Unfall - wie vorgehen?
Moin,
ich hatte gestern morgen einen Unfall. Vor mir ist ein Fahrzeug abgebogen, weshalb ich normal abgebremst habe. Da der Fahrer hinter mir aber anscheinend geschlafen hat, ist er mir mit ca. 50 km/h hinten reingefahren.
Die Stoßstange meines Golf IV ist etwas verbeult und hat einige Kratzer abbekommen. Die sichtbaren Schäden an der Stoßstange sind aber nicht sonderlich schlimm - zumindest hat es den Anschein.
Nun haben mir einige Leute gesagt, dass es u.U. sein kann, dass innere Schäden am Auto, die natürlich nicht sichtbar sind, vorhanden sind. Wie würdet ihr das einschätzen?
Außerdem ist der Herr, der mir hinten reingefahren ist, der Ansicht, dass er das ohne Versicherung regeln will. Er will einen Freund, der Lakierer ist, beauftragen, die Stoßstange auszubeulen und zu lakieren. So weit ich aber weiß, wird das wohl nichts sondern eine neue Stoßstange muss her.
Ich hatte geplant, auf seine Kosten bei meinem Autohaus eine Überprüfung des Schadens durchzuführen (habe aber erst in 2 Wochen den Termin, ist das schlimm?) und dann den anfallenden Schaden auf seine Kosten bei meiner Werkstatt durchzuführen, weil ich denen vertraue und mir nicht sicher bin, was der Freund von dem Unfallverursacher genau mit meinem Wagen macht.
Wie würdet ihr in diesem Fall handeln?
Vielen Dank im Vorraus,
Ciao
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Capönchen
Mir hat man aber zumindest gesagt, dass die Polizei nicht vorbeikommt, solange keine Personen zu Schaden gekommen sind?!
wer erzählt den so einen mist?
hast du eine rsv versicherung? wenn ja ist das gut, denn wenn der typ irgendwelche zicken macht würde ich direkt zum anwalt gehen.
lass von deinem wagen ein gutachten zu dem unfallschaden erstellen. du kannst zu jedem unabhängigen amtlich anerkannten sachverständigen hingehen.
dann zeigst du dem unfallgegner das gutachten. entweder er zahlt selber oder seine versicherung zahlt das. allerdings bekommst du bei der gutachtenabrechnung die kosten abzüglich der mwst nur ausgezahlt.
solltest du den schaden beheben lassen bekommst du selbstverständlich die mwst mit bezahlt.
Also ich musste erst kürzlich feststellen, dass es gar nichts bringt, zu versuchen dass ohne Polizei oder Versicherung abwickeln zu wollen, am Ende ist man noch der angeschmierte. Wer Mist baut soll ihn auch anständig ausbaden!
Nie wieder, das nächste Mal wird die Polizei geholt, selbst wenn es nur ein 1cm langer Kratzer sein sollte!
Und von wegen "nur im Personenschadensfall": Gerade bei einem Auffahrunfall sind Schleudertraumata keine Seltenheit. 😉
@Cpönchen:
Also ich hätte mich auf sowas nicht eingelassen. Der Typ ist doch Schuld und jetzt versucht sich so aus der Affähre zu ziehen.
Ich hätte da die Cops gerufen, damit ein wasserfestes Protokoll vom Unfall aufgenommen wird, mit Fotos, erste Schadenaufnahme evtl. Zeugen etc. So leicht käme er mir nicht davon...
Du sagst, dass die sichtbaren Schäden minimal sind? Aber was ist wenn du 2-3 Monate später am Heck Risse oder verzogenes Metall feststellst was auf den Unfall zurückzuführen ist?
Zwischenfrage: Hat sich dein Auto noch bewegt, als er reingerauscht ist? Meinem Kumpel ist nämlich auch einer hinten rein (mit 60km/h), hat auch gepennt, das Auto hatte danach einen wirtschaftlichen Totalschaden. Rein äußerlich war nur die Heckstoßstange etwas schief. Soviel dazu!
der typ wird schon wissen warum er keine polizei dabei haben wollte.
hättest du über schmerzen geklagt und die polizei wäre da gewesen hätte er mal bene eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung bekommen---> 7 punkte ins flenburg!
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Scheiße, die Polizei war wie gesagt nicht da. Ich hoffe, das wird trotzdem Alles auch ohne Polizei. Schmerzen hatte ich keine, weshalb ich auch kein Schmerzensgeld geltend machen will.
Alles, was ich will, ist, dass mein Fahrzeug in den Zustand zurückkehrt, in dem es vorher war. Natürlich muss er die Kosten dafür bezahlen.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
In zwei Wochen zum Autohaus, Schaden überprüfen lassen, den Schaden reparieren lassen und dem Herrn durch das Autohaus eine Rechnung zukommen lassen, die er entweder selber bezahlt oder per Versicherung regelt?
Sollte er irgendwelche Zicken machen, wird ein Anwalt eingeschaltet, der sich darum kümmert.
Ciao
geh zu einem gutachter und lass eingutachten erstellen!!!
nicht erst in 2 wochen sondern sofort!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
das gutachten gibst du dem unfallgegner und teilst ihm mit das du den schaden reparieren lässt. warte ab wie er reagiert. sollte er "aufmucken" übergib die sache direkt einem anwalt.
@herr b:
Genau! Da es kein Protokoll gibt, kann er nach 2 Wochen behaupten, dass er für einige Schäden gar nicht verantwortlich ist. Mal blöd gesagt: in den 14 Tagen kann noch so einiges passieren! Denk' darüber nach!
Die Versicherungsdaten bekommst du leicht über den Zentralruf der Versicherer raus, wenn du das gegnerische Kennzeichen hast (www.zentralruf.de).
Ich denke, es ist besser, wenn die gegnerische Versicherung informiert ist, dass da ein Unfall passiert ist. Danach kann man ja immer noch entscheiden, ob man es selbst bezahlt. Ich weiß halt nicht, ob die Versicherung nicht Stress schiebt, wenn man den Unfall erst viel später meldet (War da nicht was von einer 3-Tages-Frist??).
Ich würd so schnell wie möglich bei einer Werkstatt vorbeifahren und mir einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Ergänzung:
Hatte mal so einen ähnlichen Unfall, mir ist einer leicht aufgefahren. Bei "meinem" Wagen (Sprinter) war nur ein Opel-Zeichen auf der Stoßstange. Da es aber ein Dienstwagen war, war ich gezwungen (laut Dienstanweisung) die Polizei zu holen. Die hat aber erst zu mir gemeint, wir könnten es ja doch alleine Regeln, für so eindeutige Unfälle wären sie doch nicht zuständig. Sind aber dann doch gekommen.
Was ich zum Beispiel eine Sauerei finde, dass man dem Schuldigen auch noch ein Bußgeld aufhalsen muss. Der gute Mann hat mir fast leid getan, weil er zu seinem Pech auch noch 35 Euro Verwarnungsgeld zahlen musste.
Privat hätte ich es aber wahrscheinlich ohne Polizei geregelt, weil der Mann echt nett war und auch die Schuld auf sich genommen hat, da hätte es keine Probleme gegeben.
Aber sobald der Unfallgegner versucht, dir irgendwas anzuhängen oder es doch nicht so eindeutig ist, hol lieber die Polizei.
völlig richtig. ich find die sache stinkt.
ABER: aus schaden wird man klug!
ne 3-tages-pflicht oder so gibt es nicht.
hab ich mich vor einiger zeit noch bei meiner versicherung schlaugemacht.
aber man ist "angehalten, den schaden umgehebnd zu melden".
Zitat:
Original geschrieben von Capönchen
Ich habe einen Zeugen, so einen Mann, der da wohnt, der uns auch einen Feger gegeben hat, um die Glassplitter zu entfernen. Ich weiß wo der wohnt, aber er meinte schon, dass er damit nichts zu tun haben will.
Mir hat man aber zumindest gesagt, dass die Polizei nicht vorbeikommt, solange keine Personen zu Schaden gekommen sind?!
Ciao
Das ist doch Quatsch.😠
Du kannst auch die Polizei rufen wenn jemand bei dir einen kleine Beule und einen Kratzer verursacht hat anrufen, sowie ich das weiss. 😁
Gruss pompa21
Zitat:
Original geschrieben von herr b
hättest du über schmerzen geklagt und die polizei wäre da gewesen hätte er mal bene eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung bekommen---> 7 punkte ins flenburg!
Fahrlässige Körperverletzung gibt "nur" 5 Punkte. Die stehen allerdings dann 5 Jahre da es sich um eine Straftat handelt und nicht um eine OWi.
Hat zwar nix mit dem Thema zu tun wollt das aber richtig stellen. 😉
Gruß Simon
Wird wohl alles gut gehen, aber es gibt auch schwarze Schafe!
Überlegt doch mal selber: Wenn ihr irgendwie gerade Mist gemacht habt (denke z.B. an die Kindheit wo man irgtendwo Böller reingeschmissen hat oder so) und auf frischer Tat ertappt werdet, zeigt Ihr Reue und habt ein schlechtes Gewissen. Schläft man ein paar Nächte darüber, wird man langsam abgebrühter und sieht die Sache vielleicht schon ganz anders bzw. versucht sich daraus zu winden.
Er könnte sich zum Beispiel in der Nacht überlegen, daß Dein Bremslicht doch gar nicht ging und er deswegen reingefahren ist (hat das vielleicht im Bekanntenkreis angesprochen und die kennen einen, der das schonmal so gedreht hat) und weigert sich auf einmal doch - wenn es aber aufgenommen ist, hat er Pech gehabt!
Von daher würde ich immer auf Polizeiaufnahme bestehen. Sollten sie nicht kommen wollen, kannst Du sagen, Dir ist schwindelig etc., dann müssen sie kommen!
Andernfalls auf jeden Fall den Namen und die Polizeiinspektion geben lassen!
Ich an Deiner Stelle würde sofort Dienstag zur Werkstatt fahren (hat der Laden Deines Vertrauens keine Zeit haben sie Pech gehabt und Du fährst woanders hin), den Schaden untersuchen lassen und den Kostenvoranschlag zum Gegner schicken.
Dann wirste ja sehen ob Du alles weitere regeln musst! Sagt er, daß er es so bezahlt soll die Werkstatt direkt mit ihm abrechnen und Du bist fein aus der Sache raus. Macht er Zicken sofort zum Anwalt (auch den Namen des Polizisten ansprechen etc.)
MfG Timo
Zitat:
Original geschrieben von Simon@25YGTI
Fahrlässige Körperverletzung gibt "nur" 5 Punkte. Die stehen allerdings dann 5 Jahre da es sich um eine Straftat handelt und nicht um eine OWi.
Hat zwar nix mit dem Thema zu tun wollt das aber richtig stellen. 😉
Gruß Simon
ntürlich, du hast recht. wo war ich nu rmit meinen gedanken???
Also, soweit ich das sehe will der Thread-Ersteller ja "einfach nur" sein Auto wieder repariert haben! Folgendes sollte beachtet werden:
1.) Bezüglich Polizei ist die Unfallaufnahme Ländersache, d.h. es gibt unterschiedliche Regelungen. In den meisten Bundesländern ist es so, daß "normale" Unfälle (also kein Alk. o.ä.) ohne Personenschaden nicht mehr aufgenommen werden. Wenn jemand darauf besteht, daß die Polizei dennchc kommt, tauschen die i.d.R. nur die Personalien der Beteiligten aus und vergeben evt. noch ein Verwarngeld. Es erfolgt dann aber trotzdem KEINE Unfallaufnahme, also hätte das Einschalten der Pz wohl auch nichts gebracht.
2.) Ich würde schnellstmöglich zur Werkstatt fahren. Die sollen sich das Auto mal kurz ansehen und die Schadenhöhe schätzen. Gehts in Richtung vierstellig auf jeden Fall über Versicherung laufen lassen. Will der Unfallgegner mit den Vers.-daten nicht rausrücken, über den Zentralruf (Tel. 0180/25026) anhand des Kennzeichens die zuständige Versicherung rausfinden und den Schaden selbst dort melden!
3.) Wenn auf jeden Fall repariert werden soll, ist je nach Schadenhöhe ein Gutachten nicht unbedingt erforderlich. Mit der gegnerichen Versicherung telefonisch klären, ob die aufgrund der Angabe der Werkstatt auf jeden Fall ein Gutchten wollen oder ob denen die Rechnung reicht.
Good Luck.