitt E.1.3.4 AKB 2015) müssen Kleinschäden ja auch nicht gleich gemeldet werden (bei meiner Versicherung bis voraussichtlich 1000 €), wenn man beabsichtigt sie selbst zu regulieren. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "voraussichtlich"? Im Zweifel kann der Versicherungsnehmer ja nicht wissen, wie hoch die Schadensumme am Ende tatsächlich ausfallen wird.

Wie hättet ihr gehandelt? Welche Möglichkeiten könnte es für den Versicherungsnehmer nach erfolgter Regulierung ggf. noch geben, das Zustandekommen der Summe erneut prüfen zu lassen? Hätte hier die Verfolgung eines evtl. Verdachts auf Versicherungsbetrugs Aussicht auf Erfolg?

Um es nochmal klar zu sagen: Ich frage hiermit definitiv nach keiner Rechtsberatung oder sonst wie verbindlichen Aussagen, sondern würde aufgrund der vorliegenden Daten einfach gerne ein paar private/persönliche Meinungen oder auch eigene Erfahrungen hören.

Bild 1 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 2 (direkt nach Schadenereignis)
Bild 3 (einen Tag später bei Tageslicht)
158 Antworten

Hier wird nicht klar dargelegt, ob der Geschädigte sich schon an die HP Versicherung des Themenerstellers gewandt hat.
Das ist sein gutes Recht und kann vom TE in keiner Weise verhindert werden. Ob er selbst seiner Versicherung gegenüber Angaben zum Hergang machen wird oder will, ist mir auch nicht klar.
Ich würde empfehlen die Sache laufen zu lassen bzw. Bestenfalls auf evtl.bestehende Vorschäden hinzuweisen. Aber keinesfalls irgendwas abstreiten oder leugnen. Hast halt einfach Pech gehabt. Auto Reparaturen können wahnsinnig teuer werden, glaubt der Laie oft nicht.
Und Du kannst niemandem vorschreiben, sich mit einer Billig Pfusch Reparatur mit Spachtelmasse, Lackstift und Sprühdose abspeisen zu lassen.
(Auch wenn sein Fzg. schon älter oder demnächst verkauft werden soll.)

Man muss dabei immer die Interessenlage aller Beteiligten berücksichtigen.
Hier hat der Geschädigte und der Gutachter die gleichen Interessen.
D.h. der Gutachter minimiert die Vorschäden und maximiert den aktuellen
Schaden, weil dies auch in seinem Interesse ist.
So einfach ist das.
Damit muss man vorher rechnen.
Wenn man das nicht will, muss man vorher sagen, dass man den Schaden
gerne mit dem Geschädigten ohne Vers. regeln möchte.
Wenn er darauf eingeht ... ok. Wenn nicht läuft es i.d.R. so ab wie bei Dir.
Aber Nachkarten ist immer schlecht!

Wie der TE sich wohl verhalten würde, wenn ihm ein "Kleinschaden" zugefügt wird.

Wenn es ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter war, dann ist diese Aussage von @GerhHue einfach mal wieder falsch.

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@Pauliese Sowohl Verursacher als auch Geschädigter haben den Schaden der Versicherung gemeldet und er ist bereits von dieser reguliert und vom Verursacher die Hochstufung als Lehrgeld verbucht worden. Es geht wie gesagt nur um Meinungen und Erfahrungen. Lektion ist auf jeden Fall im Falle zukünftiger Fälle noch (wesentlich) besser zu dokumentieren, aber auch über einen Versicherungswechsel nachzudenken, da die Kommunikation sehr mangelhaft war. Zwischenzeitliche Mails wurden nicht beantwortet. Zwischen Schadenmeldung und Mitteilung der Regulierung gab es quasi keine Reaktion auf Nachfragen des Versicherungsnehmers.

Man muss der VS nachsehen, dass sie nicht jeden Pups beantworten. Man ist ja nicht der einzige Geschädigte. Die eigene VS kommuniziert mit dem Gutachter und evtl. Anwalt. Später gibt es den Abschlussbericht.

Anders sieht es aus, wie bereits erwähnt, wenn man zu Beginn an Zweifel am Hergang anmeldet.

Das muss der TE sagen, kommt natürlich auch aufs Auto drauf an. In meinen Jugendjahren habe ich einen ähnlichen Schaden mit 25.- DM bar auf die Hand beglichen. 🙂 waren andere Zeiten und auch für damalige Verhältnisse alte, eher am Ende der Lebensdauer bedindliche, Autos.
Andererseits habe ich mich auch schon mal geärgert, daß ein für mich wirklich belangloser Blechschaden dann laut Gutachten und Mitteilung der Versicherung um die 2400 DM betrugen.
Habs abgehakt und überwunden. 🙂

Edit: Danke, Anorax. Da kamen inzwischen neue Beiträge als mich meinen 1. schrieb, die hatte ich nicht rechtzeitig gesehen.
Welche Versicherung bist Du denn? Die nehmen sich aber glaub ich alle nix. Ich war damals bei HUK Coburg. Soäter beim HDI, jetzt HUK 24.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. Februar 2022 um 19:49:54 Uhr:


Wie der TE sich wohl verhalten würde, wenn ihm ein "Kleinschaden" zugefügt wird.

Wer fragt, soll auch Antwort bekommen 🙂 Er würde auf die Behebung bzw. den Ersatz des tatsächlichen Schadens bestehen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wenn an einer Kunststoffstoßstange ein kleiner Lackkratzer entstanden ist und sich dieser spurlos beseitigen lässt, ohne das gesamte Teil auszutauschen, würde er selbstverständlich dieser Reparatur zustimmen. Schon allein, um den Verursacher nicht unnötig zu piesacken, weil es heutzutage leider zu viele Leute gibt, die einfach wegfahren, ohne Bescheid zu geben und darauf hoffen, dass es keiner gesehen hat.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Februar 2022 um 19:55:35 Uhr:


Man muss der VS nachsehen, dass sie nicht jeden Pups beantworten. Man ist ja nicht der einzige Geschädigte.

Kann man so sehen. Andererseits kann man unter Service eben auch verstehen, seinen Versicherten hilfreich zur Seite zu stehen. Aber das kostet dann eben auch mehr 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Februar 2022 um 19:55:35 Uhr:


Anders sieht es aus, wie bereits erwähnt, wenn man zu Beginn an Zweifel am Hergang anmeldet.

Genau. Und obwohl das sogar mehrfach erfolgte, kam darauf keinerlei Reaktion.

Habe ich da was überlesen? Damit kommst Du m. E. zum ersten Mal um die Ecke

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Februar 2022 um 20:13:41 Uhr:


Habe ich da was überlesen? Damit kommst Du m. E. zum ersten Mal um die Ecke

Ja, habe ich nicht deutlich dazugeschrieben, stimmt. Aber da es sowieso an entsprechenden Fotos fehlt, lässt sich wohl wenig machen. Stellt sich die Frage, wer eigentlich nachweisen muss, welche Schäden schon vorher da waren. Oder eben noch nicht da waren.

Zweifel am Hergang meint: am Ablauf, wer ist wem wie stark reingefahren etc.
Nicht ob da vorher schon was war oder ob der Gutachter evtl.Gefälligkeits Gutachten erstellt hat.

Das ist Sache des Gutachters. Scheinbar waren dessen Ausführungen für die VS korrekt und die haben den "Kleinbetrag", obwohl keine Bagatelle ausgetütet.

Was willste nun hören? Gutachten anfechten und die VS wg. Fehlregulierung verklagen? Könnte teuer werden...

Im übrigen gibt’s hier massenhaft Threads in denen sich Geschädigte darüber beklagen, das alle Versicherungen den Schaden kürzen, kleinrechnen, und auch durchaus aufgrund angeblicher Vorschäden nicht vollends regulieren.
Also da wäre Deine Versicherung die ganz große Ausnahme wenn die bereitwillig zahlt, ohne genau hinzuschauen…..
Und sag bitte nicht, Du bist bei der HUK… 🙂
Die wird in der Beziehung hier besonders gerne auseinandergenommen.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 1. Februar 2022 um 20:18:58 Uhr:


Zweifel am Hergang meint: am Ablauf, wer ist wem wie stark reingefahren etc.
Nicht ob da vorher schon was war oder ob der Gutachter evtl.Gefälligkeits Gutachten erstellt hat.

Klar. Ist nicht dasselbe.

Die Kommunikation war trotzdem suboptimal. Aber in der Preisklasse (mancher Direktversicherer) muss man damit wohl rechnen.

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