Ich kann nur sagen, die Art des Alterns ist sehr individuell
allein schon aus genetischen Gründen.
Man könnte aber ab 80 Jahren Fahrtüchtigkeitsprüfungen zur
Pflicht machen ... mehr aber auch nicht.
Vorher ist Eigenverantwortung und ärztliche Hinweis und Empfehlungen
zu beachten.
Ein erster - auch glimpflich überlebter Schlaganfall - sollte schon Indiz
genug sein und Pflicht ebenso, das Fahren sein zu lassen!
Denn i.d.R. ist und bleibt man gefährdet für den zweiten ... .
Auch beginnende kognitive Auffälligkeiten sind zumindest von den Angehörigen
und Ärzten - wenn von denen registriert - als Maßnahme zum Eingriff zu sehen,
zumindest zur Fragestellung!