Unfallflucht und Gutachten der Versicherung viel zu niedrig
Hallo zusammen
ich habe mein Auto vor 3 Wochen auf der Straße geparkt und als ich nächsten Tag zur Arbeit fahren möchte habs leider gesehen dass jemand mein Auto angefahren hat. niemand war da , Fahrerflucht!
Hab sofort Polizei und meine Versicherung informiert.
Danach hab ich mit meiner Versicherung Termin ausgemacht für Gutachten. Jetzt habe ich den Kostenvoranschlag vom Versicherung bekommen.
REPARATURKOSTEN ; 2.800€ ?
kommt jetzt meine Frage...
Ist das nicht zu niedrig 2.800€ ?ich möchte das Geld auszahlen lassen weil ich das Auto woanders reparieren lassen möchte.
Was kann ich da tun ?
Mein Auto : Audi a5 Sportback 1.8 Tfsi S-Line 2013 Bj
110.000km
47 Antworten
Im Ernst, was kann man erwarten, wenn der, der zahlen soll, selbst die Schadenssumme berechnen darf?
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. August 2023 um 18:43:47 Uhr:
Zitat:
@Nipo schrieb am 27. August 2023 um 17:36:46 Uhr:
Na dann raus mit der Sprache, ich lerne gerne dazu.
Das geht doch am Thema vorbei. Es wird der Geschädigte und seine Stellung zu der MwSt. behandelt, nicht der Versicherung.
Naaaa, auch hier mal ein bischen Ruhe........
Wir sind uns doch wohl einig das 2800 für diesen Schaden nicht ausreichen.
Da brauchen wir keinerlei Überschnappen sondern sachliche Beiträge wie der Fragesteller mit der Situation am besten umgeht.
In diesem Sinne sollte es hier weitergehen.
Moorteufelchen
Um diesen Schaden (siehe Anhang) an einem Q7 sachgemäß zu beseitigen, muss die Stoßstange ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich auf 2.500 bis 3.000 Euro. Beilackierungen werden aufgrund des Alter des Autos nicht fällig sein. Trotzdem sind die Kosten etwa so hoch wie beim TE.
Bei ihm sind mindestens die Fahrertür und der vordere Kotflügel auszutauschen. Dazu kommen höchstwahrscheinlich Beilackierungen der angrenzenden Teile und mehr oder weniger aufwändige Untersuchungen der verschiedenen Bauteile, die auch betroffen sein könnten und die daraus resultierenden möglichen Reparaturen.
Ich würde mir also das Gutachten zeigen lassen und dieses hinterfragen. Die Ersatzteilpreise lassen sich sicher schnell herausfinden und so wird schnell offenkundig werden, dass die Reparatur deutlich teurer wird als das Gutachten besagt.
Dann würde ich die Versicherung bitten ein neues Gutachten erstellen zu lassen. Parallel würde ich mir bei einer Vertragswerkstatt ein Angebot erstellen lassen.
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Das war ein seitlicher Wildschaden an unserem A3 8PA. Fahrertür hat neues Blech bekommen, beim Kotflügel und hintere Tür konnten die Dellen herausgezogen werden.
Übernommener Versicherungsschaden war rund 5.800€, Abrechnung erfolgte nach Kostenvoranschlag. Nur mal zum Vergleich der Schadensbilder und -summen.
Zitat:
@Nipo schrieb am 27. August 2023 um 23:05:49 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. August 2023 um 18:43:47 Uhr:
Das geht doch am Thema vorbei. Es wird der Geschädigte und seine Stellung zu der MwSt. behandelt, nicht der Versicherung.
@ Nipo : Die Rechnung der Reparaturwerkstatt wird nicht auf die Versicherung, sondern auf den Geschädigten ausgestellt.
Zitat:
Da bei einem VK Schaden die Versicherung den Gutachter stellt, müsstest Du das eigene Gutachten selbst zahlen. Geht dann von Deinem Gewinn ab.
Stimmt so nicht. Auch ein Anwalt muss bezahlt werden da die Schadenssumme vom Geschädigten nicht anerkannt werden muss. Nur wenn die Versicherung so viel bezahlt wie sich der Geschädigte vorstellt sollte kein Anwalt eingeschaltet werden.
Zitat:
@lechner-motorsport schrieb am 29. August 2023 um 19:40:04 Uhr:
Zitat:
Da bei einem VK Schaden die Versicherung den Gutachter stellt, müsstest Du das eigene Gutachten selbst zahlen. Geht dann von Deinem Gewinn ab.
Stimmt so nicht. Auch ein Anwalt muss bezahlt werden da die Schadenssumme vom Geschädigten nicht anerkannt werden muss. Nur wenn die Versicherung so viel bezahlt wie sich der Geschädigte vorstellt sollte kein Anwalt eingeschaltet werden.
Dann musst Du das aber schon gerichtlich durchsetzen, es gibt davor kein "Muss".
@lechner-motorsport
Stimmt so nicht. Auch ein Anwalt muss bezahlt werden da die Schadenssumme vom Geschädigten nicht anerkannt werden muss. Nur wenn die Versicherung so viel bezahlt wie sich der Geschädigte vorstellt sollte kein Anwalt eingeschaltet werden.
Wer hat dir den so etwas erzählt? Seit wann ist denn die Schaderegulierung durch die Versicherung ein Wunschzettel?
Ein Kakoschaden ist Vertragsrecht und für diesen Vertrag gibt es Vertragsbedingungen bitte mal lesen.
Und wenn man diese Bedingungen der jeweilig gültigen AKB (das sind die Vertragsbedingungen) kent, dann kann man hier weiterehen und auch die richtigen Tipps geben.
Dieser hier ist aber ganz sicher nicht richtig, dass mus mal klargestelt werden.
Tür und Kotflügel neu, Risikoteile nicht kalkuliert, keine Verbringung, keine Beilackierung, Löhne der billigsten Partnerwerkstatt, ... da kommt schon mal so ein Kurs zustande um die Summen für fiktive Abrechnung klein zu halten.
Mal in den Vertrag gucken. Beilackierungen sind meist beispielsweise nicht enthalten. Wenn Werkstattbindung dann mit entsprechenden Löhnen im Gutachten und bei fiktiver Abrechnung, ... Vertragsrecht halt wie schon richtig genannt.
Mal anders gefragt: Wie lange soll das Auto denn noch gefahren werden? Mit irgendwie günstig zusammengeschustert vom Bekannten nebenbei. Wird dann beim Verkauf auch angegeben "Unfall, billig zusammengeschustert" oder "nee, nur ein paar Kratzer, da war nix wildes"? Wertminderung bei dem Schaden ohne Nachweis einer fachgerechten Reparatur, wer kauft das Auto dann noch? Und wenn ja mit welchem Abschlag? Ist das im Hinterkopf auch vorhanden wenn man über Geld verdienen mit fiktiver Abrechnung nachdenkt?
Wann hast du denn ggü der Versicherung angegeben, fiktiv abrechnen zu wollen? Vor oder nach Erstellung des KVA?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 30. August 2023 um 17:10:19 Uhr:
@Mfk1960Wann hast du denn ggü der Versicherung angegeben, fiktiv abrechnen zu wollen? Vor oder nach Erstellung des KVA?
vor Erstellung des Kostenvoranschlag.
Und danke für die Kommentare.
Ich überleg mir noch ob ich gegen Versicherung klagen soll. Ich habe ein paar Gutachten mein Auto gezeigt und mir wurde deutlich gesagt dass die Reparaturkosten locker über 6.000€ kosten würde.
Zitat:
@Mfk1960 schrieb am 30. Aug. 2023 um 17:42:37 Uhr:
vor Erstellung des Kostenvoranschlag
War zu vermuten.
Damit hast du der Versicherung leider quasi einen Freibrief erteilt.
Das weitere Vorgehen solltest du evtl. mit fachkundiger Hilfe/Anwalt abstimmen.
https://www.motor-talk.de/.../...moeglichkeiten-habe-ich-t4647010.html
https://www.motor-talk.de/.../...-saurer-apfel-vollkasko-t4646809.html
hier mal alles lesen (2. Gutachten, Kosten Gutachten, Übernahme Kosten Rechtsschutz usw.)
"Ich überleg mir noch ob ich gegen Versicherung klagen soll. Ich habe ein paar Gutachten mein Auto gezeigt und mir wurde deutlich gesagt dass die Reparaturkosten locker über 6.000€ kosten würde."
Klage wäre etwas voreilig, in den Versicherungsbedingungen steht genau, wie du gegen das Gutachten vorgehen kannst.
Falls du eine RS-Versicherung hast, hol dir erst eine Kostenzusage und gehe dann zum Anwalt.