unfall - wirtschaftlicher Totalschaden?
Hallo alle miteinander.
Vor 4 Tagen hatte ich leider einen Unfall, involviert war ein 13 jähriges Mädchen auf einem Fahrrad. Das wichtigste zuerst, ihr geht es gut. Sie hat die Kontrolle über ihren Fahrrad verloren und ist auf die Fahrbahn geraten (Entgegenkommend!). Ich habe es noch glücklicherweise geschafft mein Fahrzeug zum Stillstand zu bringen aber sie hat es leider nicht geschafft zum Stehen zu kommen. Nach einem Besuch bei dem Mädchen und dem Eltern ist mir ein Stein vom Herz gefallen sie so „normal“ und munter zu sehen.
Allerdings hat mein Fahrzeug einen Schaden erlitten, die Eltern decken die Reparatur durch einer Haftpflichtversicherung. Dies ist noch alles in Klärung und Dienstag geht es weiter.
Jetzt kommt die Frage:
Was meinen die Experten, wird es ein wirtschaftlicher Totalschaden oder wird die Versicherung die Reparatur übernehmen?
Vorne rechts Beleuchtung kaputt.
Rechter Kotflügel kaputt und verzogen (Beifahrertür geht nur mit Mühe auf).
Nebelscheinwerfer eventuell auch defekt.
Motorhaube hat Beulen.
Windschutzscheibe 2 Risse, einer geht sogar von oben nach unten durch.
Stoßstange hat auf der Beifahrerseite eine Delle.
Mir gehts darum, ob ich mir gleich schon auf die Suche nach nen neuen Fahrzeug machen kann……
Mein Mercedes……
Abgesehen davon, Gott sei dank dem Mädchen gehts gut!
Daten zum Fahrzeug:
Cdi 200
Kombi
Bj. 2008
Schalter
240k km
96 Antworten
Hallo, ich werde Dir Deine Frage beantworten. Ein wirtschaftlicher Totalschaden hat nichts mit zeitwertgerechter Reparatur oder "Lackschuhträger" zu tun. Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges übersteigen. Die Reparaturkosten werden von einem Gutachter ermittelt. Dieser kalkuliert mit Neuteilen und durchschnittlichen Arbeitspreisen auf der Grundlage der Herstellervorgaben. Ich sehe bei Dir auch auf den Bildern keine Beschädigung der A-Säule. Die Beifahrertür öffnet schwer, weil der Kotflügel verzogen ist. Nun kann hier auf Grund der Bilder keine seriöse Schadenshöhe eingeschätzt werden. Aber der Wiederbschaffungswert sollte, bei den derzeitigen Preisen auf dem Markt etwa 6 - 7 T€ betragen. Sind die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt. Da wären wir also schon etwa bei ca. 8 - 9 T€ möglicher Reparaturkosten. Diese Schadenshöhe sehe ich bei den Bildern nicht. Wenn Dir also Dein Auto ans Herz gewachsen ist kannst Du es höchstwahrscheinlich reparieren lassen und die Versicherung muss zahlen.
Noch eins. Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, hast Du die freie Gutachterwahl. Lass Dir also nicht einen Gutachter von der Versicherung aufschwatzen.
Hallo,
ist die Schuldfrage eigentlich bereits abschließend geklärt?
Nur weil das Mädchen, dessen Eltern und du denken, sie sei "schuld", heisst das nicht, dass deren Haftpflichtversicherung oder gar ein Richter dies ebenso sehen werden.
Der Autofahrer ist bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer oder Fußgänger in der Teilhaftung, Stichwort: "erhöhte Betriebsgefahr".
Ob der Wagen nun vor dem Zusammenstoß zum Stillstand gekommen war, muss nicht unbedingt etwas heissen.
Dein Glück dass dem Kind nichts weiter passiert ist.
Allein schon was das eigene Gewissen betrifft.
Also nicht gleich eine Reparatur beim nächsten Mercedes-Autohaus in Auftrag geben...!
Was den Schaden betrifft: bei einem alten Auto wie diesem kann man die Reparatur ruhig auch mit Gebrauchtteilen erledigen. Ich sehe ca. 2-3.000 Eur dafür in Deutschland als realistisch an, inklusive Windschutzscheibe, Kotflügel und Scheinwerfer. Die Motorhaube ist dabei auch noch über, wobei ich mir das sparen würde nach dem was ich auf den Bildern sehe.
Diese Art Reparatur würde ich sowieso machen, auch wenn die Versicherung bezahlt.
Also die Summe (abzgl. MWSt) aus dem Gutachten ausbezahlen lassen, Teile besorgen und zu einem Unfallinstandsetzungsbetrieb gehen.
Den möglichen Wertverlust bei einem so alten Auto halte ich für schwer kalkulierbar.
Ein potentieller Käufer für ein 4.000 Eur - Auto in ein paar Jahren kann sowieso kein werksneues Fahrzeug erwarten. Wenn das ordentlich repariert wird, passt das. Technisch muss der Wagen i.O. sein. Dann wird man gerade einen 204 in schwarz auch immer wieder gut los.
Frage die professionellen Schrottplätze doch schon mal an. Es kann ggf. etwas dauern bis man alles in der richtigen Farbe beisammen hat.
Auch bei Car Glass würde ich wegen der Windschutzscheibe schon einmal anfragen.
Ebenso bei einer guten Werkstatt wegen Aufwand und Termin.
Dann weißt du mehr.
Bei der in Deutschland üblichen und die Versicherungskosten massiv nach oben treibenden Art der Abrechnung von Unfallschäden nehme ich an, dass es sich hier um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, der zum Fahrzeugrestwert abgerechnet werden kann. Das würde ich machen und unbedingt darauf achten, dass auch ein von dir beauftragter Gutachter ins Spiel kommt, der einen möglichst guten Zustand des Wagens vor dem Unfall attestiert.
Am Ende bleibt mit Sicherheit noch Geld über für einen kleinen Urlaub.
Genauso sehe ich das auch.
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Nochmals vielen dank für die vielen hilfreichen Tipps. Die Schuldfragen ist tatsächlich geklärt sowohl von den Eltern, das Mädchen selbst und auch von der Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt nur noch ob das Fahrrad einen Defekt hatte oder nicht. Denn laut Aussage des Mädchens konnte sie das Fahrrad plötzlich nicht mehr lenken.
Die Versicherung bzw. der Gutachter werden sich die gleichen Fragen stellen: "Kann ein Mädchen mit Fahrrad solche Schäden verursachen?"
Und wenn es denn dann ein "schweres E-Bike" war wird sich die Frage aufstellen, ob es für ein Kind in dem Alter überhaupt geeignet war.
Aber ganz so weit wollen wir jetzt mal nicht denken. Meine Fragen zum Sachverhalt entstanden aus der Schilderung heraus. Hätte statt "Fahrrad" direkt "größeres E-Bike" gestanden, wären meine Fragen auch anders ausgefallen.
Nun kann man nur hoffen, das die Regulierung sich nicht zu einem Fünfjahresplan entwickelt , die Instandsetzung dürfte auch wenn man es nicht selber machen kann , in einer freien Werkstätte bezahlbar bleiben. Gerade bei der Verwendung von Gebrauchtteilen ( wie auch schon genannte wurde, vom KFZ-Verwerter ) lassen die Kosten in erträgliche Bereiche wandern und man muß sich nicht zwangsläufig von seinem Fahrzeug verabschieden.
Warum diskutiert ihr so viel herum ? Wenn das Mädchen ganz schnell unterwegs war und dann volle Kanne gegen das Auto fährt kann so ein Schaden natürlich entstehen!
Ich bin auch mal mit 8 Jahren mit mein Fahrrad volle Wucht gegen ein auto geknallt und da sah der Schaden deutlich größer aus
ja, du bist dich auch mit nem Mopped mit 80 Sachen ziehen lassen.....
Laßt mal die Kirche im Dorf... ist ja fast wie am Anglerstammtisch, jeder hat nen noch größeren....
Meine Erfahrungen:
Frontscheibe Carglass ca. 1000€
Heckklappe + Heckschürze im T Modell AMG 5800€
Sachverständiger vom Technischem Überwachungs Verein ca. 1000€.
Hallo. Ich hatte vor kurzem einen Unfall und so sah mein Golf danach aus. Selbst das war nur „eher“ knapp ein Totalschaden, aufgrund der hohen Fahrzeugpreise. Es heißt wenn die Reparatur um 130% den Wiederbeschaffungswert überstieg ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Mein Fahrzeug wurde auf 8000€ geschätzt und die Reparatur auf 14000€. Bei deinem Fahrzeug dürfte die Reparatur die 130% nicht übersteigen. Ich würde mal sagen kein Totalschaden.
Zitat:
@lanape schrieb am 5. Juni 2022 um 08:44:20 Uhr:
Nochmals vielen dank für die vielen hilfreichen Tipps. Die Schuldfragen ist tatsächlich geklärt sowohl von den Eltern, das Mädchen selbst und auch von der Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt nur noch ob das Fahrrad einen Defekt hatte oder nicht. Denn laut Aussage des Mädchens konnte sie das Fahrrad plötzlich nicht mehr lenken.
Also 3 für die Schadensregulierung Irrelevante sind sich schon mal einig...
Warte erst mal ab, was die gegnerische Versicherung sagt.
@levislevi
Ich denke auch nicht, dass das Auto des TE ein TS ist- man weiß aber nie. Meinem früheren CLK sah man einen Unfallschaden kaum an und man glaubte, er sei mit wenigen Handgriffen wieder herzurichten. Allerdings war er unglücklich getroffen und dabei total verzogen worden.
Das ist eine alte Kiste, lass dir von der Versicherung deren Vertragswerkstatt benennen. Eine Instandsetzung bei MB kannst du vergessen, das geht bei dem Alter nicht mehr. Die machen das ja auch höchst selten selber, sondern lassen das machen, obwohl hier werden die wohl die Teile liefern, lackieren lassen und selber einbauen. Zeitwertgerechte Instandsetzung mit Gebrauchtteilen dürfte sich bei 2-4000 je nach Lackiererei einpendeln.
Sieh mal im GTC nach, was die an Teilen haben, evtl schon lackiert. Dann den Tipp an den Gutachter und du kommst ohne Totalschaden raus, Zumal ein Totalschaden immer einen Rattenschwanz nach sich zieht. Zum Beispiel musst du das, auch wenn es nur Tauschteile sind, beim Verkauf vermerken. Denn der Käufer wird dann bei einem weiteren Unfall überhaupt nichts mehr kriegen, weil das Auto ja schon entschädigt wurde. Das ist die große Gefahr bei der Totalschadenabrechnung. Und dann kommt er zu dir und sagt: Geld her oder Polizei, Anzeige wegen Betrug.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 7. Juni 2022 um 15:19:26 Uhr:
Eine Instandsetzung bei MB kannst du vergessen, das geht bei dem Alter nicht mehr.
Bis zu welchem Alter geht es denn noch bei MB?