Unfallfahrzeug, aber NICHT im vertrag
Moin.
Hab gerade über diverse Wege rausgefunden, dass mein angeblich unfallfreies Fahrzeug doch einen unfall hatte. das fahrzeug wurde bei einem größeren vw händler gekauft. was würdet ihr mir nun empfehlen zu tun?
gruß
15 Antworten
Anwalt.
Wandlung des Vertrages wg. Täuschung.
Sowas geht gar nicht. Das mindert stark den Widerverkaufswert.
Ätzend, bei VW sitzen echt viele Pfuscher und die, die es mal werden wollen
kommt darauf an, wie das unfallfrei im vertrag beschrieben ist. bei formulierungen wie lt. vorbesitzer etc. ist die sache z.b. bei weitem nicht so eindeutig.
grüße
ja aber fach händler verliert bei sowas. hab gelesen, die müssen das merken.
ging da um kredibilität, von wegen gutgläubige menschen kaufen extra wegen ka bei fachhändler ihren gebrauchten golf. erwarten alles is iO und dann sowas.
ein wald und wiesenhändler steht da vor gericht besser da. denn der araber um die ecke setzt nich vorraus seriös zu sein.
obs einzelfall war ka, länger her.
war nur beispiel, hab nix gegen araber. is nur das klischee mit kaufe alles, egal was, egal unfall und so.
um was für eine art unfallschaden handelt es sich denn???
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Clown28
bei formulierungen wie lt. vorbesitzer etc. ist die sache z.b. bei weitem nicht so eindeutig.
richtig.
spannend ist auch ob der Verkäufer Kenntnis von dem Unfall hatte bzw. haben mußte und ob man das beweisen kann.
Wann war der Unfall, was wurde beschädigt und wann hast du das Auto gekauft ?
Nicht jeder Unfallschaden muss angegeben werden, z.B. ein kleiner Lackschaden oder eine kleine Beule.
wobei sich bestimmt auch hundert gerichte in d streiten, ab wann sowas unfall is oder nich.
zu schwammig alles denke ich
Soweit ich weiss gilt als Unfallwagen nur ein Auto bei dem in Folge des Unfalls Teile ausgetauscht werden mussten. Sprich wurde der Kotflügel nur ausgebeult, muss es nicht unbedingt ein Unfallwagen sein. Wurde der Kotflügelausgetauscht schon.
BTW: Mein Bruder hat mal ein G4 TDI vom Fordhändler gekauft. Da stellte sich dann bei der ersten BAB-Fahrt raus, dass der Turbo im Arsch war und der Wagen einen recht heftigen Frontalcrash hatte. Komisch unser Schrauber des Vertrauens fand es direkt komisch, dass die Vorglühlampe im Tacho nicht funktionierte.
Endresultat war, dass wir zwar auf dem Geld für das verfahrene Benzin sitzen geblieben sind aber alle Kaufkosten (Kaufpreis + Anmeldung) wiederbekommen haben + einen Leihwagen für Lau für eine Woche...
Gruss
Holger
Re: Unfallfahrzeug, aber NICHT im vertrag
Zitat:
Original geschrieben von CHUCKY18
was würdet ihr mir nun empfehlen zu tun?
Das kommt darauf an, was Du möchtest!
Wandlung, oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Zitat:
Original geschrieben von doctorevil
Anwalt.
Wandlung des Vertrages wg. Täuschung.
Anwalt ist gut!
Täuschung setzt Vorsatz voraus. Muß bewiesen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Clown28
kommt darauf an, wie das unfallfrei im vertrag beschrieben ist. bei formulierungen wie lt. vorbesitzer etc. ist die sache z.b. bei weitem nicht so eindeutig.
Der Vertrag & der Vertragsinhalt ist selbstverständlich sehr wichtig!
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
spannend ist auch ob der Verkäufer Kenntnis von dem Unfall hatte bzw. haben mußte und ob man das beweisen kann.
Ein gewerblicher Autoverkäufer ist verpflichtet, den Vertragsinhalt einzuhalten, egal ob er vorsätzlich den Unfall verschwiegen hat, oder fahrlässig.
Ein gewerblicher Autoverkäufer muß im Zweifelsfall vor Gericht beweisen, daß das Auto keinen Unfall hatte.
Du müßtest aber zuerst für ein Gerichtsverfahren nachweisen, daß das Auto die Eigenschaften des Vertrags nicht erfüllt. Das heißt ein Sachverständiger sollte das Auto begutachten. Ob der allerdings dann vor Gericht anerkannt wird, ist eine andere Sache. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger muß von allen Parteien anerkannt werden. Ein Anwalt kann Dich beraten, was am besten ist.
Bevor es kompliziert wird, spreche einfach erstmal mit dem Händler und fordere ihn z.B. auf, den Vertrag rückgängig zu machen. Dann bekämst Du Dein Geld wieder und er im Gegenzug das Auto von Dir zurück. Damit wäre die Sache am einfachsten erledigt. Alles andere wird kompliziert.
Falls er darauf nicht eingeht, gehe sofort zu einem Anwalt. Wenn der Händler in einem Rechtsstreit unterliegen sollte, muß er Deine Anwaltskosten zahlen. Alles andere ohne Anwalt wird sonst ungünstig für Dich ausgehen, da der Händler Dich übers Ohr haut!
(Mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit, denn viele Autohändler sind halbdunkle Gestalten)
Glaube mir, denn was ich mit Autohändlern erlebt habe, langt mir!
Egal was passiert, wenn Du richtig mit Deiner Einschätzung liegst, daß das Auto einen nicht erwähnten Vorschaden hat, bist Du in einer wesentlich besseren Position als der Autoverkäufer!
Im Zweifelsfall: gleich mit einem Rechtsanwalt scharf schiessen, das hilft!
Ein Freund von mir schafft bei VW. Dieser sagt das Unfallschaden nicht gleich Unfallschaden ist.
Und zwar muss man nur einen Schaden angeben der an der Karosserie entstanden ist. Eventuell Blechschäden müssen nicht angegeben werden wenn Sie durch eine Fachwerkstatt instand gesetzt werden!
So die Aussage...
Re: Re: Unfallfahrzeug, aber NICHT im vertrag
Zitat:
Original geschrieben von Vroomm
Täuschung setzt Vorsatz voraus. Muß bewiesen werden.
Eben. Falls der Händler keine Kenntnis vom Unfall hatte und das beweisen kann ist der Vorwurf der arglistischen Täuschung oder des Betruges unhaltbar.
An evtln. Schadensersatzansprüchen ändert das aber nichts, das sind zwei paar Schuhe.
Aber wie auch immer ... solange hier keiner die Fakten, Schäden und den Vertragsinhalt kennt ist das alles Spekulation.
erstmal vielen dank für eure antworten. bin grad noch ein bisschen am rumtelefonieren. also es muss vorne links gewesen sein. mir ist von anfang an aufgefallen, dass das spaltmaß zwischen vorderer linker tür und dem kotflügel oben sehr gering ist. die tür knackte auch manchmal. es wurde eingestellt, und dann war das knacken jedenfalls weg. es wurde beim kauf nur gesagt, dass ein paar teile nachlackiert wurden. sonst nix. was ich jetzt halt schwarz auf weiß gesehen habe, ist, dass vorne einige teile erneuert wurden mit lackierung und allem drum und dran. konnte mir die ganzen positionen leider alle nicht merken, da das zu schnell ging. jetzt ist halt die frage, WAS genau passiert ist, und darum wird sich dann wohl ein gutachter kümmern. oder ich ruf den vorbesitzer einfach mal an. schadet ja auch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von CHUCKY18
konnte mir die ganzen positionen leider alle nicht merken, da das zu schnell ging.
Wurdest du beim Kauf zeitlich unter Druck gesetzt?
Vorbesitzer anrufen kommt immer gut! Habe ich auch mal bei nem Mopped gemacht und der meinte dann zu mir, jo ich hatte einen Unfall lag 6 Wochem im Krankenhaus und das Mopped war ein Totalschaden für die Versicherung! Hui dachte ich da hat der Verkäufer nix dazu gesagt, er hatte von der Versicherung günstig das Mopped bekommen!